Offenlegungspflichten gem 26 Abs. 7 BWG idf vom 31.12.2013



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Transkript:

Offenlegungspflichten gem 26 Abs. 7 BWG idf vom 31.12.2013

Offenlegungen lt. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbeh rde (FMA) zur Durchf hrung des Bankwesengesetzes betreffend die Ver ffentlichungspflichten von Kreditinstituten (Offenlegungsverordnung OffV), BGBl. II Nr. 375/2006 idf BGBl. II Nr. 462/2011 Die angef hrten Paragrafen beziehen sich auf die Offenlegungsverordnung: 2 Z 1 bis Z 4 Die Raiffeisen Bankengruppe Ober sterreich Die Raiffeisen Bankengruppe sterreich (RBG ) ist die gr te Bankengruppe sterreichs mit 494 lokal t tigen Raiffeisenbanken, acht regional t tigen Landeszentralen und der Raiffeisen Zentralbank sterreich AG in Wien als Spitzeninstitut. Rund 1,7 Millionen sterreicher sind Mitglieder und damit Miteigent mer von Raiffeisenbanken. Die Raiffeisenbankengruppe Ober sterreich (RBG O ) besteht aus der Raiffeisenlandesbank Ober sterreich AG als Zentralinstitut und 95 Raiffeisenbanken mit insgesamt 443 Bankstellen. Rund 305.000 Ober sterreicher sind Mitinhaber der ober sterreichischen Raiffeisenbanken. Die Raiffeisenbanken sind als Kreditinstitute im genossenschaftlichen Verbund den Grunds tzen der Subsidiarit t, der Solidarit t und der Regionalit t verpflichtet. Alle ober sterreichischen Raiffeisenbanken und die Raiffeisenlandesbank Ober sterreich AG haben ein institutionelles Sicherungssystem gem 22a Abs. 9 BWG eingerichtet und unterliegen einer Haftungsvereinbarung, die die angeschlossenen Institute absichert, insbesondere indem bei Bedarf ihre Liquidit t und Zahlungsf higkeit sichergestellt wird. Dieses institutionelle Sicherungssystem verf gt ber ein Fr herkennungssystem zur berwachung und Einstufung der Risiken und liefert einen vollst ndigen berblick ber die Risikosituation der einzelnen Institute und des institutionellen Sicherungssystems insgesamt. An der Spitze des institutionellen Sicherungssystems steht die Raiffeisenbankengruppe O Verbund eingetragene Genossenschaft. Eingebunden sind weitere Verbundeinrichtungen wie insbesondere die Hilfsgemeinschaft der RBG O und die Raiffeisen-Kredit-Garantiegesellschaft m.b.h. Hilfsgemeinschaft der RBG O Raiffeisen-Kredit-Garantiegesellschaft m.b.h.: Alle ober sterreichischen Raiffeisenbanken haben gemeinsam mit der Raiffeisenlandesbank Ober sterreich AG die Hilfsgemeinschaft der RBG O und die Raiffeisen-Kredit-Garantiegesellschaft m.b.h. eingerichtet, die durch geeignete Ma nahmen sicherstellen, dass in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Institute Hilfestellung erhalten. Zur Sicherung der anvertrauten Kundengelder sind zus tzliche Einrichtungen geschaffen worden: Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft sterreich (RK ) Diese Gemeinschaft aus teilnehmenden Raiffeisenbanken und Raiffeisenlandesbanken, der Raiffeisen Zentralbank sterreich AG (RZB) und der Raiffeisen Bank International AG (RBI) garantiert bis zur H he der gemeinsamen wirtschaftlichen Tragf higkeit der teilnehmenden Banken alle Kundeneinlagen bei und Wertpapieremissionen von teilnehmenden Banken, unabh ngig von der H he. Die Kundengarantiegemeinschaft ist zweistufig aufgebaut, einerseits im Raiffeisen-Kundengarantiefonds Ober sterreich auf Landesebene und andererseits in der Raiffeisen- Kundengarantiegemeinschaft sterreich (RK ) auf Bundesebene. Die Kundengarantiegemeinschaft gew hrleistet somit ber die gesetzliche Einlagensicherung hinaus Sicherheit f r die Kunden." Einlagensicherungseinrichtungen Alle Mitgliedsinstitute der RBG O sind gemeinsam ber die Raiffeisen-Einlagensicherung Ober sterreich reg. Gen. mbh Mitglied der sterreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung reg. Gen. mbh. Diese Einlagensicherungsgenossenschaft stellt die Haftungseinrichtung f r die gesamte Raiffeisen Bankengruppe gem 93, 93a und 93b BWG dar. Zum Zwecke der Einlagensicherung ist in der RBG sterreich ein entsprechendes