Existenzgründung in Freien Berufen. Leiterin der Gründungsberatung

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Transkript:

Existenzgründung in Freien Berufen Ein Vortrag von: Rechtsanwältin Chanell Eidmüller Leiterin der Gründungsberatung

Institut für Freie Berufe IFB Forschung Statistik Berufliche und wirtschaftliche Lage und Entwicklung Arbeitsfelder und Berufsbilder Beratung Einzelberatungen Workshops Gründungsinformationen Businessplan 2

Agenda Erfolgreich gründen in den Freien Berufen I. Formen der selbstständigen Tätigkeit II. III. IV. Vorgehen bei der Gründung Absicherung Fördermittel 3

I. Formen der selbstständigen Tätigkeit

I. Formen der selbstständigen Tätigkeit Selbstständige Tätigkeit als Gewerbetreibende/r als Freiberufler/in Sonstige selbstständige Tätigkeit 5

I. Formen der selbstständigen Tätigkeit Definition des Gewerbes Jede erlaubte, auf Gewinn gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit, soweit sie nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich, den Freien Berufen oder einer sonstigen selbstständigen Arbeit zuzurechnen ist. 6

I. Formen der selbstständigen Tätigkeit Definition der Freien Berufe Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt, 1 Abs. 2 PartGG. 7

18 Abs. 1 Nr. 1 EStG: Freie Berufe Gewerbe Freie Berufe Sonstige Katalogberufe Ähnliche Berufe Tätigkeitsberufe Ärzte Rechtsanwälte Architekten Ingenieure Journalisten Prüfung der Ähnlichkeit Wissenschaftliche Künstlerische Schriftstellerische Unterrichtende Erzieherische 8

18 Abs. 1 Nr. 1 EStG: Freie Berufe (1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind 1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 9

1 Abs. 2 PartGG: Freie Berufe Zusätzlich weitere Berufsbilder im 1 Abs. 2 PartGG aufgezählt: Diplom-Psychologe Heilmasseur Hebamme 10

18 Abs. 1 Nr. 1 EStG: Freie Berufe Gewerbe Freie Berufe Sonstige Katalogberufe Ähnliche Berufe Tätigkeitsberufe Ärzte Rechtsanwälte Architekten Ingenieure Beratender Betriebswirt Prüfung der Ähnlichkeit Wissenschaftliche Künstlerische Schriftstellerische Unterrichtende Erzieherische 11

18 Abs. 1 Nr. 1 EStG: Freie Berufe Ähnliche Berufe Ähnlicher Beruf muss einem Katalogberuf in allen wesentlichen Punkten entsprechen, d.h. er muss die Wesensmerkmale eines konkreten Katalogberufes nahezu vollständig enthalten. Ausbildung und berufliche Tätigkeit vergleichbar. Hohe Anforderungen. In der Regel Einzelfallprüfung. Bsp.: Unternehmensberater 12

18 Abs. 1 Nr. 1 EStG: Freie Berufe Gewerbe Freie Berufe Sonstige Katalogberufe Ähnliche Berufe Tätigkeitsberufe Ärzte Rechtsanwälte Architekten Ingenieure Journalisten Prüfung der Ähnlichkeit Wissenschaftliche Künstlerische Schriftstellerische Unterrichtende Erzieherische 13

18 Abs. 1 Nr. 1 EStG: Freie Berufe Tätigkeitsberufe Wissenschaftliche Tätigkeit, z.b. Promotion Künstlerische Tätigkeit Rechtsprechung fordert eine eigenschöpferische Leistung, die eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe aufweist. Schriftstellerische Tätigkeit Schriftliche Niederlegung eigener Gedanken für die Öffentlichkeit. Erzieherische Tätigkeit Bildung der Persönlichkeit und Schulung des Charakters (bei Jugendlichen, Heranwachsenden) Unterrichtende Tätigkeit Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten. Keine normierte Qualifikation erforderlich. 14

