Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl (Landkreis Gifhorn) - Landschaftspflegerischer Begleitplan mit integriertem Artenschutzbeitrag.

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Rainer Maaß Hauptstraße 1, 29365 Sprakensehl Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl (Landkreis Gifhorn) - Landschaftspflegerischer Begleitplan mit integriertem Artenschutzbeitrag Juli 2010 Auftragnehmer:

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 2 Projektbearbeitung FLORIAN KOBBE, Dipl.-Ing. Prof. Dr. THOMAS KAISER, freischaffender Landschaftsarchitekt und Dipl.-Forstwirt Kartendarstellungen ELFIE KAISER, Bauzeichnerin und Aufbaustudium Kommunaler Umweltschutz Brutvogelbestandsaufnahme VIOLA BACHMANN, Diplom-Biologin MATHIAS FISCHER, Diplom-Biologe Beedenbostel, den 12.07.2010 Prof. Dr. Kaiser, Landschaftsarchitekt

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 3 Inhalt Seite 1. Einleitung 5 2. Beschreibung des Vorhabens 5 3. Untersuchungsrahmen 7 3.1 Räumliche und inhaltliche Abgrenzung 7 3.2 Angewandte Untersuchungsmethoden 8 4. Geschützte Flächen und Aussagen der Landschaftsrahmenplanung 9 5. Erfassung von Natur und Landschaft in dem vom Vorhaben betroffenen Raum 9 5.1 Arten und Lebensgemeinschaften 9 5.2 Boden und Wasser 13 5.3 Luft und Klima 14 5.4 Landschaftsbild 14 6. Bewertung von Natur und Landschaft im Bereich der vom Vorhaben betroffenen Flächen 14 6.1 Arten und Lebensgemeinschaften 14 6.2 Boden 18 6.3 Wasser 19 6.4 Luft und Klima 20 6.5 Landschaftsbild 20 7. Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen 21 8. Ermittlung und Bewertung von Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes durch das Vorhaben 23 9. Kompensationsmaßnahmen 25 9.1 Kompensationsumfang 25 9.2 Ausgleichsmaßnahmen 26 9.3 Ersatzmaßnahmen 28 9.4 Eingriff-Ausgleich-Bilanz 30 10. Artenschutzrechtliche Belange 30 11. Waldrechtliche Belange 30 12. Sonstige umweltrelevante Belange 31 13. Quellenverzeichnis 32 14. Anhang 35

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 4 Verzeichnis der Tabellen Seite Tab. 1: Bewertung der Biotoptypenausstattung. 15 Tab. 2: Naturschutzfachliche Bewertung der Böden. 18 Tab. 3: Bedeutungsbewertung im Hinblick auf das Grundwasser. 19 Tab. 4: Vorhabensbedingte Biotop-/Lebensraumverluste und -beeinträchtigungen. 23 Tab. 5: Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung bezüglich der Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften sowie Boden und Landschaft. 31 Verzeichnis der Abbildungen Seite Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebietes. 6 Abb. 2: Biotoptypenausstattung des Untersuchungsgebietes. 11 Abb. 3: Bewertung der Biotoptypen. 16 Abb. 4: Vorhabensbedingte Bestandsverluste. 24 Abb. 5: Lage der Fläche für die Ausgleichsmaßnahme A 4 sowie für die Maßnahmem A 3/E 5 westlich von Sprakensehl. 29 Verzeichnis der Tabellen im Anhang Seite Tab. A 1: Im Rahmen der Brutvogelkartierungen nachgewiesene Vogelarten im Untersuchungsgebiet. 36 Verzeichnis der Abbildungen im Anhang Abb. A 1: Brutvögel im Untersuchungsgebiet. 39

