B EBAUUNGSPLAN E INHÄGE L ÄRMPROGNOSE S TADTVERWALTUNG R HEINFELDEN (BADEN) S TADTBAUAMT / S TADTPLANUNGS- UND U MWELTABTEILUNG

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Transkript:

S TADTVERWALTUNG R HEINFELDEN (BADEN) S TADTBAUAMT / S TADTPLANUNGS- UND U MWELTABTEILUNG B EBAUUNGSPLAN E INHÄGE L ÄRMPROGNOSE Hinterdorfstraße 11, D-79415 Bad Bellingen 4 Telefon: 07635-28 26, Tel.Fu.: 0160-98 449 546 email : List.bfue@t-online.de

INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG... 1 2 BASISDATEN... 1 2.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN... 1 2.2 BERECHNUNGSGRUNDLAGEN... 2 3 EMISSIONEN... 3 4 IMMISSIONEN... 4 5 BEWERTUNG... 4 6 DARSTELLUNG DER LÄRMPEGELBEREICHE... 7 7 LÄRMIMMISSIONEN DURCH DAS INDUSTRIEGEBIET... 10 8 LÄRMIMMISSIONEN IM BEREICH DER ORTSCHAFT HERTEN... 10 9 LITERATUR... 12 VERZEICHNIS DER TABELLEN TABELLE 1: Grenz-, Richt- und Orientierungswerte für verschiedene Gebietsausweisungen... 2 TABELLE 2: Verkehrsmengen und Emissionspegel der betrachteten Straßenabschnitte.... 3 TABELLE 3: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen... 8 TABELLE 4: Konstruktionsbeispiele für Schallschutzfenster... 9 TABELLE 5: Konstruktionsbeispiele für Dächer.... 9 TABELLE 6: Konstruktionsbeispiele für Mauerwerk... 10 TABELLE 7: Ergebnisse der Abschätzung der Immissionsbelastung am IO Herten... 11 VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN ABBILDUNG 1,2: Übersicht über das Planungsgebiet....II ABBILDUNG 3: Bebauungsplangebiet (Sicht aus SW).... 1 ABBILDUNG 4: B 34 an der Nordgrenze des Planungsgebietes Einhäge.... 2 ABBILDUNG 5: Isophonenplan der Lärmimmissionen 2014 durch den Straßenverkehr, tagsüber. 5 ABBILDUNG 6: Isophonenplan der Lärmimmissionen 2014 durch den Straßenverkehr, nachts.. 5 ABBILDUNG 7: Isophonenplan der Lärmimmissionen 2030 durch den Straßenverkehr, tagsüber. 6 ABBILDUNG 8: Isophonenplan der Lärmimmissionen 2030 durch den Straßenverkehr, nachts.. 6 ABBILDUNG 10: Isophonenplan der Lärmpegelbereiche (Straßenverkehr 2030).... 8 ABBILDUNG 11: Isophonenplan der Lärmimmissionen (Industriegebiet).... 11 - I -

ABBILDUNG 1: Lage des Projektgebietes (rot unterlegt). Basis: TK 8412, 1:25'000, Ausgabe 2004. ABBILDUNG 2: Übersicht über das Planungsgebiet. - II -

ABBILDUNG 3: Bebauungsplangebiet (Sicht aus SW). 1 EINLEITUNG Die Stadt Rheinfelden (Baden) beabsichtigt, ein Bebauungsplanverfahren für ein neues Gewerbegebiet zwischen dem Ortsteil Warmbach und der Ortschaft Herten südlich der Bundesstraße 34 (B 34) durchzuführen (siehe auch Abb. 1). Der entsprechende Bebauungsplan Einhäge ist mit seiner Begrenzung auf Abb. 2 dargestellt. Da die stark befahrene B 34 direkt im Norden an das Planungsgebiet angrenzt, sollte untersucht werden, in wie weit der für die Planung vorgesehene Bereich durch den Lärm des Straßenverkehrs belastet ist. 2 BASISDATEN 2.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Die Lärmimmissionen des Verkehrs auf der B 34 sind auf der Grundlage der Vorschriften der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16.BImSchV) [1] zu beurteilen. In Tabelle 1 sind die entsprechenden Grenz- bzw. Richtwerte für verschiedene Gebietsausweisungen zusammengefasst, wobei nach der 16. BImSchV für die Tageszeit werktags der Zeitraum von 6 00h bis 22 00h und für die Nachtzeit der Zeitraum von 22 00h bis 6 00h gilt. Vorrang bei der Beurteilung haben die Grenzwerte der 16.BImSchV gegenüber anderen Ansätzen wie denen der DIN 18 005 [2]. Das betrachtete Areal hat die Gebietsausweisung Gewerbegebiet (GE). - 1 -

