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Transkript:

GAP Informationsveranstaltungen Vorstellung Agrarförderung Niedersachsen DIgital 2017 Rückblick 2016 Ihre Ansprechpartner im GB Förderung, FB 2.2 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Hr. Thomas Lihl Leiter FB Direktzahlungen Fr. Nicola Miklis (BP, ZA, JP, UP, GP) Fr. Hilke Behrends (DGL, Referenzsystem) Hr. Christof Mietkowski (AUM, AGZ) Hr. Sascha Hüntelmann (ANDI, AUM, EA, CC) Agrarumweltmaßnahmen 2017 Stand: 09.03.2017 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es weiterhin zu inhaltlichen Veränderungen kommen kann! Für den Inhalt dieser Präsentation wird keine Gewähr übernommen!

Gliederung Zentrale Themenpunkte der Präsentation/ Veranstaltung 1) Rückblick auf das Jahr 2016 2) Antragsstellung 2017 - Allgemeine Informationen, Wissenswertes für 2017 und Terminplanung - Neuerungen bzw. Bearbeitung des Sammelantrags - Flächenbearbeitung 2017 sowie weitere Informationen zum Programm - Vorab-Gegenkontrolle (VAG) - Browserbasierten Erfassung von Antragsänderungen (BEA) - Wo finde ich weitere Informationen 3) Neuerungen bei den NiB Agrarumweltmaßnahmen, Ausgleichszulage sowie Erschwernisausgleich (siehe separate Präsentation) Referenten: Thomas Lihl, Nicola Miklis, Sascha Hüntelmann

Rückblick auf 2016

Anträge Direktzahlungen 2016 Aurich 4016 Betriebe Oldenburg 8.201 Betriebe Bremervörde 6.589 Betriebe Uelzen 3.302 Betriebe Meppen 5.540 Betriebe Niedersachsen gesamt 47.404 Betriebe mit 176.766 Anträgen auf Direktzahlungen Braunschweig 2.957 Betriebe Osnabrück 3.518 Betriebe Nienburg 6.635 Betriebe Hannover 3.387 Betriebe Northeim 3.259 Betriebe Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Bewilligungstermine 2016 Bewilligung EFN-Anträge NiB-AUM 20.12.2016 Erstzuweisung Zahlungsansprüche 2016 20.12.2016 Basisprämie 28.12.2016 Umverteilungsprämie 28.12.2016 Junglandwirteprämie 28.12.2016 Kleinerzeugerprämie 28.12.2016 Greeningprämie 28.12.2016 Ausgleichszulage 15.02.2017 Systemanträge NiB-AUM 15.03.2017 Erschwernisausgleich 28.04.2017 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Geänderte Sanktionierung 2016 Bisher wurden folgende Sanktionsstufen für alle Fördermaßnahmen der 1. und 2. Säule angewendet: Differenz zwischen angemeldeter und festgestellter Fläche bis 3 % oder 2 ha mehr als 3 % oder 2 ha mehr als 20 % mehr als 50 % einf. Kürzung der Differenz doppelter Abzug der Differenz Ablehnung Ablehnung und mehrj. Sanktion Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Geänderte Sanktionierung 2016 Ab 2016 gelten neue Sanktionsstufen nur für folgende Fördermaßnahmen (BP, UP, JP, KE, AGZ) Art. 19 a Abs. 1 VO 640/2014 bis 3 % oder 2 ha mehr als 3 % (2 ha) einf. Kürzung der Differenz 1,5 facher Abzug der Differenz Keine Totalablehnungen Keine mehrjährigen Sanktionen mit weiterer Differenzierung Für die übrigen Fördermaßnahmen bleibt es bei der ursprünglichen Sanktionierung. Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Geänderte Sanktionierung 2016 Ampelverfahren Betriebe: Art. 19 a Abs. 2 VO 640/2014 bis 3 % oder 2 ha mehr als 3 % (2 ha) im 1. Jahr mehr als 3 % (2 ha) im 2. Jahr oder mehr als 10 % im 1. Jahr Reduzierung des Abzugs im 1. Jahr um 50 % (Betrag liegt auf Eis ) plus VOK im Folgejahr! Ergebnis: Einstufung Gelb oder Rot im Folgejahr Nachzahlung des reduzierten Betrages Merke: Die Einstufung erfolgt pro Fördermaßnahme. Eine gelbe Fördermaßnahme kann nicht wieder grün werden. Eine rote Fördermaßnahme kann nicht wieder gelb werden. Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Geänderte Sanktionierung 2016 Jeder Betrieb kann auf seinem Bewilligungsbescheid Direktzahlungen vom 28.12.2016 auf der Anlage Flächen und Beihilfeberechnung 2016 in der letzten Spalte ersehen, ob er eine gelbe Karte Fördermaßnahme hat und in welcher Höhe ggfs. ein weiterer Betrag im Folgejahr abgezogen werden könnte. Das gleiche gilt für die Bewilligung der Ausgleichszulage 2016 vom 15.02.2017. Die Bewertung kann bei der Direktzahlung und Ausgleichszulage unterschiedlich erfolgen. Achtung: gelbe Karte in 2016 aus VOK = VOK 2017!!! Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Geänderte Sanktionierung 2016 Bewilligung 2015 Bewilligung 2016 Bewilligung 2017 Kartenzustand für Betrieb 2017 Aktion grün grün keine Aktion grün gelb gelb Sanktionsbetrag bilden rot rot keine Aktion grün gelb Sanktionsbetrag Vorjahr ignorieren grün gelb gelb rot rot Sanktionsbetrag Vorjahr fordern grün rot gelb rot keine Aktion rot Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Geänderte Sanktionierung 2016 100% 90% Kartenzustand 2016 0,39 BP 0,38 UP 0,29 JP 1,62 1,21 1,1 0,63 FÖRDERMAßNAHME AGZ 2,66 80% 70% PROZENT 60% 50% 40% 30% 97,99 98,41 98,6 96,71 20% 10% 0% grün gelb rot Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Befliegung 2017 Luftbilder 2017 2015 2016 in ANDI 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Agrarförderung Niedersachsen DIgital 2017 Antragstellung 2017 Stand: 09.03.2017 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es weiterhin zu inhaltlichen Veränderungen kommen kann! Für den Inhalt dieser Präsentation wird keine Gewähr übernommen!

