Prof. Johann Horstmann

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Transkript:

Bilanzpolitische Entscheidungen für die erste Eröffnungsbilanz in Niedersachsen Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hannover e. V. Wielandstraße 8 30169 Hannover 1

Prof. Johann Horstmann Kommunalbeamter Kämmerer der Samtgemeinde Harpstedt Dozent am Nds. Studieninstitut in Hannover Aus- und für die Kommunalverwaltung 10 Jahre hinzugewähltes Mitglied im Wirtschafts- u. Finanzausschuss der Stadt Hemmingen Mitglied im erw. Vorstand des Fachverbandes der Kämmerer in Niedersachsen Mitarbeit bei der Haushaltsreform in Niedersachsen, insbesondere GemHKVO Mitglied der Arbeitsgruppe Umsetzung Doppik beim MI 2

Problemstellungen für die Haushaltswirtschaft Sollfehlbeträge (SFB) aus den letzten kameralen Abschlüssen, die in die erste Eröffnungsbilanz übernommen werden und ausgeglichen werden müssen Liquiditätskredite (= Kassenkredite) Fehlbeträge im NKR (große) Überschüsse im Ergebnishaushalt bzw. Ergebnisrechnung 3

Problemstellungen für die Haushaltswirtschaft Sollfehlbeträge (SFB) aus den letzten kameralen Abschlüssen, die in die erste Eröffnungsbilanz übernommen werden und ausgeglichen werden müssen Lösungsmöglichkeiten: g Überschüsse in der Ergebnisrechnung Überschuss in der Finanzrechnung beim Saldo Investitionstätigkeit ohne Kreditaufnahme in dem Haushaltsjahr 4

Problemstellungen für die Haushaltswirtschaft Liquiditätskredite (= Kassenkredite) Lösung: Überschüsse im Finanzhaushalt und insbesondere in der Finanzrechnung 5

Kassenkredite der Kommunen in Niedersachsen (in Mio. EURO) Mio. 5.000 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 4.495 4032 4.032 3.537 2.878 1.809 2.037 1.407 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 6

Problemstellungen für die Haushaltswirtschaft Fehlbeträge im NKR Lösungsmöglichkeiten: Überschüsse in der Ergebnisrechnung in der Vergangenheit = Bestand in der Rücklage Überschüsse Überschüsse im Ergebnishaushalt h und insbesondere in der Ergebnisrechnung in der Zukunft 7

Problemstellungen für die Haushaltswirtschaft (große) Überschüsse im Ergebnishaushalt bzw. in der Ergebnisrechnung Lösung: mehr Aufwand, insbesondere zahlungsunwirksamer Aufwand z. B. Abschreibungen 8

NKR NKR Bilanz Bilanz Akti Passiva Finanz Finanzhaushalt haushalt Ergebnis Ergebnishaushalt haushalt Aktiva Passiva V ö V ö Netto Netto Finanzrechnung Finanzrechnung Ergebnis Ergebnisrechnung rechnung Vermögen Vermögen Netto Nettoposition position Einzahlungen./. Auszahlungen rechnung rechnung Erträge./. Schulden Schulden Rück Rück- Auszahlungen./. Aufwendungen Liquide Liquide Mittel Mittel stellungen stellungen Liquiditätssaldo Ergebnissaldo 9

Grundsatz der Bilanzidentität 44 Abs. 2, 48 Abs. 1 GemHKVO bilanz des Vorjahres Eröffnungs- Schluss- bilanz = des nächsten Jahres 10

Haushaltsplan 85 NGO Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Ertrag Aufwand Einzahlungen Auszahlungen VE Periodisierung der Ressourcen Kassenwirksamkeit (= Ist-Buchungen ) 11

Haushaltsplan 85 NGO Ergebnishaushalt Ertrag Aufwand zahlungs- zahlungs- zahlungs- zahlungs- wirksam unwirksam wirksam unwirksam 12

Haushaltsplan 85 NGO Ergebnishaushalt Finanzhaushalt: h laufende Verwaltungstätigkeit Ertrag zahlungs- wirksam Aufwand zahlungs- wirksam Einzahlungen Auszahlungen 13

Haushaltsplan 85 NGO Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Ertrag Aufwand Ein- zahlungen Aus- zahlungen zahlungs- zahlungs- Problem: unwirksam ik unwirksam ik Spätere Zahlungswirksamkeit z. B. bei Rückstellungen 14

Finanzhaushalt 3 GemHKVO Einzahlungen für: Auszahlungen für: laufende Verwaltungstätigkeit ( Erträge ) laufende Verwaltungstätigkeit ( Aufwendungen ) Investitionstätigkeit Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit g ( Kreditwirtschaft ) Finanzierungstätigkeit ( Kreditwirtschaft ) 15

Ertrag / Einzahlung Aufwand / Auszahlung Soll Ergebnisrechnung als Konto Haben Aufwand = zahlungswirksam Ertrag = Auszahlungen = zahlungswirksam = 700 = Einzahlungen Aufwand = 850 = zahlungsun unwirksam = 200 Ertrag = zahlungsun unwirksam ik Überschuss = 80 = 130 16

Ertrag / Einzahlung Aufwand / Auszahlung Soll Finanzrechnung als Konto Haben Aufwand Ertrag = zahlungswirksam = zahlungswirksam = Auszahlungen = Einzahlungen = 700 = 850 Liquiditätsüberschuss = 150 17

Verwendung eines Liquiditätsüberschusses idität aus laufender Verwaltungstätigkeit: Tilgung von Krediten Finanzierung von Investitionen und IFM 18