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 5 1. Einleitung Herr Rainer Maaß plant den Neubau einer Biogasanlage nordöstlich der Ortslage Sprakensehl (Landkreis Gifhorn). Das BNatSchG sieht in der so genannten Eingriffsregelung vor, dass Eingriffe die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigen dürfen (Vermeidungsgrundsatz des 13 BNatSchG). Bei Vorliegen des Eingriffstatbestandes ist die vom Eingriff betroffene Grundfläche vom Verursacher so herzurichten, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes zurückbleiben (Ausgleichsmaßnahmen oder Ersatzmaßnahmen 15 Abs. 2 BNatSchG). Nicht vermeidbare, nicht ausgleichbare oder ersetzbare Beeinträchtigungen sind unzulässig, wenn bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft untereinander die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgehen ( 15 Abs. 5 BNatSchG). Der Verursacher hat die Auswirkungen des Eingriffes auf Natur und Landschaft, Möglichkeiten der Vermeidung von Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes sowie von ihm vorgesehene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen darzustellen, was in der Regel in Form eines landschaftspflegerischen Begleitplanes erfolgt ( 17 BNatSchG). Das Landschaftsplanungsbüro Prof. Dr. Kaiser (Arbeitsgruppe Land & Wasser) wurde mit der Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplanes für den Neubau der Biogasanlage beauftragt. Ziel des Begleitplanes ist die Begleitung der technischen Planung im Sinne des Vermeidungsgrundsatzes des 13 BNatSchG, die Ermittlung möglicher Eingriffstatbestände gemäß 14 BNatSchG, die Planung von Kompensationsmaßnahmen sowie die Berücksichtigung von artenschutzrechtlichen und waldrechtlichen Belangen. 2. Beschreibung des Vorhabens Die nachfolgenden Beschreibungen basieren auf der Bau- und Betriebsbeschreibung für das Vorhaben, verfasst von der BIOGAS NORD (2010). Die Biogasanlage soll nordöstlich von Sprakensehl (Flurstück 8/3 in der Flur 7 der Gemarkung Sprakensehl, Gemeinde Sprakensehl, Landkreis Gifhorn) errichtet werden (siehe Abb. 1). Das Biogas wird über Rohrleitungen mehreren Blockheizkraftwerken

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 6 in der Ortslage Sprakensehl zugeführt. Diese sind nicht Teil des Bauantrages, sondern werden in einem eigenen Verfahren beantragt. Kartengrundlage: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebietes (rote Linie) (Maßstab 1 : 25 000, eingenordet). Naturräumlich ist das Vorhabensgebiet Bestandteil der Lüßhochfläche (640.11), die als Untereinheit der übergeordeten naturräumlichen Einheit Hohe Heide (640) zuzuordnen ist (MEIBEYER 1970). Zur Biogasanlage gehört eine Güllevorgrube mit einem Volumen von 190 m³ auf einer Fläche von 70 m², ein Fermenter mit einem Nutzvolumen von 1 728 m³ auf einer Fläche 337 m² und ein Lagerbehälter (Nachgärer) auf einer Fläche 647 m². Zusammen mit einem zusätzlichen Lagerbehälter von 550 m² ergibt sich ein Nutzvolumen von insgesamt 3 308 m³. Zwischen Fermenter und Nachgärer befindet sich ein Technikraum auf einer Fläche von 40 m². Des Weiteren sind drei Hackschnitzel-Container auf einer Fläche von 45 m², ein Biogaswaschtrockner auf einer Fläche von 8 m², eine dreiteilige

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 7 Fahrsiloanlage von insgesamt 4 536 m² sowie eine Mistplatte von 75 m² vorgesehen. Für Verkehrsflächen werden 2 246 m² mit Asphalt neu befestigt. Der Nachgärer als höchstes Bauteil hat ausgehend von der Geländeoberkante eine Höhe von 13,42 m. Die Außenwände der Anlagen erhalten eine grüne Trapezblechverkleidung. Die Gasspeicherdächer sind ebenfalls grün. Die Gärrestlagerung erfolgt in den zwei Lagerbehältern der Anlage bis zur Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen. Der Anlieferungsverkehr über den Waldweg im Nordwesten des Vorhabensgebietes findet nur innerhalb von etwa zehn Tagen im Jahr während der Erntezeit statt. Der Ausbau dieser Zuwegung ist bereits aus forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgesehen und damit nicht Teil des Vorhabens. In Absprache mit dem zuständigen Forstamt darf dieser Weg für den Anlieferungsverkehr zur Biogasanlage mitgenutzt werden (Herr Maaß, telefonische Auskunft vom 15.06.2010). 3. Untersuchungsrahmen 3.1 Räumliche und inhaltliche Abgrenzung Aufgabe des landschaftspflegerischen Begleitplanes ist es, die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft zu ermitteln und zu bewerten, die notwendigen Vorkehrungen zur Vermeidung sowie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen darzulegen. Entsprechend der Eingriffsregelung sind die folgenden Schutzgüter Planungsgegenstand: Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaftsbild. Die Darstellung der Wirkfaktoren des Vorhabens dient dazu, mögliche vorhabensbedingte Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter zu erkennen, um darauf aufbauend zielorientiert den vom Vorhaben voraussichtlich beeinflussten Raum und den erforderlichen Untersuchungsumfang abzuleiten. Denkbare Auswirkungen des Vorhabens ergeben sich in erster Linie durch die bauund anlagebedingte Flächeninanspruchnahme bisher unbebauter Flächen sowie durch