Rückblick auf 2016 Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen Antragseingänge seit 2009

Antragstellung 2017 Wissenswertes für 2017 im Überblick I Rückschlüsse aus 2016 Anregungen aller Anwender aus dem Antragsjahr 2016 wurden von den verschiedenen Institutionen (ML/ MU/ SLA/ LWK) diskutiert und konnten in vielen Fällen für das Antragsjahr 2017 berücksichtigt werden. Einige Beispiele: ANDI Anwendung/ Software Laufzeitverhalten wurde verbessert / Serverkapazitäten wurden aufgestockt - um Belastungsspitzen abfangen zu können/ Web-Dienste wurden optimiert und das Zusammenspiel zwischen Online-Katendiensten und Software wurde verbessert/ automatische Updatefunktion/ etc. Weitere Anpassungen im Überblick Überarbeitung des Betriebsspiegels -> Ausweisung von bestehenden Verpflichtungen im AUM Bereich (Antragsdatum, Höhe der Verpflichtung und Verpflichtungszeitraum werden für rotierende Maßnahmen ausgegeben); Überarbeitung Kulturcodes AUM; digital ausfüllbare Antragsformulare AUM auf der ANDI DVD enthalten, u. v. m. GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Antragstellung 2017 Wissenswertes für 2017 im Überblick II Der grundsätzliche Aufbau ANDI wird für alle gängigen (PC) Betriebssysteme zur Verfügung stehen bekannter Programmaufbau (Sammelantrag, Flächenbearbeitung, etc.) keine Möglichkeit der Papierantragsstellung - Verfahren 2017 auf Grundlage der geobasierten Antragsstellung (wie auch das Antragsverfahren 2016 -> Grundsatz Flächengröße aus gez. Schlaggeometrie = beantragte Größe) Beantragung von Flächen aus anderen Bundesländern wie 2016 über Geometrie neue Werkzeuge im Bereich der Flächenbearbeitung (einbinden von externen Shape Dateien, verschieben von Geometrien etc.) => siehe auch Flächenbearbeitung! es wird auch in diesem Jahr ein VAG-Verfahren geben (sanktionslose Rücknahmen) Antragsänderungen über Web-Anwendung GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Antragstellung 2017 Allgemeine Informationen 1. Terminplanung ANDI Software (Download + DVD Versand) Daten/ Programm ab dem 17.03.2017 im Netz verfügbar Upload wird ebenso voraussichtlich ab dem 17.03.2017 möglich sein DVDs werden den Landwirten Ende März 31.03.2017 ausgeliefert 2. Infoschreiben sowie Anschreiben zur DVD Anschreiben zur DVD - enthält die wesentlichen Informationen (von der Antragsfrist bis zur elektronischen Abgabe des Antrages inkl. Erzeugung der DBS) - Informationen zur geobasierten Antragstellung, zu den Veränderungen in der Flächenbearbeitung sowie zum Vorab-Kontroll-Verfahren (Pre-Check) - Hinweise zur Browserbasierten Erfassung von Antragsänderungen - fachliche und technische Hotline sowie Hotline Agrarumweltmaßnahmen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Antragstellung 2017 Zeitlicher Ablauf in Übersicht Terminplanung 2017 Ende März Beginn des Antragsverfahrens mittels ANDI DVD Import ab (31.03.2017) 15. Mai Ende der Antragsfrist 16. Mai 09. Juni Möglichkeit Änderungsantrag uar Februar März April Mai Juni Ab April Nachbarschläge 2017 können eingesehen werden Mitte März Beginn des Antragsverfahrens mittels ANDI als Download + Upload (17.03.2017) 25. Mai 19. Juni Pre-Check Verfahren sanktionslose Rücknahme Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es weiterhin zu inhaltlichen Veränderungen kommen kann! Für den Inhalt dieser Präsentation wird keine Gewähr übernommen! GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Abschnittwechsel

Neuerungen in der Antragsstellung Bereiche Betriebsauswahl, Sammelantrag, Flächenbearbeitung optischer Aufbau wie auch schon in der Vergangenheit GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen Die Bearbeitung des Sammelantrags 2017 -> VORSTELLUNG SAMMELANTRAG NEUERUNGEN <- GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Vollmachten Neu: Unter Ziffer 1.3. wird für alle Vollmachten zwingend eine vollständige Adresse des Bevollmächtigten verlangt. Diese lässt sich jedoch erst erfassen, wenn die bereits vorliegende noch zu bearbeitende Vollmacht auf den Status gültig gesetzt wird.

Vollmachten Dann kann der Haken Bearbeiten angehakt werden und die fehlende Adressanschrift erfasst werden. Vorliegende Vollmachten löschen und neu erfassen ist wenig hilfreich, da der Antrag beim Import dann zunächst in der SDV (S10) hängen bleibt, das gleiche gilt für unplausible Adressen. Hier ist ein weiterer Bearbeitungsschritt der BWST erforderlich um einen Import nach ARKoS durchzuführen. Sollte eine Löschung notwendig sein, ist es sinnvoller dieses auf dem Datenbegleitschein zu vermerken.

Aktiver Betriebsinhaber Jeder Betrieb muss die Ziffer 3 aktiver Betriebsinhaber ausfüllen! Besondere Prüfung für folgende Fördermaßnahmen: Direktzahlungen Art. 9 VO 1307/2013 i.v.m. 6 der DirektZahlDurchfV. Ökologischer Landbau (BV1/BV3) Art. 29 Abs. 1 VO 1305/2013 i. V. m. Art. 9 VO 1307/2013 Ausgleichszulage Art. 31 Abs. 2 VO 1305/2013 i.v. m. Art. 9 VO 1307/2013 Tierwohl Art. 33 Abs. 1 VO 1305/2013 i.v. m. Art. 9 VO 1307/2013 Für reine AUM Betriebe (Ausnahme: Ökolandbau) oder AUM- Betriebe mit Betriebssitz außerhalb von Niedersachsen und reine Erstaufforstungsbetriebe erfolgt keine weitere Prüfung des aktiven Betriebsinhabers.

Aktiver Betriebsinhaber Wann muss ein verbundenes Unternehmen unter Ziffer 3.1 angegeben werden? 9 Abs. 9 InVeKoSV ( Abgabe über Anlage 14) nur wenn Der Betriebsinhaber über das weitere Unternehmen die alleinige Kontrolle hat, das weitere Unternehmen über den Betriebsinhaber die alleinige Kontrolle hat, Ein übergeordnetes Unternehmen hat über ein Unternehmen die alleinige Kontrolle sowie auch über den Betriebsinhaber. + antragstellender Betrieb oder verbundenes Unternehmen übt eine Tätigkeit der Negativliste (3.2 Ja ) aus

Aktiver Betriebsinhaber Bei der weiteren Beurteilung des aktiven Betriebsinhabers werden verbundene Unternehmen gemeinsam beurteilt in Bezug auf die Flächengröße Einkünfte aus Direktzahlungen Negativliste.

Aktiver Betriebsinhaber Ziffer 3.2 Tätigkeiten der Negativliste Betreiber dauerhafter Sport- und Freizeitflächen Pensionspferde, Reithallen, Reitplatz nicht nur für Eigenbedarf Kommunen Erbringung von Dienstleistungen der Immobilienwirtschaft Entwickler von Baugebieten Immobilienagenturen Verwaltung von Immobilien gegen Gebühr/Provision

Aktiver Betriebsinhaber Die Einstufung seines Betriebes muss jeder Betrieb benennen: weitere Angaben

Aktiver Betriebsinhaber Tätigkeiten der Negativliste (Ziffer 3.2 Ja ) bis 5.000 Direktzahlungen Ziffer 3.3.1 Bagatellbetrieb über 5.000 und unter 38 ha Ziffer 3.3.3 Erklärung des Nachweises unter Ziffer 3.3.3.1 bis 3.3.3.3 ab 38 ha Ziffer 3.3.2 Ldw. Tätigkeit nicht unwesentlich Entsprechender Nachweis ist mit dem Datenbegleitschein vorzulegen