Freie Berufe: Gemischte Tätigkeiten Trennbar gemischte Tätigkeit Nicht trennbar gemischte Tätigkeit Einzelunternehmen - Getrennte Buchführung - Gründung einer 2. Unternehmung Geprägetheorie Personengesellschaften (Abfärberegelung) - Gründung einer 2. Personengesellschaft 15

Freier Beruf Freie Mitarbeit

Freier Beruf - freie Mitarbeit Angestelltenverhältnis Freie Mitarbeit Arbeitsvertrag Eingliederung in fremde Arbeitsorganisation Arbeitgeber; Arbeitnehmer Lohn/Gehalt Lohnbescheinigung Urlaubsansprüche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Dienstvertrag Weisungsungebunden Auftraggeber, Auftragnehmer Honorar Rechnungstellung Unternehmerisches Risiko P! Scheinselbstständigkeit 17

Freie Mitarbeit Vorteile für den Auftraggeber Keine Vergütung im Krankheitsfall Keine Bezahlung von Urlaubsgeld Keine Bezahlung von Sozialleistungen Keine Überstundenvergütung Wirtschaftliches Risiko trägt allein der freie Mitarbeiter Vorteile für den freien Mitarbeiter Freie Wahl der Arbeitszeit Freie Wahl des Arbeitsortes Weisungsungebundenheit vom Auftraggeber 18

Besonderheiten für Freiberufler Gewerbesteuerfreiheit von Freiberuflern Für Gewerbetreibende gilt: Abgabe einer Gewerbesteuererklärung, wenn Gewinn den Freibetrag von 24.500 überschritten hat. Keine Buchführungspflicht Umsatzsteuerbefreiung, z.b. Heilbehandlungen in der Humanmedizin Ermäßigte Umsatzsteuer, z.b. Künstler Beachte: Die Kleinunternehmerregelung gilt für Freiberufler und Gewerbetreibende! Sonderformen der Alterssicherung (z.b. Versorgungswerke für verkammerte Berufe; Künstlersozialversicherung) 19

II. Vorgehen bei der Gründung - Welche Schritte kommen auf mich zu?

II. Vorgehen bei der Gründung Beantragung von Fördergeldern (z.b. Gründungszuschuss) Absicherung - Krankenversicherung - Rentenversicherung (ggfs. RV-Pflicht, Versorgungswerk) - Berufshaftpflichtversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung - Freiwillige Arbeitslosenversicherung - Berufsunfallversicherung in den Berufsgenossenschaften - Rechtsschutzversicherung Berufskammer (grundsätzlich: Pflichtmitgliedschaft) Verbände (freiwillige Mitgliedschaft) 21

Anmeldung der Selbstständigkeit Gewerbe Gewerbeamt / Ordnungsamt Gebühr: ca. 30 EUR Freier Beruf Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gebührenfrei Über die Freiberuflichkeit entscheiden die Finanzämter und Finanzgerichte. Einholung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes. 22

Anmeldung der Selbstständigkeit 23

Überblick: Rechtsformen Einzelunternehmen Personengesellschaften Partnerschaftsgesellschaft (PartG) Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartmbB) Kapitalgesellschaften Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 24

III. Absicherung

III. Absicherung: Krankenversicherung Hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit Beitragszahlung Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige aus 2.231,25 (Stand: 2017) Kein Krankengeld bei ermäßigtem Beitragssatz. Erwerb des Anspruchs auf Krankengeld ab 7. Krankheitswoche Versicherung zum regulären Beitragssatz Wahltarif: 3 Jahre Bindung 26

III. Absicherung: Krankenversicherung Nebenberuflich selbständige Erwerbstätigkeit Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse Studierende i.d.r. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über die Eltern beitragsfrei familienversichert. Beitragsfreie Familienversicherung, solange - monatlichen Einnahmen regelmäßig nicht höher als 415 (Stand: 2016) und - die selbständige Tätigkeit nicht mehr als 20 Std./Woche ausgeübt wird. 27

