Bedarfsplanung aus Sicht der niedergelassenen Ärzte Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht 13. November 2014 Dr.B.Gibis, KBV
Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 2 Agenda 1. Die Bedarfsplanung und ihre Steuerungsinstrumente 2. Die Auswirkungen der Bedarfsplanungsreform
Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 3 Die Bedarfsplanung sichert das Solidarprinzip. Allerdings musste sie den Herausforderungen der Zukunft angepasst werden. "The Inverse Care Law is the principle that the availability of good medical or social care tends to vary inversely with the need of the population served" Alte Bedarfsplanung Beplanung von 14 Planungsgruppen Planungsraum Landkreis und kreisfr. Städte Differenzierung nach 10 Regionstypen Heterogene Verhältniszahlen Ergebnisse der Bedarfsplanung Erreichbarkeit von Ärzten ist sehr gut. Der Zuwachs von Ärzten konnte z.t. begrenzt werden. Planungssicherheit Flexibilität über Sonderbedarf Aktuelle Herausforderungen Veränderte Lebensvorstellungen Auswirkungen Fortschritt Demographischer Wandel
Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 4 Ziel der Reform war eine zukunftsfähige Versorgungsplanung Sicherstellung eines vergleichbaren Versorgungszugangs für alle GKV-Versicherten Förderung der wohnortnahen Versorgung, im gesamten Bundesgebiet NEUE VERSORGUNGS- PLANUNG Feingliedrige Steuerung der hausärztlichen Versorgung Stabile Versorgungsstrukuren für Patienten und Ärzte Mitversorgereffekte werden berücksichtigt Vereinfachung der Versorgungsplanungssystematik Soviel zentrale Regelungen wie nötig bei soviel regionalem Gestaltungsspielraum wie möglich
Arztgruppen Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 5 Wesentliches Reformelement ist die Etablierung von Versorgungsebenen Hausärztliche Versorgung Allg. fachärztl. Versorgung Spezialisierte fachärztl. Vers. Gesonderte fachärztl. Versorg. Hausärzte Augenärzte Chirurgen Frauenärzte HNO-Ärzte Hautärzte Nervenärzte Psychotherap. Orthopäden Urologen Kinderärzte Fachinternisten Anästhesisten Radiologen Kinder- und Jugendpsychiater PRM-Mediziner Nuklearmediziner Strahlentherap. Neurochirurgen Humangenetiker Laborärzte Pathologen Transfusionsmediziner Die bisher nicht beplanten Arztgruppen sind hier kursiv dargestellt. Arztgruppen, die eine wohnortnahe Grundversorgung sicherstellen, werden eher kleinen Planungsbereichen zugeordnet. Spezialisierte Arztgruppen mit großen Einzugsbereichen werden größeren Planungsräumen zugeordnet.
Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 6 Die Versorgungssteuerung wird vornehmlich von der Definition unterschiedlich großer Planungsbereiche bestimmt Hausärztliche Versorgung Allg. fachärztl. Versorgung Spezialisierte fachärztl. Vers. Gesonderte fachärztl. Versorg. Mittelbereiche [klein] Kreise [mittel] Raumordnungsregionen [größer] KVen [sehr groß] Anzahl 883 Anzahl 372 Anzahl 97 Anzahl 17 Größe der Planungsbereiche am Beispiel der KV Sachsen-Anhalt
Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 7 Eine Anpassung der im internationalen Vergleich niedrigen Verhältniszahlen wurde nicht vorgenommen Die Verhältniszahlen orientieren sich am Versorgungsniveau der jeweiligen Arztgruppe zur Einführung der Bedarfsplanung. Dabei war bereits 1990 das ambulante Versorgungsniveau in Deutschland weltweit einzigartig. Bei der Ermittlung der neuen Verhältniszahlen wurde die aktuelle, bundesweite Verteilung der Ärzte/Psychotherapeuten und Einwohner berücksichtigt. Für die Psychotherapeuten wurde das SOLL-Versorgungsniveau insbesondere im ländlichen Raum angehoben, um die historische Ungleichverteilung abzubauen. Versorgungsniveau 1990 bzw. 1999 Verteilung Ärzte/Psychotherapeuten 2012 und EW 2010 SOLL- Versorgungsniveau 2012 Für die Arztgruppe der Psychotherapeuten Aufgrund der historischen Anpassung VHZ Typ 4 und Typ 5 Verteilungsmuster wären die Typen 4 und 5 schlechter versorgt geblieben. Deshalb ist hier eine Anpassung an das bundesweite Niveau erfolgt. Verhältniszahl 2012 je Kreistyp Die neuen Verhältniszahlen tragen den aktuellen Erfordernissen der Versorgung Rechnung.
Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 8 Mit der Grundsystematik der Bedarfsplanung wird die Verteilung der Ärzte im Land gesteuert Definition eines Planungsbereichs A z.b. Landkreise und kreisfreie Städte Festlegung eines altersgewichteten SOLL-Versorgungsniveaus je Arztgruppe B z.b. 6.916 EW je Frauenarzt C Ermittlung des IST-Versorgungsniveaus im Planungsbereich z.b. 122.356 EW und 23 Frauenärzte = 5.320 EW je Frauenarzt Vergleich des IST- und SOLL-Versorgungsniveaus als Versorgungsgrad D 5.320 im Vergleich zu 6.916 = 130 % 0 % 50 / 75 % 50 / 75 % - 110 % > 110 % Unterversorgung normal versorgt oberhalb SOLL-Niveau geförderte Zulassung reguläre Zulassung Sperrung Ziel: Wenn attraktive Regionen gesperrt sind, müssen Ärzte, die sich niederlassen wollen, in weniger attraktive Regionen ausweichen.
Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 9 Der Abgleich von SOLL- und IST-Niveau ergibt den Versorgungsgrad, der mit bestimmten Steuerungsinstrumenten verknüpft ist. Versorgungsgrade 50 / 75 % 100 % 110 % Unterversorgung: - 100 Abs. 1 SGB V - Förderung gemäß 105 Abs. 1a SGB V - gesamter Planungsbereich Unterver-sorgung: Drohende Unterversorgung: - 100 Abs. 1 SGB V - Förderung gem. 105 Abs. 1a SGB V - gesamter Planungsbereich Unterver-sorgung: Zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf Unterver-sorgung: Überversorgung - 101 Abs. 1 S. 3 SGB V - gesamter Planungsb. ggf. Unterver-sorgung: Sonderbedarf - 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 - einzelner Punkt lokal qualifikations -gebunden - 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a SGB V - Förderung gem. 105 Abs. 1a SGB V - Bezogen auf TEILE des Planungsbereichs reguläre Zulassung
Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 10 Der neue Bedarfsplan nach 4 BPL-RL dokumentiert die regionalen Analysen, Bewertungen und Anpassungen in der Bedarfsplanung 1. Regionale Versorgungssituation ( 12 Abs. 3 ÄZV) 1.1 Ärztliche Versorgung 1.2 Einrichtungen der Krankenhausversorgung und sonstige medizin. Versorgung 1.3 Demografie und Soziodemografische Faktoren 1.4 Geografische Besonderheiten 1.5 Ziele der Bedarfsplanung 2. Bedarfsplanung 2.1 Regionale Grundlagen der Bedarfsplanung (systematische Abweichungen von der Bundesrichtlinie, z.b. Planungsgruppen, Planungsbereiche, Verhältniszahlen, Weitere Anpassungsfaktoren, Regionale Regelungen zum Sonderbedarf, Drohende Unterversorgung) 3. Planungsblätter (Anlage 2.2)
Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 11 Der Sonderbedarf ermöglicht auch in Zukunft eine lokale Feinsteuerung von bedarfsgeprüften Zulassungen und Genehmigungen Schritt 1 Abgrenzung einer Region und Bewertung der Versorgungslage Schritte 2-4 Prüfung der Mindestkriterien, die vom beantragten Standort aus erfüllt werden müssen. 1. Bewertung der Versorgungslage einer Region 2. strukturelle Mindestbedingungen 3. ausreichend Patienten 1. 2. Standort bei Porta Westfalica 4. Auswirkung auf besteh. Versorgungsstrukturen 4. 3. Jeder Antrag auf Sonderbedarf wird gemeinsam durch Krankenkassen und KV vor Ort auf den Bedarf hin geprüft und entschieden.
Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 12 Agenda 1. Die Bedarfsplanung und ihre Steuerungsinstrumente 2. Die Auswirkungen der Bedarfsplanungsreform
Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 13 Die neue Bedarfsplanung sieht drei Steuerungsebenen vor, um der besonderen Situation vor Ort gerecht zu werden Ebenen Bundesebene Grundsätzliche allgemeine Vorgaben (z.b. Arztgruppen, Planungsbereiche etc.) + Landesebene Abweichungen um regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen (z.b. Planungsbereichsgrenzen, Morbidität, Soziodemografische Faktoren etc.) + Lokale Ebene Zulassungen auf lokaler Ebene in gesperrten Planungsbereichen (z.b. besondere Behandlungsmethoden etc.) Instrumente Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA Bedarfsplan der Kassen und KVen Sonderbedarf Die regionalen Abweichungsmöglichkeiten stellen sicher, dass die besonderen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden.
Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 14 Die Abweichungsmöglichkeiten werden bislang sehr zurückhaltend genutzt Beispiele von Richtlinienabweichungen Abweichungskategorie Änderung Raumabgrenzung Änderung Versorgungsebenenzuordnung Verhältniszahlanpassung Sperrung von Planungsbereichen ab 100% Änderung Fachgruppenzusammensetzung KV-Bezirk Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein Brandenburg, Sachsen Hessen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein, Sachsen, Sachsen-Anhalt keine Quelle: Bedarfsplanungsumfrage der KVen (2. Quartal 2014)
Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 15 Im Vergleich zu 2012 werden nach der Bedarfsplanungsreform insgesamt mehr Zulassungsmöglichkeiten ausgewiesen. Hausärztliche Versorgung 2.964 2.635 Hausärzte 2012 2013 Allgemeine fachärztliche Versorgung 137 103 2 16 29 73 48 69 49 85 38 41,5 25 59 9 58 9 28 769 Augenärzte Chirurgen Frauenärzte Hautärzte HNO-Ärzte Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen Spezielle fachärztliche Versorgung Gesonderte fachärztliche Versorgung 10 18 1 4 4 23 154 Anästhesisten Internisten KJPP* Radiologen * Kinder- und Jugendpsychiater und psychotherapeuten, ** Physikalische und Rehabilitationsmediziner Die Zahl der Zulassungsmöglichkeiten für Hausärzte und auch für die meisten Fachärzte bleibt weitgehend konstant. Vor allem bei den Psychotherapeuten ist ein (gewünschter) Zuwachs an Zulassungsmöglichkeiten erkennbar. Quellen: Bedarfsplanungsumfrage (2012) und Bedarfspläne (2013) der Kassenärztlichen Vereinigungen - Stand zum 01.07.2013 5 9 11 3 9 2 42 52 Humangenetiker Laborärzte Neurochirurgen Nuklearmediziner Pathologen PRM** Strahlentherapeuten Transfusionsmediziner
Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 16 Die Zahl der Planungsbereiche mit festgestellter (drohender) Unterversorgung hat sich bei den Hausärzten mehr als verdoppelt. Baden-Württemberg Bayerns Berlin Bremen Brandenburg Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Westfalen-Lippe 0 0 0 0 1 1 1 0 0 1 2 1 0 1 6 7 9 10 10 14 15 2012 festgestellte (drohende) Unterversorgung (N=28) 2014 festgestellte Unterversorgung (N=5) 2014 festgestellte drohende Unterversorgung (N=48) 0 5 10 15 20 Anzahl Planungsbereiche (drohende) Unterversorgung bei den Hausärzten wird vor allem in ostdeutschen KV-Regionen festgestellt. Quellen: Bedarfsplanungsumfrage der KVen (2012 und 2. Quartal 2014)
Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 17 Die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung ist eine Daueraufgabe Anstehende Regelungen Auslaufen ärztliche Mindestquote in der Gruppe der Psychotherapeuten Auslaufen Sonderregelung Ruhrgebiet Fachgruppenregelungen: Chirurgie/Orthopädie, Nervenärzte Jobsharing Ergänzung weitergehender Steuerungsinstrumente Bedarfsorientierte Anpassung der Verhältniszahl Differenzierung Sperrung eines Bezirkes und Feststellung von Überversorgung Einbezug von Versorgungsstrukturen Ansätze einer sektorenübergreifenden Bedarfsplanung Alternativen zur Bedarfsplanung
Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 18 Zusammenfassung - Was hat sich geändert und was ist zu erwarten? Hausärztliche Versorgung Die Sicherstellung erfolgt zielgenauer und der Zugang zur Versorgung verbessert sich Fachärztliche/Psychotherapeutische Versorgung Planung folgt den raumordnerischen Zielstellungen der Daseinsvorsorge In der spezialisierteren Versorgung bestehen weiterhin Zulassungssperren Entwicklungen und Trends Die Steuerungsmöglichkeiten der Bedarfsplanung wurden deutlich erweitert. Die regionalen Abweichungsmöglichkeiten werden in den KVen zunehmend genutzt, um regionalen Besonderheiten der Versorgung Rechnung tragen zu können. Die stetige Weiterentwicklung der Bedarfsplanung muss dem langen Zeithorizont von Niederlassungsentscheidungen Rechnung tragen. Planung schafft noch keine neuen Ärzte: Querverbindung von Aus- und Weiterbildung mit Fragen der Sicherstellung erforderlich
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Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014 Seite 20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit