Inhaltsverzeichnis. A) Gesamtentwicklung der Kommunen. B) Situation des Bielefelder Haushalts. C) Bisheriges Haushaltssicherungskonzept



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Transkript:

Inhaltsverzeichnis I. Ausgangssituation II. Konsolidierungszeitraum III. Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen A) Gesamtentwicklung der Kommunen B) Situation des Bielefelder Haushalts C) Bisheriges Haushaltssicherungskonzept IV. Analyse des Ist-Zustandes / Ursachen der Fehlentwicklung A) Bilanz B) Ergebnisrechnung C) Finanzrechnung D) Fazit V. Haushaltssicherung A) Konsolidierungsziel B) Eckdatenbeschluss des Rates der Stadt C) Einzelmaßnahmen Stadt Bielefeld Amt für Finanzen und Beteiligungen Tel. 0521/512126

I. Ausgangssituation: Die Stadt Bielefeld hatte ursprünglich für das Haushaltsjahr 2010 einen Zeitplan zur Aufstellung des Haushaltes vorgesehen, der aufbauend auf der Planung des Jahres 2009 davon ausging, dass ein Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung des Jahres 2010 durch die Ausgleichsrücklage vollständig ausgeglichen werden kann und der Haushalt damit fiktiv entsprechend der haushaltsrechtlichen Vorschriften ( 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW) als ausgeglichen gilt. Laut mehrjähriger Ergebnisplanung des Jahres 2009 wurden folgende Fehlbeträge geplant: - für 2009 83.003.393 - für 2010 81.583.837 - für 2011 58.116.484 - für 2012 37.158.730 Aufgrund der Erkenntnisse aus der laufenden Haushaltswirtschaft des Jahres 2009, insbesondere dem Bericht zum II. Tertial des Jahres 2009 hatten sich erhebliche Unterschreitungen wesentlicher Ertragsansätze ergeben, die das Ergebnis 2009 deutlich verschlechtern aber insbesondere auch mittelbar Folgewirkungen auf die Kalkulation der entsprechenden Ansätze der Jahre 2010 ff haben. Unter Berücksichtigung des II. Tertialsberichts sowie der Orientierungsdaten des Landes Nordrhein-Westfalen ergaben sich wesentliche Veränderungen der zu erwartenden Erträge aus allgemeinen Deckungsmitteln und in der Folge eine veränderte Prognose des Jahresergebnisses 2009 und der Fehlbeträge ab dem Haushaltsjahr 2010 in der Ergebnisplanung (Basis: Planung für das Haushaltsjahr 2009) wie folgt: - für 2009 149,4 Mio. - für 2010 160,3 Mio. - für 2011 174,2 Mio. - für 2012 160,2 Mio. - für 2013 152,4 Mio. - für 2014 153,7 Mio. Zum (haushaltsrechtlichen) Ausgleich dieser Fehlbeträge kann die in der Eröffnungsbilanz erstmalig zu bildende Ausgleichsrücklage sowie die allgemeine Rücklage eingesetzt

werden. Nach dem Entwurf der Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2009 beträgt die Ausgleichsrücklage voraussichtlich rd. 206,9 Mio. ; der Bestand der allgemeinen Rücklage beläuft sich auf etwa 866,2 Mio.. Das prognostizierte Ergebnis 2009 kann damit vollständig durch die Ausgleichsrücklage kompensiert werden. Mit dem dann verbleibende Bestand der Ausgleichsrücklage von noch rd. 57 Mio. kann der erwartete Fehlbetrag im Jahre 2010 nur noch zu etwas mehr als einem Drittel daraus ausgeglichen werden. Die darüber hinaus erforderliche Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage im Jahr 2010 und den Folgejahren übersteigt jeweils die Grenze von 5 % (= rd. 43,3 Mio. ) des Volumens der allgemeinen Rücklage. Damit ergibt sich gem. 76 Abs. 1 Ziffer 2 GO NRW die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Die hierfür einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung NRW sind der Anlage 1 zu diesem Konzept zu entnehmen. Zwischenzeitlich waren weitere negative Auswirkungen hinzugekommen (z. B. Wachstumsbeschleunigungsgesetz des Bundes), wodurch sich die Prognose für die kommenden Jahre ab 2011 weiter verschlechtert hatte. II. Konsolidierungszeitraum: Das aufzustellende Haushaltssicherungskonzept bedarf gem. 76 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Detmold). Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn gem. 76 Abs. 2 Satz 3 GO NRW aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Haushaltsausgleich nach 65 Abs. 2 GO NRW wieder erreicht wird. Durch Runderlass vom 09.06.2006 (Anlage 2) hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Fall der Überschreitung der Schwellenwerte nach 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW klargestellt, dass die Frist erst ab dem zweiten Jahr der Überschreitung zu laufen beginnt. Vorliegend wäre das Jahr 2011 das zweite Jahr der Überschreitung, so dass der Ausgleich der Ergebnisplanung bis zum Jahre 2014 darzustellen ist, um die Genehmigungsfähigkeit erreichen zu können. Da dies eine Planung auch für das Jahr 2014 voraussetzt, ist es sachgerecht, die Haushalte der Jahre 2010 und 2011 zeitlich pa-

