Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

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Transkript:

B 7574 Seite 75 Amtsblatt Weihnachts- und Neujahrsgruß 2007 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Jahr 2007 geht seinem Ende entgegen und 2008 mit seinen Wahlen auf Gemeinde- und Landkreisebene im März und den Landtags- und Bezirkswahlen im Herbst steht bevor. Ich danke schon jetzt allen Kandidatinnen und Kandidaten, die sich zur Wahl stellen und damit ihre Bereitschaft zur demokratischen Mitarbeit bekunden. Danken will ich gleichermaßen all denen, die ihr Mandat oft nach jahrzehntelanger Tätigkeit auslaufen lassen, für ihren bisherigen Einsatz im Dienste der Allgemeinheit. Wie überall, so hat das ablaufende Jahr auch in der Oberpfalz positive und weniger günstige Spuren hinterlassen. Schon im Januar hat das Sturmtief Kyrill Wälder geschädigt und die ersten trockenen Monate des Jahres waren eine Traumzeit für den Borkenkäfer. Betroffen hat uns die Ankündigung gemacht, die traditionsreiche Regensburger Zuckerfabrik im Jahre 2008 zu schließen. Nach wie vor sehr kritisch stehen wir der Absicht des Bundesverteidigungsministeriums gegenüber, die Division Spezielle Operationen (DSO) von Regensburg nach Hessen zu verlegen. Es bleibt zu hoffen, dass hier ebenso wenig das letzte Wort gesprochen ist wie bei der Neuorganisation der Bundespolizei. Wir alle wünschen, dass die beteiligten Bundesministerien den Vorschlägen der Bayerischen Staatsregierung und den Forderungen aus unserer Region folgen und die Standorte bei uns erhalten. Zu den sehr erfreulichen Nachrichten gehören die konkreten Vorhaben zahlreicher Firmen, in der Oberpfalz hohe Summen zu investieren. Die einzelnen Investitionen reichen von unter 1 Million bis 90 Millionen Euro. Ebenso erfreulich ist die Absicht der Bayerischen Staatsregierung, bis zum Jahr 2013 schrittweise 4.200 Studienplätze an den Hochschulen der Oberpfalz zu schaffen. Dass die Universität Regensburg vor wenigen Wochen ihr 40-jähriges Jubiläum feiern konnte, hat uns alle ebenso erfreut, wie die Errichtung des Wissenschaftszentrums Ost- und Südosteuropa sowie die jetzt beurkundete Aufnahme der Altstadt Regensburgs mit Stadtamhof in das Unesco- Welterbe. Die Einweihung der Gedenkstätte Flossenbürg im Juli war ein zutiefst bewegendes Ereignis. Diese beispielhafte Aufzählung von markanten wirtschaftlichen Ereignissen ist ein Teil der positiven Entwicklung in der Oberpfalz. Sie wird ergänzt durch ein Überangebot von Lehrstellen in unserem Regierungsbezirk. Das bedeutet, dass nahezu alle Interessenten eine Lehrstelle erhalten. Dadurch kann der auch in der Oberpfalz bereits in einzelnen Branchen spürbare und verstärkt in den nächsten Jahren zu erwartende Facharbeitermangel in Zukunft verringert werden. Insgesamt hat sich die oberpfälzische Wirtschaft bemerkenswert gut entwickelt nicht nur im Süden, sondern auch im übrigen Regierungsbezirk. Bei der Exportquote liegt die Oberpfalz nach wie vor an zweiter Stelle in Bayern, viele Unternehmen spüren den Aufschwung und investieren kräftig in die Zukunft, der eine oder andere Betrieb verlagert Produktionslinien aus Tschechien oder Polen hierher und die Arbeitslosenzahlen sinken zum