Fr hwarnsystem implementiert. Im Rahmen des Fr hwarnsystems werden - basierend auf einem umfassenden Meldewesen ber Ertrags- und Risikoentwicklung seitens aller Mitgliedsinstitute - laufende Analysen und Beobachtungen durchf hrt. Aufgrund der Gr enstruktur der Raiffeisenbanken und der beschriebenen Einbettung in die Raiffeisen Bankengruppe (Sicherungseinrichtungen, gemeinsame Modelle, Systeme und Verfahren) nehmen die Institute der RBG O das vom Bankwesengesetz vorgesehene Prinzip der Angemessenheit in Anspruch. Risikomanagement der Raiffeisenbanken in der RBG O Gemeinsam mit dem Zentralinstitut und den Verbundeinrichtungen werden Modelle, Systeme und Verfahren im Rahmen des Risikomanagements entwickelt und einheitlich angewandt. Risikostrategie Das Ziel der risikostrategischen berlegungen ist die permanente Sicherstellung der Risikotragf higkeit der Raiffeisenbank und damit die Sicherung des Unternehmensfortbestandes. Neben einer risikoorientierten Sichtweise ist ein ausrei- Offenlegungspflichten lt. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbeh rde (FMA) 2014_endg ltig.docx Seite 2 von 6

chender Ertrag eine weitere Pr misse f r die Gesch ftst tigkeit, um die Risikotragf higkeit und die Eigenmittelausstattung weiter zu verbessern. Die Raiffeisenbanken sind grunds tzlich von einem konservativen Umgang mit den bankgesch ftlichen und bankbetrieblichen Risiken gepr gt. Dies bedeutet auch, dass bei intransparenter, un berschaubarer Risikolage dem Vorsichtsprinzip der Vorzug gegeben wird und nur Risiken eingegangen werden, die auch beurteilt werden k nnen. Der Aufnahme neuer Gesch ftsfelder oder Produkte geht grunds tzlich eine ad quate Analyse der gesch ftsspezifischen Risiken voraus. Schlie lich haben die Raiffeisenbanken auch den genossenschaftlichen F rderauftrag sowie die regionale Verankerung zu ber cksichtigen. In jedem Fall ist die Risikostrategie ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung. Jede Raiffeisenbank hat eine schriftlich ausformulierte, mittelfristige Risikostrategie, die die Grundhaltung der Raiffeisenbank im Umgang mit Risiken festlegt. In der Risikostrategie sind im Sinne einer umfassenden Steuerung des Kreditinstitutes maximale Grenzen f r die Risikobelastung festgelegt. Risikotragf higkeit In der Raiffeisenbank werden im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung dem vorhandenen Risikodeckungspotenzial (Ertrag, Eigenkapital und stille Reserven) der Bank alle ma geblichen Risiken, die nach g ngigen Methoden und unter Einsatz entsprechender Systeme ermittelt werden, gegen bergestellt. Auf diese Weise wird erhoben, ob unter angenommenen Pr missen auch im unwahrscheinlichen Fall ausreichend Risikodeckungsmasse zur Verf gung steht. Die Gesamtrisikoberechnung erfolgt durch Addition der wesentlichen Einzelrisiken. Risikosteuerung, - berwachung Die Gesch ftsleiter der Raiffeisenbanken sind gem Bankwesengesetz f r die Umsetzung der Risikostrategie und des Risikomanagements verantwortlich. Der professionelle Umgang mit Risiken bildet eine Kernaufgabe des Managements eines Kreditinstitutes. Die wesentlichen Risiken und die Entwicklung der Risikotragf higkeit der Raiffeisenbanken werden regelm ig in einem Risikobericht dargestellt. Die Risikosteuerung erfolgt anhand der vorliegenden Risikoberichte oder anlassbezogen. Die Limitierung des Gesamtbankrisikos erfolgt durch Festlegung einer maximalen Risikobelastung in Prozent der Risikotragf higkeit auf Gesamtbankebene. Ein Teil des internen Kapitals wird f r nicht quantifizierbare Risiken vorgehalten. Die maximale H he der Ausnutzung der Risikotragf higkeit wird laufend berwacht. Organisatorischer Aufbau Die Aufbau- und Ablauforganisation ist derart organisiert, dass Interessenskonflikte m glichst vermieden werden. Raiffeisenbanken mit einem Eigenmittelerfordernis von ber EUR 30 Mio. haben die Vorgaben der FMA-Mindeststandards f r das Kreditgesch ft umgesetzt, Raiffeisenbanken mit einem unter EUR 30 Mio. liegenden