NEWSLETTER. Dezember 2006 Jahrgang 5, Ausgabe 4. In dieser Ausgabe. Liebe Leserinnen und Leser,

Ähnliche Dokumente
Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab

NEWSLETTER. März 2006 Jahrgang 5, Ausgabe 2. In dieser Ausgabe. Liebe Leserinnen und Leser, Aktuelle Änderungen und Neufassungen

Registerführung Hinweise II

2 Nachweisführung bei der Verbringung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Entsorgung

Änderung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Konsequenzen aus der Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Nachweisverordnung

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle

eanv elektronisches Abfallnachweisverfahren

Elektronisches Abfallnachweisverfahren Grundlagen für Bauherren / Auftraggeber

Beck-Texte im dtv Abfallrecht: AbfR. Textausgabe. von Prof. Dr. Martin Beckmann. 14., überarbeitete Auflage

Vollzugshilfe zum novellierten Nachweisrecht

Gebührenübersicht gültig ab 7. Sep. 2012

Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach abfallrechtlichen Vorschriften (LAbfWZustVO)

- für Handwerksbetriebe und Baudienstleister - Nachweisführung bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Abbruchund Bautätigkeiten

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *)

Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Änderung in den Verfahrensabläufen Nachweis- und Registerführung im Rahmen des elektronischen Nachweisverfahrens

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.

Ordnungsgemäße und umweltverträgliche. Abfällen aus der Reinigung und Entschichtung von Oberflächen

Das elektronische Abfall- Nachweis-Verfahren (eanv)

Die Feinstaubplakette

Entsorgungsnachweis / Sammelentsorgungsnachweis (EN/SN)

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA

Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument

Neue Pflichten für Unternehmen im Rahmen der neuen abfallrechtlichen Anzeige- und Erlaubnisverordnung

Abfallrechtliches Nachweisverfahren Verbleibskontrolle

Altölverordnung (AltölV) in der Bekanntmachung der Neufassung vom (BGBl. I S. 1368)

VSK Ein Hilfsmittel zur Gefährdungsbeurteilung

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Kreislaufwirtschaftsgesetz. Elektro- Elektronikgerätegesetz. Elektrogeräteregister (E.A.R.)

Arbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/2957/7 15. Wahlperiode

Elektronische Registerführung. Worauf ist zu achten?

Verordnung über die Andienung gefährlicher Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung SoAbfEV)

Tabelle 0: Einstufung und Kennzeichnung nach geltendem Chemikalienrecht

12. IHK-Umweltkongress. Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen

Allgemeines, Aufbau und Anwendung der TRbF (Hinweise des BMA)

1/2/3 das elektronische Abfallnachweisverfahren. Einfach, sicher, effizient. im Unternehmensverbund der Entsorgung Dortmund GmbH

1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz

Erläuterungen zentraler Aussagen der TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen

Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen (Abfallwirtschaftskonzept- und - bilanzverordnung - AbfKoBiV)

Vom 3. März 2003 (GBl. S. 180) geändert am 01. Juli 2004 (GBl. S. 469)

Bekanntmachung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vom

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler

Explosionsschutz. Kommentar zur ExVo und BetrSichV

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - 1 Anwendungsbereich

Aktuelles aus dem Ministerium für Umwelt und Verkehr

Lehrgang Registerführung

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?

Agenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration

Betriebssicherheitsverordnung - Stand des Regelwerks im Explosionsschutz (TRBS)

KfW-Verordnung. Verordnung

Arbeitssicherheit Gefahrstoffmanagement. TIPP Schulungen

Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten

Informationen aus der FAHRZEUGTECHNIK

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5464. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Inneres und Sport. Hannover, den

Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung

Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung. Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG

MuSch Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *)

Die neue Gefahrstoffverordnung 2004

Deregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit. Folgen für die tägliche Arbeit

Verantwortungsvoller Umgang mit Nanomaterialien in der chemischen Industrie

Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Leseprobe zum Download

Betriebssicherheitsverordnung

Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?

Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x )

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

Umweltrahmengesetz. Art 1 Immissionsschutz. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -

VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung. Jan König Referent Normen und Richtlinien.

Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren

Ihre Nachricht Unser Zeichen Ihr Ansprechpartner Datum Patricia Guckelmus /

Info der Zulassungsbehörde Ebersberg. Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge (Feinstaubplaketten)

Änderung der Nachweispflicht über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ab dem 1. April 2010.

Klippen bei der Nachweisführung und wie man sie erfolgreich umschifft. Teil I: Entsorgungsnachweis

Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Nachweisverordnung (NachwV) - Das ändert sich für Sie!

Sicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus?

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Antrag auf Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach 44 Infektionsschutzgesetz

Verordnung zur Beförderungserlaubnis (Beförderungserlaubnisverordnung - BefErlV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Die Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten

III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:

Explosionsschutz ohne Aktualisierungsservice

UMSETZUNG DER BIOABFALLVERORDNUNG IN DEN LÄNDERN - VOLLZUGSHINWEISE

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal

Transkript:

NEWSLETTER Liebe Leserinnen und Leser, mit unserem letzten Newsletter für das Jahr möchten wir uns an dieser Stelle bei allen unseren Kunden herzlich für die angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie die positive Resonanz auf unsere Newsletter bedanken. Das Jahr war im Bereich der Umweltvorschriften durch eine Vielzahl von en und auch neuen Vorschriften geprägt. Aktuellstes Thema ist das Abfallrecht, wozu wir bereits eine Sonderausgabe veröffentlicht haben. Auch in dieser Ausgabe werden Sie hierzu Informationen finden. Fast schon in guter Tradition geben wir Ihnen nochmals einen tabellarischen Überblick über die wesentlichen Neuerungen im Bereich des Umweltrechts im Jahr. Natürlich werden wir Sie auch im neuen Jahr regelmäßig mit interessanten Informationen versorgen und freuen uns über Ihre Reaktionen und Anregungen zu unserem Infoservice. Das gesamte Team der proterra GmbH wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen frohe Festtage und einen guten Start in das Jahr 2007. Anton Backes Geschäftsführer 1

Aktuelle en und Neufassungen von Vorschriften Verordnung zur In unserer Sonderausgabe vom August hatten wir bereits über das Artikelgesetz zur (BGBl. Nr. 34 vom 20.07. S. 1619) berichtet. Im Oktober wurde nun die Verordnung zur (BGBl. Nr. 48 vom 26.10. S. 2298) veröffentlicht. Beide Regelungen haben zum Ziel, die abfallrechtliche effizienter und zugleich kostengünstiger zu gestalten und damit dauerhaft Bürokratie in diesem Bereich abzubauen. Darüber hinaus wird das deutsche Abfallrecht noch stärker als bisher mit den EU-rechtlichen sregelungen harmonisiert. Dies soll die Bewältigung der spflichten für international arbeitende Unternehmen erleichtern. Den inhaltlich größten Anteil nimmt in der Verordnung der Artikel 1 mit der Neufassung der Nachweisverordnung ein. Im Sinne der Zielsetzung des Artikelgesetzes und der Verordnung werden über die Nachweisverordnung neue Kommunikationsformen zwischen den Beteiligten eingeführt. Dies bedeutet konkret, dass künftig die erforderlichen sdaten mit moderner Kommunikationstechnik übermittelt und gespeichert werden. Bis zum Jahr 2010 wird die EDV- flächendeckend für alle Beteiligten eines Entsorgungsvorgangs (Erzeuger, Transporteur, Entsorger) verpflichtend sein. Die en des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes treten am 1. Februar 2007 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt tritt auch die neue Nachweisverordnung in Kraft. Weitere Inhalte der Verordnung zur im Überblick: Artikel 2 der Altölverordnung Artikel 2a der Altholverordnung (seit 27.10. kann die Deklaration der Altholzkategorie auch in Praxisbelegen (Liefer- oder Wiegeschein) oder Begleitschein statt dem bisherigen Anlieferungsschein erfolgen) Artikel 3 der PCB/PCT-Abfallverordnung Artikel 4 der Klärschlammverordnung Artikel 5 der Bioabfallverordnung Artikel 6 der Deponieverordnung Artikel 7 der Gewerbeabfallverordnung Artikel 7a der Altfahrzeug-Verordnung Artikel 7b der Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel Abfalleinstufung Mit den en werden ab dem 01.02.2007 neue Begriffe eingeführt, die in der folgenden Tabelle gegenübergestellt sind: bisher neu Erläuterung besonders überwachungsbedürftige Abfälle gefährliche Abfälle alle Abfallschlüsselnummern im AVV mit * nicht besonders überwachungsbedürftige Äbfälle nicht gefährliche Abfälle alle Abfallschlüsselnummern im AVV ohne * überwachungsbedürftiger Abfall - weggefallen mit der Aufhebung der BestVAbfV 2