Aktiver Betriebsinhaber Keine Tätigkeiten der Negativliste (Ziffer 3.2 Nein ) bis 5.000 Direktzahlungen Ziffer 3.3.1 Bagatellbetrieb über 5.000 und unter 38 ha Ziffer 3.3.3 Erklärung des Nachweises unter Ziffer 3.3.3.1 bis 3.3.3.3 ab 38 ha Ziffer 3.3.2 Ldw. Tätigkeit nicht unwesentlich Erst bei einer Vor-Ort-Kontrolle oder auf Anforderung der BWST ist erklärte Nachweis vorzulegen

Aktiver Betriebsinhaber Nachweis für Lückebetriebe (In-Between-Betriebe): Alterskassennachweis mit Kopie des aktuellen Kontoauszugs Gesellschafterverträge mit Hinweis auf ldw. Tätigkeit Auszug Handelsregister/Genossenschaftsregister Anlage 3 (nur Negativliste Pferde-3 GVE/ha) Steuerbescheide

Aktiver Betriebsinhaber Welche Einkunftsarten liegen im Steuerbescheid vor? Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus sonstigen Einkünften i. S. v. 22 EStG (z.b. Renten). Weitere Prüfung der 5% -Grenze DZ erforderlich

Aktiver Betriebsinhaber Haken 3.3.3.2 nur möglich, wenn auch Haken auf Negativliste bei 3.2.1 dauerhafte Sport- und Freizeitflächen

Zuweisung von ZA Ziffer 5: Ein Betriebsinhaber, der bisher keine Zahlungsansprüche weder aus der regionalen Obergrenze noch aus der nationalen Reserve erhalten hat und einen neuen Betrieb gründet, kann neue Zahlungsansprüche beantragen. 16 a Abs. 2 DirektZahlDurchfV Dieses ist möglich als Neueinsteiger als Junglandwirt

Neueinsteiger ZA Beantragung von Zahlungsansprüchen 2017 als Neueinsteiger unter Ziffer 5.1.1 Hinweis: Papier-Anlage F entfällt in 2017

Neueinsteiger ZA Beantragung von Zahlungsansprüchen 2017 als Neueinsteiger unter Ziffer 5.1.1 Aufnahme einer ldw. Tätigkeit Art. 30 Abs. 6 VO 1307/2013 In den letzten 5 Jahren vor Aufnahme der ldw. Tätigkeit weder in eigenem Namen noch auf eigene Rechnung ldw. tätig gewesen. Art. 30 Abs. 11 VO 1307/2013 auch Aufstockung von ZA möglich Art. 28 Abs. 2 VO 639/2014 Erstmalige Betriebsaufnahme ab 01.01.2015 Art. 28 Abs. 4 VO 639/2014 Beantragung nur einmal (im 1. Jahr der Beantragung der Basisprämie) möglich 16 a Abs. 2 DirektZahlDurchfV

Junglandwirt ZA Beantragung von Zahlungsansprüchen 2017 als Junglandwirt unter Ziffer 5.1.2 Hinweis: Papier- Anlage G entfällt in 2017

Junglandwirt ZA Beantragung von Zahlungsansprüchen 2017 als Junglandwirt unter Ziffer 5.1.2 Erstmalige Niederlassung als Betriebsleiter seit 01.01.2012 Art. 50 Abs. 2 a) VO 1307/2013 nicht älter als 40 Jahre (1977 oder jünger ) Art. 50 Abs. 2 a) VO 1307/2013 Junglandwirt übt die alleinige Kontrolle zu Betriebsführung, Gewinnen und finanziellen Risiken aus. Art. 49 Abs. 1 b VO 639/2014 auch Aufstockung von ZA möglich Art. 28 Abs. 2 VO 839/2014 Beantragung nur einmal (im 1. Jahr der Beantragung der Basisprämie) möglich 16 a Abs. 2 DirektZahlDurchfV Junglandwirt in juristischer Person oder Personengesellschaft benötigt eine eigene RNR

Höhere Gewalt Fläche 2015 Beantragung von zusätzlichen Zahlungsansprüchen 2017 aus dem anerkannten Vordruck H Fläche 2015 unter Ziffer 5.2 Bestätigungsschreiben für Flächen, die 2015 vorübergehend der landwirtschaftlichen Erzeugung 2015 entzogen waren, wurden im Frühjahr 2016 durch die BWST versandt Fläche muss 2017 wieder ganzjährig beihilfefähig sein Zuteilung erfolgt nur, wenn 2017 noch eine Differenz zwischen aktuellen Zahlungsansprüchen 2017 und festgestellter Fläche 2017 vorhanden ist.

Exkurs Übertragung von Zahlungsansprüchen

Übertragung von ZA In der ZI-Datenbank wird bei ZA-Handelsvorgängen der Betriebstyp des Abgebers und Übernehmers geprüft: Übergeber von ZA: muss in der Vergangenheit als aktiver Betriebsinhaber geprüft worden sein (Typ 1010) Übernehmer von ZA: Aktiver Betriebsinhaber (Typ 1010): Handel möglich Aktiver Betriebsinhaber in Prüfung (Typ 1012, Typ 1001): Handel mit Warnmeldung möglich Ablehnung als aktiver Betriebsinhaber (Typ 1011): kein Handel möglich

Übertragung von ZA Warnmeldungen bei der Übertragung dem Übergeber soll das Risiko bewusst sein, dass der Übernehmer eventuell nicht zum aktiven Betriebsinhaber wird. Wenn er die Nachfrage entsprechend beantwortet, wird davon ausgegangen, dass er weiß, was er tut. Achtung: Übertragungen müssen rückabgewickelt werden, wenn sich herausstellt, dass der Übernehmer zum Zeitpunkt der Übertragung doch kein aktiver Betriebsinhaber war. ZA fallen an den Abgeber zurück.

Exkurs Nutzung von Zahlungsansprüchen

Nutzung von ZA Zahlungsansprüche, die zwei Jahre lang nicht aktiviert worden sind, sind einzuziehen. Art. 31 Abs. 1 Buchstabe b der VO (EU) Nr. 1307/2013 Neu: Die Nutzung erfolgt nur noch betriebsbezogen. Es steht nur noch ein Gesamteinzugswert in der ZI-Datenbank in dem ZA-Konto des Betriebes des Antragsjahres ZA-Umfang, welcher 2016 nicht genutzt wurde. Wird dieser Wert das 2. Jahr (2017) nicht genutzt, wird dieser automatisch von der ZI-Datenbank eingezogen. ZA-Einzugswert wird in ZID ab Ende März 2017 bereitgestellt.