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 8 baubedingte Störwirkungen. Betriebsbedingte Störungen ergeben sich durch den Anlieferungsverkehr von Gülle und Mist und dadurch, dass Substrate vom Fahrsilo mit einem Frontlader in den Feststoffdosierer eingebracht werden und Gärreste zum Düngen landwirtschaftlicher Flächen abtransportiert werden. Hinzu kommen regelmäßige Kontrollen und Wartungen der Anlagen. Da die Möglichkeiten von Lärmminderungstechniken beim Bau der Anlagen zur Anwendung kommen, werden Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen Immissionsorten nicht überschritten. Geruchsbelastungen treten allenfalls temporär und nur im unmittelbaren Nahbereich der Anlagen auf. Daher beschränken sich die vorhabensbedingten Auswirkungen maximal auf einen Radius von etwa 300 m um das Vorhaben. 3.2 Angewandte Untersuchungsmethoden Anfang Juni 2010 erfolgte eine flächendeckende Kartierung der Biotoptypen unter Verwendung des Kartierschlüssels für Biotoptypen in Niedersachsen (V. DRA- CHENFELS 2004) im Maßstab 1 : 5 000. Bei der Kartierung wurden unter Verwendung standortbezogener und vegetationskundlicher Kriterien die aktuell im Gebiet vorkommenden Biotoptypen abgegrenzt. Die Nomenklatur erwähnter Pflanzensippen richtet sich nach GARVE (2004). Mögliche Wuchsorte von Farn- und Blütenpflanzen der Roten Liste für Niedersachsen einschließlich der Vorwarnliste (GARVE 2004) sowie von im Sinne von 7 BNatSchG besonders und streng geschützten Farn- und Blütenpflanzen sowie Moosen wurden im Rahmen der Biotoptypenkartierung nachgesucht. Die Brutvogelfauna wurde in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005) flächendeckend in fünf Kartierungsdurchgängen erfasst. Der Kartierungszeitraum für die Erfassung der Brutvogelfauna erstreckte sich von Anfang Mai bis Ende Juni 2010 (siehe auch Kap. 14). Begleitend zur Biotoptypenkartierung erfolgte eine Erfassung der Landschaftsbildelemente. Darüber hinaus wurden für die Bearbeitung bodenkundliche Karten (NLFB 1997) ausgewertet. Das methodische Vorgehen zur Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft sowie zur Ableitung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie deren Bilanzierung folgt den Vorgaben des NMELF (2002).

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 9 4. Geschützte Flächen und Aussagen der Landschaftsrahmenplanung Das Vorhabensgebiet liegt vollständig außerhalb von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten. FFH-Gebiete oder EU-Vogelschutzgebiete liegen nicht im Wirkraum des Vorhabens. Westlich der Bundesstraße 4 und mehr als 500 m westlich des Vorhabens beginnt außerhalb des Einwirkungsbereiches das EU-Vogelschutzgebiet V34 Südheide und Aschauteiche bei Eschede (DE3227-401). Nach 22 NAGBNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile sind in Form eines artenarmen Extensivgrünlandes (GIE) samt der auf selbiger Fläche befindlichen Eberesche (Eb) vorhanden. Weitere nach Naturschutzrecht geschützte Flächen einschließlich der nach 30 BNatSchG oder 24 NAGBNatSchG gesetzlich geschützten Biotope befinden sich nicht im Einwirkungsbereich des Vorhabens. Der Landschaftsrahmenplan (LANDKREIS GIFHORN 1994) führt für den Raum des Vorhabensgebietes keine planerischen Anforderungen auf. 5. Erfassung von Natur und Landschaft in dem vom Vorhaben betroffenen Raum 5.1 Arten und Lebensgemeinschaften Biotoptypen und Flora Die Abb. 2 stellt die Biotoptypenausstattung des Vorhabensgebietes dar. Insgesamt dominiert großflächig wildkrautarmer Sandacker (AS). Im Norden und Osten des Untersuchungsgebietes kommen auch größere Waldbestände vor. Hervorzuheben sind die älteren Laubwaldbestände wie bodensaurer Buchenwald armer Sandböden (WLA) und Eichen-Mischwald lehmiger, frischer Sandböden des Tieflandes (WQL). Des Weiteren sind Fichten- und Kiefernforste (WZF, WZK) sowie ein Laubwald-Jungbestand aus Eichen (WJL (Ei)) und sonstiger Nadelforst aus eingeführten Fichtenarten (WZS (Ff)) vertreten. Ein parkartiger Wald (PAW) liegt eingebettet in einen Fichtenforst nördlich des Vorhabens. Mit Ausnahme einer einzelnen Eberesche (Eb) am Rande eines Feldweges sind keine weiteren Gehölzstrukturen im Untersuchungsgebiet vorhanden.

