Leitlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz zur Anerkennung, Durchführung und Gestaltung von Qualitätszirkeln (QZ-Leitlinie)

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Transkript:

Leitlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz zur Anerkennung, Durchführung und Gestaltung von Qualitätszirkeln (QZ-Leitlinie) Beschlossen durch die Vertreterversammlung der KV RLP am 16.02.2011 in der Fassung vom 16.11.2011. 1 Präambel Die Sicherung und Verbesserung der Qualität der ärztlichen und psychotherapeutischen Tätigkeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine patienten- und bedarfsgerechte, fachlich qualifizierte und wirtschaftliche Versorgung auf hohem Niveau. Qualitätssicherung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistung hat zum Ziel, die Qualität des Arbeitsprozesses und des Arbeitsergebnisses zu wahren oder zu erhöhen. Dies kann nur verwirklicht werden, wenn Probleme identifiziert, analysiert und praktikable Verbesserungsvorschläge erarbeitet und umgesetzt werden. Qualitätszirkel sind ein auf Selbstverantwortung und eigener Motivation basierendes Verfahren zur Evaluation, Sicherung und Verbesserung der Prozess- und Ergebnisqualität im Sinne eines selbst lernenden Systems. Qualitätszirkel sind ein anerkanntes, auf Eigeninitiative aufgebautes Instrument zur Qualitätssicherung in der ambulanten vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung. Aus diesem Grund ist die Einrichtung und Förderung von Qualitätszirkeln in den Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für Verfahren zur Qualitätssicherung gemäß 75 Abs. 7 SGB V ausdrücklich vorgesehen. Qualitätszirkel sind als Fortbildung gemäß 95d SGB V anerkennungsfähig. 2 Qualitätszirkel 2.1 Definition Qualitätszirkel zeichnen sich in Abgrenzung zur klassischen Fortbildung durch folgende Kriterien aus: Sie arbeiten - auf freiwilliger Basis, - mit selbst gewählten medizinisch oder psychotherapeutisch orientierten Themen, die einen Bezug zur vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Versorgung haben sollen, - erfahrungsbezogen, - auf der Grundlage des kollegialen Diskurses ( peer review ), - unter Berücksichtigung evidenzbasierter Leitlinien, - geleitet von einem ausgebildeten und von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) anerkannten Moderator, - mit protokollierten Ergebnissen, - mit Feedback, - mit Evaluation der Ergebnisse, - kontinuierlich (mind. vier Sitzungen im Kalenderjahr), - mit einem festen Teilnehmerkreis, - fachgruppengleich/fachgruppenübergreifend, sektorenspezifisch/sektorenübergreifend und - frei von Sponsoring/wirtschaftlichen Interessen - 1 von 9 -

Veranstaltungen, die lediglich aus einem Vortrag bestehen, entsprechen nicht der geforderten Qualitätszirkelarbeit und sind nach dieser Leitlinie nicht anerkennungsfähig. Supervisions- und Balintgruppen bzw. Fokalkonferenzen u.ä. sind Instrumente der Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Versorgung, die sich insbesondere mit der Beziehung zwischen Patienten und Ärzten/Therapeuten im Rahmen von Einzelfallbetrachtungen beschäftigen. Sie sind keine Qualitätszirkel und somit nicht Bestandteil dieser Leitlinie. Davon ausgenommen sind Patientenfallkonferenzen nach der Dramaturgie der KBV. 2.2 Ziele von Qualitätszirkeln Qualitätszirkel sind ein etabliertes Verfahren der Qualitätssicherung. Auf Grund kritischen Hinterfragens der eigenen Tätigkeit und der Erfahrung der Teilnehmer werden Abläufe und Strukturen im Arbeitsalltag reflektiert und modifiziert. Damit dienen Qualitätszirkel einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung durch die stetige Weiterqualifizierung. 