Nachqualifizierung als zweite Chance für Hilfskräfte in der Pflege



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Transkript:

Nachqualifizierung als zweite Chance für Hilfskräfte in der Pflege Vorstellung des Projekts Servicestellen Nachqualifizierung Altenpflege Niedersachsen und Rheinland-Pfalz Beitrag von Birgit Voigt für den Fachtag der bag arbeit zum Thema Das neue Anerkennungsgesetz und Wege zum Berufsabschluss am 11. Juni 2012 in Hannover

Einbettung des Projekts BMBF-Programm Perspektive Berufsabschluss 2008-2013: Förderinitiative 2 Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung 42 Projekte bundesweit, darunter drei NQ-Projekte im Bereich Pflege Projekt Servicestellen Nachqualifizierung Altenpflege Niedersachsen und Rheinland-Pfalz (INBAS GmbH) http://www.perspektive-berufsabschluss.de 2

Ziele des Projekts Ziele Nachhaltige Etablierung der abschlussorientierten betrieblichen Nachqualifizierung im Feld Altenpflege in ausgewählten Regionen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz Verringerung des Anteils von An- und Ungelernten, Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege Vernetzung Serviceangebote Nachqualifizierungsangebote Öffentlichkeitsarbeit

Rahmenbedingungen für NQ in der Altenpflege Die Altenpflegeausbildung basiert auf dem bundeseinheitlichen AltPflG: keine explizite Regelung zur Nachqualifizierung von An- und Ungelernten Das AltPflG kennt keine Externenprüfung. Es gibt im Feld Pflege (bisher) keine Kammern. Sie wird nicht in der Berufsbildungsstatistik des BIBB erfasst. Verkürzungstatbestände gem. 7 AltPflG: (1) [2] für APH, KPH, etc. um bis zu ein Jahr (2) Anwendung erweitert auf Personen, die über einen fachfremden Abschluss und über mehrjährige Arbeitserfahrung in der Pflege verfügen und eine Kompetenzfeststellung erfolgreich absolviert haben. 4

Zielgruppen des Projekts In der Pflege Beschäftigte Hilfskräfte in der Pflege mit pflegerischem Berufsabschluss, z.b. Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in Hilfskräfte in der Pflege mit pflegenahem Berufsabschluss, z.b. Arzthelfer/in Hilfskräfte in der Pflege mit pflegefremdem Berufsabschluss, z.b. Bäckereifachverkäufer/in dafür musste Zustimmung des BMFSFJ eingeholt werden [ Arbeitslose, Berufsrückkehrer/innen u.a.]

Nutzen von Nachqualifizierung Nutzen für den/die Arbeitnehmer/in Quelle: Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (2011): Beratung in der Nachqualifizierung: Erfahrungen, Strategien und Instrumente. Band 49, S. 17 Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit durch flexiblere Einsatzmöglichkeiten im eigenen Betrieb und auf dem Arbeitsmarkt Stärkung des eigenen Selbstbewusstseins und Selbstwertgefühls (finanzielle) Anerkennung des Qualifikationserwerbs durch den Betrieb sowie die Kolleginnen und Kollegen Schutz vor Arbeitslosigkeit bei Verlust des Arbeitsplatzes bzw. bei betriebsbedingten Kündigungen Spätere Höher- / Aufstiegsqualifizierung möglich

Nutzen von Nachqualifizierung Nutzen für den Betrieb Quelle: Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (2011): Beratung in der Nachqualifizierung: Erfahrungen, Strategien und Instrumente. Band 49, S. 17 Deckung des eigenen (zukünftigen, steigenden) Fachkräftebedarfs in der Altenpflege Betriebsnahe und flexible (berufsbegleitende), ggf. verkürzte Qualifizierung der Mitarbeiter/innen Bedarfsgerechte Personalentwicklung Stärkung der Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter/innen Flexiblerer Einsatz der Mitarbeiter/innen Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens / Wettbewerbsvorteil in der Region Professionalisierung der Arbeit: Kultursensible Pflege