Die folgende Tabelle stellt die für die Praxis relevanten en der Nachweisverordnung zusammen: Nachweisführung bisher neu Kurzbeschreibung Nachweisverfahren für Nachweisverfahren Die Nachweisführung für die besonders überwachungsbedürftige für gefährliche Abfälle Entsorgung gefährlicher Abfälle. ( 3 16) Abfälle wird nach einer Übergangsfrist von 42 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung verbindlich in elektronischer Form vorgeschrieben, frühestens ab Privilegiertes Verfahren ( 10 14) für besonders überwachungsbedürftige Abfälle. Vereinfachtes Nachweisverfahren für überwachungsbedürftige Abfälle Verwaltungsvorschrift regelt Zulässigkeit der Entsorgung in Zwischenlagern in Einzelfällen.. privilegiertes Verfahren für Entsorgungsfachbetriebe, EMAS- Betriebe und freigestellte Betriebe ( 7) - Privilegiertes Nachweisverfahren für Sammelentsorgungsnachweise für als Entsorgungsfachbetrieb zertifizierte Einsammler Vereinfachtes Nachweisverfahren entfällt Entsorgungsnachweis in einem Zwischenlager ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. ( 5 (1) Nr.3) dem 01.04.2010. Die vorgesehene Entsorgung ist der für die Entsorgungsanlage zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Bestätigung des Entsorgungsnachweises entfällt. Es entfällt die behördliche Bestätigung; die Abfälle, für die ein priv. Verfahren möglich ist, sind in der Anlage zu 9 aufgeführt. Vor Beginn der Einsammlung ist eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zu machen. Ab dem 01.02.2007 ist die Nachweisführung ausschließlich für gefährliche Abfälle obligatorisch. Die Entsorgerbehörde kann die Zulässigkeit einer Abfalllagerung bestätigen, wenn die weitere Entsorgung durch entsprechende Entsorgungsnachweise bereits festgelegt ist. Unverändert bleiben die bisherigen Schwellengrenzen der Nachweispflicht mit 2 t für Kleinmengen und 20 t für Sammelentsorgung Besonderer Hinweis zur Deklarationsanalyse: Das Formblatt Deklarationsanalyse ist in jedem Fall auszufüllen. Es ist zwingender Bestandteil des Entsorgungsnachweises und bei jedem Transport mitzuführen. 3

Prüfung der Nachweispflicht nach Nachweisverordnung In Anlehnung an eine Veröffentlichung der IHK Nord Westpfalen finden Sie auf unserer Homepage (www.proterra-umwelt.de) unter der Rubrik News ein Schema zur Prüfung der Nachweispflicht zum Download. Weitere wichtige en zum Thema Nachweisführung ab dem 01.02.2007 soll die Rücknahme von Herstellern/Vertreibern auf Antrag von der Nachweispflicht befreit werden. anstelle des bisherigen Nachweisbuches ist zukünftig ein sogenanntes Register über die Abfallentsorgung zu führen. Die Aufbewahrungsfrist des Registers wurde für alle Beteiligten auf 3 Jahre festgelegt (bisher galt für Entsorgungsanlagen 10 Jahre nach Stilllegung. Zu einer Registerführung für nicht gefährliche Abfälle sind ausschließlich die Entsorger verpflichtet. In dem Register sind die Nachweise über die Entsorgung in chronologischer Reihenfolge abzulegen und einander zugeordnet aufzubewahren (EN, BS, ÜS, etc.). Bestehende Entsorgungsnachweise und Freistellungen gelten bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer fort. Die neuen Nachweisformulare sind erst ab dem 01.04.2010 zu verwenden. Entsprechend der weiteren Entwicklung werden wir Sie über die elektronische Nachweisführung im Rahmen unserer nächsten (Sonder-) Newsletter weiter unterrichten. Saarland Wie bereits in unserem letzten Newsletter berichtet, wird im Saarland die abfallrechtliche ab dem 01.01.2007 durch das Landesamt für Umweltund Arbeitsschutz (LUA) durchgeführt. Die Zuweisung von gefährlichen Abfällen zu Entsorgungsanlagen entfällt in diesem Zusammenhang. Für Rückfragen, hier die Adressdaten: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Don-Bosco-Straße 1 66119 Saarbrücken Tel. 0681 85000 Ansprechpartnerin: Frau Dr. Monika Kessler-Schmitt 4