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 10 Grünland kommt kleinflächig nur als Wegsaum in Form von sonstigem feuchten Intensivgrünland (GIF) und artenarmem Extensivgrünland (GIE) vor. Halbruderale Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte (UHM) und sandige Offenbodenbereiche (DOS) sowie Trittrasen (GRT), Grünland-Einsaaten (GA) 1 und eine landwirtschaftliche Lagerfläche (EL) liegen im näheren Umfeld des vorhandenen Schweinemaststalles. Die bestehenden Mastanlagen auf dem Vorhabensgelände und ein Stall nördlich davon stellen landwirtschaftliche Produktionsanlagen (ODP) dar. Verkehrsflächen sind in Form von Wegen unterschiedlichster Ausprägung, teils befestigt, teils unbefestigt (OVW/TFB, OVW/GRT, OVW/DOS), vorhanden. Nördlich des Maststalles befindet sich eine sonstige Versorgungsanlage (OSZ) in Form eines Funkturmes. Eine typische Ackerbegleitflora ist in nennenswertem Umfang nicht vorhanden. Im Betrachtungsraum befinden sich keine Wuchsorte von Pflanzenarten der niedersächsischen Roten Liste (Tiefland, GARVE 2004) sowie keine Wuchsorte von im Sinne von 7 BNatSchG besonders oder streng geschützten Pflanzenarten. Aus den Bestandsaufnahmen für den vorliegenden landschaftspflegerischen Begleitplan geht hervor, dass natürliche Lebensräume im Sinne von 3 Abs. 1 UschG in Verbindung mit 19 BNatSchG (Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie) im Untersuchungsgebiet vorkommen. Dabei handelt es sich im Falle der Eichen- Mischwälder (WQL 60) um den Lebensraumtyp 9190 (Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur) und im Falle des Buchenwaldes (WLA 80) um den Lebensraumtyp 9110 (Hainsimsen-Buchenwald [Luzulo-Fagetum]) (vergleiche V. DRACHENFELS 2004, 2008). 1 Im Jahre 2010 in Vorbereitung auf den geplanten Bau der Biogasanlage nicht mehr landwirtschaftlich genutzt und daher vorübergehend als halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (UHM) ausgebildet.

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 11 Biotoptypenkürzel: WLA = bodensaurer Buchenwald armer Sandböden, WQL = Eichen-Mischwald lehmiger, frischer Sandböden des Tieflandes, WZK = Kiefernforst, WZF = Fichtenforst, WZL (Ei) = Lärchenforst mit Eichenanteilen, WZS = sonstiger Nadelforst aus eingeführten Arten, PAW = Parkwald, Eb = einzelne Eberesche, AS = Sandacker, GIF = sonstiges feuchtes Intensivgrünland, GIE = artenarmes Extensivgrünland, GA = Grünland-Einsaat, UHM = halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte, GRT = Trittrasen, DOS = sandiger Offenbodenbereich, OVW/TFB = asphaltierter/ betonierter Weg, OVW/GRT = Weg mit Trittrasen, OVW/DOS = Weg als sandiger Offenbodenbereich, ODP = landwirtschaftliche Produktionsanlage, OSZ = sonstige Ver- und Entsorgungsanlage, EL = landwirtschaftliche Lagerfläche rot umrandet: Vorhabensplanung Abb. 2: Biotoptypenausstattung des Untersuchungsgebietes (Maßstab 1 : 6 500, eingenordet). Potenziell natürlich ist im überwiegenden Teil des Projektgebietes nach KAISER & ZACHARIAS (2003) ein Flattergras-Buchenwald des Tieflandes. Westlich des Vorhabens wäre Waldmeister-Buchenwald des Tieflandes zu erwarten. Fauna Entsprechend der Lebensraumausstattung ist das Untersuchungsgebiet ein geeigneter Lebensraum für verschiedene Vogelarten. Im Rahmen der Brutvogelkartierungen wurden insgesamt 43 Vogelarten nachgewiesen, von denen 34 Arten als Brutvögel des Untersuchungsgebietes und der näheren Umgebung eingestuft werden können. Bei neun Arten handelt es sich um Gastvögel, die entweder auf dem Durchzug oder auch