Eigenmittelerfordernis wenden diese Standards sinngem an. Ebenso wird durch regelm ige Ausbildungsma nahmen die Qualifikation der Mitarbeiter sichergestellt. S mtliche f r das Risikomanagement erforderlichen Anweisungen und Richtlinien liegen den betreffenden Mitarbeitern sorgf ltig dokumentiert in Handb chern vor. Die verwendeten Modelle, Systeme und Verfahren werden regelm ig berpr ft und laufend berwacht, wobei der Innenrevision der Raiffeisenbanken eine essentielle Funktion zukommt. Die wesentlichsten Risiken der ober sterreichischen Raiffeisenbanken Finanzierungsrisiko Das Kreditrisiko ist jenes Risiko, das durch den Ausfall eines Kunden oder die Nichterf llung vertraglicher Verpflichtungen durch einen Vertragspartner entsteht. Das Kreditrisiko wird bei Kontrahenten, Banken, L ndern und Konzentrationen (insbesondere bei Fremdw hrungsgesch ften) ermittelt. F r die Beurteilung der Bonit t und Werthaltigkeit der Sicherheiten wird von den Raiffeisenbanken das bundeseinheitliche Raiffeisen-Rating- und Sicherheiten-System herangezogen. Konzentrationsrisiko Das Konzentrationsrisiko liegt in m glichen nachteiligen Folgen, die sich aus Konzentrationen oder Wechselwirkungen gleich- und verschiedenartiger Risikofaktoren oder -arten ergeben k nnen. Die Beobachtung der relevanten Konzentrationsrisiken erfolgt grunds tzlich aufgrund der vorhandenen Sicherungseinrichtungen auf Ebene der RBG O. Marktrisiko Die Marktrisiken bestehen im Zins nderungs-, W hrungs- und im Kursrisiko aus Wertpapieren, Zins- und Devisenpositionen. Die Marktrisiken werden wie alle wesentlichen Risiken regelm ig im Rahmen der entsprechenden Berichterstattung behandelt und nach gemeinsam entwickelten, bundeseinheitlichen Methoden gemessen. Bei den Raiffeisenbanken werden keine gro en Handelsb cher gef hrt. Da keine wesentlichen offenen Devisenpositionen vorhanden sind, besteht nahezu kein W hrungsrisiko. Das Marktrisiko der Raiffeisenbank beschr nkt sich somit auf das Kursrisiko aus Wertpapieren und auf das Zins nderungsrisiko aus der Gesamtpositionierung der Raiffeisenbank. Zins nderungsrisiko im Bankbuch Offenlegungspflichten lt. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbeh rde (FMA) 2014_endg ltig.docx Seite 3 von 6

Durch Zins nderungen kann die Gefahr entstehen, dass der erwartete Wert bzw. Ertrag nicht erreicht wird. Die Messung des Zins nderungsrisikos erfolgt durch die Einordnung aller Zinspositionen in Laufzeitb nder. Auf Basis der vorhandenen Gaps werden sowohl unter ertragsorientierten Gesichtspunkten die Auswirkungen auf das Ergebnis der Raiffeisenbank als auch die nderung des Barwerts regelm ig simuliert. Liquidit tsrisiko Das Liquidit tsrisiko umfasst das Risiko der Bank, ihre gegenw rtigen und zuk nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollst ndig und zeitgerecht erf llen zu k nnen. Durch die gesetzliche Liquidit tsreserve und die Sicherung derselben innerhalb der RBG (Raiffeisen-Landeszentralen als Liquidit tsgeber) wird dieses Risiko f r Raiffeisenbanken im Rahmen der Fr herkennung erfasst. Weiters wird das Liquidit tsrisiko f r offene Positionen im Rahmen der Risikotragf higkeitsanalyse quantifiziert. Operationelles Risiko Als operationelles Risiko werden Verluste aufgrund von Fehlern in Systemen, Verfahren durch Menschen oder externe Ereignisse verstanden. Durch die Nutzung gemeinsamer, standardisierter Verfahren und Systeme sowie gemeinsame Notfallkonzepte wird nach M glichkeit die Hintanhaltung operationeller Risiken erreicht. Seitens der Gesch ftsleiter der Raiffeisenbanken werden in regelm igen Abst nden Risikoeinsch tzungen hinsichtlich des operationellen Risikos durchgef hrt und wesentliche Schadensf lle dokumentiert. Sonstige Risiken Sonstige, nur schwer bzw. gar nicht quantifizierbare Risiken werden im Falle der Wesentlichkeit im Rahmen der Risikotragf higkeitsanalyse ber cksichtigt. 4 Z 1 Es erfolgt keine Verzinsung der gezeichneten Gesch ftsanteile. 