Alles im Griff Tipps aus der Praxis...dann klappt's auch mit dem Nachweis! 16. Oktober 2014 1
Entsorgungsprozess 1. Organisatorischer Entsorgungsprozess 1. Wo stehe ich im Prozess? 2. Welche organisatorischen Voraussetzungen benötige ich? 2. Technischer Entsorgungsprozess 1. Deklaration 2. Vorauswahl Entsorgungsweg 3. Andienung 3. Abschluss Entsorgungsprozess 1. Überwachung/Dokumentation...dann klappt's auch mit dem Nachweis! 16. Oktober 2014 2
Organisatorischer Entsorgungsprozess 1. Wo stehe ich im Entsorgungsprozess? 1. Bin ich Abfallerzeuger? 1. Tätigkeit (Beauftragung der Bauleistung wird abfallrechtlich als Tätigkeit eingestuft). 2. Erzeuge ich gefährliche Abfälle? 1. Prüfung durch Sachkundigen. 2. Weniger als 20t/a und Erzeugernummer und Abfallart (Sammelentsorgung nur Befreiung von elektr. Nachweisf.) 3. Will ich Abfallerzeuger sein? 1. Erzeugereigenschaft ist nicht delegierbar. 2. Nur Verfahrensvollmacht ( VerwVfgG ). 3. Auch bei Sammelentsorgung Erzeugereigenschaft 4. Was benötige ich für Einzelentsorgungsnachweise?...dann klappt's auch mit dem Nachweis! 16. Oktober 2014 3
Organisatorischer Entsorgungsprozess 1. Schaffen der Voraussetzungen 1. Erzeugernummer beantragen 2. ZKS - Registrierung mit Postfach 3. Signaturmöglichkeit 4. Optional ZEDAL 2. Häufige Probleme im Alltag 1. Scheu der Erzeuger vor administrativem Aufwand. 2. Signaturkarten werden nicht freigeschaltet. 3. Updates werden nicht regelmäßig eingespielt. 4. Keine Vertretungsregelung für Signatur. 5. Erzeuger nutzen EANV nur selten, keine reg. Schulungen....dann klappt's auch mit dem Nachweis! 16. Oktober 2014 4
1. Deklaration Technischer Entsorgungsprozess 1. Immer wieder neu: zu wenig Zeit für die Deklaration! 2. Probenahme, Analytik, Einstufung mindestens 5 AT. 3. Analyseparameter und Probennahme im Hinblick auf Entsorgung auswählen (Gefahrstoff/gefährlicher Abfall). 4. Beispiel 1: Tonerdeisolierung...dann klappt's auch mit dem Nachweis! 16. Oktober 2014 5
Technischer Entsorgungsprozess Beispiel 1 Tonerdeisolierung 1. Beschreibung: Asbesthaltige Tonerdeisolierung mit organischem Gewebe und Pappe umwickelt (Asbestgehalt >1%, Standardverfahren) 1. Für Einstufung als Gefahrstoff Bestimmung des Asbestanteils ausreichend ( Asbestsanierung ). 2. Für korrekte Deklaration Analytik nicht ausreichend, aufgrund von organischem Anteil ist DOC-Wert (ca. 50 ) zusätzlich zu untersuchen. 3. Bereits bei Erstellung Schadstoffkataster DOC bestimmen ( Probe: repräsentativer Querschnitt ), ansonsten Verzug bei der Andienung. 4. Kleine Ursache, große Wirkung....dann klappt's auch mit dem Nachweis! 16. Oktober 2014 6
Technischer Entsorgungsprozess Beispiel 2, PAK-haltige Sperrschicht 1. Deklaration und Entsorgungsweg abhängig von der gewählten und/oder möglichen Rückbautechnologie 1. Trennung Sperrschicht/ Untergrund möglich? 2. Wie hoch ist der Anteil an Fremdanhaftungen? 3. Welche Eigenschaften haben die Fremdanhaftungen (kanzerogen)?... 2. AVV-Nr. und Entsorgungswege bei PAK-haltigen Sperrschichten...dann klappt's auch mit dem Nachweis! 16. Oktober 2014 7
Technischer Entsorgungsprozess Beispiel 2, PAK-haltige Sperrschicht 1. Große Bedeutung der Abfallbeschreibung im Hinblick auf den Entsorgungsweg 2. Vermeintlich gleicher Abfall 6 verschiedene Entsorgungswege möglich 3. Bis zu 4 verschiedene AVV-möglich Matrix Entsorgungswege/Abfallbeschreibung (nicht vollständig) Abfallbeschreibung PAK AVV Nr. Entsorgungsweg (z.b.) PAK AVV Nr. Entsorgungsweg (z.b.) PAK AVV Nr. Entsorgungsweg (z.b.) PAK-Haltige Sperrschicht ohne Anhaftungen >100 170303 Verbrennung >1000 170303 Verbrennung >6000 170303 Verbrennung mit mineralischen >100 170303 Verbrennung >1000 170303 Verbrennung >6000 170303 Verbrennung Anhaftungen (<5%) mit mineralischen >100 170106 bis PAK = 100: >1000 170106 Bodenwäsche >8000 170106 Verbrennung Anhaftungen (>>5%) Altablagerung (BS Anteil >50%) (BS Anteil >50%) KMF-Anhaftungen (<<0,1%) Analytik! >100 170303 Verbrennung/ DK III >1000 170303 Verbrennung >6000 170303 Verbrennung KMF-Anhaftungen >100 170603 DK III >1000 170603 UTD >6000 170603 UTD (>>0,1%) mit Styropor- Anhaftungen 170903 UTD/Konditionierung 170903 >100 170303 Verbrennung >1000 170303 Verbrennung, höherer Preis 170903 >6000 170303 Verbrennung, höherer Preis...dann klappt's auch mit dem Nachweis! 16. Oktober 2014 8