3 Struktur von Qualitätszirkeln 3.1 Anzahl der Teilnehmer In einem Qualitätszirkel schließen sich in der Regel fünf bis 20 Teilnehmer (jeweils einschließlich Moderator) zusammen, um einerseits auf einen ausreichenden Erfahrungsschatz aufbauen zu können und andererseits jedem Teilnehmer die aktive Mitwirkung an der Zirkelarbeit und einen bestmöglichen kollegialen Gedankenaustausch zu ermöglichen. Qualitätszirkelsitzungen mit weniger als fünf bzw. mehr als 20 Teilnehmern (jeweils einschließlich Moderator) werden nicht als sinnvolle Größe für einen kollegialen Erfahrungsaustausch angesehen. Gäste bzw. Referenten werden in der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt. Zum Erhalt einer Teilnahmebescheinigung ist ein Eintrag in der Anwesenheitsliste erforderlich. Der Moderator vermerkt in der Anwesenheitsliste mit einem G, dass der Teilnehmer Gast war. 3.2 Zusammensetzung der Teilnehmer An einem Qualitätszirkel nehmen Ärzte und/oder Psychotherapeuten ggf. unter Einbeziehung anderer an der Versorgung beteiligter Personen z.b. Praxispersonal, Hospizschwestern, Sozialstation teil, die in der Teilnehmerzahl berücksichtigt werden. Der Qualitätszirkel muss zu einem Viertel aus Mitgliedern der KV RLP bestehen. 3.3 Anzahl der Qualitätszirkelsitzungen Die Sitzungen des Qualitätszirkels sollen kontinuierlich stattfinden. Eine kontinuierliche Arbeit umfasst mindestens vier Qualitätszirkelsitzungen im Kalenderjahr, die die Vorgaben nach Punkt 3 erfüllen. Eine Zusammenlegung von zwei Sitzungen eines Qualitätszirkels am gleichen Tag ist nicht zulässig. 3.4 Dauer der Qualitätszirkelsitzungen Die Qualitätszirkelsitzungen sollen mindestens 60 Minuten dauern. 3.5 Dokumentation Die Arbeit jeder Qualitätszirkelsitzung wird dokumentiert, Art und Inhalt der Dokumentation richten sich nach Punkt 6. 3.6 Moderation Der Qualitätszirkel wird von einem ausgebildeten und durch die KV RLP anerkannten Moderator nach Punkt 8 organisiert und geleitet. - 2 von 9 -

3.7 Arten des Qualitätszirkels Qualitätszirkel können hausärztlich, fachärztlich, psychotherapeutisch, fachgruppenübergreifend, indikationsbezogen und QM-bezogen ausgerichtet sein. 3.8 Zusammenarbeit mit Dritten und Sponsoring Es liegt im Eigeninteresse der Qualitätszirkel und des Moderators (Berufsrecht, Wettbewerbsrecht) unabhängig und unbeeinflusst von außen tätig zu sein. Eine Förderung der Qualitätszirkelarbeit bzw. Sitzung durch Dritte, sei es organisatorisch oder finanziell, ist nicht zulässig. Der Moderator hat bei Antragstellung auf Anerkennung eines Qualitätszirkels eine Erklärung abzugeben, dass sein Qualitätszirkel frei von wirtschaftlichen Interessen ist. Weiterhin ist bei jeder eingereichten Dokumentation auf dem Infoblatt zu vermerken, ob die gehaltene Qualitätszirkelsitzung durch Dritte unterstützt wurde. 4 Anerkennung von Qualitätszirkeln 4.1 Antragstellung Der Antrag ist schriftlich bei der KV RLP, Abteilung Qualitätssicherung, auf dem dafür vorgesehenen Formular zu stellen. Das Formular ist bei der KV RLP, Abteilung Qualitätssicherung, erhältlich bzw. auf der Homepage eingestellt. 4.2 Anerkennung/Ablehnung/Widerruf Ein Qualitätszirkel wird auf Antrag von der KV RLP anerkannt, wenn er die Definitions- und Strukturmerkmale der Punkte 2, 3 und 8 erfüllt. Werden die Voraussetzungen zur Anerkennung eines Qualitätszirkels nicht erfüllt oder fallen sie später weg, kann die Anerkennung des Qualitätszirkels von der KV RLP abgelehnt bzw. widerrufen werden. Zuvor weist die KV RLP auf die fehlenden Voraussetzungen hin und räumt unter Fristsetzung von 2 Monaten Gelegenheit zur Schaffung bzw. Wiederherstellung der Voraussetzungen ein. 4.3 Prüfung der Definitions- und Strukturmerkmale der Punkte 2, 3 und 8 zur Anerkennung bzw. Aufrechterhaltung der Anerkennung von Qualitätszirkeln Die Prüfung, ob ein Qualitätszirkel die Definitions- und Strukturmerkmale der Punkte 2, 3 und 8 zur Anerkennung eines Qualitätszirkels erfüllt, obliegt der KV RLP bzw. einer von ihr beauftragten Person, z.b. anerkannte Qualitätszirkel-Tutoren. 