Aktuelle en und Neufassungen von Vorschriften 35. BImSchV - Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung Mit der Verordnung wird die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemission bundesweit einheitlich geregelt. Außerdem wird ein Verkehrszeichen eingeführt, das die örtlichen Behörden zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aufstellen können. Die Partikelemissionen aus Dieselmotoren tragen mit einem deutlichen Anteil zur Feinstaubbelastung bei. Daher können zur Minderung für hochemittierende Fahrzeuge örtliche Fahrbeschränkungen unabweisbar sein. Durch Plaketten gekennzeichnete Kraftfahrzeuge können von solchen Beschränkungen, über die auf Länderebene entschieden wird, ganz oder teilweise ausgenommen werden. Gekennzeichnet werden Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Busse von Euro 2 bis Euro 4 (Pkw) und Euro II bis Euro V (Lkw, Busse) nach den von den Fahrzeugen eingehaltenen europäischen Grenzwertstufen. Durch erfolgreiche Nachrüstung des Fahrzeugs können Autofahrer die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe erreichen. Maßnahmenkonzept Mit dem Einfachen Maßnahmenkonzept (EMKG) entwickelte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine praxisnahe Handlungshilfe zum Umgang mit n. Insbesondere Klein- und Mittelunternehmen erleichtert es die Umsetzung der neuen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV2005). Eine der wesentlichen Neuerungen der GefStoffV2005 ist das Schutzstufenkonzept, das grundlegende Maßnahmenpakete zur Beseitigung oder Verringerung der Gefährdung definiert. Die erforderlichen betrieblichen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit n lassen sich jetzt per Mausklick ermitteln, denn in Kooperation mit der Firma O3 Software GmbH & Co. KG bietet die BAuA das Einfache Maßnahmenkonzept jetzt online an. Über die Domäne www.emkg.de kann direkt auf die Online-Version EMKGweb zugegriffen werden. Auch ohne besondere Vorkenntnisse lassen sich mit dem EMKG Problemschwerpunkte frühzeitig erkennen und Handlungsprioritäten setzen. Dazu reichen leicht zu beschaffende Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern sowie aus Betriebsbegehungen oder Verfahrensanweisungen aus. Ob diese Maßnahmenpakete für die spezielle betriebliche Tätigkeit ausreichend sind, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch fachkundige Personen geprüft werden. Weitere Informationen, die Rahmenbedingungen, die Konzeption sowie eine Vielzahl von Praxishilfen zum Einfachen Maßnahmenkonzept befinden sich unter www.einfaches-massnahmenkonzept-gefahrstoffe.de auf der BAuA-Homepage. Der Ausschuss für Betriebssicherheit hat am 27. 10. weitere Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) verabschiedet: TRBS 1002 TRBS 1121 TRBS 2111 TRBS 2121 TRBS 2131 TRBS 2142 TRBS 2181 "Begriffe" "en und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen" Teil 3 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Oberflächen" "Gefährdungen durch Absturz von Personen, Lasten und Materialien" "Elektrische Gefährdungen" "Gefährdungen durch Dampf und Druck" "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln" 5

Übersicht: Neue und geänderte Vorschriften Titel Quelle Status Verordnung über die Anwendung von Düngemittel, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung DüV) Vierte Verordnung zur der Verpackungsverordnung Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 34. BImSchV - Verordnung über die Lärmkartierung JGS-Anlagen-VO - Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist, Silagesickersäften- Saarland Gesetz Nr. 1590 zur Neuordnung der Sonderabfallüberwachung Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz SNG) Verordnung über die Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz SIFG Gesetz zur abfallrechtlichren 35. BImSchV - Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung Verordnung zur BGBl I Nr. 2 vom 13.01. BGBl. I Nr. 1 vom 06.01. S. 2 BGBl. I vom 09.02. S. 324 BGBl. I Nr. 12 vom 15.03. S. 516 Amtsbl. d. Saarlandes vom 24.04. S. 659 Amtsbl. d. Saarlandes vom 27.04. Abl. Nr. 22 vom 01.06., S. 726 Bekanntmachung vom 13.08. Abl. Nr. 40 vom 14.09. S. 1624 BGBl.I Nr. 34 vom 20.07. S.1619 BGBl. Nr. 46 vom 16.10. S. 2218 BGBl. I Nr. 48 vom 26.10. 6 Neufassung neue Vorschrift en versch. Vorschriften Neufassung aufgehoben neue Vorschrift en versch. Vorschriften neue Vorschrift en versch. Vorschriften Dritte Verordnung zur der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn BGBl. I Nr. 55 vom 06.12. TRGS 420 - Verfahrens- und stoffspezifische BArbBl. 1/ S. 38 Neufassung Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte BArbBl. 1/ S. 41 Neufassung TRGS 901 - Begründungen und Erläuterungen BArbBl. 1/ S. 38 zu Grenzwerten in der Luft am Arbeits- platz TRBA 400 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen BArbBl. 6/ S. 62 Neufassung