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 12 während der Brutzeit das Gebiet als Rast- und Nahrungsraum nutzten. Die vollständigen Kartierungsergebnisse gehen aus der Übersichtskarte (Abb. A1) und der Gesamtartenliste (Tab. A2) im Anhang hervor. Das Artenspektrum weist einige biotopspezifische Brutvogelarten auf, die eine Präferenz für einen oder wenige Landschaftstypen beziehungsweise Biotoptypenkomplexe zeigen. Bei den anderen Brutvogelarten des Untersuchungsgebietes handelt es sich zumeist um ubiquitäre Arten, die in verschiedenen Landschaftstypen vorkommen und nicht an spezielle Biotope oder Lebensraumstrukturen gebunden sind. Unter den biotopspezifischen Brutvogelarten finden sich entsprechend den Verhältnissen im Planungsraum vor allem eine Vogelgemeinschaft der Offen- und Halboffenlandschaft, der gehölzdominierten Biotope sowie der Siedlungsränder. Nachfolgend werden die folgenden Abkürzungen benutzt: NG = Nahrungsgast, DZ = Durchzügler, BZF = Brutzeitfeststellung. Arten der offenen bis halboffenen Feldflur: Rebhuhn, Feldlerche, Schafstelze, Bachstelze, Bluthänfling, Dorngrasmücke, Neuntöter, Stieglitz (NG), Goldammer. Kennzeichnend für diese Artengemeinschaft sind die vier erstgenannten Arten, von denen die Schafstelze und die gefährdete Feldlerche höhere Siedlungsdichten in der offenen Feldflur erreichen. Der Bluthänfling hat auf dem Vorhabensgelände sein Revierzentrum. Die Dorngrasmücke und der gefährdete Neuntöter brüten am Rande des jungen Eichenbestands östlich des Vorhabens. Trotz der relativ kleinen Fläche des Untersuchungsgebietes ist diese Artengemeinschaft hinsichtlich Arten- und Individuenanzahl gut ausgeprägt. Arten der Dörfer und Siedlungsrandbereiche: Rauchschwalbe (NG), Hausrotschwanz. Die Rauchschwalbe nutzt das Untersuchungsgebiet zur Nahrungssuche. Ein Hausrotschwanzpaar brütet im Gebiet. Arten der gehölzdominierten Biotope: Kuckuck (DZ), Gartenbaumläufer, Hohltaube, Buntspecht, Schwarzspecht, Grünspecht (NG), Gartengrasmücke, Heckenbraunelle, Gelbspötter (BZF), Mönchsgrasmücke, Waldlaubsänger (DZ), Zilpzalp, Fitis, Sommergoldhähnchen, Rotkehlchen, Gimpel, Kernbeißer, Star, Eichelhäher, Dohle, Kolkrabe (NG).

