Technische/r Systeminformatiker/in Die Ausbildung im Überblick Archivierungsgrund: Strukturelle Änderung im Datenbestand Technische/r Systeminformatiker/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen, die 2 Jahre dauert. Ausbildungsinhalte Während des theoretischen und praktischen Unterrichts erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in folgenden Bereichen: Mikroprozessortechnik Elektrotechnik und Elektronik Mess- und Regelungstechnik Automatisierungstechnik Netzwerksysteme Programmiertechnik CAE-Elektrotechnik CAD-Maschinenbau technisches Englisch Projekt- und Qualitätsmanagement Betriebspraktika Bei Praktika werden die theoretischen Inhalte z.b. in Industriebetrieben umgesetzt und angewandt. Die Schüler/innen erhalten Einblick in das Betriebsgeschehen, sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden und gewinnen einen Überblick über Aufbau und Ablauforganisation des Betriebs. Lernorte Technische Systeminformatiker/innen werden in schulischer Form ausgebildet. Lernorte sind Berufsfachschule : Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Computerräume Praktikumsbetriebe: Büros z.b. von Software-Unternehmen, Fertigungshallen z.b. von Produktionsbetrieben Ausbildungssituation Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen: Im theoretischen Unterricht: Unterricht im Klassenverband, ggf. Projektarbeit, Aufarbeitung der Inhalte zu Hause Seite 1 von 6
In schuleigenen Unterrichtsräumen und im Praktikumsbetrieb: Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.b. automatische Steuerungen entwerfen, Fehler analysieren und beseitigen, Bedienpersonal schulen Umgebung: Bildschirmarbeit in Büroräumen, Lärm in Werk- und Produktionshallen, wechselnde Arbeitsorte und -bedingungen im Außendienst (z.t. im Ausland) Arbeitszeit: z.t. Schicht-, Wochenendarbeit, Rufbereitschaft (in den Bereichen Kundendienst/Instandhaltung) Anforderungen: Technisches Verständnis, räumliches Vorstellungsvermögen und Sorgfalt (z.b. Konstruktionszeichnungen bei der Entwicklung von automatischen Steuerungen lesen und umsetzen) Handwerkliches Geschick (z.b. Betriebssysteme warten, Geräte und Bauteile montieren) Mündliches Ausdrucksvermögen (z.b. Bedienpersonal einweisen und schulen) Lernbereitschaft (z.b. sich über neueste Entwicklungen im Bereich der modellbasierten Softwareentwicklung auf dem Laufenden halten) Ausbildungsvergütung Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt. Ausbildungskosten Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei, jedoch fallen ggf. Aufnahme- und Prüfungsgebühren an. Private Schulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.b. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung. Förderungsmöglichkeiten Unter bestimmten Bedingungen können Schüler/innen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Weitere Informationen: Informationen zum BAföG Internet: http://www.bafög.de Ausbildungsdauer 2 Jahre Ausbildungsaufbau Beispiel für die Stundenverteilung Pflichtunterricht Berufsübergreifender Lernbereich: Technisches Englisch: 4 Wochenstunden Projekt- und Qualitätsmanagement: 8 Wochenstunden Seite 2 von 6
Berufsübergreifender Lernbereich insgesamt: 12 Wochenstunden Berufsbezogener Lernbereich: Technik: Elektrotechnik: 4 Wochenstunden Fachpraxis Elektrotechnik: 4 Wochenstunden Elektronik: 4 Wochenstunden Mess- und Regelungstechnik: 4 Wochenstunden Mikroprozessortechnik: 4 Wochenstunden Automatisierungssysteme: Automatisierungstechnik: 16 Wochenstunden Technische Informatik: Programmiertechnik: 8 Wochenstunden Netzwerksysteme: 8 Wochenstunden Datenbanken: 4 Wochenstunden Berufsbezogener Lernbereich insgesamt: 68 Wochenstunden Wahlunterricht CAD-Maschinenbau: 4 Wochenstunden CAE-Elektronik: 4 Wochenstunden Gesamtstundenzahl: 76 Wochenstunden Ausbildungsabschluss, Prüfungen Ausbildungsabschluss Staatliche Abschlussprüfung gemäß Verordnung des jeweiligen Bundeslandes Prüfungen Am Ende der Ausbildung wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst z.b. folgende Fächer: Projekt- und Qualitätsmanagement Automatisierungstechnik Programmiertechnik Netzwerksysteme Der mündliche Teil der Prüfung kann sich auf alle Unterrichtsfächer erstrecken. Bei guten schriftlichen Leistungen kann man von mündlichen Prüfungen befreit werden. Prüfende Stelle: Prüfungsausschuss an der Schule (bestellt von der zuständigen Behörde) Abschluss-/Berufsbezeichnungen Die Ausbildung ist nur in dem genannten Bundesland rechtlich geregelt und führt dort zu folgender Abschlussbezeichnung: Seite 3 von 6