Seite 76 Amtsblatt der Nr. 22/2007 Teil überdurchschnittlich. Das lässt hoffen, dass die Oberpfälzer Unternehmen, vor allem auch die mittelständischen und die Familienunternehmen, ihre bisher sehr gute Wettbewerbsfähigkeit auch in der Zukunft verteidigen können. Die Oberpfalz wird weiterhin Getriebe für Luxusautos, Spezialglasröhren für Sonnenkollektoren und Solarkraftwerke, Biogasanlagen, Röntgengeräte, medizinische Kunststoffartikel, Getränkeabfüllanlagen, Straßenwalzen, Computertastaturen, Automobile, elektronische und elektrische Bauteile, Gentechnik, Software für Hochregale, Sicherheitstechnik oder auch hochwertige Nahrungsmittel nach Europa und teilweise in die ganze Welt liefern, um hier nur einige Beispiele zu nennen. Beim Stichwort Wirtschaft, Wirtschaftsförderung darf ich erwähnen, dass es der Oberpfalz bestimmt nicht geschadet hat, dass Hans Spitzner 14 Jahre lang als Wirtschaftsstaatssekretär im Kabinett tätig war. Es freut uns, dass in München mit Frau Staatsministerin Emilia Müller und Herrn Staatssekretär Markus Sackmann zwei Oberpfälzer für Wirtschaft, Verkehr, Technologie und Landesentwicklung landesweit zuständig sind. Nicht übersehen dürfen wir Wanderungsbewegungen und die demografische Entwicklung, die sich nun auch bei uns freilich nicht überall gleich auswirken. Hier bedarf es großer Kraftanstrengungen von Politik, Wirtschaft und Verwaltung, um diesem Trend entgegen zu wirken oder seine Folgen abzumildern. Dazu müssen die vielfältigen Potenziale unserer ländlichen Räume harte wie weiche Standortfaktoren, Freilichtspiele und Tourismus, eine hervorragende Infrastruktur in manchen Bereichen noch stärker sichtbar gemacht und entfaltet werden. Viele Chancen bieten auch die durch das Wirksamwerden der Schengen-Vereinbarung weiter geöffneten Kontakte mit unseren tschechischen Nachbarn. Hier gibt es ja schon bisher rege Zusammenarbeit und gemeinsame Vorhaben, auch im Rahmen unserer Regionalkooperation mit der Region Pilsen. Wichtig für den Erfolg ist auch ein überzeugendes Binnenmarketing in der Oberpfalz, aus dem sich das wirkungsvolle Auftreten über die Heimat hinaus fast von selbst ergibt. Wir dürfen getrost ein wenig stolzer werden, Oberpfälzer zu sein, und dürfen und müssen diesen Stolz, der ja auf nachweisbare Fakten gründet, auch nach Außen tragen. So hat uns der Bayerische Rundfunk die Möglichkeit gegeben zu zeigen, dass wir gut sind. Bisher haben wir in unserer Bescheidenheit ja verschwiegen, dass wir Bayerns beste Bayern sind! Arbeiten wir alle daran, dass das so bleibt und sich in allen Bereichen der Oberpfalz noch festigt. Der Zukunft unseres schönen Regierungsbezirks können wir dann mit Freude entgegensehen. Ich danke allen, die an den Erfolgen mitgewirkt haben. Bitte machen Sie weiter und nehmen Sie auch die mit, die noch abwartend am Wegesrand standen. Liebe Oberpfälzerinnen und Oberpfälzer, ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest und für 2008 viel Glück, Erfolg und ganz besonders Gesundheit. Gott schütze die Oberpfalz! Ihr

Amtsblatt der Nr. 22/2007 Seite 77 63. Jg. Nr. 22 / 17. Dezember 2007 Inhaltsübersicht Schulwesen Landesfachsprengel für den Ausbildungsberuf Elektroanlagenmonteur/-in an der Städtischen Berufsschule Direktorat 1, Augustenstr. 30, 90461 Nürnberg, RBek vom 23.07.2007 Nr. 43.12-5204.22-108...77 Bezirksübergreifender Fachsprengel für den Ausbildungsberuf Technischer Zeichner Fachrichtung Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik an der Staatlichen Berufsschule I Landshut, Luitpoldstr. 