rallel aufzustellen und zu beschließen, um damit auch eine belastbare Grundlage für die Klärung der Frage der Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. III. Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen: A) Gesamtentwicklung der Kommunen: Nachdem sich die Finanzlage der deutschen Städte und Gemeinden nach etlichen schwierigen Jahren bis zum Ausbruch der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise überwiegend positiv entwickelt hatte, ist mittlerweile eine gegenläufige Entwicklung zu verzeichnen. Beleg dafür ist eine Erhebung des Städtetages NRW, der die Haushaltsituation der Kommunen in den Jahren 2009 und 2010 gegenübergestellt hat. In seinem Gemeindefinanzbericht 2009 hat der Städtetag Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass etwa 1/3 der Kommunen sich im HSK befinden. Zum Jahre 2010 hin umfasst der Anteil der Kommunen, die kein genehmigungsfähiges HSK aufgestellt haben, mittlerweile 47 % der Mitgliedskommunen. Nur noch 2 % der Kommunen erreichen einen echten Haushaltsausgleich (vgl. Schaubilder Haushaltssituation 2009 und Prognose 2010, Quelle: Gemeindefinanzbericht 2009 des Städtetages NRW)

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Kredite zur Liquiditätssicherung (früher: Kassenkredite) insbesondere in den Städten Nordrhein-Westfalens ihren ursprünglichen Charakter als kurzfristige Kredite verloren haben. Selbst in den Jahren 2007 und 2008 waren trotz Haushaltsüberschüssen die Kassenkredite nicht rückläufig (vgl. Schaubild).

Speziell in Nordrhein-Westfalen liegen bei einem Vergleich mit den Flächenländern im Westen der Bundesrepublik Deutschland die Kassenkreditbestände in Nordrhein- Westfalen deutlich höher (vgl. Schaubild Auswirkung der Unterfinanzierung nordrhein-westfälischer Kommunen, Quelle: Gemeindefinanzbericht 2009 des Städtetages NRW). Die Entwicklung der Liquiditätssituation ist daher neben der Ergebnisrechnung ein wesentlicher Faktor bei der Betrachtung der Situation der Kommunen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass durch externe Faktoren die finanzielle Gesamtsituation der Kommunen immer wieder deutlich verschlechtert wird. Zu nennen sind exemplarisch das beschlossene Wachstumsbeschleunigungsgesetz des Bundes mit erheblichen Mindererträgen beim Steueraufkommen, die vorgenommene Reduzierung des Kostenanteils des Bundes an den Kosten der Unterkunft für SGB II- Bezieher und in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise die zu erwartende Zunahme von Fallzahlen von Beziehern von SGB II-Leistungen, um nur einige Faktoren zu nennen. Diese belastenden Faktoren können die Kommunen weder steuern noch beeinflussen.

B) Situation des Bielefelder Haushalts: Die Entwicklung der Haushalte vor 2009 nach bisherigem kameralen Rechnungslegungsstandard wiesen in den Jahren 2006 bis 2008 Überschüsse auf, nachdem im Jahre 2002 erstmalig ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden musste. Die Entwicklung der geplanten und tatsächlichen Jahresergebnisse im Vergleich ist dem nachstehenden Schaubild (Beträge in Mio. ) für die Jahre 2002 bis einschl. 2008 zu entnehmen: 60,0 40,0 20,0 0,0-20,0-40,0-60,0-80,0 Saldo 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Plan 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Plan -32,8-73,0-77,0-58,4-41,0-16,1-6,7 Ist -45,1-75,8-65,1-29,6 11,9 37,9 48,8 Saldo -12,3-2,8 11,9 28,8 52,9 54,0 55,5 Der nicht geplante Überschuss des Jahres 2008 war wesentlich mitgeprägt von Rekordeinnahmen bei der Gewerbesteuer von brutto rd. 228 Mio.. Nachdem für die Planung 2009 der entsprechende Ansatz für 2009 mit rd. 199 Mio. bereits um knapp 30 Mio. aufgrund erwarteter Rückgänge unter dem Vorjahresergebnis veranschlagt wurde, hat die tatsächliche Entwicklung lediglich zu Bruttoeinnahmen von rd. 135 Mio. im Jahre 2009 geführt. Dies bedeutet einen Rückgang gegenüber dem Vorjahresergebnis von rd. 93 Mio. oder 40 % bezogen auf das Ergebnis des Jahres 2008.