Bedarfsanalyse in der Region Hannover Wie entwickelt sich in den nächsten 3 Jahren der generelle Personalbedarf an Pflegekräften? Der pflegerische Personalbedarf..... wird voraussichtlich steigen Anzahl Betriebe abs. in % 129 73,7%.. wird voraussichtlich unverändert bleiben.. wird sich voraussichtlich verringern o. A. N=175 Altenpflegeeinrichtungen der Region Hannover 39 2 5 175 22,3% 1,1% 2,9% 100,0%

Personalbedarf in den nächsten 3 Jahren Beschäftigtengruppen mit steigendem Personalbedarf Steigender Personalbedarf ist absehbar...... für Pflegefachkräfte in... Betrieben 128 davon: Betriebe, die Bedarf quantifizieren 106 entspricht erhöhtem Bedarf von... MA 474 Bedarf MA/Betrieb 4,5... für Pflegehilfskräfte 74 66 339 5,1... für Auszubildende 62 56 160 2,9

Deckung des zukünftigen Personalbedarfs Um den zukünftigen Personalbedarf zu decken, wollen die Betriebe Stellengesuche schalten abschlussbezogene Nachqualifizierung einsetzen die Arbeitsagentur einschalten verstärkt ausbilden Quereinsteiger/innen einstellen und fachspezifisch qualifizieren... themenbezogene, punktuelle Qualifizierungen für PHK einsetzen Personaldienstleister einschalten Sonstiges 74,9% 57,7% 53,7% 52,0% 45,7% 45,1% 19,4% 7,4%

Pflegehilfskräfte 2.487 Pflegehilfskräfte sind in 167 Betrieben beschäftigt (o. A. = 8) Wie setzt sich die Gruppe der Pflegehilfskräfte zusammen? PHK nach Vorqualifikation, in % der PHK insg. 35 30 25 20 15 10 5 0 2,8 16,5 7,8 Abschluss pflegenahe Ausbildung Abschluss pflegefremde Ausbildung 25,0 Niedrigschwellige Qualifikation 17,0 30,9 Ohne formalen Abschluss

Pflegehilfskräfte Zielgruppe der Nachqualifizierung: PHK, die nach 7 AltPflG für NQ in Betracht kommen Pflegehilfskräfte nach Vorqualifikation a) Zweijährige Ausbildung b) Einjährige Ausbildung c) Abschluss pflegenahe Ausbildung d) Abschluss pflegefremde Ausbildung e) Niedrigschwellige Qualifikation f) Ohne formale Qualifikation ZG: b) + d) ZG: b) + c) +d) N= 167 70 410 193 621 425 768 1.031 1.224 Hochrechnung (N=303) 127 742 349 1.124 769 1.390 1.866 2.215

Eckpunkte des NQ-Kurses (1) Zielsetzung Bezeichnung des Angebots: Berufsbegleitender Kurs zur Nachqualifizierung als Altenpfleger/in Art der Prüfung: staatliche Prüfung Zielgruppe allgemein Angelernte Beschäftigte in der Altenpflege Menschen mit Migrationshintergrund, die als Angelernte in der Pflege arbeiten 13

Eckpunkte des NQ-Kurses (2) Zugangsvoraussetzungen für den 1. NQ-Kurs Die Teilnehmenden haben einen Schulabschluss der Sekundarstufe I, sind Beschäftigte in der Altenpflege, verfügen über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder haben eine mindestens einjährige staatlich geregelte Helferausbildung im Pflegebereich absolviert und weisen eine mindestens zweijährige angelernte Tätigkeit in der Altenpflege nach und haben das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert. 14