4.4 Zuständigkeit/Vertretung Eine Anerkennung des Qualitätszirkels erfolgt grundsätzlich für einen Moderator. Dieser kann nur im Krankheitsfall durch eine geeignete Person (fester Teilnehmer des Qualitätszirkels) vertreten werden. Ein Moderatorenwechsel des anerkannten Qualitätszirkels ist bei der KV RLP, Abteilung Qualitätssicherung, nach Punkt 4.1 zu beantragen. 4.5 Zweiter Moderator Auf Antrag kann eine weitere Person als zusätzlicher Moderator für den Qualitätszirkel anerkannt werden. Die Anerkennung durch die KV RLP erfolgt nach Punkt 8. Über den Antrag entscheidet der Vorstand der KV RLP. - 3 von 9 -

5 Förderung 5.1 Arten der Förderung Die KV RLP fördert die Qualitätszirkelarbeit mittels organisatorischer und finanzieller Unterstützung (Aufwandsentschädigung). 5.2 Förderungsberechtigung Berechtigt zur Förderung sind nach Punkt 4.2 anerkannte Qualitätszirkel; gefördert werden nur Qualitätszirkelsitzungen ab dem Tag der Anerkennung des Qualitätszirkels. 5.3 Organisatorische Unterstützung Bereitstellung der benötigten Infrastruktur für Qualitätszirkelsitzungen: - Tagungsraum der KV RLP (nach Verfügbarkeit) - Technik (Overhead-Projektor, Beamer, Moderatorenkoffer, Flipcharts, Pinnwände) Übernahme administrativer Aufgaben: - Veröffentlichung von Qualitätszirkeln mit Nennung des Moderators in den Medien der KV RLP - Erfassung der Qualitätszirkelsitzungen zur Registrierung der Fortbildungspunkte bei den Kammern - Bereitstellung von benötigten Formularen zur Dokumentation der Qualitätszirkelsitzungen - Erstellung von Teilnahmebescheinigungen und Übermittlung dieser an die Moderatoren - Vermittlung von Tutoren 5.4 Finanzielle Unterstützung Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von: Aufwandsentschädigung Der Moderator eines anerkannten Qualitätszirkels erhält pro Qualitätszirkelsitzung eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe in der jeweils geltenden Entschädigungsordnung der KV RLP festgelegt ist. Je Moderator werden unabhängig von der Anzahl der Qualitätszirkel insgesamt grundsätzlich bis zu zehn Sitzungen im Kalenderjahr finanziell gefördert; auf Antrag kann der Vorstand Ausnahmen hiervon beschließen. Voraussetzung ist, dass der Qualitätszirkel, für dessen Sitzungen die Aufwandsentschädigung gezahlt werden soll, im Kalenderjahr mindestens vier förderfähige Qualitätszirkelsitzungen abgehalten hat. Bei Nachweis der ersten vier förderfähigen Qualitätszirkelsitzungen im laufenden Kalenderjahr wird die Aufwandsentschädigung für alle vier Sitzungen des Qualitätszirkels auf einmal gewährt und dem der KV RLP schriftlich mitgeteilten Konto gutgeschrieben. Die Aufwandsentschädigung für die weiteren Sitzungen erfolgt quartalsweise nach Eingang der vollständigen Dokumentation der Qualitätszirkelsitzungen nach Punkt 6. Sind für einen Qualitätszirkel zwei Moderatoren anerkannt, wird die Aufwandsentschädigung an den Moderator ausgezahlt, der die förderfähige Qualitätszirkelsitzung als Moderator geleitet hat. Grundsätzlich müssen je Kalenderjahr vier Qualitätszirkelsitzungen gehalten und jeweils durch eine vollständige bei der KV RLP fristgerecht eingereichte Dokumentation nachgewiesen werden. Wird der Qualitätszirkel im laufenden Kalenderjahr gebildet und von der KV RLP anerkannt, gilt für das Gründungsjahr Folgendes: - 4 von 9 -