Nutzung von ZA Beispiele: 2015 Beihilfefähige Fläche 100 ha 100 ZA 2016 Beihilfefähige Fläche 95 ha 100 ZA -5 2017 Beihilfefähige Fläche 95 ha 100 ZA -5 (5 ZA Einzug zum 15.05.2017) 2015 Beihilfefähige Fläche 100 ha 100 ZA 2016 Beihilfefähige Fläche 95 ha 100 ZA -5 2017 Beihilfefähige Fläche 90 ha 100 ZA -10 (5 ZA Einzug zum 15.05.2017 und -5 bleibt stehen)

Nutzung von ZA Die Prüfung der Nutzung erfolgt jährlich aufgrund der bewilligten beihilfefähigen Fläche. Minimum ZA beihilfefähige Fläche Dieses ist ersichtlich aus der Anlage Flächenberechnung zum Bewilligungsbescheid der Basisprämie vom 28.12.2016 Betriebsbezogen Pro Region

Nutzung von ZA Der Betrieb sollte für die Antragstellung 2017 seine aktuellen Zahlungsansprüche auf seinem Zahlungsanspruchskonto der ZI- Datenbank kennen. Betrieb muss bei seiner Antragstellung entscheiden, ob er genug beihilfefähige Fläche im Antrag 2017 hat, ansonsten sollte er ZA 2017 abgeben. Hinweis: Zwischen den Zahlungsansprüchen und der beihilfefähigen Fläche eines Jahres erfolgt eine Minimumbildung, daher haben Betriebe, die mehr Fläche als ZA zur Verfügung haben: Weniger Probleme mit Sanktionen Weniger Probleme mit der Nutzung

Nutzung von ZA Der Einzug erfolgt nach folgender Reihenfolge auf dem ZA- Konto des Betriebes in der ZID: 1. Eigene ZA 2. Offene ZA (Handelsvorgang noch nicht abgeschlossen) 3. Verpachtete ZA 4. Verkaufte ZA 5. Gepachtete ZA, die noch nicht zurückgegeben sind 6. Gepachtete ZA, die bereits zurückgegeben sind.

Beantragung von DZ Für jede einzelne Direktzahlung, die beantragt werden soll, muss ein eigener Haken in ANDI gesetzt werden. 6.1 Beantragung von Basisprämie 6.2 Beantragung von Greeningprämie 6.3 Beantragung von Umverteilungsprämie 6.4 Beantragung von Junglandwirtprämie 6.5 Kleinerzeugerregelung (Grundgesamtheit)

Beantragung von DZ Wer hier unter Ziffer 6.1.1.3 einen Haken setzt und damit auf die Greeningbefreiung verzichtet, muss das Greening vollständig einhalten auch wenn er als Ökobetrieb befreit ist.

Tauschflächen Ziffer 6.1.2 Befreiung von der Anbaudiversifizierung aufgrund Flächentausch Ein Betrieb kann diese Befreiung nur beantragen, wenn er im Vorjahr bereits einen Antrag auf Basisprämie gestellt hat. Art.44 Abs.3 Buchstabe c) VO 1307/2013 Auf allen Ackerflächen wird eine andere Kultur angebaut 50 % des beantragten Ackerlandes wurde getauscht Landschaftselemente, die mit der Ackerfläche verbunden sind, wurden mit getauscht.

Tauschflächen Hinweis: Papier-Anlage 12 entfällt in 2017 Registriernummer ist immer 12-stellig (03 xxx xxx xxxx) zu erfassen Die Angaben müssen in ANDI 2017 auf Anlage 1a erfolgen. Gehört ein LE zu dem entsprechenden Schlag zählt es ggfs. mit zur Tauschfläche. Hinweis: der Platzhaltercode 997 ist ab 2017 nicht mehr existent

Greening ADV Anbaudiversifizierung 2016 (ADV) KE (nicht pflichtig) Öko (nicht pflichtig) keine 10 ha AL (befreit) 75 % GoG (befreit) Tausch (befreit) 2 Kulturen (erfüllt) 2 Kulturen (nicht erfüllt) 3 Kulturen (erfüllt) 3 Kulturen (nicht erfüllt)

Neue Kulturcodes Die Kulturcodes wurden bundeseinheitlich angepasst: Kultur 177 Mais mit Blüh- und/oder Bejagungsschneisen Es ist egal, wo die Schneisen auf dem Maisschlag liegen, in Anlehnung an Kultur 51 ist es nur sinnvoll, wenn sie weniger als 25 % des Schlages betragen. Kultur 444 DGL Neueinsaat als Ersatz für genehmigten DGL Umbruch (alt: 441) Platzhaltercode 997 entfällt ab 2017

Neue Kulturcodes 411 Silomais als HF 171 Mais ohne Silomais (CCM) 177 Mais mit Blüh-und/ oder Bejagungsschneisen 172 Mais Biogas Gattung: Zea (Mais) : In der ADV eine Kulturgruppe

Neue Kulturcodes Differenzierung von Bracheflächen für DZ und AUM 590 Brache mit Einsaat von Blühmischung 591 Brache (AL aus Erzeugung) 915 Ackerrandstreifen und Blühflächen 918 Mehrjährige Blühstreifen und Blühflächen (BS2) 574 Blühstreifen einjährig (BS1) 575 Blühfläche einjährig (BS1) 576 Schutzstreifen Erosion (BS71) 577 Gewässerschutz (BS 72) 586 Heckenpflanzung Erosionsschutz (BS8) 587 Heckenpflanzung Vogelschutz (BS9)

Kulturcodes (Parents-Child) 611 Gemüse-Kreuzblütler 311,312,315,316,392,393, 414,613-620, 646,649, 703,721-723 621 Gemüse- Nachtschattengewächse 517, 601, 602, 606, 622-624,705 610 Gemüse 626 Gemüse-Kürbisgewächse 627-631 632 andere Gemüsearten 413, 603, 633-645, 647, 648

Greening ÖVF 2016 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Verteilung der ÖVF in % in Niedersachsen im Jahr 2016 Zwischenfrucht 52 Untersaat 53 Brache 62 Leguminosen 60 Rest 54, 55, 56,57, 58, 59, 61 einschl. LE

Greening ÖVF Ökologische Vorangflächen 2016 KE (nicht pflichtig) Öko (nicht pflichtig ) keine 15 ha AL (befreit) 75 % GoG (befreit) 5 % ÖVF (erfüllt) 5 % ÖVF (nicht erfüllt)

ÖVF Zwischenfrucht Einsaat einer Zwischenfrucht in eine Hauptkultur. Winterkulturen sind keine Zwischenfrüchte. Der Zwischenfrucht muss eine Hauptfrucht folgen. Art. 45 Abs. 9 VO 639/2014, 18 DirektZahlDurchfG, 31 DirektZahlDurchfV Zerstörung am Ende der ZF oder Nutzung der ZF Hauptkultur Zwischenfrucht Hauptkultur 2016 2017 Greening CC 16.07. bis 01.10. 31.12. ZF-Beweidung mit Schafen und Ziegen möglich 15.02.