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 13 Der Schwarzspecht brütet außerhalb des Untersuchungsgebietes. Die Zahl der Brutpaare bei den übrigen Brutvogelarten innerhalb des Untersuchungsgebietes beläuft sich auf eins bis drei (siehe Tab. A1). Großvogellebensräume: Turmfalke (NG), Rohrweihe, Rotmilan (NG). Turmfalke und Rotmilan nutzen die offene Feldflur als Nahrungshabitat. Die Rohrweihe brütet 500 m südöstlich des Vorhabens außerhalb des Untersuchungsgebietes. Im Untersuchungsgebiet und in den angrenzenden Bereichen treten eine Reihe von bestandsgefährdeten Arten der Roten Listen sowie streng geschützte Arten auf. Die Tab. A1 im Anhang gibt einen Überblick über die Brutbestände und den aktuellen Status dieser Arten. Von den Brutvögeln wird bundesweit das Rebhuhn als stark gefährdet eingestuft, während die Feldlerche als gefährdet gilt. Zwei weitere Arten werden auf der Vorwarnliste geführt (siehe Tab. A1). Landesweit und in der Roten Liste Region des Tieflandes-Ost sind Rohrweihe, Rebhuhn, Neuntöter und Feldlerche als gefährdet eingestuft. Zwei weitere Arten werden auf der Vorwarnliste geführt. Neben den genannten Brutvogelarten werden sechs weitere Arten, die nur als Gastvogel oder Durchzügler aufgetreten sind, in den genannten Roten Listen geführt. Im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie sind Neuntöter, Schwarzspecht, Rotmilan und Rohrweihe aufgeführt. Alle in Tab. A1 genannten Arten sind im Sinne von 7 BNatSchG besonders geschützt. Turmfalke, Rohrweihe, Rotmilan, Grünspecht und Schwarzspecht sind zudem streng geschützt. 5.2 Boden und Wasser Das Vorhabensgebiet wird nach NLFB (1997) überwiegend von Parabraunerde aus sandigem und lehmigem Schluff geprägt. Dies gilt auch für das Vorhabensgelände. Im Westen des Untersuchungsgebietes herrscht Braunerde aus schluffigem Sand vor. Mit Ausnahme der Waldflächen ist der Boden aufgrund der überwiegend ackerbaulichen Nutzung und der Überbauung durch die Mastanlagen vergleichsweise stark überformt. Das Grundwasser steht nicht oberflächennah an. Grundwassergeprägte Böden

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 14 sind nicht vorhanden. Oberflächengewässer sind im Untersuchungsgebiet ebenfalls nicht vorhanden. 5.3 Luft und Klima Beim Untersuchungsgebiet handelt es sich um einen ländlich geprägten Raum, in dem bereits eine über die Grundbelastung hinausgehende Immissionsbelastung durch den Maststall und den Verkehr auf der im Westen verlaufenden Bundesstraße 4 vorliegt. Besondere lokalklimatische Funktionen sind nicht erkennbar. Grundsätzlich sind Ackerflächen entsprechend der hohen nächtlichen Wärmeausstrahlung bei windschwachen bewölkungsarmen Wetterlagen so genannte Kaltluftentstehungsflächen (vergleiche MOSIMANN et al. 1999). Es kommt im Tagesverlauf zu starken Temperaturschwankungen. Auch herrschen hier höhere Windgeschwindigkeiten vor. 5.4 Landschaftsbild Das Landschaftsbild ist durch die großen Ackerflächen und die Waldbestände im Norden und Osten des Untersuchungsgebietes geprägt. Die Waldbestände und die großflächigen Ackerschläge, entsprechen dabei weitgehend der naturräumlichen Eigenart der Landschaftseinheit Süd- und Ostheider Sandgebiet (vergleiche LANDKREIS GIFHORN 1994). Lineare Strukturelemente sind nur durch die Wege gegeben. Blickbeziehungen auf den Vorhabensstandort sind aus allen Richtungen vorhanden. Erschließungselemente sind die vorhandenen Wege. Vorbelastungen durch Gerüche oder Lärm gehen von der bestehenden Mastanlage beziehungsweise der nahegelegenen Bundesstraße 4 im Westen aus. 6. Bewertung von Natur und Landschaft im Bereich der vom Vorhaben betroffenen Flächen 6.1 Arten und Lebensgemeinschaften Biotoptypen und Flora Wie der Tab. 1 und der Abb. 3 zu entnehmen ist, überwiegen nach dem Bewertungsansatz der Fachbehörde für Naturschutz (BIERHALS et al. 2004) im Vorhabensgebiet Flächen von allgemeiner bis geringer Bedeutung (Wertstufe II) und solche von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III). Von besonderer Bedeutung (Wertstufe V) sind einzig der Buchenwald und die Eichen-Mischwälder.

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 15 Tab. 1: Bewertung der Biotoptypenausstattung. Wertstufen der Biotoptypen nach BIERHALS et al. (2004): V = von besonderer Bedeutung, IV = von besonderer bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung, II = von allgemeiner bis geringer Bedeutung, I = von geringer Bedeutung. Biotoptyp Kürzel Wertstufe bodensaurer Buchenwald armer Sandböden WLA V Eichen-Mischwald lehmiger, frischer Sandböden des Tieflandes WQL V Kiefernforst WZK III Fichtenforst WZF III Laubwald-Jungbestand WJL (Ei) III sonstiger Nadelforst aus eingeführten Arten WZS II Parkwald PAW III einzelne Eberesche Eb III Sandacker AS II sonstiges feuchtes Intensivgrünland GIF II artenarmes Extensivgrünland GIE III Grünland-Einsaat GA II halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte UHM III Trittrasen GRT II sandiger Offenbodenbereich DOS I asphaltierter/ betonierter Weg OVW/TFB I Weg mit Trittrasen OVW/GRT II Weg als sandiger Offenbodenbereich OVW/DOS I landwirtschaftliche Produktionsanlage ODP I sonstige Ver- und Entsorgungsanlage OSZ I landwirtschaftliche Lagerfläche EL I