5 Z 1 Offenlegung siehe 2 5 Z 2, Z 4, Z 5 Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gem 5 Z 2, Z4 und Z 5 Offenlegungs-VO die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen, da auf Grund besonderer Umst nde wie der Gr e, des Umfangs der Gesch fte und des T tigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschw cht werden w rde. Erg nzend werden die Daten als Summe aller ober sterreichischen Raiffeisenbanken ver ffentlicht. Mindesteigenmittelerfordernis (in TEUR) 31.12.2013 Forderungsklassen des Kreditrisiko-Standardansatzes gem 22a Abs. 4 BWG (Z 2) Z 1: Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken 0 Z 2: Forderungen an regionale Gebietsk rperschaften 292 Z 3: Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietsk rperschaften 1.825 Z 4: Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken 0 Z 5: Forderungen an internationale Organisationen 0 Z 6: Forderungen an Institute 21.275 Z 7: Forderungen an Unternehmen 195.671 Z 8: Retail-Forderungen 348.941 Z 9: Durch Immobilien besicherte Forderungen 69.208 Z 10: berf llige Forderungen 15.904 Z 11: Forderungen mit hohem Risiko 0 Z 12: Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0 Z 13: Verbriefungspositionen 0 Z 14: Kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen 0 Z 15: Forderungen in Form von Investmentfondsanteile 25.135 Z 16: Sonstige Posten 209.672 Offenlegungspflichten lt. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbeh rde (FMA) 2014_endg ltig.docx Seite 4 von 6

Marktrisiko (Z 4) Positionen des Handelsbuches (f r alle Risikoarten des 22o Abs. 2 BWG) 0 Positionen au erhalb des Handelsbuches (f r das Warenpositionsrisiko sowie das Fremdw hrungsrisiko inkl. dem Risiko aus Goldpositionen) Operationelles Risiko (Z 5) 6.219 Basisindikatoransatz gem 22j BWG 71.985 Eigenmittelerfordernis (Gesamt) 966.125 6 Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gem 6 Offenlegungs-VO die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 1 BWG in Anspruch genommen, da eine Auslassung die Einsch tzung oder Entscheidung eines Benutzers, der sich bei wirtschaftlichen Entscheidungen auf diese Information st tzt, nicht ndern oder beeinflussen w rde. 7 Abs. 1 Z 1 F r Rechnungslegungszwecke wurden keine eigens entwickelten Definitionen von berf llig und ausfallgef hrdet formuliert. Es finden die Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches hinsichtlich der Bewertung von Umlaufverm gen Anwendung. 7 Abs. 1 Z 3 bis Z 8 Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gem 7 Abs 1 Z 3,4,5,6,7 und 8 Offenlegungs-VO die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen, da auf Grund besonderer Umst nde wie der Gr e, des Umfangs der Gesch fte und des T tigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschw cht werden w rde. 8 Z 1 und Z 2 Aufgrund der Gesch ftst tigkeit werden nur f r die Gewichtung von Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken externen Ratings zur Beurteilung der Kreditqualit t herangezogen. Im Bedarfsfall wird auf das Rating von Moody s Investors Service Ltd zur ckgegriffen. 8 Z 3 Art und Umfang der Nutzung externer Ratings im Rahmen der Erfassung des Kreditrisikos zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage erfolgt im Rahmen der FMA-Verordnung ( 22a Abs.7 BWG). Das Verfahren zur bertragung von Emittenten- und Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuchs sind, entspricht den Vorgaben von 32 Solvabilit tsverordnung, BGBl. II Nr. 374/2006, und wird standardm ig f r derartige Posten durchgef hrt. 8 Z 5 Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gem 8 Z 5 Offenlegungs-VO die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen, da auf Grund besonderer Umst nde wie der Gr e, des Umfangs der Gesch fte und des T tigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschw cht werden w rde. 12 Z 1 Es wird f r die Berechnung des operationellen Risikos der Basisindikatoransatz gem 22 j BWG angewandt. 