26, 84034 Landshut, RBek vom 09.11.2007 Nr. 43.12-5204.22-115...77 Bekanntmachungen der Zweckverbände Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Weiden i.d.opf. für das Haushaltsjahr 2007..78 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen des Zweckverbandes Schwandorf...78 Personalnachrichten Nachruf für Herrn Johann Meister...79 Allgemeine Angelegenheiten der Verwaltung Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013 Nr. 11-0143.2-3...79 WICHTIGER HINWEIS! Die teilt mit, dass aus organisatorischen Gründen das RABl Nr. 22 mit Erscheinungsdatum 17. Dezember 2007 die letzte Ausgabe dieses Jahres ist. Das Regierungsamtsblatt mit Redaktionsschluss 22. Dezember 2007, Erscheinungsdatum 2. Januar 2008 entfällt somit. Landesfachsprengel für den Ausbildungsberuf Elektroanlagenmonteur/-in an der Städtischen Berufsschule Direktorat 1, Augustenstr. 30, 90461 Nürnberg RBek vom 23.07.2007 Nr. 43.12-5204.22-108 Nachstehend wird die Rechtsverordnung der Regierung von Mittelfranken vom 18. Juni 2007 auszugsweise bekannt gemacht. Die Fachsprengelfestsetzung ist maßgebend für Berufsschulpflichtige und Berufsschulberechtigte. Regensburg, 12. November 2007 Landesfachsprengel für den Ausbildungsberuf Elektroanlagenmonteur / Elektroanlagenmonteurin Bekanntmachung der Regierung von Mittelfranken vom 18. Juni 2007 Gz. 44.1-5204-3/07 Die Regierung von Mittelfranken erlässt auf Grund von Art. 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) folgende Bekanntmachung 1. Für den Ausbildungsberuf Elektroanlagenmonteur / Elektroanlagenmonteurin wird zur Bildung von Fachklassen in den Jahrgangsstufen 11, 12 und 13 an der Städtischen Berufsschule Direktorat 1 Augustenstr. 30 90461 Nürnberg ein Schulsprengel als Fachsprengel gebildet, der sich auf das Gebiet des Freistaates Bayern erstreckt (Landesfachsprengel). 2. Berufschulpflichtige, die in einem entsprechendem Ausbildungsverhältnis stehen, haben Ihre Berufsschulpflicht (Art. 42 Abs. 3 BayEUG) an der in Nr. 1 bezeichneten Berufsschule zu erfüllen. Für Berufschulberechtigte gilt diese Regelung entsprechend. 3. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft. Inhofer Bezirksübergreifender Fachsprengel für den Ausbildungsberuf Technischer Zeichner Fachrichtung Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik an der Staatlichen Berufsschule I Landshut, Luitpoldstr. 26, 84034 Landshut RBek vom 09.11.2007 Nr. 43.12-5204.22-115 Nachstehend wird die Rechtsverordnung der Regierung von Niederbayern vom 25. Mai 2007 auszugsweise bekannt gemacht. Die Fachsprengelfestsetzung ist maßgebend für Berufsschulpflichtige und Berufsschulberechtigte. Regensburg, 12. November 2007 Bezirksübergreifender Fachsprengel für den Ausbildungsberuf Technischer Zeichner Fachrichtung Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik ab der Jahrgangsstufe 11 Bekanntmachung der Regierung von Niederbayern vom 25. Mai 2007 AZ: 44-5204-855 Die Regierung von Niederbayern erlässt gemäß Art. 34 Abs. 2 (Bay- EUG) folgende Bekanntmachung: 1. An der Staatlichen Berufsschule I Landshut, Luitpoldstraße 29, 84034 Landshut, wird ab dem Schuljahr 2007/2008 für den Ausbildungsberuf Technischer Zeichner Fachrichtung Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik ab der Jahrgangsstufe 11 ein Fachsprengel gebildet, der die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz erfasst. 2. Die Bekanntmachung erfolgt im Auftrag des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (KMS vom 10. Januar 2007 Nr. VII.3-5 O 9220.13-1-7.1777) sowie nach Durchführung des erforderlichen Anhörungsverfahrens.

