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Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10025 21. Wahlperiode 11.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke, Michael Kruse und Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 04.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann im E-Commerce Mit Beginn des Ausbildungsjahres 2018/2019 soll erstmals auch in Hamburg der völlig neue kaufmännische Beruf Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce ausgebildet werden. Der Einzelhandel zeigte sich federführend in der Entwicklung des neuen Berufes. Handelsunternehmen erhalten durch das neue Berufsbild eine Option, ihren durch E-Commerce und Multichannel-Handel wachsenden Fachkräftebedarf zu decken. Als ausbildende Unternehmen kommen insbesondere in Betracht, diese bereits im Onlinehandel tätig sind. Im Einzelhandel ist der Onlinehandel ein dynamischer Wachstumstreiber. Die Hälfte des Umsatzwachstums entfällt ausschließlich auf ihn. In den Sortimentsbereichen Fashion & Accessoires sowie Electronics & Elektrogeräte hat der Onlinehandel inzwischen einen Anteil am gesamten Einzelhandelsumsatz von mehr als 25 Prozent. Im Non-Food-Einzelhandel liegt der Onlineanteil aktuell bei rund 14 Prozent. Unter Einschluss des Lebensmitteleinzelhandels, in dem nur rund 1 Prozent online erlöst wird, liegt der Onlineanteil bei rund 10 Prozent. In den kommenden Jahren ist eine Fortsetzung des rapiden Wachstums zu erwarten. Auch Handelsunternehmen, die keine dezidierte E-Commerce-Strategie verfolgen, benötigen künftig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die intern die Voraussetzungen schaffen, um am vernetzten Handel teilnehmen zu können. Solche Unternehmen bieten ausgebildeten Kaufleuten im E-Commerce eine weitere Beschäftigungsmöglichkeit. Auch in anderen Wirtschaftsbereichen wird zunehmend E-Commerce praktiziert überall dort, wo Waren und Dienstleistungen über das Internet angeboten und vertrieben werden. Wichtige Beispiele sind der Tourismus und Hersteller mit Direktvertrieb an Endverbraucher sowie Fertigungsbetriebe und Industriebetriebe, die zunehmend ihre Produkte über Online-Beschaffungsmarktplätze vertreiben. Geeignet ist der Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce für Absolventen aller Schulformen. Um den neuen Auszubildenden gerecht zu werden, muss der neue Beruf auch entsprechend bestmöglich ausgestattet werden. Noch gibt es keine gültige Ausbildungsverordnung oder einen Rahmenlehrplan für den Beruf Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce.

Drucksache 21/10025 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: Der Bund gibt durch Gesetze und Verordnungen den rechtlichen Rahmen der Berufsausbildung vor. Die Entwicklung neuer Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne läuft nach einem geregelten Verfahren ab, an dem der Bund, die Länder, Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Berufsbildungsforschung beteiligt sind. Die Dauer der Verfahren ist grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt. Ausbildungsordnungen sind Vorschriften, die die Ziele, Inhalte und Prüfungsanforderungen für die Ausbildung in Betrieben festlegen. Diese werden von den zuständigen Bundesministerien im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch Rechtsverordnungen erlassen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Sie gelten bundesweit und haben Gesetzescharakter. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) bereitet die Ausbildungsordnungen inhaltlich vor. Es erarbeitet die Entwürfe gemeinsam mit Sachverständigen aus der Berufspraxis, die von den Arbeitgebern und Gewerkschaften entsandt werden. Ausbildungsordnungen für die Betriebe und Rahmenlehrpläne für die berufsbildenden Schulen werden in der Erarbeitungs- und Abstimmungsphase zeitgleich erstellt und aufeinander abgestimmt. Das BIBB bittet die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Gewerkschaften, Sachverständige zu benennen, die dann als Sachverständige des Bundes (Vertreter der betrieblichen Praxis) gemeinsam mit dem BIBB den Entwurf einer Ausbildungsordnung erarbeiten. In Abstimmung mit der Arbeit der Sachverständigen des Bundes entwickeln Sachverständige der Länder den Entwurf eines Rahmenlehrplans für den Berufsschulunterricht. In einer gemeinsamen Sitzung am Ende der Erarbeitungsphase beraten die Sachverständigen des Bundes und der Länder die beiden Entwürfe abschließend und stimmen sie hinsichtlich der zeitlichen Entsprechung und inhaltlich aufeinander ab. Der abgestimmte Entwurf der Ausbildungsordnung wird dem Hauptausschuss des BIBB zur Stellungnahme zugeleitet. Die zustimmende Stellungnahme des Hauptausschusses zu den Ordnungsunterlagen ist gleichzeitig die Empfehlung an die Bundesregierung, die Ausbildungsordnung in der vorgelegten Form zu erlassen. Der Bund-Länder-Koordinierungsausschuss Ausbildungsordnungen/Rahmenlehrpläne (KoA) stimmt schließlich der neuen Ausbildungsordnung und dem damit abgestimmten Rahmenlehrplan zu. Der Bund-Länder-Koordinierungsausschuss Ausbildungsordnungen/Rahmenlehrpläne besteht aus Vertretern und Vertreterinnen der für die Berufsschule zuständigen Ministerien aller 16 Länder, des BMBF und den für die jeweiligen Ausbildungsordnungen zuständigen Fachministerien, in der Regel das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das zuständige Ministerium erlässt danach im Einvernehmen mit dem BMBF die Ausbildungsordnung und veröffentlicht sie im Bundesgesetzblatt; als Datum des Inkrafttretens wird in der Regel der Beginn des folgenden Ausbildungsjahres, also der 1. August, festgelegt. Der Rahmenlehrplan wird in der Regel von den einzelnen Bundesländern entweder unmittelbar übernommen oder in länderspezifische Lehrpläne für die Berufsschulen umgesetzt. Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) hat sich mit dem Vorhaben befasst, nachdem der Antrag des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung für den neuen Beruf Kaufmann/-frau im E-Commerce am 24. Juni 2016 an das BMWi gestellt worden ist. Kaufmann/-frau im E-Commerce ist ein kaufmännischer Beruf, der unter anderem Überschneidungen mit den Berufen Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel, Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation, Kaufmann/ -frau für Büromanagement und Kaufmann/-frau für Dialogmarketing aufweist und als Ausbildung zum 1. August 2018 beginnen soll. Im Zuge des Neuordnungsverfahrens hat das HIBB die Schulleitungen der zwei berufsbildenden Schulen im Einzelhandel Berufliche Schule an der Alster (BS 01) und Berufliche Schule Altona (BS 02), der berufsbildenden Schule für Großhandel Berufliche Schule City Süd (BS 32), der 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/10025 berufsbildenden Schule für Medienberufe und Kommunikation Berufliche Schule für Medien und Kommunikation (BS 17) sowie der berufsbildenden Schule für kaufmännische IT-Berufe Berufliche Schule City Nord (BS 28) am 29. September 2016 über das Vorhaben informiert. Mit den Schulen wurde folgendes Verfahren vereinbart: - Bildung eines Hamburg-internen Arbeitskreises mit Vertretern der BS 01, BS 02, B 32, BS 17 und BS 28 ( Hamburger Lehrplanausschuss ), - Entsendung von zwei Hamburger Vertretern (aus der BS 01 und BS 28) in den Bundes-Rahmenlehrplan-Ausschuss sowie - regelmäßige Berichterstattung der Hamburger Vertreter im Bundes- Rahmenlehrplanausschuss im Hamburger Lehrplanausschuss. Alle Berufsschulen, die für eine Beschulung dieses neuen Berufes infrage kommen, waren somit von Beginn an über das geplante Vorhaben informiert und daran beteiligt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wird eine Ausbildungsverordnung für den Beruf Kaufmann/ Kauffrau im E-Commerce voraussichtlich veröffentlicht? 