Wirtschaftsstrafrecht Strafverteidiger werfen Staatsanwälten Beugehaft vor Repräsentative Umfrage unter Deutschlands Verteidiger-Elite: Wie Staatsanwälte gegen Top-Manager vorgehen Düsseldorf 14. März 2008. Deutschlands führende Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht werfen den Staatsanwälten rigorose Ermittlungsmethoden vor. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Beratungsgesellschaft Wilmes Kommunikation unten den 70 besten Strafverteidigern aus 34 Kanzleien, die der juristische Fachverlag JUVE ermittelt hat. An der Befragung haben 21 Anwälte (dies entspricht einer Quote von 30 Prozent) aus 20 Kanzleien (dies entspricht einer Quote von 59 Prozent) teilgenommen. Die wichtigsten Ergebnisse: θ Die schärfste Waffe der Staatsanwaltschaft ist die Untersuchungshaft. 95 Prozent der Strafverteidiger sind der Meinung, dass die Staatsanwälte die Untersuchungshaft mitunter als Beugehaft einsetzen, um den Beschuldigten weich zu kochen und Geständnisse zu erzwingen. Kein Anwalt ist der Meinung, dass der Staatsanwalt alles vermeidet, was zu einer Bloßstellung des Beschuldigten führen kann. θ Die Durchsuchung der privaten Räume bedeutet einen massiven Eingriff in die Intimsphäre des Betroffenen. 86 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass die Fälle von unverhältnismäßigen und rechtswidrigen Hausdurchsuchungen deutlich zunehmen. In zahlreichen Fällen würden sich die Staatsanwälte bereits mit vagen Verdachtsmomenten oder gar Gerüchten begnügen. 1
θ Gerade prominente Beschuldigte fürchten das gewaltige Medieninteresse. Deshalb ist die Gefahr sehr groß, dass sie sich aus diesem Grund auf einen Deal mit der Staatsanwaltschaft einlassen, um eine Verfahrenseineinstellung gegen Auflagen zu erreichen - selbst dann, wenn sie von ihrer Unschuld überzeugt sind. 62 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass solche Deals die Regel sind. 33 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass solche Deals zunehmen und dass sie eine Schande für unser Rechtssystem seien. Geschäftsführer Frank Wilmes, der beschuldigte und angeklagte Prominente in der Medienarbeit berät: Staatsanwälte tragen mit rüden Ermittlungsmethoden wesentlich zur sozialen Vernichtung eines Beschuldigten bei. In vielen Fällen reichen vage Verdachtsmomente, um die große Keule zu schwingen. So ein Verhalten ist ungehörig. Kontakt: Frank Wilmes Telefon: 0211-33679293 E-Mail: wilmes@wilmes-kommunikation.de Gogrevestraße 1 40223 Düsseldorf 2
Wilmes Kommunikation Auswertung der Fragen zur Herangehensweise von Staatsanwaltschaften im Wirtschaftsstrafrecht 14. März 2008 Zielgruppe: Der juristische Fachverlag JUVE ermittelt jedes Jahr die besten Kanzleien für die wirtschaftsrechtliche Beratung und Verteidigung von Einzelpersonen. Hierbei handelt es sich um 70 Anwälte aus 34 Kanzleien. Genau diese Top- Zielgruppe im deutschen Wirtschaftsstrafrecht hat Wilmes Kommunikation schriftlich befragt. Quote: An der Befragung haben 21 Anwälte (dies entspricht einer Quote von 30 Prozent) aus 20 Kanzleien (dies entspricht einer Quote von 59 Prozent) teilgenommen. Drei weitere Anwälte haben ausführliche Eigenantworten gegeben und vier weitere Anwälte haben mitgeteilt, dass sie die Fragen nicht beantworten könnten, weil sie eine differenziertere Fragestellung gewünscht hätten. Zudem haben einige Anwälte, die der gleichen Kanzlei angehören, Gemeinschaftsantworten gegeben. Relevanz: Mit der relativ hohen Rücklaufquote sind plausible Aussagen zum Meinungsbild der deutschen Strafrechtselite zur Arbeitsweise von Staatsanwaltschaften möglich. Damit ergeben sich für die Wissenschaft neue Diskussionspunkte, um die befragen Themen inhaltlich und empirisch weiter zu entwickeln. 3