Ergebnishaushalt o. Erträge: 28.915.400 o. Aufwand: 28.915.400 Saldo: 0 19

Finanzhaushalt Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit: 27.163.200 Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit: 25.725.900 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit: 1.437.300 300 20

Finanzhaushalt Saldo laufende Verwaltungstätigkeit: 1.437.300 Auszahlungen für Tilgung: 1.364.600 600 freie Spitze für Investitionen 72.700700 21

Finanzhaushalt Auszahlungen Investitionen 6.214.000 Einzahlungen Investitionen - 2.235.200 Saldo Investitionen - 3.978.800 freie Spitze lfd. Verwaltung + 72.700 Kreditaufnahme +365.000 nicht gedeckt - 3.541.100 100 Bestand an Zahlungsmitteln 2.977.000 Sonderrücklage Gebührenausgleich (686.000 ) Entnahme aus der Sonderrücklage 216.500 Liquiditätskredit - 347.600 Liquiditätskredit 22

1. Eröffnungsbilanz 61 GemHKVO Berichtigung der 1. Eröffnungsbilanz Fehler Fehl- ent- scheidungen 23

Arbeiten zur 1. Eröffnungsbilanz Inventur Inventar Inventur mit Bewertung des Vermögens, der Schulden und der Rückstellunge n Eröffnungsbilanz 24

Arbeiten zur 1. Eröffnungsbilanz Ob der Vermögensgegenstand, die Schuld oder die Rückstellung in das Inventar aufgenommen wird Inventur zählen, wiegen, messen und bewerten Wie, mit welchem Wert wird der VG, die Schuld oder die Rückstellung in das Inventar aufgenommen? 25

wirtschaftliches Eigentum: 37 I 1 Nr. 1 GemHKVO 39 Abs. 2 Abgabenordnung: Übt ein anderer als der Eigentümer die tat- sächliche h Herrschaft über ein Wirtschaftsgut t in der Weise aus, dass er den Eigentümer im Regelfall ll für die gewöhnliche h Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirt- schaftsgut t wirtschaftlich h ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen. 26

Vermögensgegenstände (VG) nicht abnutzbar abnutzbar b keine Abschreibung keine Belastung im Ergebnishaushalt keine Ressourcen für Wiederbeschaffung Abschreibung Belastung im Ergebnishaushalt Ressource für Wiederbeschaffung 27

Grundsatz: fortgeführte Anschaffungs-bzw. Herstellungswerte Anschaffungs- bzw. Herstellungswert abzüglich Abschreibungen = fortgeführter AHW für die Bilanz Ausnahme: rückindiziert Zeitwerte Die Anschaffungs- bzw. Herstellungswerte dürfen nicht überschritten werden!!! 28

Nettoposition: Ermittlung Reinvermögen Vermögen - Schulden, Rückstellungen = Nettoposition - Rücklagen - Sonderposten (- Ergebnisvortrag) = Reinvermögen ermögen 29

82 Abs. 5 Satz 2 NGO Eine Verrechnung von Fehlbeträgen mit Reinvermögen ist unzulässig. 30

Bilanz Vermögen 500 Reinvermögen 300 Sonderposten Fremdkapital 200 31

Soll NKR Ergebnisrechnung Haushaltsausgleich Haben Aufwendungen Erträge einschließlich Abschreibungen Fehlbetrag 32

Bilanz Vermögen 350 Reinvermögen 150 Sonderposten Fremdkapital 200 33

Soll NKR Ergebnisrechnung Haushaltsausgleich Haben Aufwendungen einschließlich Abschreibungen Erträge Überschuss 34

Bilanz Vermögen 150 Reinvermögen 50 Fremdkapital 200 35

Aktiva Bilanz Passiva Immat. Vermögen Sachvermögeng Finanzvermögen Liquide Mittel ( Bank) Nettoposition Reinvermögen Rücklagen Sonderposten J Jahresergebnis Schulden Deckungskreditek k Liquiditätskredite Verbindlichkeiten Rückstellungen 36

Sonderposten: Zuwendungen für Vermögensgegenstände Beiträge ä und ähnliche h Entgelte Gebührenausgleichg Bewertungsausgleich (bei Zeitwerten) Sonstige Sonderposten 37

82 Abs. 5 S. 2 NGO Eine Verrechnung von Fehlbeträgen mit Reinvermögen ist unzulässig. 38

1. Eröffnungsbilanz 60 GemHKVO Bei der Inventur kann auf die Erfassung von beweglichen VG bis 5.000 (einschl. USt) verzichtet werden. 39

1. Eröffnungsbilanz 60 GemHKVO Die Erfassung von abgeschriebenen beweglichen VG kann unterbleiben. 40

1. Eröffnungsbilanz 60 GemHKVO Auf eine Aktivierung geleisteter Investitionszuweisungen kann verzichtet werden. 41

1. Eröffnungsbilanz 60 GemHKVO Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 erworben wurden, können mit einem Zeitwert angesetzt werden, wenn... 42

1. Eröffnungsbilanz Art. 6 Abs. 11 Der Umstellungsaufwand für NKR kann aktiviert werden... Abschreibung h über 15 Jahre = Aufwand in der Ergebnis- rechnung 43

Diskussion: i Bitte stellen Sie Fragen. 44

NKR - sangebote Nutzen Sie die sangebote des Nds. Studieninstitutes Hannover Wielandstraße 8 30169 Hannover www.nsi-hannover.de Ansprechpartner: Johann Horstmann Email: johann.horstmann@nsi-han.de Telefon: 0511 1609-350 45