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 16 Kartengrundlage: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. Wertstufe I von geringer Bedeutung Wertstufe II von allgemeiner bis geringer Bedeutung Abb. 3: Wertstufe III von allgemeiner Bedeutung Wertstufe V von besonderer Bedeutung Bewertung der Biotoptypen (Maßstab 1 : 6 500, eingenordet). Fauna Nachfolgend wird unter Berücksichtigung des Vorkommens an gefährdeten, geschützten und biotopspezifischen Arten eine Einschätzung des Untersuchungsgebietes hinsichtlich seiner Bedeutung als Brutvogellebensraum vorgenommen (vergleiche auch Kap. 14). Brutvorkommen gefährdeter Arten des Halboffen- und Offenlandes: Feldlerche, Rebhuhn, Neuntöter. Brutvorkommen weiterer biotopspezifischer Arten: neben anderen Schafstelze, Bachstelze, Bluthänfling, Stieglitz.

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 17 Nahrungsraum für Arten mit großen Arealansprüchen: Rotmilan, Turmfalke. Insbesondere aufgrund der in mittlerer Siedlungsdichte vorkommenden Feldlerche sowie dem Rebhuhn und dem Neuntöter als weitere gefährdete Arten im näheren Umfeld der geplanten Biogasanlage hat das Untersuchungsgebiet als Brutvogellebensraum für Arten der offenen bis halboffenen Feldflur eine mittlere Bedeutung. Konfliktanalyse in Bezug auf die Avifauna Im Rahmen des geplanten Projektes ist neben baubedingten Beeinträchtigungen durch Störung und allgemeine Beunruhigung vor allem mit anlagebedingter Flächeninanspruchnahme sowie Störungen, die vom Gebäude an sich zum Beispiel durch Aufhebung des Offenlandcharakters ausgehen, zu rechnen. Dies betrifft vor allem die Feldlerche, die einen Abstand von etwa 60 bis 120 m zu höheren, räumigen Vertikalstrukturen (Wald, Häuser) wahrt. Bei der Realisierung der Biogasanlage ist daher mit einer Beeinträchtigung von zwei Feldlerchenrevieren auszugehen (vergleiche Abb. A1). Im Umfeld der Anlage sind an planungsrelevanten Arten außerdem mit der Schafstelze und dem Bluthänfling weitere Arten der offenen beziehungsweise halboffenen Feldflur vorhanden. Zwar ist im Umfeld noch offene Feldflur als Ausweichlebensraum vorhanden, doch wird vor dem Hintergrund der aktuellen Gefährdungssituation der Arten der offenen Feldflur davon ausgegangen, dass die Lebensraumkapazität der umliegenden Feldflur bereits erreicht ist. Um mehr Individuen auf den verbleibenden Flächen einen Lebensraum ermöglichen zu können, müssen daher Struktur verbessernde Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel die Anlage von Lerchenfenstern innerhalb von Getreidefeldern. Davon profitieren auch andere Vogelarten wie die Schafstelze und das Rebhuhn. Die Überbauung eines Revierzentrums des Bluthänflings stellt keine erhebliche Beeinträchtigung dar. Da die Art jährlich neue Nester baut und im Nahbereich geeignete und von der Art noch nicht besetzte Habitatstrukturen in ausreichendem Umfang vorhanden sind, können die Vögel entsprechend ausweichen. Betriebsbedingt ist mit Störungen und Beunruhigung der Avifauna durch Lieferverkehr und den Betrieb der Anlage (zeitweiser An- und Abtransport von Biomasse) zu rechnen, wovon jedoch keine Brutpaare betroffen sind.