Auswertung zu diesen Punkten: 1. Anfangsverdacht oder Vermutungen 2. Ermittlungsverfahren und Medien 3. Deals mit der Staatsanwaltschaft 4.Hausdurchsuchung 5. Untersuchungshaft 4
(Prozentzahlen gerundet) 1) 152 Abs. 2 StPO: Anfangsverdacht versus Vermutungen Fast täglich lesen wir in der Zeitung, dass ein Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen einen Unternehmer oder Manager eingeleitet hat. Zahlreiche Ermittlungsverfahren werden jedoch ohne Ergebnis eingestellt. Woran liegt das? Welche Antwort trifft den Kern: θ Das Wirtschaftsstrafrecht ist komplex und unübersichtlich. Deshalb müssen viele Betroffene damit leben, dass sich ein Anfangsverdacht erst nach Durchführung weiterer auch unangenehmer Ermittlungen nicht erhärtet. Antworten: 10 (Quote: 48 Prozent) θ Die Staatsanwälte agieren im Wirtschaftsstrafrecht mitunter übermotiviert, schießen über das Ziel hinaus und verfahren nach dem Motto: Erst schlagen, dann fragen. Antworten: 4 (Quote: 19 Prozent) Antworten: 7 (Quote: 33 Prozent) 5
2) Ermittlungsverfahren und Medien Obwohl ein Ermittlungsverfahren nicht öffentlich ist, finden sich in den Medien Details zu den Vorwürfen, Namen, Fotos und sogar Lebensläufe. Wie bewerten Sie diesen Sachverhalt? Welche Antwort trifft den Kern: θ Die Staatsanwälte reichen Informationen gezielt weiter, um öffentlichen Druck auf den Beschuldigten auszuüben. Mit der Veröffentlichung gerät der Beschuldigte in die Defensive. Damit ist ein fairer Verlauf des Ermittlungsverfahrens kaum noch möglich. Antworten: 10 (Quote: 48 Prozent) θ Ich gehe davon, dass die Staatsanwaltschaft richtig und zur rechten Zeit informiert und dass ihre Pressearbeit zu keiner Vorverurteilung des Beschuldigten führt. Antworten: 6 (Quote: 29 Prozent) Antworten: 5 (Quote: 24 Prozent) 6
3) Deals mit der Staatsanwaltschaft Gerade prominente Beschuldigte fürchten das gewaltige Medieninteresse. Die Gefahr ist sehr groß, dass sie sich aus diesem Grund auf einen Deal mit der Staatsanwaltschaft einlassen, um eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen zu erreichen selbst dann, wenn sie von ihrer Unschuld überzeugt sind. Wie bewerten Sie diesen Zusammenhang? Welche Antwort trifft den Kern: θ Das ist die Regel. Antworten: 13 (Quote: 62 Prozent) θ Solche Deals nehmen zu. Sie sind jedoch eine Schande für unser Rechtsystem. Antworten: 7 (Quote: 33 Prozent) Antworten: 1 (Quote: 5 Prozent) 7
4) Hausdurchsuchung Die Durchsuchung der privaten Räume bedeutet einen massiven Eingriff in die Intimsphäre des Betroffenen. Dagegen steht das Strafverfolgungsinteresse des Staates. Wie bewerten Sie diesen Sachverhalt? Welche Antwort trifft den Kern: θ Die Rechtsgüter - das Schutzbedürfnis des Einzelnen und das Strafverfolgungsinteresse des Staates halten sich noch die Waage. Antworten: 2 (Quote: 10 Prozent) θ Die Fälle von unverhältnismäßigen und rechtswidrigen Hausdurchsuchungen nehmen deutlich zu. In zahlreichen Fällen begnügen sich Staatsanwälte bereits mit vagen Verdachtsmomenten oder gar Gerüchten. Antworten: 18 (Quote: 86 Prozent) Antworten: 1 (Quote: 5 Prozent) 8
5) Untersuchungshaft Die schärfste Waffe der Staatsanwaltschaft ist die Untersuchungshaft. Wie bewerten Sie dieses Instrument der Strafverfolgung? Welche Antwort trifft den Kern: θ Die Staatsanwaltschaft vermeidet alles, was zu einer nicht durch den Zweck der Ermittlungen bedingten Bloßstellung des Beschuldigten führen kann. θ In der Praxis wird die die U-Haft mitunter als Beugehaft eingesetzt, um den Beschuldigten weich zu kochen und Geständnisse zu erzwingen. Antworten: 20 (Quote: 95 Prozent) Antworten: 1 (Quote: 5 Prozent) 9