Bei Anerkennung durch die KV RLP bis zum 31.03. müssen vier förderfähige Qualitätszirkelsitzungen gegenüber der KV RLP nachgewiesen werden; bei einer Anerkennung nach dem 31.03. reicht der Nachweis von zwei förderfähigen Qualitätszirkelsitzungen aus. Die Aufwandsentschädigung wird nur ausgezahlt, wenn jeweils die vollständige Dokumentation der Qualitätszirkelsitzung (Protokoll, Anwesenheitsliste und Infoblatt sowie ggf. Evaluation) spätestens vier Wochen nach erfolgter Qualitätszirkelsitzung bei der KV RLP, Abteilung Qualitätssicherung, eingereicht wird. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt in der Regel nicht, wenn die Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen (einschließlich Moderator) pro Qualitätszirkelsitzung unterschritten, die Höchstteilnehmerzahl von 20 Personen (einschließlich Moderator) überschritten wird. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt nur dann, wenn der Teilnehmerkreis des Qualitätszirkels zu mindestens einem Viertel aus Mitgliedern der KV RLP besteht. Auch wird in diesem Fall die Qualitätszirkelsitzung nicht zu den vier erforderlichen förderfähigen Qualitätszirkelsitzungen pro Kalenderjahr gezählt. Die Aufteilung der Förderung für krankheitsbedingte Vertretungsfälle nach Punkt 4.4 ist im Innenverhältnis zwischen dem Moderator und seinem Vertreter zu klären. Kostenübernahme für die Teilnahme eines sachverständigen Arztes/Psychotherapeuten an der Sitzung eines fremden Qualitätszirkels Die Kostenübernahme erfolgt gemäß der jeweils geltenden Entschädigungsordnung der KV RLP. Die Übernahme der Reisekosten ist vorab vom Moderator bei der KV RLP, Abteilung Qualitätssicherung, schriftlich zu beantragen. Eine kontinuierliche Teilnahme eines Sachverständigen oder eine verspätete Meldung der Reisekostenübernahme ist nicht förderungsfähig. Kostenübernahme des Moderatorentrainings der KV RLP Die von der KV RLP angebotenen Moderatorentrainings sind mit 150,00 kostenpflichtig. Für Mitglieder der KV RLP bzw. medizinische Fachangestellte aus Praxen im Bereich der KV RLP erfolgt eine Rückerstattung eines Teilbetrages in Höhe von 75,00, wenn der Moderator einen Qualitätszirkel etabliert hat (Einreichung von mindestens 4 Qualitätszirkelsitzungen nach der QZ- Leitlinie). Für die Rückerstattung ist ein formloser Antrag ausreichend. Dieser ist bei der KV RLP, Abteilung Qualitätssicherung, einzureichen. Reisekosten (Fahrtkosten, Tagegeld, Übernachtungskosten, Praxisausfall) werden nicht erstattet. 6 Dokumentation Die Qualitätszirkelarbeit wird in geeigneter Weise dokumentiert und ist bei der KV RLP, Abteilung Qualitätssicherung, einzureichen. Als vollständiger Dokumentationsnachweis ist - das Infoblatt (Vordruck der KV RLP ist verpflichtend zu nutzen) - die Anwesenheitsliste (Vordruck der KV RLP ist verpflichtend zu nutzen) - ein Protokoll (Mindestanforderung gem. 6.1) anzusehen. - 5 von 9 -

Geeignete Formulare für die Protokollierung sowie für die Evaluation der Qualitätszirkelsitzungen stellt die KV RLP zur Nutzung zur Verfügung. Das Protokoll kann unter der Beachtung der Mindestanforderungen gem. 6.1 auch in freier Form erstellt werden. 