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 18 6.2 Boden Relevante Kriterien (vergleiche NMELF 2002, GUNREBEN & BOESS 2008) für die Schutzgutbewertung sind der Natürlichkeitsgrad (Grad der anthropogenen Beeinflussung) und das Vorhandensein spezifischer Standortfaktoren beziehungsweise -besonderheiten (Extremstandorte, seltene Böden) sowie natur- und kulturhistorische Bodenbesonderheiten oder Seltenheit von Bodentypen. Die Tab. 2 zeigt die Bewertung in der Übersicht. Seltene Bodentypen oder Böden mit besonderer kulturhistorischer Bedeutung wie Plaggenesche oder Wölbäcker treten im Untersuchungsgebiet nicht auf (vergleiche NLFB 1997, LANDKREIS GIFHORN 1994). Tab. 2: Naturschutzfachliche Bewertung der Böden. Wertstufen: V = von besonderer Bedeutung, IV = von besonderer bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner Bedeutung, II = von allgemeiner bis geringer Bedeutung, I = von geringer Bedeutung. Erklärung der Biotoptypenkürzel siehe Abb. 2. Bewertungsstufe Bereiche / Flächen (räumliche Verbreitung siehe Abb. 2) V Böden im Bereich älterer Laubwälder (WLA 80, WQL 60, WQL 30) IV Böden im Bereich sonstiger Waldbestände (WZK, WZF, WJL, WZS, PAW) III Böden im Bereich der Äcker (AS) Böden im Bereich von Wegen und Wegrändern (OVW/GRT, OVW/DOS, GIE, GIF) Böden im Bereich der bestehenden Mastanlage (UHM, GRT, DOS) II Böden im Bereich landwirtschaftlicher Lagerflächen (EL) I versiegelte Böden (OVW/TFB, ODP, OSZ) Erläuterungen Bereiche mit sehr geringen Bodenüberformungen und Nutzungseinflüssen (Naturböden) Bereiche mit aktuell relativ geringen bodenüberprägenden Nutzungseinflüssen Böden unterliegen aktuell intensiven bodenüberprägenden Nutzungseinflüssen oder sind stark überformt, erfüllen aber noch wesentliche Funktionen im Naturhaushalt Böden unterliegen aktuell intensiven bodenüberprägenden Nutzungseinflüssen und sind stark überformt; sie erfüllen nur noch sehr eingeschränkte Funktionen im Naturhaushalt Verlust der natürlichen Bodenfunktionen

Bau einer Biogasanlage bei Sprakensehl Landschaftspflegerischer Begleitplan 19 6.3 Wasser Oberflächengewässer Es sind keine Oberflächengewässer im Untersuchungsgebiet vorhanden. Grundwasser Grundsätzlich von allgemeiner Bedeutung sind alle Flächen, die zur Grundwassererneuerung (Neubildung) beitragen und bei denen nicht langfristig von einer hochgradigen Boden- und Grundwasserbelastung durch Schadstoffe auszugehen ist. Wert- und Funktionsträger mit besonderer Bedeutung sind Bereiche, in denen in qualitativer Hinsicht eine sehr geringe stoffliche Beeinträchtigung des sich erneuernden Grundwassers vorliegt beziehungsweise die Grundwasserstände nur wenig durch Nutzungseinflüsse verändert sind. Die Tab. 3 enthält die Bewertung für das Untersuchungsgebiet. Tab. 3: Bedeutungsbewertung im Hinblick auf das Grundwasser. Bewertungsstufe V von besonderer Bedeutung IV von besonderer bis allgemeiner Bedeutung III von allgemeiner Bedeutung II / I von geringer Bedeutung Bereiche / Flächen (Biotoptypenkürzel nach V. DRACHENFELS 2004) Laubwälder (WLA, WQL) Nadelwälder, junge Waldbestände und Parkwald (WZ, WJL, PAW) Ackerland (AS) Grünland entlang von Wegen und Straßen (GIE, GIF) Flächen im Nahbereich der Mastanlage (UHM, GRT, DOS) unversiegelte Verkehrsflächen (OVW/GRT, OVW/DOS) versiegelte und bebaute Flächen: Gebäudeflächen (ODP, OSZ), Verkehrsflächen (OVW/TFB) landwirtschaftliche Lagerfläche (EL) Erläuterungen geringe Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung, geringe Veränderung der Grundwassersituation und geringe stoffliche Belastung/ Gefährdung des Grundwassers relativ geringe Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung und Veränderung der Grundwassersituation, relativ geringe stoffliche Belastung/Gefährdung des Grundwassers mäßige Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung, Veränderung der Grundwassersituation, mäßige stoffliche Belastung/ Gefährdung des Grundwassers stark bis vollständige Verminderung der Grundwasserneubildung oder deutliche stoffliche Belastung/ Gefährdung des Grundwassers