Mit Wirkung vom 01.01.2009 hat die Stadt Bielefeld auf das sogenannte Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Im Jahr 2009 wurde daher der Haushalt durch Abschreibungen und Zuführungen zu Rückstellungen in der Ergebnisrechnung im Vergleich zu den Vorjahren mit 26,3 Mio. zusätzlich belastet. Weitere wesentliche Veränderungen in den Planwerten für das Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr resultieren u. a. aus - einer höheren Landschaftsumlage rd. 6,6 Mio. - Mehraufwendungen wirtschaftliche Jugendhilfe rd. 4,0 Mio. - höherem Personalaufwand rd. 5,9 Mio. - Leistungen nach dem SGB II (netto) rd. 1,8 Mio. - Mehraufwendungen Grundsicherung SGB XII rd. 1,3 Mio.. Im Vollzug des Haushalts 2009 ist festzustellen, dass sich alle geplanten Ansätze auf der Aufwands- und Ertragsseite weitestgehend (mit Ausnahme Gewerbesteuer und Anteile Einkommensteuer) stabil entwickelt haben, d. h. die geplanten Ansätze werden mit i. d. R. geringen Abweichungen erreicht. Liquiditätssituation: Die Entwicklung in der Stadt Bielefeld war zumindest für die Jahre 2006 bis 2008 positiv, hat sich allerdings aktuell erneut umgekehrt und lässt für kommende Jahre ein starkes Anwachsen des kommunalen Dispositionskredites erwarten Nach Abzug des NKF bedingten Mehraufwandes (nicht liquiditätswirksam) von rd. 26,3 Mio. im Haushalt 2009 ergibt sich bezogen auf den geplanten Fehlbetrag von 83 Mio. eine daraus resultierender Bedarf an Krediten zur Liquiditätssicherung von annähernd 60 Mio.. Demgegenüber ist gemäß Finanzplan für das Jahr 2009 ein deutlich höherer negativer Finanzierungssaldo von 99,3 Mio. ausgewiesen. Dieser im Vergleich zur Ergebnisrechnung deutlich höhere Fehlbetrag für das Jahr 2009 ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass in der Eröffnungsbilanz der Stadt Bielefeld auf den 01.01.2009 verschiedene Positionen (Verbindlichkeiten, Rückstellungen) in Ansatz gebracht werden mussten, die im Jahr 2009 eine Liquiditätswirkung entfalten.

Ausgehend von dem nach kameraler Rechnung Ende des Jahres 2008 noch vorhandenen Altfehlbetrag von rd. 127 Mio. ergab sich damit im Haushaltsvollzug unter Berücksichtigung des erheblichen Rückgangs bei den Steuereinnahmen und des ohnehin geplanten Fehlbetrages zum Ende des Jahres 2009 ein Volumen der Kredite zur Liquiditätssicherung (früher Kassenkredite) von 302,9 Mio.. Die aktuelle Entwicklung ist geprägt von einer weitern Zunahme der Kredite zur Liquiditätssicherung. Die Ermächtigung wurde zwischenzeitlich auf 550 Mio. festgesetzt; die aktuelle Inanspruchnahme liegt bei etwa 370 Mio. mit steigender Tendenz. C) Bisheriges Haushaltssicherungskonzept: Die Stadt Bielefeld unterlag in den Jahren 2002 bis 2008 den Einschränkungen eines HSK, davon 2003 bis 2005 ohne HSK-Genehmigung. Die Haushaltsverbesserungen der einzelnen Jahre setzen sich aus Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen im Personal- und Sachkostenbereich zusammen. Im Laufe der Jahre sind einzelne Maßnahmen aufgehoben worden, andere Maßnahmen haben aktualisierte Einsparvorgaben erhalten. Sofern einzelne Maßnahmen nicht sofort in voller Höhe realisiert wurden, konnten Kompensationen aus anderen Haushaltsverbesserungen angerechnet werden. Insgesamt sind die betragsmäßigen Vorgaben in den jeweiligen Haushaltsjahren erreicht worden. Dauerhafte Haushaltsverbesserungen wurden ab dem Umsetzungsjahr jährlich gerechnet. In den 7 HSK-Jahren wurden mehr als 200 sowohl zeitlich befristete als auch dauerhaft wirkende Maßnahmen mit einem durchschnittlichen Jahresvolumen von rd. 21,8 Mio. umgesetzt. IV. Analyse des Ist-Zustandes / Ursachen der Fehlentwicklung: A) Bilanz: Nach derzeitigem Bearbeitungsstand wird die Bilanzsumme in der Eröffnungsbilanz auf den 01.01.09 insgesamt 2,422 Mrd. betragen, wobei das Eigenkapital ohne Sonderposten rd. 1,073 Mrd., mithin annähernd 44 % der Bilanzsumme, beträgt. Wesentliche Vermögenswerte entfallen auf das Infrastrukturvermögen mit rd. 762 Mio.