T ABELLE 1: Grenz-, Richt- und Orientierungswerte für verschiedene Gebietsausweisungen. IMMISSIONSWERTE (außen)in [db(a)] 16. BImSchV (Immissionsgrenzwerte) DIN 18005 (Orientierungswerte) ALLGEMEINES KERN-, DORF- UND WOHNGEBIET MISCHGEBIET GEWERBEGEBIET Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht 59 49 64 54 69 59 55 45 60 50 65 55 2.2 BERECHNUNGSGRUNDLAGEN Die Verkehrsmenge auf der B 34 wird einerseits für die Zählstelle 8412 1100 (Abschnitt B 34/L 139 Wyhlen-Herten bis AS Rheinfelden-Süd) alle fünf Jahre durch die Bundesweite Straßenverkehrszählung, Baden-Württemberg [3] veröffentlicht, andererseits wurden im Jahr 2010 im Bereich des Projektgebietes Verkehrszählungen durch die Stadt Rheinfelden (Baden) durchgeführt, auf denen das Ingenieurbüro Fichtner - Water & Transportation GmbH, Freiburg [4] seine Untersuchung zur verkehrlichen Erschließung und leistungsfähigen Verknüpfung der Gewerbeflächen beiderseits der B 34 zwischen Warmbach und Herten basierte. Den Berechnung zur Immissionsbelastung durch den Straßenverkehr auf der B 34 wurden die Zahlen der Untersuchung des Ingenieurbüros Fichtner zu Grunde gelegt (rund 14'500 Kfz in 24 Stunden, Abbiegerverkehr von und zum Gewerbegebiet: 670 Kfz, davon 146 Lkw) und auf der Basis der Verkehrsentwicklung zwischen den Jahren 2000 und 2010 (Basis: Bundesweite Verkehrszählungen, Baden-Württemberg) mit einem jährlichen Zuwachs von 1.2% auf das Jahr 2014 (IST-Zustand) bzw. auf das Jahr 2030 (Prognose) hochgerechnet. ABBILDUNG 4: B 34 an der Nordgrenze des Planungsgebietes Einhäge. - 2 -

Bei den Immissionsberechnungen wurden zusätzlich zum Verkehr auf der B 34 der Verkehr im Zufahrtsbereich (Zufahrt in Tabelle 2) zum Gewerbegebiet Einhäge und auf den beiden Stichstraßen nach Osten und Westen (Zufahrt E bzw. Zufahrt W in Tabelle 2) innerhalb des Gewerbegebiets bis zu den jeweiligen Wendehämmern mit berücksichtigt. Die Berechnungen wurden über einen Bereich von 625 m in Ost-West-Richtung und 465 m in Nord-Süd-Richtung für einen Punktabstand von 5 m durchgeführt, wobei die Geländehöhe aus dem digitalen Geländemodell DGM5_34065268 des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg [5] übernommen wurden. Die Aufpunkthöhen der Berechnungen betrugen 3.5 m über Geländeoberkante (GOK). 3 EMISSIONEN Die Ausgangsdaten für die Immissionsberechnungen (Verkehrsmengen, prozentualer Lkw-Anteil, Fahrgeschwindigkeiten und Emissionsstärken) sind für die jeweiligen Straßenabschnitte für den IST-Zustand (2014) wie auch den Prognosezeitpunkt (2030) sind in Tabelle 2 zusammengefasst. T ABELLE 2: Verkehrsmengen und Emissionspegel der betrachteten Straßenabschnitte. STRASSENABSCHNITT EMISSIONS- LKW- FAHRZEUGE GESCHW, GESCHW, PEGEL ANTEIL L m,e [db(a)] M [pro Stunde] Pkw [km/h] Lkw [km/h] p [%] TAG B 34 (2014) 70 920 70 70 20,0 Zufahrt (2014) 54 40 50 50 21,8 Zufahrt W (2014) 51 20 50 50 21,8 Zufahrt E (2014) 51 20 50 50 21,8 B34 (Prognose 2030) 70 1120 70 70 20,0 Zufahrt (Prognose) 55 51 50 50 21,8 Zufahrt W (Prognose) 52 26 50 50 21,8 Zufahrt E (Prognose) 52 26 50 50 21,8 NACHT B 34 (2014) 62 169 70 70 20,0 Zufahrt (2014) 46 5 50 50 21,8 Zufahrt W (2014) 43 3 50 50 21,8 Zufahrt E (2014) 43 3 50 50 21,8 B34 (Prognose 2030) 63 205 70 70 20,0 Zufahrt (Prognose) 47 7 50 50 21,8 Zufahrt W (Prognose) 44 3 50 50 21,8 Zufahrt E (Prognose) 44 3 50 50 21,8-3 -

