Gewerbesteuer? Nein, danke! (Ich bin Freiberufler)
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- Fritz Straub
- vor 8 Jahren
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1 Wer bringt Licht in den Steuer-? Ihr Steuerberater Gewerbesteuer? Nein, danke! (Ich bin Freiberufler) Download der Vorträge ab Montag unter Wer ist Freiberufler? Formale Voraussetzungen Persönliche Qualifikation Gründen kaufen kooperieren? Rechtsform(en) für Freiberufler Finanzbedarf Vorsorge: beruflich - privat Haftungsbegrenzung Steuern Honorar Marketing Business-Plan Leitbild? Der 1. Mitarbeiter Alles schief gelaufen - was tun?
2 Wer ist Freiberufler? 1. Definition: 18 Abs. 3 EStG 2. Definition: 1 PartGG 3. Wer entscheidet? Finanzämter Berlin / BB Abgrenzungen: Freier Beruf Freier Mitarbeiter selbstständig Konsequenz u.a. Ggfs. Ggfs. Ggfs. Gewerbliche Tätigkeit (fest) Angestellter unselbstständig Gewerbesteuer Buchführungspflicht Zugehörigkeit IHK HWK 18 Abs. 3 EStG [Selbständige Arbeit] (1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind 1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2 Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. (?) Abgrenzungs-Katalog:
3 Steuerliche Sonderregelungen für Freiberufler - Fallen nicht unter den handelsrechtlichen Gewerbebegriff, d.h. dass sie von der Pflicht zur Buchführung und Aufstellung von Abschlüssen befreit sind ( 242 HGB); - Einfache Gewinnermittlung durch Einnahme- Überschuss-Rechnung nach 4 Abs. 3 EStG; - Umsatzsteuer nach vereinnahmten statt nach vereinbarten Entgelten 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG; Steuerliche Sonderregelungen für Freiberufler Aber: Nach 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gelten die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegen der Gewerbesteuer, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt (sogenannte Abfärberegelung). Partnerschaftsgesellschaftsgesetz ermöglicht den freien Berufen die Gründung von Gesellschaften in Form einer Partnerschaft.
4 Vorsorge - privat!
5 Krankenversicherung
6 Rentenversicherung Rentenversicherung
7 Rentenversicherung Künstlersozialversicherung
8 Künstlersozialversicherung Künstlersozialversicherung Bsp Rentenversicherung Rentenversicherungsbeitrag = Anteil des Versicherten 9,95 % von ,00 = 995,00 jährlich : 12 = monatlich 82,92 Krankenversicherung Krankenversicherungsbeitrag = Anteil des Versicherten 7,45 % + 0,45 % gesetzlicher Zusatzbeitrag = 7,9 % von ,00 = 790,00 jährlich : 12 = monatlich 65,83 Pflegeversicherung Beitragssatz in der Pflegeversicherung 1,95 % (Elterneigenschaft) bzw. 2,2 % (Kinderlose) Pflegeversicherungsbeitrag = Anteil des Versicherten 0,975 % ( + 0,25 % für Kinderlose) von ,00 = 85,00 (bzw. 110,00 ) jährlich : 12 = (bzw. 9,17 ) monatlich 7,08 Pflegeversicherungsbeitrag = Anteil des Versicherten 0,975 % ( + 0,25 % für Kinderlose) von ,00 = 97,50 (bzw. 122,50 ) jährlich : 12 = (bzw. 10,21 ) monatlich 10,21 166,04 Rentenversicherung Rentenlücke? Finanztest 11/2007
9 Einzelfirma Eingetragener Verein GbR PartnerschaftsG Name, Beruf Kombi: Kürzel + Logo Mitgliedschaft in... Eher Ausnahme Haftung - Scheinsozietät Gesetzlich Haftung auf Handelnden begrenzt GmbH Kapital aber Größe (?) GmbH + Co KG Limited Rechtsformen für freiberufliche Tätigkeit Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Komplexe Handhabung Wer ist der secretary Wer traut der UG? Vertrauensbildend? Berechnungsschema der Gewerbesteuer: Gewinn aus Gewerbebetrieb (Gewinn) gem. EStG bzw. KStG + Gewerbesteuer-Vorauszahlungen Berechnungsjahr + Hinzurechnungen Kürzungen = Gewerbeertrag vor Verlustabzug Gewerbeverlust aus Vorjahren = Gewerbeertrag (abzurunden auf volle 100 ) Freibetrag von (für Einzelunternehmen + Personengesellschaften) = Gewerbeertrag * Steuermesszahl (siehe Berechnungsschema) = Steuermessbetrag * Hebesatz der Gemeinde = Zwischensumme - Gewerbesteuer-Vorauszahlungen = zu zahlende Gewerbesteuer
10 Was kostet die Gewerbesteuer? Gewinn aus Gewerbebetrieb gem. EStG bzw. KStG + Gewerbesteuer-Vorauszahlungen Berechnungsjahr + Hinzurechnungen (vgl. 8 GewStG) Kürzungen (vgl. 9 GewStG) = Gewerbeertrag vor Verlustabzug Gewerbeverlust aus Vorjahren z.b = Gewerbeertrag Freibetrag: (nur Einzelunternehmen/PersG) = Gewerbeertrag x Steuermesszahl x 3,50% = Messbetrag = Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde Messbetrag x Hebesatz (Bln) = Gewerbesteuer x 410% = Anrechnungsbetrag auf tarifliche ESt x 3,8 = tatsächliche Belastung: = TIPPS zum Marketing als Freiberufler - Markteinsteiger: heimlich schlau! Ziel: unheimlich bekannt! - Sprich meine Sprache, kein Fachchinesisch! - Markenbildung! Warum? Positives Image verkauft sich nicht unbedingt besser, aber teurer! - Alleinstellungsmerkmal? Warum Sie und nicht der Nachbar: Unternehmerleitbild erarbeiten!
11 Marketing Welchen Kunden pflegen Sie am häufigsten / besten? Freie Berufe (Wie) spürt Ihr Kunde das? Werbung in Print-Medien, wo + wie erfolgreich? FAZIT: Internet ein MUSS, aber Zielgruppenorientiert
12 Der 1. Mitarbeiter Was suchen Sie? - Technische Hilfskraft: d..., aber stark! - persönlichen Entlaster : ja, er kann mich mal vertreten... - Mitunternehmer: Mitdenker Mitbegeisterter... TIPP Arbeitsprobe statt wohlwollender Zeugnisse! Alles schief gelaufen - was tun? Für Freiberufler in Berlin existiert der Runde Tisch, wenn Sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Insolvenz darf nicht bereits vorliegen. 1.Antrag beim VFB (Verband Freier Berufe) 2. Beibringung Unterlagen gem. KfW 3. Zuordnung eines Betreuers 4. Abrechnung über Finanztopf (StBK-Mecklenburg)
13 FAZIT: Freiberuflich arbeiten - kein Privileg, sondern eigenverantwortlich unabhängig! Aber immer unternehmerisch! Formale Fallstricke bei der Gründung Helfen kann IHR Steuerberater:
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