sowie Finanzanlagen (Beteiligungen und Sondervermögen) mit rd. 1,32 Mrd.. Damit entfällt annähernd 1/3 des Bilanzvolumens auf das Infrastrukturvermögen und mehr als die Hälfte auf Beteiligungen an Unternehmen und Sondervermögen. Die Bewertung aller Vermögensgegenstände ist gemäß den NKF-Vorschriften nach dem vorsichtig geschätzten Zeitwert erfolgt. Das vorstehend skizzierte Bilanzbild zeigt daher einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Schuldensituation der Stadt Bielefeld. Die im Rahmen des künftigen Gesamtabschlusses vorzunehmenden Konsolidierungen mit Sondervermögen und Beteiligungen sind dabei allerdings noch nicht berücksichtigt. Im NKF wurden neue Kennzahlen möglich, die als Indikatoren für eine haushaltswirtschaftliche Betrachtung dienen können. Diese sind in Teilen aus der Privatwirtschaft hergeleitet, allerdings nicht in jeder Beziehung uneingeschränkt für Kommunale Zwecke verwendbar. Eine derartige Kennzahl ist die sogenannte Eigenkapitalquote 1 (Eigenkapital x 100 / Bilanzsumme) die für die Stadt Bielefeld 44,3 % in 2009 betrug. In der nachstehenden Grafik ist abzulesen, dass es große Unterschiede bei der Ausstattung mit Eigenkapital zwischen den Städten gibt. Neben einigen wenigen mit negativem Eigenkapital erreichen in der Spitze manche eine Quote von 62,3 %; rd. 20 % der Mitgliedsstädte des Städtetages NRW haben eine Quote von mehr als 40 %; darunter Bielefeld (vergl. nachstehendes Schaubild).

Vereinfacht ausgedrückt ist das Eigenkapital der Teil des Vermögens einer Kommune, der der Bürgerschaft und nicht finanzierenden Banken gehört. Je höher die Eigenkapitalquote, desto unabhängiger ist eine Kommune bezüglich ihrer Finanzierung und natürlich auch hinsichtlich ihrer Belastung durch den Schuldendienst. Unter Außerachtlassung der Entwicklung der Ergebnisrechnung (siehe nachstehende Ausführungen) und der Liquiditätssituation kann die bilanzielle Situation der Stadt Bielefeld orientiert an ihrem Dienstleistungsspektrum als angemessen bezeichnet werden. B) Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung wird von zwei wesentlichen Blöcken maßgeblich bestimmt, die sich einer unmittelbaren Steuerung oder Einflussnahme durch die Stadt Bielefeld weitestgehend entziehen. Es handelt sich dabei um die Steuererträge (insbesondere die Gewerbesteuer) und die Transferaufwendungen, die gemessen am Gesamtvolumen der Ergebnisrechnung einen Anteil von rd. 45 % umfassen. Die beiden genannten Positionen korrespondieren zwar nicht unmittelbar, aber in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist im Regelfall bei rückläufigen Steuererträgen eine Zunahme der Transferaufwendungen zu verzeichnen. Für die kommenden Jahre ab 2010 ist ausgehend von der tatsächlichen Entwicklung in 2009 Ähnliches zu erwarten, so dass erhebliche Fehlbeträge für die Ergebnisrechnung unabhängig von Entwicklungen in anderen Aufwands- oder Ertragspositionen prognostiziert werden müssen. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren vielfach Konsolidierungsbemühungen der Städte durch Zusatzbelastungen von Bund und Land teilweise konterkariert wurden. Die regelmäßig von Bund und Land bestrittene Verletzung des Konnexitätsprinzips, also der Aufgabenübertragung ohne entsprechende ausreichende Finanzausstattung, hat zu Zusatzbelastungen z. B. beim Kinderbildungsgesetz, Kinderförderungsgesetz, Ausbau zu offenen Ganztagsschulen, Umstellung auf NKF, Übertragung von Aufgaben der ehemaligen Versorgungsämter auf die Stadt, etc. geführt. Die daraus entstehenden jeweils zusätzlichen finanziellen Belastungen müssen aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zum Haushaltsausgleich auf kommunaler Ebene ausgeglichen werden.