4 IMMISSIONEN Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen sind auf den Abb. 5 bis 8 in Form von Isophonenplänen dargestellt, wobei die jeweiligen Grenzwert-Isophonen von 69 db(a) tagsüber und 59 db(a) nachts sind als gelbe strichpunktierte Linien in den Pläne markiert sind. Der Verläufe der Grenzwert-Isophonen für die Tageszeit zeigen, dass die im nördlichen Bereich des geplanten Gewerbegebietes angesiedelten Gebäude sowohl beim IST-Zustand 2014 wie auch im Prognosefall 2030 nicht tangiert werden. Demgegenüber sind diese Gebäude während der Nachtzeit bereits beim IST-Zustand in ihrem nördlichen Teilbereich von Grenzwertüberschreitungen betroffen. In diesem Zusammenhang muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die im Bebauungsplan eingezeichneten Gebäude noch nicht die definitiven Umrisse aufweisen, noch sind ihre Funktionen und zeitliche Nutzung (z.b. Bürogebäude oder metallverarbeitender Betrieb, nur Tagesbetrieb oder auch Nachtbetrieb) festgelegt. Entsprechend dieser Eigenschaften sind später potenzielle inaktive Schallschutzmaßnahmen festzulegen. 5 BEWERTUNG Die Berechnungen haben gezeigt, dass im Bereich der nördlichen Gebäudezeile innerhalb des geplanten Gewerbegebietes während der Nachtzeit der Außenlärmpegel den in der 16.BImSchV festgelegten Grenzwertes partiell überschreitet. Während der Tageszeiten sind weder beim IST-Zustand noch zum Prognosezeitpunkt Grenzwertüberschreitungen gegeben. Auf Grund der Tageswerte liegt der Außenlärmpegel nach der DIN 4109 [6] im Lärmpegelbereich IV (zwischen 66 und 70 db(a)), was eine Luftschalldämmung (R W, res ) der Außenbauteile von 35 db erfordern würde. Demgegenüber gilt, dass an Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm auf Grund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, keine Anforderungen gestellt werden [6]. - 4 -

ABBILDUNG 5: Isophonenplan der Lärmimmissionen 2014 durch den Straßenverkehr, tagsüber. ABBILDUNG 6: Isophonenplan der Lärmimmissionen 2014 durch den Straßenverkehr, nachts. - 5 -

ABBILDUNG 7: Isophonenplan der Lärmimmissionen 2030 durch den Straßenverkehr, tagsüber. ABBILDUNG 8: Isophonenplan der Lärmimmissionen 2030 durch den Straßenverkehr, nachts. - 6 -

ABBILDUNG 9: Lage des Gewerbe- und des Industriegebietes (rot unterlegt). Basis: TK 8412, 1:25'000, Ausgabe 2004. 6 DARSTELLUNG DER LÄRMPEGELBEREICHE Im Rahmen der Bebauungsplanung Einhäge sind die Lärmpegelbereiche (Basis: Straßenlärm der B 34) als unterstützendes Hilfsmittel für die Bauplanung innerhalb des Gewerbegebietes darzustellen. Zusätzlich sollten einerseits die Einwirkungen der Lärmimmissionen durch das im Norden angrenzenden Industriegebiet (GI, siehe auch Abb. 9) auf das Planungsgebiet (Gewerbegebiet, GE), andererseits die Auswirkung des durch das Gewerbegebiet induzierten Lärms auf das Reine Wohngebiet (WR) westlich des Gewerbegebiets am Südostrand der Ortschaft Herten (Abb. 9, Immissionsort IO) abgeschätzt werden. Auf Abb. 10 ist der Isophonenplan der Lärmpegelbereiche (Tabelle 3) dargestellt, die durch den Straßenlärm auf der B 34 innerhalb des geplanten Gewerbegebiets im Prognosejahr 2030 verursacht werden. Entlang der Nordwest-Grenze liegen die Gebäude in Straßennähe mit ihren SW-, NW- und NE-Fassaden innerhalb des Lärmpegelbereichs IV, die SE-Fassaden dieser Gebäude und die restlichen Gebäude im SE-Bereich des Planungsgebietes liegen innerhalb des Lärmpegelbereichs III. An Hand der Tabellen 4 bis 6 ist beispielhaft dargestellt, welche Baumaterialien den verschiedenen Lärmpegelbereichen zuzuordnen sind, wobei allerdings auch zu beachten ist, welchem Zweck die Gebäude dienen. - 7 -