ÖVF Zwischenfrucht Grünland-Hauptkulturen sind problematisch, weil die Kulturen auch als Mischungspartner der Zwischenfruchtliste sind 421 (Klee), 422 (Kleegras), 423 (Luzerne & Klee), 424 (Ackergras), 425 (Klee Luzerne - Gemisch), 426 (Klee), 427 (Hornklee, Hornschotenklee), 428 (Wechselgrünland), 431 (Steinklee), 432 (Kleemischung), 433 (Luzerne-Gras) Hauptkultur Gras-/Klee- Zwischenfrucht 2016 2017 Greening nur möglich, wenn Zerstörung der ZF und Neuansaat CC Grünland Hauptkultur 16.07. bis 01.10. 31.12. 15.02. ZF-Beweidung mit Schafen und Ziegen möglich

ÖVF Zwischenfrucht Ist die Brache eine Hauptkultur? Kann eine Zwischenfrucht in eine Brache als Selbstbegrünung laufen? Kommissionsauslegung: Ja, sofern im Antragsjahr keine ldw. Erzeugung stattfindet, kann die Zwischenfrucht in eine Brache übergehen (Ausnahme) Hauptkultur Zwischenfrucht Brache 2016 2017 Greening 16.07. bis 01.10. 31.12. Keine landwirtschaftliche Erzeugung 15.02. Brache ab 01.08. Beweidung mit Schafen und Ziegen möglich

ÖVF Zwischenfrucht Eine ÖVF-Untersaat 2016 bleibt über Winter bis 15.02.2017 auf der Fläche. Diese muss nicht umgebrochen werden und kann in eine Grünland Hauptkultur übergehen. Allerdings darf diese Fläche in 2017 nicht mehr als ÖVF Fläche mit Zwischenfrucht im Herbst 2017 beantragt werden. Hauptkultur mit ÖVF- Untersaat Untersaat 2016 2017 Grünland Hauptkultur Greening 16.07. bis 01.10. 31.12. 15.02. Keine ÖVF 2017 möglich

Modifikation Eine Modifikation der ÖVF ist bis zum 02.10.2017 möglich: (eventuell über das Online-Verfahren BEA) nur ein Wechsel in Zwischenfrucht möglich nur auf schriftlichen Antrag Ersatzfläche ÖVF muss im Sammelantrag stehen nur instabile ÖVF der beantragte ÖVF Anteil zum 15.05. darf sich nicht erhöhen (Fläche und Gewichtung) nur bis zu einer VOK möglich Hauptkultur muss zur Zwischenfrucht passen

ÖVF Neuerungen Rechtfertigende Gründe für einen Wechsel Unvorhersehbare Witterungsbedingungen Flächenumbruch aus phytosanitären Gründen Nicht vorhersehbarer Flächenverlust Hinweis: Eine ÖVF-Kompensation ist ausschließlich während einer VOK möglich und kommt nur in Frage, wenn die beantragte ÖVF während der VOK teilweise aberkannt wird.

Greening DGL Dauergrünlanderhaltung 2016 KE (nicht pflichtig) Öko (nicht pflichtig) kein DGL (nicht pflichtig) erfüllt nicht erfüllt

Nichtlandw. Nutzung DGL DGL-Umwandlung in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung. Änderung der 15 und 16 DirektZahlDurchfG Betroffen sind ausschließlich greeningpflichtige Betriebe, die DGL, das sich weiterhin in ihrer Verfügungsgewalt befindet, in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung umwandeln. Als Umwandlung von DGL in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung gelten z.b. der Bau eines Gebäudes das Anlegen eines Fahrsilos die Anlage einer Weihnachtsbaumkultur oder eine Aufforstung

Dauergrünlanderhalt Es gibt zwei verschiedene Zeitrahmen: Änderung der 15 und 16 DirektZahlDurchfG 01.01.2015 bis 27.10.2016 Mitteilung der nicht landwirtschaftlichen Nutzung über ANDI 28.10.2016 bis heute Antrag auf Umwandlung in nichtlandwirtschaftliche Nutzung

Nichtlandw. Nutzung DGL Zeitraum 01.01.2015 bis 27.10.2016 Regelungen waren bereits ab dem 01.01.2015 umzusetzen, daher gilt für diesen Zeitrahmen eine Heilungsregelung für Umwandlungen in nichtlandwirtschaftliche Nutzungen. Schriftliche Mitteilung der nicht landwirtschaftliche Nutzung durch den Antragsteller über ANDI durch Abgabe der Anlage 15 (Vordruck ist in ANDI hinterlegt) Nachweis, wann die Maßnahme stattgefunden hat, muss ggfs. mit eingereicht werden (z.b. Bauantrag) Folge: Die erforderliche Genehmigung zur Nutzungsänderung gilt damit als erteilt.

Mitteilung nicht landwirtschaftliche Tätigkeit über ANDI

Nichtlandw. Nutzung DGL Umwandlung in nichtlandwirtschaftliche Nutzung in dem Zeitraum 28.10.2016 bis heute Ein schriftlicher Antrag ist erforderlich (entsprechende Antragsunterlagen sind im Internet unter www.lwk-niedersachsen.de Webcode: 01031539 zu finden. Die geplante Umwandlung darf nur mit vorheriger Genehmigung stattfinden Keine Notwendigkeit zum Anlegen einer Ersatzfläche

Nichtlandw. Nutzung DGL Besonderheit für FFH-Gebiete: Neu ist ebenfalls die Umwandlung von umweltsensiblem DGL (in FFH-Gebieten) in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung Hier ist ein zweistufiges Verfahren erforderlich Der Antrag auf Aufhebung der Bestimmung einer Fläche als umweltsensibel ist zusammen mit dem Antrag auf Umwandlung in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung zu stellen Vorhaben, die ab dem 28.10.2016 ohne Genehmigung realisiert werden, führen zu einem Greeningverstoß

Nichtlandw. Fläche EU-Auslegung: Flächenteile, auf denen vorübergehend Ernteerzeugnisse gelagert werden, gelten als nicht beihilfefähige Fläche. vorübergehend: länger als zwei Wochen nacheinander oder länger als drei Wochen pro Jahr Kulturcode: 994 (Vorübergehende, unbefestigte Mieten, Stroh-, Futter oder Dunglagerplätze auf DGL), 996 (Vorübergehende, unbefestigte Mieten, Stroh-, Futter oder Dunglagerplätze auf AL)

Junglandwirtprämie nur die bewilligte Grundgesamtheit Junglandwirtprämie aus Vorjahren Neue Antragsteller oder Ablehnungen

Kleinerzeugerregelung Ziffer 6.5 Es gibt in ANDI eine Grundgesamtheit Kleinerzeuger. Nur diese Antragsteller kommen auf Ziffer 6.5.1 Für alle anderen Antragsteller ist 6.5.1 und 6.5.2 ausgeblendet. 6.5.2 endgültiger Widerruf der Kleinerzeugerregelung (CC und Greeningvorschriften müssen dann auch eingehalten werden). Achtung: Keine Rücknahme der dann getroffenen Entscheidung mehr möglich. 6.5.3 Übernahme der Kleinerzeugerregelung durch Vererbung Auf diese Ziffer haben alle Antragsteller Zugriff.

Kleinerzeugerregelung Grundgesamtheit

Nutzhanf Nutzhanf kann 2017 entweder als Hauptkultur (Kultur 701) Nebenkultur bzw. Zwischenfrucht (Erfassung der Sorte und Aussaatstärke und Zusatzinfo an BLE) angebaut werden. Die generellen Vorgaben der BLE für Nutzhanf bleiben davon unberührt.