Die ursprünglich prognostizierte Ergebnisentwicklung (vgl. Kap. I) für die kommenden Jahre führt zu einem erheblichen Verzehr des Eigenkapitals in den kommenden Jahren und perspektivisch zu einer bedrohlichen Entwicklung in der Bilanz, die ohne Gegensteuerungsmaßnahmen bei langfristiger Betrachtung in die Überschuldung führen würde. Die Anfang des Jahres 2010 prognostizierten Veränderungen (siehe Kapitel I) in der vorhandenen Planung der Jahre 2009 2012 werden durch den Planungsprozess für den Doppelhaushalt 2010/2011 in der Tendenz in etwas abgemilderter Form bestätigt. Die geplanten hohen Fehlbeträge im Planungszeitraum führen zu einem kontinuierlichen Verzehr des Eigenkapitals. Entwicklung Eigenkapital 1200 1000 800 600 400 200 0 01.01.2009 Ende 2009 Ende 2010 Ende 2011 Ende 2012 Ende 2013 Ende 2014 allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage Die vorstehende Entwicklungsperspektive verdeutlicht, dass insbesondere in der Ergebnisrechnung eine der wesentlichen Ursachen für die schwierige Haushaltssituation der Stadt Bielefeld zu suchen ist. Wesentliche Entwicklungen im Einzelnen Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bielefeld ist mit folgenden Konsolidierungsvolumina in den Ansätzen des Doppelhaushaltes 2010 / 2011 enthalten: HH-Jahr Ertragssteigerungen Aufwandsreduzierungen HSK-Volumen Gesamt 2010 7.974.896 2.987.168 10.962.064 2011 14.355.010 8.012.441 22.367.451 2012 22.453.608 11.416.961 33.870.569 2013 23.748.226 14.690.365 38.438.591 2014 26.871.291 19.861.344 46.732.635

Die Ertragssteigerungen beruhen im Wesentlichen auf folgenden Konsolidierungsmaßnahmen: Ab dem Haushaltsjahr 2010 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B von 440 v. H. auf 490 v. H. erhöht. Die sich daraus ergebenden Effekte belaufen sich auf rd. 5,5 Mio. jährlich. Die Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer A von 270 v. H. auf 300 v. H. ab dem Haushaltsjahr 2011 führt zu rd. 30 T Zusatzerträgen jährlich. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird ab dem Haushaltsjahr 2012 von 435 v. H. auf 456 v. H. erhöht. Hieraus ergeben sich Mehrerträge in Höhe von netto rd. 7,2 Mio. in 2012, rd. 7,8 Mio. in 2013 und von rd. 9,6 Mio. in 2014. Bei der Vergnügungssteuer und der Hundesteuer beruhen die steigenden Erträge ebenfalls auf Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen. So wurde der Steuersatz sowohl für Geldspielautomaten als auch für die Vorführung pornographischer und ähnlicher Filme erhöht. Daraus resultieren Vergnügungssteuer-Mehrerträge im Jahre 2010 in Höhe von rd. 0,3 Mio. und ab 2011 in Höhe von rd. 0,6 Mio. jährlich. Die Hundesteuer wird ab 2011 auf den Durchschnittswert der vergleichbaren Städte der Größenklasse 2 (200.000 500.000 Einwohner) in NRW angehoben. Dies bedeutet eine Erhöhung um ca. 25% und Mehrerträge in Höhe von knapp 0,3 Mio. jährlich. Ab 2011 soll eine Kulturabgabe eingeführt werden. Die sich daraus ergebenden Effekte belaufen sich in den Jahren 2011 bis 2013 auf 1,0 Mio. jährlich; im Jahr 2014 sind 1,5 Mio. vorgesehen. Bei den öffentlich rechtlichen Leistungsentgelten sind zwei Aspekte hervorzuheben. Durch die Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung wird ab dem Haushaltsjahr 2011 eine nachhaltige Ertragssteigerung von rd. 0,3 Mio. bei den Gebühren in der Kfz-Zulassungsstelle sowie im Bereich des Bauamtes gerechnet. Die Steigerung der Benutzungsgebühren ab dem Haushaltsjahr 2011 ist dadurch bedingt, dass der kalkulatorische Zinssatz von 5,5% auf 7,0% gesteigert werden soll. Die Auswirkungen sind spartenabhängig unterschiedlich; die deutlichsten Auswirkungen ergeben sich in der Sparte Stadtentwässerung. Die geplanten Netto-Konsolidierungseffekte (2011 = 2,9 Mio., 2012 = 2,9 Mio., 2013 = 3,4 Mio., 2014 = 3,4 Mio. ) wirken sich haushaltsmäßig insbesondere in einer entsprechend höheren Gewinnabführung des Umweltbetriebes aus.