6.1 Protokoll Das Protokoll muss die wesentlichen Inhalte der Sitzung wiedergeben, so dass auch zu einem späteren Zeitpunkt für Sitzungsteilnehmer und verhinderte Zirkelmitglieder eine Nachvollziehbarkeit gegeben ist. Insbesondere umfasst das Protokoll folgende Punkte: - Name des Qualitätszirkels, - Name des Moderators/der Moderatoren - Sitzungstermin, - Sitzungsbeginn und -ende, - Sitzungsthema, - Sitzungsergebnisse - Name des Protokollanten Außerdem sind folgende zusätzliche Angaben im Protokoll festzuhalten, sofern sie in der Qualitätszirkelsitzung von Bedeutung sind: - Gäste und deren Funktion - Referenten 6.2 Anwesenheitsliste Die Anwesenheitsliste umfasst: - Name und Vorname, - EFN (einheitliche Fortbildungsnummer), - Unterschrift der Teilnehmer, - Angabe zur Kammerzugehörigkeit, - Name des Qualitätszirkels, - Sitzungsort, - Sitzungsdatum und - Name des Moderators 6.3 Infoblatt Das Infoblatt umfasst: - Name des Qualitätszirkels, - Name des Moderators, - ggfs. Name des Referenten, - Sitzungstermin, - Sitzungsbeginn und -ende, - Sitzungsort, - Sitzungsthema, - Angabe/n zu Themenbereich/en, - Termin für die nächste Zirkelsitzung und - Unterschrift des Moderators - Verzicht auf Sponsoring 6.4 Evaluationsbogen Ein Vordruck eines Evaluationsbogens wird von der KV RLP zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung gestellt. Es besteht die Möglichkeit, einen eigenen Evaluationsbogen zu nutzen (Anforderungen nach Punkt 10). - 6 von 9 -

7 Fortbildungspunkte Die Vergabe der Fortbildungspunkte für die Teilnahme an Qualitätszirkelsitzungen erfolgt gemäß den gültigen Bestimmungen der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (LÄK RLP) und der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP). 7.1 Erfassung Die Erfassung der Fortbildungspunkte für Sitzungen von Qualitätszirkeln nach dieser Leitlinie erfolgt, unabhängig von der Förderfähigkeit nach Punkt 5.4, durch die KV RLP, wenn jeweils die vollständige Dokumentation der Qualitätszirkelsitzung (Protokoll, Anwesenheitsliste und Infoblatt sowie ggf. Evaluation) spätestens vier Wochen nach erfolgter Qualitätszirkelsitzung bei der KV RLP eingereicht wird. 8 Qualitätszirkel-Moderatoren 8.1 Personenkreis Qualitätszirkel-Moderatoren sind ärztliche und psychotherapeutische Mitglieder der KV RLP, die eine für die Moderatorentätigkeit spezielle Ausbildung absolviert haben. Darüber hinaus können auch medizinische Fachangestellte aus Praxen im Bereich der KV RLP (mit spezieller Ausbildung) zu diesem Personenkreis gehören. 8.2 Anerkennung und Ausbildung Voraussetzung für die Anerkennung als Qualitätszirkel-Moderator durch die KV RLP, ist die Teilnahme an einem Moderatorentraining der KV RLP oder einer anderen KV. Eine abweichende Zusatzausbildung kann nach Prüfung durch die KV RLP, Abteilung Qualitätssicherung, als gleichwertige Ausbildung anerkannt werden. 8.3 Moderatorentreffen Um eine Kontinuität der Moderatorenfunktion zu sichern, soll der Moderator an den jährlich stattfindenden Moderatorentreffen teilnehmen. 8.4 Aufgaben Die Moderatoren leiten und organisieren die von der KV RLP anerkannten Qualitätszirkel und achten dabei auf die Einhaltung der Vorgaben dieser Leitlinie. Sie arbeiten mit der KV RLP, den Qualitätszirkel-Tutoren der KV RLP und den weiteren anerkannten Qualitätszirkel- Moderatoren zusammen und entwickeln die Qualitätszirkelarbeit in RLP kontinuierlich weiter. Ferner motivieren die Moderatoren die Qualitätszirkel-Teilnehmer zur Durchführung der regelmäßigen Evaluation der Qualitätszirkelsitzungen. 9 Qualitätszirkel-Tutoren der KV RLP 9.1 Personenkreis Qualitätszirkel-Tutoren sind erfahrene Qualitätszirkel-Moderatoren mit einer Zusatzausbildung. Sie sind Ansprechpartner für die KV RLP und die anerkannten Qualitätszirkel- Moderatoren. Sie werden vom Vorstand der KV RLP berufen und abberufen. 9.2 Anerkennung und Ausbildung Voraussetzungen für die Tätigkeit als Tutor sind: - Qualifizierung zum Qualitätszirkel-Moderator, - Praktische Erfahrung als Qualitätszirkel-Moderator und eine - Qualifizierte Zusatzausbildung zum Qualitätszirkel-Tutor bei der KBV Die Ausbildung eines Tutors erfolgt nach Bedarf der KV RLP und wird im Einzelfall vom Vorstand der KV RLP beschlossen. Sie ist verknüpft mit dem Ziel einer langfristigen Zusammenarbeit im Rahmen der Qualitätszirkel. Die KV RLP übernimmt die Ausbildungskosten bei - 7 von 9 -