KUP Hinweis: Papier-Anlage 13 entfällt in 2017 Kurzumtriebsplantagen (Kultur 841) können wie bisher auch als ÖVF (059) beantragt werden auf Anlage 2: Angaben der entsprechenden Baumart unter Ziffer 7.2 Jahr + Zusatzangaben des Erntezyklus

KUP Prüfung der KUP (Erntezyklus unter 20 Jahre): KUP können durchaus länger als 20 Jahre auf der Fläche stehen, der Erntezyklus darf allerdings nicht mehr als 20 Jahre betragen. Art. 4 Abs. 1 Bst. k und Abs. 2 Bst. c der VO (EU) Nr. 1307/2013 i.v.m. 3 und 30 Abs. 1 und Anlage 1 DirektZahlDurchfV und 13a Nr. 2 InVeKoSV Prüfung der Zyklen: weniger als 20 Jahre zwischen Neuanlage und 1. Ernte zwischen zwei Ernten Daher werden im Sammelantrag für KUP die Vorjahresdaten übernommen und es muss jedes Jahr angegeben werden, ob eine Neuanlage oder eine Ernte stattgefunden hat bzw. noch keine Ernte erfolgt ist.

ELER-Tierwohl Ziffer 9.6 Maßnahme Tierwohl für Legehennen (T1), Mastschweine (T2) sowie voraussichtlich Sauen (T3) und Ferkel (T4) Achtung! Dies gilt nur für die Tierwohlmaßnahme des Landes Niedersachsen, NICHT für andere Programme zum Tierwohl wie z.b. die Initiative des Lebensmitteleinzelhandels!!! Ansprechpartner ist das AG 2.1.1: Stefan Welp 0441/801-375 Jan Eilers 0441/801-376 Brigitte Linde 0441/801-337

ELER-Tierwohl 1. Auszahlungsantrag 9.6.1 Antragsteller mit bestehender Verpflichtung (Bewilligung im August 2016, Verpflichtungszeitraum 01.12.2016 bis 30.11.2017) müssen hier die Auszahlung für die jeweilige Maßnahme beantragen: Auch gewerbliche Betriebe müssen die Auszahlung mittels ANDI beantragen! Zusätzlich müssen alle Antragsteller bis zum 31.12.2017 beim AG 2.1.1 einen Auszahlungsantrag mit weiteren Nachweisen in Papierform einreichen.

ELER-Tierwohl 2. Erstantrag 9.6.2 Für die Teilnahme an einem neuen Verpflichtungszeitraum ab 01.12.2017 Ebenfalls unter der Nummer 9.6 muss die Absicht zur Teilnahme an der Maßnahme im kommenden Verpflichtungszeitraum bekundet werden: Zusätzlich muss bis zum 15.05.2017 ein Papierantrag vollständig, also mit allen U-Anlagen, beim AG 2.1.1 eingereicht werden.

ELER-Tierwohl Die Maßnahmen T3 (Sauen) und T4 (Ferkel) sollen dieses Jahr erstmalig angeboten werden, zur Ausgestaltung liegen aber noch keine Informationen vor. Sobald uns diese vorliegen, werden diese auf www.lwk-niedersachsen.de -> Förderung -> Tierwohl- Förderung veröffentlicht.

Abschnittwechsel

Neuerungen im Programm Die Flächenbearbeitung 2017 auch in diesem Jahr gibt es Verbesserungen/ Neuerungen im Bereich der Flächenbearbeitung GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm Wissenswertes zur Flächenbearbeitung Antragsdaten werden aus dem Vorjahr vorgedruckt die Geometrien des Vorjahres (ggf. mit Änderungen durch Feldblockanpassungen etc.) werden dem Antragssteller zur Verfügung gestellt Kulturcode 997 für Tauschflächen ist entfallen/ AUM Kulturcodes 574 und 575 für die FM BS11/12 eingeführt (bei Nichtnutzung erfolgt ein Hinweis) Schlaggeometrien Vorjahr werden mit ausgeliefert und lassen sich mit neuem Werkzeug als Antragsgeometrie auswählen Nachbarschläge können voraussichtlich ab April zur Verfügung gestellt werden und werden über Nacht aktualisiert (auf die Grenzen dieser Geometrien wird das Fangen möglich sein!) Flurstücke + Flurbereinigung sind ab 2017 als eigener Layer eingeb. ( Fangen möglich) GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm Luftbildauslieferungen für ANDI DVD 2017 UELZEN OLDENBURG VERDEN THÜLE OSNABRÜCK HANNOVER Luftbilder auf der ANDI DVD. Onlinedienste können ggf. auch jüngere Luftbilder aufweisen GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm Info Flächenbearbeitung 2017 Anlage 1a GFN Schläge Gesamtübersicht I - Schläge werden anhand der einheitlich bewirtschafteten Fläche gebildet - Ausnahme: geförderte Blühstreifen (BS1 bis BS7) sowie Streifen an Waldrändern, Pufferstreifen oder auch Feldrandstreifen im Rahmen von ÖVF sind als extra Schlag anzugeben!* * Ausnahme: Zwischenfrucht, Untersaat GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm Info Flächenbearbeitung 2017 Anlage 1a GFN Schläge Die Umstellung auf die geobasierte Antragsstellung und die Auswirkungen, dass sich die beantragte Fläche sich aus der Schlaggeometrie ergibt, wirken sich auf die Vorbelegung der Flächendaten wie folgt aus: Geometriegröße 2017 = Größe 2016 Differenz = leer Geometriegröße 2017 < Größe 2016 Differenz = negative Abweichung zur Geometriegröße Geometriegröße 2017 > Größe 2016 Differenz = positive Abweichung zu Geometriegröße Im zuletzt genannten Fall müssen Sie zwingend die Schlaggeometrie bearbeiten, damit die Schlaggröße in das Feld übernommen wird. Überprüfen Sie genau, ob die im Vorjahr eingezeichneten Grenzen exakt mit den tatsächlichen Bewirtschaftungsgrenzen übereinstimmen. GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm Info Flächenbearbeitung 2017 festgestellte Größe AJ 2016 Anlage 1a GFN Schläge Gesamtübersicht - Abweichungen zwischen der festgestellten Schlaggröße und Ihrer zurückgelieferten Geometrie werden Ihnen über die Spalten Größe Vorjahr und Differenz angezeigt. Änderungen sind alphanummerisch, beispielsweise auf Grundlage eines Änderungsantrages oder einer Vor-Ort- Kontrolle, erfolgt. Auch hier ist die Kontrolle der Geometrie wichtig. - Neue Spalte: Geometrieabweichung Vorjahr Die zurückgelieferten Geometrien können, z.b. durch Feldblockanpassungen, ebenso angepasst worden sein und entsprechen nicht mehr dem bekannten Stand zur Antragsabgabe bzw. zum Ende der VAG - Phase (Vorab Gegenkontrolle). Auch in diesen Fällen ist die Kontrolle der Geometrien wichtig. GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm Info Flächenbearbeitung 2017 Anlage 1b - Landschaftselemente Gesamtübersicht festgestellte Größe AJ 2016 Hilfetexte geben fachliche Informationen. auch in der Anlage 1b wurden analog zur Anlage 1a neue Spalten hinzugefügt Flächenvorbelegung wie in Anlage 1a Differenz Größe Vorjahr zur Beantr. Fläche = Hinweis auf alphanummerische Änderung Spalte Geometrieabweichung Vorjahr = Hinweis auf grafische Änderung nach Abgabe bzw. VAG ansonsten wie gehabt; Ast hat anzugeben, wo und wie groß das in seiner Verfügungsgewalt stehende LE ist und ob dieses ggf. als ÖVF angerechnet werden soll GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm Info Flächenbearbeitung 2017 Anlage 2 Teilschläge DZ/ AUM Grundsätzlich werden Informationen zu den DZ, ÖVF und zu den AUMs einschließlich EA und AGZ eingefordert. Die Auszahlung der Basisprämie und die zusätzliche Greeningprämie sowie die Umverteilungsprämie und ggf. die Junglandwirteprämie für die einzelnen Schläge bzw. Teilschläge, ist durch die Eintragung der Fläche in die Anlage 1a und ggf. 1b beantragt (es sei denn KAZA). In der Anlage 2 sind automatisch alle Flächen aus der Anlage 1a -GFN eingetragen (mind. ein Teilschlag). Sie können zudem Ihre Flächen in Teilflächen aufteilen, insofern Sie unterschiedliche Eigenschaften, Merkmale oder FM festlegen möchten. Bedenken Sie - die Summe aller Teilschläge = Schlag! U.a. sind in der Anlage 2 diejenigen Fläche zu kennzeichnen, für die eine Auszahlung im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen beantragt wird! GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm Info Flächenbearbeitung 2017 Anlage 2 Teilschläge DZ/ AUM Gesamtübersicht grundsätzlich keine wesentlichen Änderungen ggü. dem Antragsjahr 2016 lagegenaue AUMs sind bereits im Antragsjahr anzugeben hier können wir auch Agrarumweltmaßnahmen mit ökologischen Vorrangflächen kombinieren. Die Vereinbarkeit ergibt sich aus der aktuellen Kulturcodetabelle. Diese ist in der ANDI Software unter Drucken enthalten. GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm Info Flächenbearbeitung 2017 Informationen für die grafische Flächenbearbeitung Werkzeuge aus dem Antragsjahr 2016 wurden um einige neue nützliche Funktionen (mit Blick auf die Herausforderungen der geob. Antragsstellung) ergänzt: Vier neue Werkzeuge dürfen wir Ihnen vorstellen: 1. einbinden von externen Shape Dateien 2. Geometrien aus solchen Shape-Dateien als Antragsflächen übernehmen 3. verschieben von Geometrien 4. Feldblock/ Schlag mit neuer Geometrie auffüllen Zunächst ein Blick auf die bekannten Werkzeuge in der Flächenbearbeitung: GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm Bekannte Werkzeuge aus dem Antragsjahr 2016 I 1 2 3

Neuerungen im Programm Bekannte Werkzeuge aus dem Antragsjahr 2016 II 4 5

3) Neuerungen im Programm GFN Teil-/Schlaggeometrie fester Breite anhand einer Linie (Anlage 1a und 2) Schlaggeometrie wird mittels gezeichneter Linie und Breitenangabe erstellt Schlagelement Streifen 7,5 M Eigener Schlag GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm Bekannte Werkzeuge aus dem Antragsjahr 2016 III Schlag/ LE-/Teilschlag teilen (Anlage 1a, 1b und 2) Die vorhandene Schlaggeometrie wird mittels Trennlinie vom Bearbeiter geteilt. 6 Übernahme in die Anlage erfolgt automatisch GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm NEUE WERKZEUGE 2017 I Externe Shape-Dateien einbinden (Anlage 1a, 1b und 2) Mit dem Werkzeug Externe Shape-Dateien einbinden können Sie eigene Shape-Dateien in ANDI importieren und im Anschluss einblenden. Wählen Sie die Shape-Datei, die Sie importieren möchten und bestätigen Sie mit Hinzufügen Das Inhaltsverzeichnis weißt nun an oberster Stelle das Kartenthema Externe Shape-Datei aus. Setzen Sie ggf. den Haken vor diesem Kartenthema, um die hinzugefügten Flächenlayer einzublenden. Hinweis: Zu beachten ist, dass die Shape-Datei unbedingt eine Polygon Datei ist, also Flächen enthält (keine Linien oder Punkt Shape Dateien). Außerdem muss die Datei im richtigen Koordinatensystem vorliegen, dieses ist das Bezugssystem ETRS 1989 UTM Zone 32N mit dem EPSG Code 25832. Weiter wird die Möglichkeit bestehen, die Shape-Dateien der Vorjahres-Geometrien hineinzuladen und mit dem Tool externe Shape-Datei übernehmen zu beantragen. GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm NEUE WERKZEUGE 2017 II (Anlage 1a, 1b und 2) Schlag- Teilschlag- LE-Geometrie aus externer Shape-Datei übernehmen Wenn Sie externe Shape-Dateien in ANDI importiert haben, können Sie diese mit Hilfe des Werkzeugs Schlag- Teilschlag- oder LE - Geometrie aus externer Shape-Datei übernehmen als Antragsgeometrie übernehmen. So nutzen Sie das Werkzeug: Klicken Sie das Werkzeug an und wählen Sie die zu übernehmende Fläche aus. Die Schlaggeometrie wird nun anhand des extern eingebundenen Flächenlayers gebildet. Der Größenwert wird automatisch übernommen. Nach der Aktivierung des Werkzeugs erhalten Sie das entsprechende Auswahlsymbol und Sie können die zu übernehmende Fläche auswählen Hinweis: Falls schon eine Antragsgeometrie vorhanden ist, muss diese vorher gelöscht werden. GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm NEUE WERKZEUGE 2017 III (Anlage 1a und 2) Verschieben einer Schlag-/ Teilschlaggeometrie Mit dem Werkzeug Verschieben einer Schlag-/ Teilschlaggeometrie können Sie eine vorhandene Schlag- bzw. Teilschlaggeometrie innerhalb eines Feldblocks verschieben. So nutzen Sie das Werkzeug: Klicken Sie das Werkzeug an und wählen Sie die zu verschiebende Fläche aus. Sie können die Fläche nun in ihrer Gesamtgröße innerhalb des Feldblocks verschieben (an FB-Grenzen sowie an eigenen Schlägen wird abgeschnitten). GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm NEUE WERKZEUGE 2017 IV (Anlage 1a und 2) Funktion zum Auffüllen einen Feldblocks/ Schlags Mit dem Werkzeug Funktion zum Auffüllen einen Feldblocks/ Schlags können sie eine Geometrie für die Restfläche in einem Feldblock / in einem Schlag erstellen. Die verbleibende Fläche darf dabei max. als ein Schlag/ Teilschlag genutzt werden. So nutzen Sie das Werkzeug: Wählen Sie die Fläche aus. Klicken Sie nun das Werkzeug an. Die Schlaggeometrie wird aus der frei zur Verfügung stehenden Fläche gebildet und der Größenwert wird als Antragsfläche übernommen. Beachten Sie unbedingt, dass der Schlag oder Feldblock nicht mehrere freie Flächen enthalten darf. Wenn es mehr als eine zusammenhängende Teilfläche gibt, bricht das Werkzeug ggf. mit entsprechender Fehlermeldung ab. GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm Anlage 5/ 6 Hinweisgeometrie fehlerhafter Feldblock / LE Vorgehen wie in ANDI 2016 Ablauf für die Erstellung der Anlage 6 gleicht der Anlage 5 nach dem Haken setzen in der Anlage 1a können Sie unter dem Karteireiter Anlage 5 eine Hinweisgeometrie erstellen. Stützpunkte lassen sich außerhalb des Feldblocks setzen. bei Fertigstellung der Geometrie, besteht die Möglichkeit in der Anlage 1a die vorhandene Schlaggeometrie im Rahmen der Hinweisgeometrie zu erweitern. Anlage 8 Mitteilung zu Feldblöcken bzw. Schlägen mit fehlerhaftem Grünlandstatus 2017 sowie wenn sich die DGL Fläche im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 99 qm verringert hat. Vorgehen wie in ANDI 2016 GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm Betriebsspiegel 2017 Betriebsspiegel enthält u.a. - Angaben zu Ihren Flächen, - eine Übersicht der vergebenen Kulturarten, des Tierbestandes, der Ökologischen Vorrangflächen und der für Anbaudiversifizierung relevanten Flächen, - Flächensummen der Gebietskulissen WRRL bzw. Cross Compliance, - Verpflichtungsumfang der nicht lagegenauen AUM-Maßnahmen - bewilligte Förderprogramme AUM und in der Anlage Agrarumweltmaßnahmen codierte Maßnahmen inkl. Erschwernisausgleich. Seit dem letzten Jahr enthält der Betriebsspiegel alle Daten aus dem Sammelantrag und den Anlagen, da der Antragsausdruck in Papierform nicht mehr erzeugt werden kann. Wenn Sie in der Vergangenheit diese Dokumente gedruckt haben, dann können Sie diese Angaben jetzt über den Betriebsspiegel ausdrucken. GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm Hinweise/ Hilfen zum Programm finden Sie auf der Homepage des SLA Niedersachsen www.sla.niedersachsen.de/agrarfoerderung GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm Hinweise zur Updatefunktion Folgende Punkte sind bei der Nutzung dieser Funktion wichtig: - wird ein Update von Seiten des SLA bereitgestellt, erfolgt im Normalfall eine automatisierte Meldung über folgendes Meldungsfenster - die Ausführung kann aber auch manuell über den Menüpunkt Programm -> Version prüfen gestartet werden Das Update muss als Administrator ausgeführt werden! GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm Antragsabgabe 2017 Antragsabgabe/ Upload des Antrages - erst möglich, wenn übergreifende Fehlerprüfung (Prüfung zwischen den Bereichen) keine Meldungen mehr ausgibt und - die PIN-Nummer der VIT Verden vorliegt formlose Bestellung VIT Verden: Fax 04231-955-955 erforderliche Angaben: - Registriernummer - Name bzw. Firmenbezeichnung - Anschrift - Unterschrift - Ihre Daten werden nun an den ANDI-Server übermittelt. Bei Vollständigkeit erfolgt die Rückübertragung des Datenbegleitscheins. ABGABE MIT UNTERSCHRIFT UND ANLAGEN ZUM 15.05.2017 GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Neuerungen im Programm Erklärungsvideos & Hinweise Unterstützung im Rahmen der Antragsstellung Aufgrund einiger Neuerungen im Bereich der Flächenbearbeitung sowie auch mit Blick auf die geobasierte Antragsstellung, werden von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einige weitere Videos (gegenüber 2016) zum Umgang mit ANDI zur Verfügung gestellt. Auch finden Sie einige Hinweise zur Bearbeitung der Anlagen, der Schlaggeometrien, usw. auf der ANDI DVD. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Antragstellung. GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Abschnittwechsel GAP Informationsveranstaltungen Vorstellung ANDI 2017 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2 Referent: Sascha Hüntelmann