13 Z 1 Jede ober sterreichische Raiffeisenbank h lt eine Beteiligung an der Raiffeisenbankengruppe O Verbund eingetragene Genossenschaft, die ihrerseits an der Raiffeisenlandesbank Ober sterreich AG beteiligt ist. Es handelt sich dabei um eine strategische Beteiligung im Rahmen der RBG O. 13 Z 5 und Z 6 Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gem 13 Z 5 und 6 Offenlegungs-VO die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen, da auf Grund des Umfangs der Gesch fte die Wettbewerbsposition geschw cht werden w rde. 14 Z 1 Offenlegung - siehe 2 14 Z 2 und Z 3 Bez glich der R ckzahlung von Krediten vor F lligkeit sind Regelungen in den Kreditvertr gen vorgesehen, bei den unbefristeten Einlagen werden markt bliche Referenzzinss tze angewandt. Zinsrisiken aus der R ckzahlung von Krediten und Behebung von Einlagen vor F lligkeit sind auf Grunde der geringen Volumen dieser Gesch fte unwesentlich. Au erdem werden Vorf lligkeitsentsch digungen berechnet, die diese Risiken einpreisen. Offenlegungspflichten lt. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbeh rde (FMA) 2014_endg ltig.docx Seite 5 von 6

Die Schwankungen der Zinsrisiken werden im Rahmen der Umsetzung der internen Kapitalrichtlinien regelm ig analysiert. Ziel ist es, auch bei Auf- und Abw rtsschocks diese Risiken angemessen zu begrenzen und jederzeit Deckung daf r zu halten. 17 Z 2-4 Angaben zu Sicherheiten Folgende wesentliche Arten von Sicherheiten werden angenommen: - dingliche Sicherheiten wie Hypotheken - pers nliche Sicherheiten wie B rgschaften und Garantien - finanzielle Sicherheiten wie verpf ndete Sparb cher und Wertpapierdepots Zur Kreditrisikominderung werden nur die im Rahmen des 22h BWG anerkannten Sicherheiten herangezogen. Die Darstellung der wesentlichen Kategorie Immobiliensicherheiten erfolgt im Rahmen der Zuordnung zur Forderungsklasse durch Immobilien besicherte Forderungen gem 22a Abs. 4 Z 9 BWG. Hypotheken werden dann als Sicherheit angesetzt, wenn der Marktwert des Besicherungsobjektes zumindest alle drei Jahre auf Werthaltigkeit berpr ft wurde, es sei denn, die Marktsituation w rde eine fr here Neubewertung erfordern. Bei Gewerbeimmobilien ist aufgrund der Solv-Verordnung 103 ab 1.1.2008 der Marktwert j hrlich zu berpr fen. Spar- und Termineinlagen in Euro werden in H he der Einlage angerechnet, jene in Fremdw hrungen mit einem Abschlag in H he der Schwankungsbreiten der W hrungen. Weiters werden bei der Anrechnung Laufzeitinkongruenzen beachtet. Wertpapiere werden mit dem Kurswert abz glich eines Abschlages, der sich an der Wertpapierart orientiert, ber cksichtigt. Neben Garantien im Rahmen ffentlicher F rderstellen werden auch private Garantiegeber, deren Kreditw rdigkeit sorgf ltig berpr ft wird, als Sicherheit angenommen. Als Deckungswert wird ein individueller, vorsichtiger Ansatz unter Ber cksichtigung der wirtschaftlichen M glichkeiten des B rgen ermittelt. Beim B rgen wird daher analog zur Vorgangsweise beim Kreditnehmer die Kreditf higkeit gepr ft. B rgschaften innerhalb wirtschaftlicher Einheiten bleiben au er Ansatz. B rgschaften, Kreditbesicherungsgarantien, harte Patronatserkl rungen werden in der Sicherheitenbewertung gleich behandelt. Die Werthaltigkeit dieser Sicherheiten wird zumindest einmal j hrlich gepr ft. 17 Z 5 bis Z 7 Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gem 17 Z 5,6 und 7 Offenlegungs-VO die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen, da auf Grund besonderer Umst nde wie der Gr e, des Umfangs der Gesch fte und des T tigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschw cht werden w rde. Bei folgenden Paragrafen erfolgt die Offenlegung ab dem Jahresabschluss 2008 im Jahresabschluss (Anhang): 4 Z 2 bis Z 5; 7 Abs. 1 Z 2 und 9; 7 Abs. 3; 13 Z 2 und 3; Bei folgenden Paragrafen ist die Bestimmung nicht anwendbar, keine Offenlegung erforderlich: 3; 5 Z 3; 7 Abs. 2; 8 Z 4; 9; 10; 11, 12 Z 2 und 3; 13 Z 4; 15; 16; 17 Z 1; 18 Offenlegungspflichten lt. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbeh rde (FMA) 2014_endg ltig.docx Seite 6 von 6