III. Absicherung: Rentenversicherung Selbstständige grundsätzlich nicht rentenversicherungspflichtig. 2 SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherungspflicht z.b. selbstständige Lehrer, Erzieher, wenn sie regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Verkammerte Berufe ggfs. rentenversicherungspflichtig über Mitgliedschaft in den berufsständischen Versorgungswerken - Befreiung von GRV möglich. Befreiungsantrag stellen! Künstlersozialkasse für Künstler, Publizisten u.a. 28

III. Absicherung: Freiwillige Arbeitslosenversicherung Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit (Ausschlussfrist) Höhe der Beiträge: ca. 44 / mtl. in Startphase, später 88 / mtl. Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes errechnet sich in Abhängigkeit von Qualifikationsstufen (QS). 29

III. Absicherung: Betriebliche Versicherungen Berufshaftpflichtversicherung Versicherung von Vermögensschäden, die durch eine fehlerhafte Berufsausübung entstehen. Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden Bürohaftpflichtversicherung Versicherung des Praxisinventars (Einbruch, Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Sturm u.a.) Elektronikversicherung bei wertvollen Elektrogeräten 30

III. Mitgliedschaften Ggfs. Pflichtmitgliedschaft in der berufsständischen Kammer - Vertretung der beruflichen Belange der Mitglieder unter Beachtung des Wohls der Allgemeinheit, Überwachung der Berufspflichten der Mitglieder, Sicherung der Qualität und des Ansehen des Berufsstandes Freiwillige Mitgliedschaft in Verbänden 31

IV. Fördermittel

IV. Fördermittel Finanzierungshilfen Es gilt das sog. Hausbankprinzip. Hausbank will i.d.r. ein Unternehmenskonzept / Businessplan. Beachte: Antragstellung VOR Vorhabensbeginn www.foerderdatenbank.de 33

IV. Finanzierungshilfen der Agentur für Arbeit Gründungszuschuss nach 93 f. SGB III Beendigung der Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit Direkter Übergang von Beschäftigung in Selbstständigkeit nicht möglich Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Kalendertagen 1. Phase 2. Phase Ermessensleistung, d.h. kein Rechtsanspruch auf die Leistung Maßgeblich: Arbeitsmarkt, Vermittelbarkeit Ermessensleistung, d.h. kein Rechtsanspruch auf die Leistung Maßgeblich: Nachweis der Geschäftstätigkeit. Ggfs. erneute Tragfähigkeitsbescheinigung. Dauer: 6 Monate Höhe: Arbeitslosengeld + 300 EUR Dauer: 9 Monate Höhe: 300 EUR 34

IV. Finanzierungshilfen der Agentur für Arbeit Gründungszuschuss nach 93 f. SGB III Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Konzept bzw. Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens Nachweis der persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (fachliche und unternehmerische Qualifikation, Berufserfahrung) Anmeldung beim Finanzamt bei freiberuflicher Tätigkeit Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung, z.b. IFB, IHK, Kammer u.a. 35

IV. Beratungszuschuss für Existenzgründer/Innen Förderprogramm vor der Gründung Förderberatung Hessen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) RKW Hessen Beratungsförderung Förderprogramm nach der Gründung Förderung unternehmerischen Know-hows Zuständigkeit: BAFA 36

Empfehlungen für GründerInnen Umfassende Beratung Detaillierte Planung / Konzept - Marktanalyse - Marketing - Finanz- und Liquiditätsplan Vorbereitung auf Unternehmereigenschaft Kooperationen Reserven Privates Umfeld 37

Viel Erfolg! Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Marienstraße 2, 90402 Nürnberg Telefon: 0911 / 23 565 0 Telefax: 0911 / 23 565 52 Email: gruendung@ifb.uni-erlangen.de Homepage: www.ifb.uni-erlangen.de