Eckpunkte des NQ-Kurses (3) Gestaltung des Kurses Schule: Birkenhof Bildungszentrum Hannover Kursform: berufsbegleitend v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel Dauer der verkürzten Ausbildung: 2 Jahre Die Verkürzung der Ausbildung erfolgt nach 7 AltPflG bei Vorliegen der entsprechenden Verkürzungstatbestände. Die Prüfung der Voraussetzungen für eine Verkürzung der Ausbildung erfolgt im Einzelfall. Beginn des Kurses: 08.11.2011 Auswahlverfahren: Im Rahmen eines ca. zweistündigen Verfahrens wird festgestellt, ob die Bewerberin / der Bewerber für eine verkürzte zweijährige berufsbegleitende Ausbildung geeignet ist. Das Verfahren führt die Altenpflegeschule durch. 15

Eckpunkte des NQ-Kurses (4) Gestaltung des Kurses Unterrichtszeiten: an 3 Tagen in der Woche (insgesamt 20 Unterrichtsstunden) montags und dienstags 14:00-18:30 Uhr, mittwochs 12:00 18:30 Uhr (zzgl. Pausen) Stunden (Theorie/Praxis): 1600/1666 (incl. allgemeinbildender Fächer) Die praktische Ausbildung findet mit einem Stellenumfang von mindestens 20 Unterrichtsstunden im Rahmen der Beschäftigung statt. 16

Eckpunkte des NQ-Kurses (5) Kosten / Finanzierung Kosten: Weiterbildungskosten Freistellungskosten Einmalige Prüfungsgebühr Finanzierung: Das Land Niedersachsen übernimmt die Zahlung des Schulgeldes in Höhe von max. 160,- monatlich. Die Bundesagentur für Arbeit kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen über das Programm WeGebAU die Weiterbildungskosten erstatten. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung werden die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Programms WeGebAU geprüft und entschieden. 17

Eckpunkte des NQ-Kurses (6) Auswahlverfahren gemäß Protokolliertem Beratungsgespräch Rechtliche Grundlage Niedersächsische Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) 3 Abs. 11 der Anlage 4 und 3 Abs. 13 der Anlage 8 zu 33 BbS-VO vom 10.06.2009 (11) In die berufsqualifizierende Berufsfachschule kann mit Zustimmung der Schulbehörde zu einem anderen Zeitpunkt als zum Beginn des Bildungsganges aufgenommen werden, wer neben den Aufnahmevoraussetzungen 1. Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, die den bis zu dem Aufnahmezeitpunkt vermittelten Bildungsinhalten entsprechen, und 2. aufgrund eines protokollierten Beratungsgespräches einen erfolgreichen Abschluss des Bildungsganges erwarten lässt. 18

Eckpunkte des NQ-Kurses (7) Ablauf des Auswahlverfahrens Nr. Teil Dauer Inhalt 1. Schriftlicher Teil 30 min z.b. schriftliche Bearbeitung eines Fallbeispiels 2a. Persönliche Vorstellung der Bewerberin / des Bewerbers 15 min Bisheriger Werdegang, Erfahrungen in der beruflichen Tätigkeit, Kenntnisse über das Berufsfeld, Anforderungen und Belastungen im Beruf, 2b. Mündlicher Teil 15 min Spezifisches Thema 3. Praktischer Teil 15 min Simulation einer Anforderungs- und Leistungssituation aus der Praxis Auswertung

Eckpunkte des NQ-Kurses (8) Gewinnung von Bewerber/innen 4 Durchläufe des Auswahlverfahrens Anzahl der Bewerber/innen gesamt: Formale Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt: Bewerbung zurückgezogen: Zum Auswahlverfahren eingeladen: Geeignet für die zweijährige berufsbegleitende NQ: Geeignet für die dreijährige berufsbegleitende Qualifizierung: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (noch) nicht geeignet: Nicht erschienen: 66 15 12 39 24 6 4 5 24 Teilnehmende aus 21 unterschiedlichen Altenpflegeeinrichtungen 20