der KBV; darüber hinaus findet die jeweils geltende Entschädigungsordnung der KV RLP Anwendung. 9.3 Aufgaben Die Qualitätszirkel-Tutoren der KV RLP unterstützen die KV RLP bei der Aus- und Weiterbildung (z. B. Moderatorentraining/-treffen) sowie der Betreuung der anerkannten Qualitätszirkel-Moderatoren, sie achten dabei auf die Einhaltung dieser Leitlinie und nehmen Aufgaben wahr, die zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualitätszirkelarbeit in RLP dienen und ihnen durch die KV RLP übertragen wurden. 10 Evaluation Die Evaluation der Qualitätszirkelarbeit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Beurteilung der Wirksamkeit der Qualitätszirkel und der damit erzielten Qualitätsverbesserung. Es ist zwischen interner und externer Evaluation zu unterscheiden. Mit der internen Evaluation durch den Qualitätszirkel selbst wird überprüft, ob und in welchem Umfang der Qualitätszirkel die selbst bestimmten Ziele erreicht. Können diese Ziele ggf. nicht oder nur teilweise erreicht werden, sind die Ursachen hierfür zu analysieren. Die hauptsächlichen Fragestellungen sind weiterhin: Entspricht die Arbeitsweise den Grundsätzen der Qualitätszirkelarbeit gem. dieser Leitlinie? Konnte die Qualität der Versorgung in der Praxis messbar verbessert werden? Wurde die Versorgungszufriedenheit der Patienten verbessert? Fördert der Qualitätszirkel die berufliche Tätigkeit und/oder Arbeitszufriedenheit der Teilnehmer? Die interne Evaluation obliegt den Teilnehmern und dem Moderator des Qualitätszirkels. Die interne Evaluation kann in Form eines regelmäßigen Feedbacks (Rückmeldung) durch die Teilnehmer an den Moderator und einer gemeinsamen Auswertung erfolgen. Die externe Evaluation der Qualitätszirkelarbeit kann durch die KV RLP, die KBV oder durch ein externes Institut erfolgen. Die KV RLP behält sich vor, ggf. in Absprache mit den Moderatoren und Tutoren, eine solche Evaluation selbst oder durch ein externes Institut durchzuführen. Die Moderatoren sowie die Teilnehmer des Qualitätszirkels erklären sich durch die Teilnahme an dem Qualitätszirkel zur Mitwirkung an einer externen Evaluation bereit. 11 Datenschutz Bei der Arbeit in Qualitätszirkeln sind die Bestimmungen über den Schutz der Patientendaten und die ärztliche und psychotherapeutische Schweigepflicht zu beachten. Patientendaten dürfen nur in anonymisierter Form in die Qualitätszirkel eingebracht werden. Über Arzt- bzw. Praxisdaten, die in den Qualitätszirkeln offenbart werden, haben alle Beteiligten Stillschweigen zu wahren. 12 Übergangsregelung Die vor Inkrafttreten dieser Leitlinie anerkannten Qualitätszirkel bleiben innerhalb der Übergangsfrist bis 31.12.2011 weiter anerkannt. Die Anerkennung des Qualitätszirkels über den 31.12.2011 erfolgt nur bei Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen nach den Vorgaben dieser Leitlinie. - 8 von 9 -

13 Inkrafttreten Diese Leitlinie tritt zum 01.01.2012 an die Stelle der bisherigen Leitlinie der KV RLP zur Anerkennung, Durchführung und Gestaltung von Qualitätszirkeln in der Fassung vom 01.01.2011. Ausgefertigt: Mainz, den 21.11.2011 Gez. Dr. med. Olaf Döscher Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV RLP - 9 von 9 -