Technischer Entsorgungsprozess A IV Holz Beispiel 3 1. A IV Holz: Bau-Hölzer werden entsprechend Richtlinie eingestuft (17 02 04*). 2. Problem: Bei Hölzern aus HSM-belasteten Dachstühlen greift POP-Verordnung ( Abfallbeschreibung ). 3. Untersuchung der Hölzer im Rahmen der Schadstoffbegutachtung häufig nur oberflächennah. 4. Untersuchung des gesamten Querschnittes im Rahmen Baumaßnahme möglich (im Container: 99 mg/kg DDT). 5. Einschränkung der Entsorgerauswahl: D09, D10 und R01 (POP-Verordnung, Anlage I, II KrWG). 6. Holz mit > 50 mg/kg DDT direkt ohne Vorbehandlung ins Kraftwerk. 7. Änderung des bereits beantragten EN ( Und die Zeit verrinnt )....dann klappt's auch mit dem Nachweis! 16. Oktober 2014 9
Technischer Entsorgungsprozess A IV Holz Beispiel 3 1. Behandlung Dachverband mit HSM im eingebauten Zustand (dreiseitige Behandlung). 2. In Situ Oberflächenprobe [2 mm]: 4.980 mg/kg DDT. 3. Umrechnung auf Mischprobe (gesamter Querschnitt) 4. Rechnerisch: 199 mg/kg DDT 5. Ergebnis Mischprobe (im Container): 99 mg/kg DDT Sowohl errechneter als auch gemessener Wert > 50 mg/kg DDT= POP-Verordnung bezgl. möglicher Entsorgungsverfahren ist zu beachten....dann klappt's auch mit dem Nachweis! 16. Oktober 2014 10
Technischer Entsorgungsprozess Beispiel 4 1. Alte Mineralfaser 2. Dämmmatten im allgemeinen unkritisch (170603*). 3. Dämmmatten aus DG bei HSM-Kontamination: POP- Verordnung beachten ( Abfallbeschreibung ). 4. Liegestaub teilweise > 2.800 mg/kg DDT. 5. Wenn möglich (z.b. kaschierte Matten), Staub im Rahmen der Schadstoffsanierung aufnehmen. 6. Analytik der Mineralwolle auf HSM vor Andienung (Mischprobe). 7. Falls DDT in Mineralwolle > 50 mg/kg Problemabfall! Direkte Abstimmung mit SBB zwingend notwendig....dann klappt's auch mit dem Nachweis! 16. Oktober 2014 11
1. Andienung Technischer Entsorgungsprozess 1. Vollständige Unterlagen (Deklaration). 2. Präzise Abfallbeschreibung. 3. Korrekte Vorauswahl des Entsorgers. 4. Falls Bevollmächtigung: 1. Kommunikation zwischen Bevollmächtigten und Erzeuger (zeitliche Reihenfolge der Signatur, wer signiert wo?, Benutzer?). 2. Spezifische Anforderungen des Erzeugers wie z. B. DV- Code. 3. Bei Vorlage mit ZEDAL: Aktenbesitz für Erzeuger und BEV. 4. Bei Versand Möglichkeit der Mitteilung über E-Mail nutzen. 5. ZKS Postfach prüfen (auch für ZEDAL-Nutzer)!...dann klappt's auch mit dem Nachweis! 16. Oktober 2014 12
Abschluss Entsorgungsprozess Dokumentation (getrennt nach EN/Abfallart) 1. Entsorgungsnachweise 1. Zuweisung 2. Annahmeerklärung 3. landesr. Bescheid 4. 2. Transportpapiere 1. Begleitscheine gefährlicher Abfall 2. Übernahmescheine nicht gefährlicher Abfall und Sammelentsorgung 3. Wiegescheine 4. Abgleich Quantitäten und Qualitäten 5. Beschreibung und Erläuterung von Abweichungen...dann klappt's auch mit dem Nachweis! 16. Oktober 2014 13
Allgemeine Abschlussbetrachtung: 1. Die Entsorgung/Andienung von gefährlichen Abfällen hängt von der Qualität der Ausgangsdaten ab. 2. Bei der Planung ( Bauen im Bestand ) liegen die Ausgangsdaten nie zu 100% vollständig vor. 3. Auch bei noch so genauer Bestandserfassung treten häufig Überraschungen auf. 4. Bereits bei der Planung zeitliche und technische Puffer in den Prozess einbauen. 5. Kurzum: Abfallmanagement ernst nehmen!...dann klappt's auch mit dem Nachweis! 16. Oktober 2014 14