Förderung von Gesundheitssport

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Transkript:

Förderung von Gesundheitssport Der sicherste Weg zur Gesundheit ist es, jedem Menschen möglichst genau die erforderliche Dosis an Nahrung und Bewegung zu verordnen, nicht zu viel und nicht zu wenig. (Plato 427-345 v. Chr.) 12.08.2015 Förderung von Gesundheitssport 1

Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitssport Konsequenzen für den Bereich Lehre und Bildung in den Turnverbänden 12.08.2015 Förderung von Gesundheitssport 2

Gesetzliche Grundlagen 1. Entwicklung des 20 SGB V 2. Gescheitertes Präventionsgesetz 3. Bonusprogramm der Krankenkassen 4. Leitfaden Prävention Handlungsempfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen und Umsetzung von 20 SGB V ( letzte Aktualisierung Dezember 2014 ) 12.08.2015 Förderung von Gesundheitssport 3

Entwicklung des 20 SGB V 1989 Einführung des 20 SGB V finanzieller Förderboom 1996 Neufassung deutliche Einschränkung der finanziellen Fördermöglichkeiten 1997 Streichung der Förderung 1999 Erneute Änderung: wieder Möglichkeit zur Kooperation mit Leistungsträgern des Gesundheitswesens. Aber: Es können nur Gesundheitsprogramme gefördert werden, die folgenden Kriterien entsprechen: Wirksamkeit Wirtschaftlichkeit Zweckmäßigkeit 12.08.2015 Förderung von Gesundheitssport 4

20 SGB V (1) Festschreibung von Leistungen zur primären Prävention in der Satzung der Krankenkassen, die folgenden Kriterien entsprechen: - Wirksamkeit - Wirtschaftlichkeit - Zweckmäßigkeit (2) Möglichkeit zur Durchführung von Arbeitsschutz ergänzenden Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (3) Festlegung der Ausgaben: Summe X in - die variiert - pro Versicherten 12.08.2015 Förderung von Gesundheitssport 5

Präventionsgesetz Ziel Prävention als eigenständige Säule neben der Akutbehandlung, der Rehabilitation und der Pflege 1. Versuch im Sommer 2005 gescheitert 2007 verabschiedet und 2008 in Kraft getreten 12.08.2015 Förderung von Gesundheitssport 6

Bonusprogramm der Krankenkassen Gesundheitsreform 2004: Möglichkeit für Krankenkassen ein Bonusprogramm anzubieten: Ziele: - Förderung von gesundheitsförderndem Verhalten - Verstärkter Wettbewerb unter den Krankenkassen Maßnahmen: - Vorsorgeuntersuchungen - Impfungen - Sportliche Betätigung - Gesundheitskurse, wie Raucherentwöhnungen, Gewichtsreduzierung 12.08.2015 Förderung von Gesundheitssport 7

Bonusprogramm der Krankenkassen Leistungen Finanzielle Zuschüsse, z.b. für Kursgebühren Beitragsermäßigungen Ermäßigung bei Arzneimittelzuzahlungen. Sachprämien 12.08.2015 Förderung von Gesundheitssport 8

Leitfaden Prävention Handlungsempfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen Umsetzung von 20 SGB V 1. Ausschöpfung des Budgets für Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung 2. GKV- Präventionsziele als gemeinsame Basis 3. Ansätze der Gesundheitsförderung - Setting Ansatz (verhältnisorientierter Ansatz) - Individueller Ansatz (verhaltensorientierter Ansatz) 12.08.2015 Förderung von Gesundheitssport 9

Leitfaden Prävention aktuelle Fassung Dezember 2014 Qualitätskriterien Bedarf ca. 80-90% der erwachsenen Bevölkerung in hochindustriellen Ländern leidet an Bewegungsmangel Wirksamkeit Bewegung als zentraler Schutzfaktor zielgerichtet regelmäßig Moderate Intensität Mindestumfang : 2 Std.pro Woche Zielgruppen Gesunde mit Bewegungsmangel Bewegungseinsteiger und -wiedereinsteiger 12.08.2015 Förderung von Gesundheitssport 10