ABBILDUNG 10: Isophonenplan der Lärmpegelbereiche, bedingt durch den Straßenverkehr, 2030. TABELLE 3: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 [6]. Raumarten Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches erf. R W, res des Außenbauteils in db Büroräume 1) und Ähnliches I bis 55 35 30 II 56 bis 60 35 30 30 III 61 bis 65 40 35 30 IV 66 bis 70 45 40 35 V 71 bis 75 50 45 40 VI 76 bis 80 2) 50 45 1) 2) VII > 80 2) 2) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm auf Grund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Die Anforderungen sind hier auf Grund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 50-8 -

T ABELLE 4 : Konstruktionsbeispiele für Schallschutzfenster nach VDI 2719 [7]. 1 2 3 4 5 6 Schallschutzklasse bewertetes Schalldämm- Maß R W des funktionsfähig eingebauten Fensters in db(a) Konstruktionsmerkmale Einfachfenster: Isolierverglasung Verbundfenster: 2 Einfachscheiben Verbundfenster: Einfachscheibe + Isolierglasscheibe 1 25 bis 29 2 30 bis 34 3 35 bis 39 4 40 bis 44 5 45 bis 49 6 50 db Gesamtglasdicke: Scheibenzwischenraum: R W -Verglasung: Gesamtglasdicke: Scheibenzwischenraum: R W -Verglasung: Gesamtglasdicke: Scheibenzwischenraum: R W -Verglasung: Gesamtglasdicke: Scheibenzwischenraum: R W -Verglasung: Gesamtglasdicke: Scheibenzwischenraum: R W -Verglasung: Gesamtglasdicke: Scheibenzwischenraum: R W -Verglasung: 6mm 8mm 27 db 8mm 12mm 32 db 37 db 45 db Baumusterprüfung 6mm keine Anforderungen 8mm 30mm 8mm 40mm 14mm 50mm 18mm 60mm keine Anforderungen keine Anforderungen 4mm +4/12/4 keine Anforderungen 6mm +4/12/4 40mm 8mm +6/12/4 50mm 8mm +8/12/4 60mm Allgemeingültige Angaben für Fensterkonstruktion der Schallschutzklasse sind nicht möglich. T ABELLE 5 : Konstruktionsbeispiele für Dächer [8]. Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel KONSTRUKTIONSMERKMALE R W [db] II 56 bis 60 III 61 bis 65 IV 66 bis 70 - Betondachsteine, - Traglattung, Konterlattung, - 120 mm ISOVER-Steildachdämmsystem DP/S, - Glasvlies-Bitumendachbahn V13, - (Beschwerung: 20 mm zementgebundene Holzspanplatte) - 19 mm Nut- und Federsichtschalung - Betondachsteine, - Lattung, Konterlattung und Unterspannbahn, - 160 mm ISOVER-Steildachdämmsystem Unitop, - Glasvlies-Bitumendachbahn V13, - (Beschwerung: 20 mm zementgebundene Holzspanplatte) - 19 mm Nut- und Federsichtschalung - Betondachsteine, - Traglattung, Konterlattung und 500er Bitumenpappe, - 24 mm raue Schalung, - 160 mm ISOVER-Klemmfilz Isophen zwischen den Sparren, - ISOVER-Dampfbremsfolie Difunorm, - 12,5 mm Gipskartonplatten auf Lattung 41 (48) 47 (53) 50-9 -