Saarland: Staatlich geprüfter Technischer Systeminformatiker (HBFS)/Staatlich geprüfte Technische Systeminformatikerin (HBFS) (HBFS = Höhere Berufsfachschule) Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife bzw. fachgebundene Hochschulreife. Aufnahmemöglichkeit besteht auch bei einer besonderen beruflichen Qualifikation. Schulische Vorbildung - rechtlich Die Zugangsvoraussetzungen sind landesrechtlich geregelt. Für den Zugang zur Ausbildung wird die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife bzw. die Fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt. Auswahlverfahren Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. Wichtige Schulfächer Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung: Informatik: Um Automatisierungssysteme entwickeln und programmieren zu können, ist Fachwissen in Informatik erforderlich. Mathematik: Ein Verständnis für Zahlen und Logik ist wichtig, um komplexe Zusammenhänge bei der Programmierung zu durchschauen. Werken/Technik: Angehende Technische Systeminformatiker/innen lösen auch Probleme an der Hardware. Gute Technik-Kenntnisse sind hierfür hilfreich. Englisch: Betriebsanleitungen und Programmbeschreibungen, aber auch die einschlägige Fachliteratur sind häufig englischsprachig. Mit Englischkenntnissen ist man im Vorteil. Perspektiven nach der Ausbildung Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Technische Systeminformatiker/innen in Unternehmen, die computerunterstützte Geräte, Anlagen und Systeme der Automatisierungstechnik entwickeln und herstellen. Seite 4 von 6
Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von System- und Netzwerkadministration bis hin zu IT-Anwendungsberatung. Beruflich weiterkommen Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Informatik mit dem Schwerpunkt technische Informatik zu absolvieren. Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Technische Informatik erwerben. Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.b. mit einem IT-Dienstleistungs- oder Handelsbetrieb. Ausbildungsalternativen Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Technische/r Systeminformatiker/in an: Bereich Hard- und Softwareentwicklung Assistent/Assistentin für Informatik (allgemeine Informatik) Assistent/Assistentin für Informatik (Softwaretechnik) Assistent/Assistentin für Informatik (technische Informatik) Assistent/Assistentin für Informatik (Wirtschaftsinformatik) Assistent/Assistentin für Informatik (Medieninformatik) Fachinformatiker/Fachinformatikerin Fachrichtung Anwendungsentwicklung Kaufmännischer Assistent/Wirtschaftsassistent / Kaufmännische Assistentin/Wirtschaftsassistentin - Betriebsinformatik Staatlich geprüfter Technischer Assistent für Elektronik und Datentechnik/Staatlich geprüfte Technische Assistentin für Elektronik und Datentechnik Gemeinsamkeit: Software entwickeln, programmieren, testen und installieren Bereich Mechatronik und Automatisierungstechnik Staatlich geprüfter Assistent/Staatlich geprüfte Assistentin für Automatisierungs- und Computertechnik Elektroniker/Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik Gemeinsamkeit: IT-Lösungen für Prozesse der Automatisierungstechnik entwickeln und umsetzen Rechtliche Regelungen für die Ausbildung Regelungen auf Landesebene Die Ausbildung ist in folgendem Bundesland landesrechtlich geregelt: Seite 5 von 6
Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Automatisierungstechnik im Saarland (APO-HBFS-AT) vom 07.07.2010 (Saar.Amtsbl. S. 1240) Internet: http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/ HoeBerFSchulACTAPO_SL_2010_rahmen.htm In den folgenden Bundesländern liegen keine landesrechtlichen Regelungen vor: Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Seite 6 von 6