Leitfaden Prävention - Qualitätskriterien Ziele und Kernziele (1) Stärkung physischer Gesundheitsressourcen (2) Stärkung psychosozialer Gesundheitsressourcen (3) Verminderung von Risikofaktoren (4) Bewältigung von psychosomatischen Beschwerden und Missbefindenszuständen (5) Aufbau von Bindung an gesundheitssportliche Aktivität (6) Verbesserung der Bewegungsverhältnisse Anbieterqualifikation mind. Übungsleiter B Sport in der Prävention + Schwerpunktprofil + Schulung für das jeweilige (evaluierte) Gesundheitsportprogramm 12.08.2015 Förderung von Gesundheitssport 11

Leitfaden Prävention - Zusammenfassung Anerkennung des Gesundheitssports als bedeutendes Element einer allgemeinen Gesundheitsförderung Mehrfache Nennung der Sportvereine als kompetenter Gesundheitssportanbieter Tätigkeitsbereich von Vereinen: NUR Handlungsfeld Präventionsprinzip Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität Zunehmende Bedeutung des Setting - Ansatz: Sportvereine als kompetenter Partner (Schule, Betrieb,.) Ausschließlich Förderung von zeitlich befristeten Maßnahmen Maximal zwei Kurse pro Versichertem und Kalenderjahr Wiederholung gleicher Maßnahmen sind im Folgejahr ausgeschlossen Maßnahmen, die sich an Kinder unter 6 Jahre richten, sind nicht förderfähig, bei Programmen, die sich an Kinder zwischen sechs und 12 Jahren richten, sind die Eltern einzubinden. Bezahlung der Kurse durch Mitgliedsbeiträge ist nicht zulässig Teilnahme ist nicht an bestehende oder zukünftige Mitgliedschaft gebunden Wichtig: Erfüllung der Qualitätskriterien striktere Umsetzung des 20, Absatz 1 und 2 SGB V finanzielle Förderung beschränkt sich meist nur noch auf evaluierte Programme Listung der förderfähigen Kurse in der zentralen Datei der ZPP 12.08.2015 Förderung von Gesundheitssport 12

Was sind evaluierte Programme? Evaluierte Programme sind ausgearbeitete Konzepte für Gesundheitssportangebote, deren gesundheitsfördernde Wirkung durch wissenschaftliche Studien belegt ist. Dadurch sind diese Kurse förderungsfähig nach dem 20 SGB V, d.h. die Krankenkassen können ( nicht müssen ) ihren Versicherten die ggf. anfallenden Kursgebühren erstatten. Welche Vorteile bieten sie dem Verein? Praktische Hilfen und Stundenbilder für die Übungsleiter/innen Moderne Vereinsangebote nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Sicherung der Qualität ihrer Angebote Wettbewerbsvorteil durch die Erstattungsmöglichkeit 12.08.2015 Förderung von Gesundheitssport 13

Neues Siegel - Präventionsgeprüft des DTB Vereinfachung des Anerkennungsverfahren für evaluierte Gesundheitssportprogramme Voraussetzung: Übungsleiterlizenz Sport in der Prävention (2. Lizenzstufe) + Schwerpunktprofil + Schulung für das evaluierte Programm Der DTB hat eine Vereinbarung mit den Krankenkassen erreicht, dass diese Kursprogramme ohne weitere Prüfung anerkannt werden. Die Erstattung von Kursgebühren bleibt allerdings eine Kann-Regelung. 12.08.2015 Förderung von Gesundheitssport 14

Welche evaluierten Programme gibt es zur Zeit? Appetit auf Bewegung Walking und mehr Nordic Walking Cardio Aktiv Fit bis ins hohe Alter Standfest und Stabil Fit und gesund M.O.B.I.L.I.S. light Optiwell Rücken-Aktiv Rückentraining sanft und effektiv Power Moves für fitte Kids Safari Turnkids auf Entdeckungstour Schulungsumfang 8 LE Cardio-Fit Rücken-Fit werden nicht mehr geschult, dürfen aber im Verein noch angeboten werden 12.08.2015 Förderung von Gesundheitssport 15