T ABELLE 6 : Konstruktionsbeispiele für Mauerwerk 1) nach Gewerbelärm, Kenndaten und Kosten für Schutzmaßnahmen [8]. A RT DES M AUERWERKS Dicke Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Konstruktionsmerkmale flächenbezogene- Masse R W mm kg/m² db II 56 bis 60 III 61 bis 65 IV 66 bis 70 Hochlochziegel HLZ 0,8 mit Innenund Außenputz Hochlochziegel HLZ 1,2 mit Innenund Außenputz Hochlochziegel HLZ 1,2 mit Innenund Außenputz Hochlochziegel HLZ 0,8 mit Innenund Außenputz Kalksandstein KS 1,8 mit Innen- und Außenputz Hochlochziegel HLZ 1,8 mit Innenund Außenputz 115 124 38 115 160 40 115 160 40 240 220 45 115 228 47 115 218 45 1) Bei normalen Außenwänden mit 240 mm Wandstärke liegen die R W -Werte sowohl bei Kalksandstein wie bei auch bei Hohlziegeln bei zwischen 45 und 53 db und genügen somit auch den Anforderungen des Schallpegelbereichs IV. 7 LÄRMIMMISSIONEN DURCH DAS INDUSTRIEGEBIET Die Lärmimmissionen, die durch das im Norden des Planungsgebiets angrenzende Industriegebiet auf das zukünftige Gewerbegebiet einwirken, wurden auf der Basis der Berechnungsbeispiele der DIN 18 005 Teil 1 [2] berechnet. Auf der Basis eines Emissionsansatzes von 60 db(a)/m² Fläche Industriegebiet ergab sich eine Immissionsbelastung innerhalb des Gewerbegebiets, die auf dem Isophonenplan auf Abb. 11 dargestellt ist. Während der Tageszeit sind im Gewerbegebiet keine Richtwertüberschreitungen nach TA Lärm [9] (Richtwerte für GE tagsüber 65 db(a), nachts 50 db(a)) zu erwarten. In der Nachtzeit wird jedoch der Richtwert für Gewerbegebiete von 50 db(a) partiell überschritten (die Richtwert-Isophone für die Nachtzeit ist auf dem Isophonenplan Abb. 11 als rote strichpunktierte Linie eingezeichnet). Vorausgesetzt ist, dass innerhalb des Industriegebietes die Tätigkeiten in gleichem Umfang wie tagsüber verlaufen. 8 LÄRMIMMISSIONEN IM BEREICH DER ORTSCHAFT HERTEN Auf der Basis eines Emissionsansatzes von 55 db(a)/m² Gewerbefläche wurde die Immissionsbelastung am Immissionsort (IO, siehe Abb. 9) durch das geplante Gewerbegebiet errechnet. Parallel dazu wurde auch die Immissionsbelastung am IO durch das Industriegebiet (Ansätze s.o.) erfasst. Die Resultate sind in Tabelle 7 zusammengestellt. - 10 -

T ABELLE 7 : Ergebnisse der Abschätzung der Immisssionsbelastung am IO Herten. SCHALLQUELLE Gewerbegebiet IMMISSIONSORT IMMISSIONS- BELASTUNG R-Wert H-Wert [db(a)] 32,7 RICHTWERT WR nachts [db(a)] Industriegebiet 3405590 5268783 42,7 35 Gewerbe- und Industriegebiet 43,1 Die Immissionsbelastung durch das geplante Gewerbegebiet am Immissionsort in Herten liegt unterhalb des Richtwertes der TA Lärm für Reine Wohngebiete von 35 db(a) während der Nachtzeit. Gleichzeitig fällt der Immissionswert des Gewerbegebiets deutlich geringer aus als der des Industriegebietes (Vorbelastung) am selben Immissionsort. Nach TA Lärm (Absatz 3.2.1) kann eine Genehmigung nicht versagt werden, wenn der Immissionsbeitrag nicht relevant ist (mindestens 6 db(a) niedriger als die Vorbelastung). Im vorliegenden Fall liegt der Immissionswert durch das Gewerbegebiet 10 db(a) unterhalb der Vorbelastung. ABBILDUNG 11: Isophonenplan der Lärmimmissionen durch das nördlich angrenzende Industriegebiet. - 11 -

9 LITERATUR [1] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036). [2] DIN 18005 Teil l [DIN 18005/1] : Schallschutz im Städtebau. Berechnungsverfahren. Berlin: Beuth-Verlag, Mai 1987. [3] Bundesweite Straßenverkehrszählungen, Baden-Württemberg, Ergebnisse der Jahre 2000, 2005 und 2010, Regierungspräsidium Tübingen - Landesstelle für Straßentechnik, 2010. [4] Verkehrliche Erschließung der Gewerbegebiete Rheinfelden-Süd und Einhäge, Erläuterungsbericht, Fichtner Water & Transportation GmbH, 79110 Freiburg, Februar 2011. [5] Geodaten - Digitales Geländemodell, Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Büchsenstraße 54, D-70174 Stuttgart. [6] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren, Beiblatt 1 zu DIN 4109, November 1989. [7] VDI-Richtlinie 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987. [8] Gewerbelärm, Kenndaten und Kosten für Schutzmaßnahmen, Akustikbüro Schwartzenberger i. A. des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz: Schriftenreihe Heft 154, Andechs 2000. [9] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). Bad Bellingen-Hertingen, 2. März 2015. BÜRO FÜR UMWELT-ENGINEERING... (Dipl.-Min. Karl-Albrecht List.) - 12 -