Eckpunkte des NQ-Kurses (9) Teilnehmendenstruktur (N=24) Geschlecht: weiblich: 21 Tn MH: ohne MH: 19 Tn Alter: 23-29 Jahre: 30-39 Jahre: 40-49 Jahre: 50 plus: ambulant/stationär: stationär: 15 Tn beruflicher Hintergrund: aus der Altenpflege (APH): mit pflegenaher Ausbildung: mit pflegefremder Ausbildung: regionale Verteilung: Region Hannover: Stadt Hannover: männlich: 3 Tn mit MH: 5 Tn 6 Tn 9 Tn 7 Tn 2 Tn ambulant: 9 Tn 7 Tn 11 Tn 6 Tn 12 Tn 12 Tn bisher 2 Abbrecher/innen 21

Ausblick: Nächste Schritte Begleitung des NQ-Kurses Region Hannover z.b.: Überarbeitung des Auswahlverfahrens Entwicklung von Unterstützungsangeboten für den Lernort Betrieb Beratungshotline, Befragung der Teilnehmenden, Auswertung Entwicklung eines 2. NQ-Kurses in einer ländlichen Region (OHZ) z.b.: Definition der Zielgruppe, Anpassung der konzeptionellen Grundlagen, Bewerbergewinnung, Kooperation mit vier Arbeitsagenturen, Durchführung des Auswahlverfahrens, Zertifizierung der Maßnahme nach AZAV Öffentlichkeitsarbeit z.b.: Aktualisierung Homepage, Transferveranstaltungen, Presse- und Fachartikel Vernetzung /Transfer / Nachhaltigkeit z.b.: Kooperation mit regionalen Pflegekonferenzen, Landespflegekonferenz, dem Projektbeirat (z.b. Transferkonzept) 22

Offene Fragen / Handlungsbedarf Umsetzung des Anerkennungsgesetzes im Bereich Pflege Welche Berufe umfasst das Anerkennungsgesetz? Das Gesetz gilt für etwa 450 Berufe des Bundes: das sind alle Ausbildungsberufe im dualen System (z.b. Kfz-Mechatroniker/in oder Bäcker/in). Außerdem werden die Verfahren für die bundesrechtlich reglementierten Berufe erleichtert (wie z.b. Zahnarzt/Zahnärztin, Psychotherapeut/in oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in). AltPflG 2003 23

Offene Fragen / Handlungsbedarf Umsetzung des Anerkennungsgesetzes im Bereich Pflege www.anerkennung-in-deutschland.de Anerkennungs-Finder: Altenpfleger/in Hannover Für den ausgewählten Beruf können Sie eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen. Die Feststellung der Gleichwertigkeit ist zwingende Voraussetzung dafür, dass Sie den Beruf in Deutschland ausüben können. Zuständige Stelle: Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg Auf der Hude 2 7 Erstanlaufstellen in Niedersachsen, darunter auch: IQ-Hotline Niedersachsen/Bremen und IHK Hannover 24

Offene Fragen / Handlungsbedarf Umsetzung des Anerkennungsgesetzes im Bereich Pflege Angebote der Sprachförderung für Pflegehilfskräfte mit Migrationshintergrund Weiterbildungsbegleitende Hilfen Eignung mit Auflagen? beim Auswahlverfahren muttersprachliche Fähigkeiten erfassen 25

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Kontaktdaten Niedersachsen Servicestelle Nachqualifizierung Altenpflege Niedersachsen Birgit Voigt (Leitung) Gabriele Jörgensen Herbert Rüb 030 / 6 95 02-69 040 / 85 15 89 93 040 / 85 50 64 95 voigt@inbas.com joergensen@inbas.com rueb@inbas.com Kontaktdaten Rheinland-Pfalz Servicestelle Nachqualifizierung Altenpflege Rheinland-Pfalz Heike Blumenauer Tina Bickel 069 / 27 224-42 069 / 27 224-12 blumenauer@inbas.com bickel@inbas.com Internet www.nachqualifizierung-altenpflege.de www.inbas.com 26