Substitutionsbehandlungen

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Substitutionsbehandlungen mit Methadon, Buprenorphin (Subutex ) oder Morphin - rechtlichen Grundlagen - formale Voraussetzungen / Behandlungsablauf - spezielle Problemfelder Dr. med. Bettina Bally, MPH Stellvertretende Kantonsärztin

Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) Stand 1. Mai 2017 Art. 1 Zweck a. Unbefugtem Konsum von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen vorbeugen b. Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken regeln c. Personen vor negativen gesundheitlichen und sozialen Folgen suchtbedingter Störungen schützen d. Öffentliche Ordnung und Sicherheit vor den Gefahren schützen, die von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen ausgehen e. Kriminellen Handlungen im Zusammenhang mit von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen vorbeugen 2

3 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Art. 2 Begriffe a. Abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate der Wirkungstypen Morphin, Kokain, Cannabis b. Den Betäubungsmitteln sind abhängigkeitserzeugende psychotrope Stoffe gleichgestellt. Darunter fallen:..... Halluzinogene wie Lysergid und Mescalin Stimulantien vom Wirkungstyp des Amphetamins zentral dämpfende Stoffe vom Wirkungstyp der Barbiturate oder Benzodiazepine

Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 4 Art. 2a Verzeichnis Das EDI führt ein Verzeichnis der Betäubungsmittel und der psychotropen Stoffe, die dem BetmG unterstehen (BetmVV-EDI). Art. 2b Regelung für psychotrope Stoffe Soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, gelten die Bestimmungen zu den BetmG auch für die psychotropen Stoffe. Psychotrope Stoffe (z.b. Benzodiazepine) unterstehen dem BetmG seit 1996! Art. 3 Erleichterte Kontrollmassnahmen Der Bundesrat kann Stoffe von Kontrollmassnahmen teilweise und - in bestimmter Konzentration und Menge - ganz ausnehmen. Stoffe der Verzeichnisse b + c in der Verordnung des EDI (BetmVV-EDI)

Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 5 Art. 3e Betäubungsmittelgestützte Behandlung 1 Für die Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmittel und psychotropen Stoffen zur Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen braucht es eine kantonale Bewilligung. 3 Für heroingestützte Behandlungen braucht es Bewilligungen des Bundes. Der Bundesrat sorgt insbesondere dafür, dass: - Heroin nur Abhängigen verschrieben wird, bei denen andere Behandlungsformen versagt haben oder deren Gesundheitszustand andere Behandlungsformen nicht zulässt - Heroin nur von spezialisierten Ärzten in geeigneten Einrichtungen verschrieben wird - Durchführung und Verlauf der Behandlungen periodisch überprüft werden Zuständigkeit BAG: Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten

Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 6 Art. 8 Verbotene Betäubungsmittel 1 Die folgenden Betäubungsmittel dürfen weder angebaut, eingeführt, hergestellt noch in Verkehr gebracht werden: - Rauchopium und seine Rückstände - Diacetylmorphin und seine Salze - Halluzinogene wie Lysergid (LSD) - Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis. 5 Das BAG kann Ausnahmebewilligungen erteilen, wenn kein internationales Abkommen entgegensteht und die Betäubungsmittel der wissenschaftlichen Forschung, der Arzneimittelentwicklung oder der beschränkten medizinischen Anwendung dienen. Details siehe Art.28 und 29 BetmSV www.bag.admin.ch-service-gesuche

7 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Art. 10 1 Selbstständige Ärzte im Sinne des Medizinalberufegesetzes vom 23.06.2006 sind zum Verordnen von Betäubungsmitteln befugt. - es braucht eine Indikation - nur für Patientinnen und Patienten, die man selbst untersucht hat - Informations- und Dokumentationspflicht - im allgemeinen max. Bedarf eines Monats (Details siehe Art. 44-50 BetmKV) Art. 11 1 Ärzte sind verpflichtet, Betäubungsmittel nur im Umfang zu verwenden, abzugeben und zu verordnen, wie dies nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaften notwendig ist. Richtwerte: Arzneimittelkompendium, Empfehlungen der SSAM, evidence based medicine

8 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Art. 11, 1bis Ärzte, die als Arzneimittel zugelassenen Betäubungsmittel für eine andere als die zugelassenen Indikationen abgeben oder verordnen, müssen dies innerhalb von 30 Tagen den zuständigen kantonalen Behörden melden. Sie haben auf Verlangen der zuständigen kantonalen Behörde alle notwendigen Angaben über Art und Zweck der Behandlung zu machen. Im Kanton Zürich ist die Kantonale Heilmittelkontrolle die zuständige Behörde. Das Meldeformular wurde allen Ärzten zugesandt, kann aber auch auf der Homepage der Kantonalen Heilmittelkontrolle bezogen werden: www.heilmittelkontrolle.zh.ch

9 Kanton Zürich Heilmittelverordnung (HMV) 2. Abschnitt: Heilmittel B. Betäubungsmittel 7 Kant. Bewilligungen für Ärzte und Institutionen Richtlinien der GD Entzug der Bewilligung 8 Meldungen Beginn / Abschluss Führung eines Verzeichnisses Evaluation der Behandlungen 9 Sicherheitsvorkehren zur Lagerung