Vorab-Gegenkontrolle (VAG) Prüfung der Antragsgeometrien auf Überlappungen nach Ende Antragsfrist sanktionslose Korrektur voraussichtlich ab 25.05. bis zum 19.06.2017 Anschreiben an AST mit Überlappungen > 100 m² bis 05.06.2017 erneutes Upload Datenbegleitschein Layer mit Darstellung von Überlappungen: Ermittelte Überlappungen zum Start der VAG-Phase sind wie bekannt farbig hinterlegt Neue Überlappungen während der Phase werden anders farbig hinterlegt In Planung: Schläge zu denen eine Änderung vorgenommen wird, sind von AST zu kennzeichnen VAG-Phase: Berechnung der Überlappungsflächen jeweils über Nacht (19.05. 20.06.) GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Vorab-Gegenkontrolle (VAG) Korrekturmöglichkeit der Antragsgeometrien im VAG mit und ohne Überlappung Möglich sind: Flächenreduzierung Löschen von Schlägen Verschieben von Schlägen Ausgeschlossen ist die Vergrößerung der Antragsgeometrie (Hinweis erscheint) Nach VAG Phase: Im Anschluss weitere zentrale Überlappungsprüfung. Klärung der festgestellten Überlappungen im weiteren Verfahren. => Keine sanktionslose Rücknahme mehr möglich! GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Abschnittwechsel

Browserbasierten Erfassung von Antragsänderungen (BEA) WEB-Anwendung: zu einem bereits gestellten Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen 2017 können online Änderungsanträge (16.05. 09.06.2017) gestellt und/oder Berichtigungen (ab 16.05.2017) erklärt werden. Anmeldung online mit ZID-Kennung und RNR Abgabe DBS Datenbegleitschein enthält Angaben welche Schläge geändert wurden In Planung: Integration der Modifikationsanträge (Abgabe bis 02.10.) (Grund Antragsgeometrie) Was ist möglich: Änderungen allgemeiner Angaben grafische Antragsänderungen (Flächenerhöhungen, Flächenverringerungen) GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Browserbasierten Erfassung von Antragsänderungen (BEA) Browserbasierten Erfassung von Antragsänderungen (BEA) GAP Informationsveranstaltungen Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

Abschnittwechsel

Wo finde ich weitere Informationen? Informationen zum Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen 2017 www.lwk-niedersachsen.de 1. Portal Förderung - Agrarumweltmaßnahmen, Ausgleichszulage, Direktzahlungen 2. FAQ /Häufig gestellte Fragen (Webcode 01031943) Informationen und FAQ zum Programm ANDI 2017 www.sla.niedersachsen.de/agrarfoerderung Hier finden Sie spezielle Informationen zur ANDI Software, Updates, Neuigkeiten zu BEA, u.v.m.

Vielen Dank für Ihr Interesse! Kontaktdaten des Fachbereichs 2.2 Thomas.Lihl@LWK-Niedersachsen.de Tel.: 0511/ 3665-1348 Nicola.Miklis@LWK-niedersachsen.de Tel.: 0511/ 3665-1346 Sascha.Huentelmann@LWK-Niedersachsen.de Tel.: 0441/ 801-463 Hilke.Behrends@LWK-Niedersachsen.de Tel.: 0441/ 801-466 Christof.Mietkowski@LWK-niedersachsen.de Tel.: 0511/ 3665-1332