Durch zahlreiche kleinere Konsolidierungsmaßnahmen wie Veränderungen von Entgeltordnungen insbesondere im Kulturbereich ergeben sich schließlich bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten nachhaltige Ertragsverbesserungen von rd. 0,5 Mio. jährlich ab dem Haushaltsjahr 2011. Die Finanzerträge können durch Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich der Gewinnabführungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen gesteigert werden. Die Sparkasse Bielefeld soll in den Jahren 2010 1,5 Mio., 2011 1,25 Mio., in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 0,5 Mio. und in 2014 1,0 Mio. zusätzlich an den Haushalt der Stadt abführen. Darüber hinaus ist in den Jahren 2011 und 2012 eine Erhöhung der Gewinnabführung des UWB um 3,023 Mio. (in den beiden Folgejahren um 3,473 Mio. ) eingeplant. Die höhere Gewinnabführung durch den UWB ergibt sich durch die Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 2011 und dadurch steigenden Gebühreneinnahmen. Ab 2010 werden auch vom ISB wieder Abführungen an den Kernhaushalt erwartet (2010 = 1,0 Mio., 2011 = 1,75 Mio., 2012 = 2,5 Mio., 2013 = 3,25 Mio., 2014 = 4,125 Mio. ). Die Reduzierung der Aufwendungen beruht im Wesentlichen auf folgenden Konsolidierungsmaßnahmen: Das Konsolidierungsvolumen beim Personalaufwand basiert auf einer Vielzahl von Maßnahmen (rd. 60 der 254 HSK-Einzelmaßnahmen). Insgesamt ergibt sich hieraus allein für den Kernhaushalt in den Jahren 2010-2014 ein direktes Einsparvolumen von rd. 4,7 Mio. bzw. rd. 75 Stellen. Verteilt auf die Jahre 2010 2014 ergibt sich folgendes Bild: 2010 = rd. 1,5 Mio. 2011 = rd. 2,5 Mio. 2012 = rd. 3,0 Mio. 2013 = rd. 3,4 Mio. 2014 = rd. 4,7 Mio. Des Weiteren hat der Rat der Stadt im Vorgriff auf das Haushaltssicherungskonzept die Gewährung von Altersteilzeit für Beamte/innen durch Beschluss vom 28.01.2010 wesentlich eingeschränkt, indem Altersteilzeit nur noch ab dem 60. Lebensjahr gewährt werden soll. Für Tarifbeschäftigte ist nach dem Auslaufen der früheren tarifli-

chen Regelungen Ende 2009 ab dem Jahr 2010 nur sehr eingeschränkt Altersteilzeit möglich. Insgesamt ergibt sich gegenüber der Zuführung für Alterszeitzeit des Jahres 2009 von rd. 8,6 Mio. für die Jahre 2010 2014 eine Zuführung nur noch: 2010 = rd. 2,8 Mio. 2011 = rd. 2,4 Mio. 2012 = rd. 1,9 Mio. 2013 = rd. 1,3 Mio. 2014 = rd. 0,5 Mio. Hierdurch wird der Haushalt mit entlastet. Die Mittel für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens im Bereich der bezirklichen und überbezirklichen Unterhaltung der Grünanlagen von derzeit rd. 10 Mio. sollen ab dem Haushaltsjahr 2012 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung stufenweise reduziert werden. Im Jahr 2012 ergeben sich daraus Einsparungen in Höhe von 123.000, in 2013 von 164.500 und in 2014 von 242.675. Die Energiekosten für Straßenbeleuchtung (Aufwendungen für sonstige Sachleistungen) werden mit rd. 1,5 Mio. in den Jahren 2010 und 2011 veranschlagt. Aufgrund einer Konsolidierungsmaßnahme reduzieren sich die Kosten bis zum Jahre 2014 auf rd. 1,4 Mio.. Als weitere Maßnahme eine pauschale Kürzung des Schulbudgets der weiterführenden Schulen um 5 % vorgesehen. Hierdurch ergeben sich Aufwandsreduzierungen ab 2011 um 93.900 jährlich. Durch gezielte zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Steuerung, Optimierung der Strukturen und Abläufe im Sozialbereich können die Transferaufwendungen insbesondere in den Bereichen Hilfe zur Pflege gem. SGB XII und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in den Jahren 2010 um rd. 1,2 Mio. und in 2011 um rd. 2,9 Mio. reduziert werden. Hierdurch werden die hohen Aufwandssteigerungen aufgrund von Fallzahlund Kostensteigerungen im Sozialbereich teilweise aufgefangen. Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen und Orchester der Stadt Bielefeld ist die Reduzierung des Zuschusses für die Jahre 2011 und 2012 um jeweils 171.000 sowie für 2013 und 2014 um jeweils 800.000 vorgesehen. Vorgesehen ist weiterhin die Angleichung der kommunalen Mitfinanzierung der Schulen der Von-Bodelschwinghschen-Stiftungen an die Regelungen für andere private Träger. Das führt für das Jahr