10 Kantonale Bewilligungen nach Art. 3e BetmG gemäss 7 Heilmittelverordnung (HMV) des Kantons ZH a. Einzelfallbewilligungen - betrifft dem BetmG unterstellte Medikamente ohne Zulassung von Swissmedic für Substitutionsbehandlungen - Prüfung der Indikation und der Behandlungsmodalitäten - Beantragung auf speziellem Formular mit Beilage einer kurzen Darstellung zur Indikation und zum Therapieplan - Gültig 1 Jahr, danach erneute Gesuchstellung mit kurzem Follow-up

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12 Kantonale Bewilligungen nach Art. 3e BetmG gemäss 7 Heilmittelverordnung (HMV) des Kantons ZH b. Generelle Bewilligung - betrifft Betäubungsmittel wie Methadon, Subutex und Morphin, die Swissmedic für Substitutionsbehandlungen zugelassen hat - keine Prüfung der Indikation, lediglich Meldung der Personalien sowie Beginn und Ende der Behandlung (siehe Richtlinien der GD) - Auf Antrag: Eidgenössisches Arztdiplom, nicht eingeschränkte Praxisbewilligung im Kanton ZH, Einführungsveranstaltung oder grosse Vorkenntnisse, Weiterbildung zum Thema

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14 des Kantons Zürich Richtlinien zur betäubungsmittelgestützten Behandlung bei Opioidabhängigkeit vom 15. Mai 2017 Inhalt: Allgemein, Rechtliche Grundlagen, Bewilligung, Meldungen (Meldung an die GD, Meldung an die wissenschaftliche Auswertungsstelle und Meldung offlabel-use ), Behandlungsziele, Indikation, Durchführung der Behandlungen, Indikation, Benzodiazepine, Fahreignung, Auslandsreisen Grundlage: 7, Abs. 2 Heilmittelverordnung

Das Zürcher Modell Behandlungen mit Methadon / Subutex / Morphin 15 1. Trennung von Behandlung und Aufsicht - die Indikation stellt die behandelnde Ärzteschaft - Meldung des Beginns innert 72 h und des Abschlusses unverzüglich 2. Trennung von Aufsicht und Evaluation - Evaluation durch die Psychiatrische Universitätsklinik (PUK)

16

17 Soziale Faktoren Persönlichkeitsstruktur Abhängigkeit Eigenschaften des Suchtmittels

Methadon, Buprenorphin (Subutex ) und Morphin 18 - Hohe Variabilität - Vorsicht bei Zusatzmedikationen bezüglich Interaktionen - Cave Umstellung der Medikation

Mitgabe von Methadon 19 - Beschriftung von Gefässen zum Mitgeben (Medikament, Dosierung, Datum, Arztstempel) - klare Indikation für die Tablettenmitgabe - Cave: Kinder zu Hause (lebensgefährliche Vergiftungen)! - Betäubungsmittel im Ausland: Kompetenz des Bundes bzw. der entsprechenden Länder (siehe Homepage Swissmedic) Denken Sie immer an Ihre Dokumentations- und Aufklärungspflicht!

Benzodiazepinabhängigkeit 20 Je länger die Verschreibung und je höher die Tagesdosis, umso schneller tritt eine Abhängigkeit auf. Das Risiko ist besonders gross bei: (1) einer Suchtanamnese (2) chronischen Erkrankungen, kombiniert mit Angst und Schmerzen (3) Persönlichkeitsstörungen, dysphorischen Störungen (4) Schlafstörungen, vor allem in Kombination mit diffuser Lebensangst - Benzodiazepine nur im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplanes (Nutzen vs. Risiko) - Rohypnol, Dormicum, Halcion: für Suchtbehandlungen nicht geeignet - Cave: Benzodiazepin-Verschreibungen an Drogenabhängige, die gleichzeitig anderweitig in einer Substitutionsbehandlung stehen

Benzodiazepine und Betäubungsmittelgesetz Kanton Zürich - Einsatz von Benzodiazepinen in Übereinstimmung mit Art. 10 und 11 BetmG, sowie Indikation und Dosierung von Swissmedic = keine weiteren Aktionen gemäss BetmG - Einsatz von Benzodiazepinen in Übereinstimmung mit Art. 10 und 11, ausserhalb von Indikation / Dosierung von Swissmedic, aber nicht zur Substitution einer Sucht = Meldung des «off label uses» innert 30 Tagen an die Kantonale Heilmittelkontrolle, auf Verlangen der Behörden Angaben zu Art und Zweck der Behandlung (Art. 11,1bis) - Einsatz von Benzodiazepinen primär auch zur Substitution einer Sucht = Kantonale Bewilligung des KAD mit Prüfung von Art und Zweck der Behandlung notwendig (Art. 3e) 21

22 Betäubungsmittelrezepte - Bezug bei der Kantonalen Heilmittelkontrolle - an einem geschützten Ort aufbewahren - nicht im Voraus unterschreiben!!! Vorsicht, alles, was missbraucht werden kann, wird missbraucht!

www.gd.zh.ch 23

24 Zusammenfassung - die kantonalen Richtlinien zur methadonunterstützten Behandlung Heroinabhängiger sind verbindlich - ein strukturiertes Substitutionsprogramm in der Privatpraxis kann in vielen Fällen erfolgreich sein - eine seriöse Indikationsstellung mit regelmässigen Zielüberprüfungen ist von zentraler Bedeutung Zögern Sie nicht: Holen Sie sich Unterstützung!

25 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!