Seite 78 Amtsblatt der Nr. 22/2007 3. Die Fachsprengelregelung ist maßgebend für Berufsschulpflichtige und Berufsschulberechtigte, sofern nicht genehmigte Gastschulverhältnisse vorliegen, die den Besuch einer anderen Berufsschule gestatten. 4. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft. Gründe: (nicht abgedruckt) Heinz Grundwald Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Weiden i.d.opf. für das Haushaltsjahr 2007 I. Aufgrund der 13 ff. der Verbandssatzung vom 19. Oktober 2004 (RABl S. 81) und der Art. 41 und 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.v.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat die Verbandsversammlung des Zweckver bandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Weiden i.d.opf. in ihrer öffentlichen Sitzung am 11. Oktober 2007 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 be schlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeinde ordnung bekannt gemacht wird: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 21.400,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.000,00 ab. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 19.400,00 festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Umlegungsschlüssel ist das Verhältnis der Einwohnerzahlen der Verbandsmitglieder zum 30.06.2006. 5 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2007 in Kraft. II. Die hat mit Schreiben vom 3. Dezember 2007 Az. 12-1512-WEN-Z-1-23 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. III. Der Haushaltsplan liegt vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung in 92660 Neustadt a.d.waldnaab, Landratsamt, Stadtplatz 36, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich auf. Weiden i.d.opf., 4. Dezember 2007 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Weiden i.d.opf. Simon Wittmann Verbandsvorsitzender Der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf erlässt auf Grund Art. 22 Abs. 2 und Art. 42 Abs. 4 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit - KommZG - (FN BayRS 2020-6-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.April 2007 (GVBl S. 271) i.v.m. Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes KAG - (FN BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.Juli 2004 (GVBl S. 272), und Art. 7 Abs. 2 des Bayer. Abfallwirtschaftsgesetzes (FN BayRS 2129-2-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.April 2006 (GVBl S. 178), und 4 Abs. 5 Satz 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf sowie 4 der Satzung des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf für die Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen des Zweckverbandes Schwandorf 1 Die Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14.Dezember 2005 (RABl OPf. S. 93), zuletzt geändert durch Satzung vom 21.Mai 2007 (RABl OPf. S. 35) wird wie folgt geändert: 1. In 3 Absatz 1 Satz 2 wird der Betrag 1,59 durch den Betrag 1,35 und der Betrag 159,00 durch den Betrag 135,00 2. In 3 Absatz 1 Satz 3 wird der Betrag 1,89 durch den Betrag 1,65 und der Betrag 189,00 durch den Betrag 165,00 3. In 3 Absatz 1 Satz 4 wird der Betrag 2,19 durch den Betrag 1,95 und der Betrag 219,00 durch den Betrag 195,00 2 Diese Satzung tritt am 1.Januar 2008 in Kraft. Schwandorf, den 22. November 2007 Zweckverband Müllverwertung Schwandorf Hans Schaidinger Verbandsvorsitzender

Amtsblatt der Nr. 22/2007 Seite 79 NACHRUF Der ehemalige Regierungsangehörige, Herr Oberamtsrat Johann Meister ist am 3. Dezember 2007 im 80. Lebensjahr verstorben. Herr Meister war bei uns seit 1. September 1961 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 31. Juli 1990 zuletzt im Sachgebiet 300 tätig. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Dezember 2007 Michael Scheuerer Personalratsvorsitzender Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013 Nr. 11-0143.2-3 An die Landratsämter und Gemeinden Die Gemeinden werden unter Bezugnahme auf Abschnitt III der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern über die Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) 18. September 2007 (JMBl 2007 S. 122 und S. 128, BayRS 3001-J.), gebeten, die Vorschlagslisten für Schöffen zuverlässig bis zum 15. Mai 2008 aufzustellen (Nrn. 7 bis 10 und Nr. 27 Nr. 3 GemBek), sie öffentlich aufzulegen (Nrn. 11, 27 Nr. 4 GemBek) und sie bis spätestens 5. Juni 2008 dem zuständigen Amtsgericht ggf. zusammen mit etwa erhobenen Einsprüchen zu übersenden (Nrn. 13, 27 Nr. 5 GemBek). Folgendes wird ausdrücklich angemerkt: 1. Die für ein Schöffenamt eingehenden Bewerbungen sind dem Gemeinderat ohne Vorauswahl vorzulegen. Auf begründete Bedenken kann bereits in der Beschlussvorlage hingewiesen werden (Nr. 7 Abs. 3 GemBek). 2. Auf die Unterrichtung der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen bzw. auf die Hinweise nach Nr. 11 Sätze 3 und 4 der GemBek wird aufmerksam gemacht. 3. Es wird daran erinnert, dass bei der Aufstellung der Vorschlagslisten auf eine verstärkte Berücksichtigung von Frauen geachtet werden soll. 4. Einspruch gegen die Vorschlagsliste können auch die in die Vorschlagsliste aufgenommenen Personen in eigener Sache einlegen. Sie können dabei insbesondere auf Umstände hinweisen, die aus eigener Sicht der Aufnahme in die Liste entgegenstehen. Die Landratsämter werden gebeten, die kreisangehörigen Gemeinden auch in ihren Amtsblättern auf die Termine und Anmerkungen hinzuweisen. Regensburg, 5. Dezember 2007 Herausgeber und Verleger:, 93039 Regensburg. Das RABl erscheint zweimal monatlich. Bezugspreis vierteljährlich 14,25 EURO. Abonnement-Bestellung nur durch die Post. Nachbestellung bereits erschienener Nummern bei der Mittelbayerischen Verlag KG, 93066 Regensburg: Druck: H. Marquardt, Regensburg.