2011 zu einer Aufwandsminderung in Höhe von 167.000 und für die Jahre 2012 bis 2014 jeweils zu Reduzierungen in Höhe von 400.000. Durch die Einführung eines aktiven Zins- und Schuldenmanagements soll die sich durch die Fehlbeträge der künftigen Haushaltsjahre ergebende Steigerung der Zinsaufwendungen begrenzt werden. Es werden Aufwandsreduzierungen von 0,25 Mio. in 2011 und 2012, 0,5 Mio. in 2013 sowie von 1,0 Mio. in 2014 erwartet. C) Finanzrechnung In der Finanzplanung des Jahres 2009 wird erkennbar, dass der negative Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 99,3 Mio. deutlich über dem geplanten Fehlbetrag der Ergebnisrechnung (rd. 83 Mio. ) liegt. Dies ist um so beachtenswerter, als dass in der Ergebnisrechnung auch ein Anteil von rd. 26,3 Mio. nicht liquiditätswirksamer Effekte enthalten ist (Abschreibungen und Zuführungen zu Rückstellungen). Die aus dem zurückliegenden Zeitraum der Haushaltssicherung noch resultierenden sogenannten Altfehlbeträge konnten in den Jahren bis 2008 nur teilweise abgebaut werden. Wie aus der nachstehenden Grafik (Quelle: Schuldenbericht 2008 der Stadt Bielefeld) deutlich wird, trifft auch für Bielefeld seit einigen Jahren die Aussage zu, dass die Kredite zur Liquiditätssicherung (frühere Kassenkredite) ihren ursprünglichen Charakter als kurzfristige Kredite verloren haben.

Entwicklung der Kassenkredite (Re. Ergeb.) und der Fehlbeträge (Re. Ergeb. bis 2008) (Stand jeweils am Jahresende) in Mio. 300 255,5 257,7 250 224,4 228,3 200 156,5 196 225,6 213,7 188,9 150 100 50 59,9 62,8 49,2 30,4 90,7 21,6 101,3 130,9 175,8 127 0 0 0 0 0 55,1 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Kassenkredite Kumulierte Fehlbeträge Die geplanten höheren Fehlbeträge in den Ergebnisrechnungen der Jahre 2010 ff und der damit einhergehende Finanzbedarf werden wie in den Jahren ab 2002 dazu führen, dass korrespondierend zu den Fehlbeträgen das Volumen der Kredite zur Liquiditätssicherung ansteigen wird. Voraussichtlich bereits zum Ende des Jahres 2010 wird die Grenze von rd. 0,4 Mrd. annähernd erreicht sein mit in den Folgejahren weiter steigender Tendenz. Aufgrund der voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2011 zu erwartenden Anhebung beim Leitzins und daraus resultierend steigenden Zinsen für Liquiditätskredite entstehen erhebliche zusätzliche Risiken in der Finanzrechnung. Die entsprechenden Zinsbelastungen werden aber auch in erheblichem Maße die Ergebnisrechnung zusätzlich negativ beeinflussen. Die Investitionstätigkeit des Kernhaushalts der letzten Jahre konnte aufgrund von Tilgungsleistungen aus Darlehen ohne Aufnahme von Investitionskrediten finanziert werden. Das Volumen an Investitionskrediten (ohne Sondervermögen) war daher rückläufig. Investitionstätigkeiten kommender Jahre sind allerdings nur möglich, wenn für diese Finanzbedarfe Darlehen aufgenommen werden, die dann insgesamt den Fremdfinanzierungsbedarf erhöhen.

Die aus heutiger Sicht zu prognostizierende Entwicklung insbesondere des Bestandes der Kredite zur Liquiditätssicherung wird anhand der nachstehenden Grafik deutlich Entwicklung der IST - Verschuldung im Kernhaushalt bis 2014 in Mio. EUR 1350 1200 1050 900 750 600 450 300 150 0 308,7 309,7 279,1 351,0 238,4 255,5 257,7 228,3 188,9 302,9 53,2 52,0 50,8 49,5 48,1 52,1 1.159,3 1.031,7 1038,6 894,5 744,9 804,9 925,7 566,6 670,4 514,5 89,6 106 120,7 74,5 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Investitionskredite Liquiditätskredite Gesamt D) Fazit Obwohl die bilanzielle Situation derzeit noch keinen Anlass zu erhöhter Aufmerksamkeit gibt, sind die erkennbaren Entwicklungstendenzen in der Ergebnis- und Finanzrechnung besorgniserregend. Die geplanten Fehlbeträge der Jahre 2010 2014 übertreffen deutlich die Werte der HSK-Periode 2002-2008 und führen zu Größenordnungen, die mit üblichen Maßnahmen nicht mehr kompensierbar sein dürften. Ohne die nachfolgend dargestellten zwingend notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen vor Ort in Frage stellen zu wollen wird offenkundig, dass bei Fortführung der Praxis von Bund und Land aus den letzten Jahren und ohne signifikante Veränderungen der Finanzierungsstruktur zwischen Bund, Ländern und Kommunen auch die Stadt Bielefeld perspektivisch zu den Kommunen gehören wird, die sich in der sogenannten Vergeblichkeitsfalle befinden; d. h. nicht mehr in der Lage sind, aus eigener Kraft stabile Finanzen dauerhaft zu gewährleisten.

V) Haushaltssicherung A) Konsolidierungsziel Nach der Prognose des Amtes 200 für den Planungszeitraum bis einschließlich 2014 ergab sich unter bestimmten Prämissen ein voraussichtlicher Fehlbetrag von rd. 158 Mio. (vgl. Vorlage Drucksache 0504/2009-2014). Nach realistischer Einschätzung kann dieser Fehlbetrag allein durch HSK-Maßnahmen im Entscheidungsbereich der Stadt Bielefeld nicht vollständig ausgeglichen werden. Hinzukommen müssen positive konjunkturelle Impulse in Form steigender Steuererträge. Folgende Zielgröße für originäre städtische Maßnahmen ist für das HSK zugrunde zu legen: voraussichtlicher Fehlbetrag gemäß Prognose rd. 158 Mio. abzgl. nicht liquiditätswirksamer Mehraufwand (NKF bedingt)rd. 26 Mio. Zwischensumme 132 Mio. abzgl. Konjunktur bedingter Abweichungen vom Mittel der allgemeinen Deckungsmittel in den 3 Haushaltsjahren vor Einführung von NKF (2006 2008) 86,7 Mio. Zwischensumme 45,3 Mio. abzgl. Mehraufwendungen der letzten Jahre für Zusatzaufgaben von Land / Bund ohne ausreichende zugewiesene Finanzmittel (dargestellt sind lediglich die die fehlenden Finanzmittel) 6,7 Mio. 38,6 Mio. Konsolidierungsziel 40,0 Mio.

B) Eckdatenbeschluss des Rates der Stadt In Kenntnis der prognostizierten Entwicklungen (vergleiche Kap. I) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 25.03.2010 Eckdaten für die Aufstellung des Haushalts 2010/2011 sowie das Haushaltssicherungskonzept 2010-2014 beschlossen. Das Konsolidierungsziel von 40 Mio. wurde einstimmig vorgegeben. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass davon mindestens 20 Mio. auf der Aufwandsseite erspart werden sollen. Die Festlegungen des Eckdatenbeschlusses wurden bei Aufstellung des Verwaltungsentwurfs zum Haushalt 2010/2011 sowie dem HSK 2010-2014 zu Grunde gelegt. Der Beschluss ist im Wortlaut als Anlage 3 beigefügt. C) Einzelmaßnahmen Insgesamt wurden rd. 250 Einzelmaßnahmen im Zeitraum 2010-2014 entwickelt, die ab dem Jahr 2014 in vollem Umfang in einer Größenordnung von rd. 47 Mio. nachhaltig wirksam werden. Einzelheiten ergeben sich aus den beigefügten Einzelbeschreibungen der Maßnahmen.

Anlage 1 Gesetzliche Rahmenbedingungen: 75 (2) GO NRW Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Die Verpflichtung des Satzes 1 gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden können. im vorgenannten Fall ist kein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen 75 (4) GO NRW Wird bei der Aufstellung der Haushaltssatzung eine Verringerung der allgem. Rücklage vorgesehen, bedarf dies der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Aufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages der Gemeinde eine andere Entscheidung trifft. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. Sie ist mit der Verpflichtung, ein Haushaltssicherungskonzept nach 76 aufzustellen, zu verbinden, wenn die Voraussetzungen des 76 Abs. 1 vorliegen. Vorstehender Absatz gilt, wenn die Ausgleichsrücklage aufgezehrt und die allgemeine Rücklage in Anspruch genommen werden muss 76 (1) GO NRW Die Gemeinde hat zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist, wenn bei der Aufstellung des Haushalts 1. durch Veränderungen der Haushaltswirtschaft innerhalb eines Haushaltsjahres der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert wird oder 2. in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel (5 %) zu verringern oder 3. innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen ergebnis- und Finanzplanung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird. Entsprechend der Bestimmung der vorstehenden Ziffer 2 ist von der Stadt Bielefeld ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, weil in zwei aufeinander folgenden Jahren mehr als 5 % der allgemeinen Rücklage in Anspruch genommen werden.

76 (2) GO NRW Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Haushaltsausgleich nach 75 Abs. 2 wieder erreicht wird. Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. Rd. Erl. des IM NRW vom 09.06.2006 Im Falle der Überschreitung der Schwellenwerte nach 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW beginnt die Frist demnach auch erst ab dem zweiten Jahr der Überschreitung zu laufen. Die Zielsetzung dieses Haushaltssicherungskonzeptes ist es, eine Genehmigung des HSK durch die Kommunalaufsicht erteilt zu bekommen. Gerechnet ab 2011 (2. Jahr der Überschreitung von 5 %) ist der Ausgleich der Ergebnisund Finanzplanung bis 2014 darzustellen.

Anlage 2