2. Liegt bereits ein gültiger Rahmenlehrplan für den Beruf Kaufmann/ Kauffrau im E-Commerce vor? Wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen? Die Verordnung über die Berufsausbildung für den Beruf Kaufmann/-frau im E-Commerce und damit der Ausbildungsrahmenplan sowie der Rahmenlehrplan werden derzeit auf Bundesebene erarbeitet. Die Beauftragten der Kultusminister der Länder im Bund-Länder-Koordinierungsausschuss Ausbildungsordnungen/Rahmenlehrpläne sind für den 25. August 2017 zur ersten gemeinsamen Sitzung eingeladen, um unter anderem die Entwürfe der Ausbildungsordnung (Stand 1. Juni 2017) und des Rahmenlehrplans (Stand 25. Juli 2017) zu beraten. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung des Verfahrens auf maximal ein Jahr ist damit zu rechnen, dass im 4. Quartal 2017 ein abgestimmter Rahmenlehrplan vorliegt. Gültigkeit erhält dieser durch das Inkrafttreten der Verordnung über die Berufsausbildung, voraussichtlich zum 1. August 2018. 3. Welches sind die idealen Voraussetzungen (inklusive Ausstattung) in einer Berufsschule beziehungsweise Berufsschulzentrum, um Beschulung des neuen Ausbildungsberufs Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce anzubieten? 4. Anhand welchen Rahmens wurden diese Kriterien für ideale Voraussetzungen festgelegt, wenn es noch keine gültige Ausbildungsverordnung beziehungsweise Rahmenlehrplan gibt? (Bitte alle Kriterien auflisten und gewichten.) 5. Welche Berufsschulen beziehungsweise Berufsschulzentren in der Freien und Hansestadt Hamburg erfüllen die Voraussetzungen gemäß Frage 3.? 6. An welcher Berufsschule wird ab dem Ausbildungsjahr 2018/2019 die Beschulung des neuen Ausbildungsberufs Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce erfolgen? 7. Welche Gründe sprechen für diese Schule, welche dagegen? Die erforderlichen Voraussetzungen für die Beschulung dieses neuen Ausbildungsberufes sind fachlich angemessen ausgestattete Räume mit anforderungsgerechter IT- Einrichtung sowie fachlich versierte Lehrkräfte mit Lehrbefähigung im kaufmännischen Bereich. Alle am Verfahren beteiligten Schulen die BS 01, die BS 02, die BS 17, die BS 28 sowie die BS 32 erfüllen diese Voraussetzungen. Die ausschlaggebenden gleichgewichtigen Kriterien für die Standortvergabe waren - Synergien zu fachlichen Inhalten, die an der Schule schon vorhanden sind, 3

Drucksache 21/10025 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode - Stand der Umsetzung des Lernfeldunterrichts, - die ermittelten gemeinsamen Fortbildungsinhalte der Lehrkräfte und - Vorerfahrungen im Bereich E-Commerce. Die Beschulung soll nach derzeitigem Planungsstand an der BS 32 erfolgen, da die genannten Kriterien an dieser Schule voll umfänglich erfüllt werden und die größten Vorerfahrungen bestehen. Alle Schulen weisen große fachliche Schnittmengen zum in Rede stehenden Ausbildungsberuf auf, wenngleich mit unterschiedlichen Schwerpunkten. An der BS 32 wurde bereits ein wissenschaftlich begleitetes Modellvorhaben zur Entwicklung und Erprobung von Methoden und Konzepten zur Vermittlung von im E-Commerce benötigten Kompetenzen durchgeführt. Im Rahmen der Lernortkooperation hat die BS 32 in Abstimmung mit dualen Partnern ein Modul E-Commerce erarbeitet und implementiert. In diesem Zusammenhang haben Lehrkräfte der BS 32 bereits Fortbildungen zum Thema E-Commerce besucht und einschlägige Unterrichtserfahrungen sammeln können. Damit verfügen die Lehrkräfte über erste Erfahrungen und Basiskompetenzen im Bereich E-Commerce und damit über gute Voraussetzungen, um am 1. August 2018 den Unterricht im neuen Ausbildungsberuf sicherstellen zu können. 8. Wurden andere Berufsschulen beziehungsweise Berufsschulzentren in Betracht gezogen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? (Bitte jeweils nach pro und contra aufschlüsseln.) 9. Wann wurde diese Entscheidung getroffen und durch wen? 10. Welche Personen, Gremien und Institutionen wurden an dieser Entscheidung beteiligt und in welcher Form? Wann erfolgte diese Beteiligung? 11. Wie und wann haben Vertreter der für die Beschulung des neuen Ausbildungsberufs zuständigen Berufsschule ihr Interesse an der Zuständigkeit zum Ausdruck gebracht? 12. Wie und wann haben Vertreter der nicht ausgewählten Berufsschulen beziehungsweise Berufsschulzenten ihr Interesse an der Zuständigkeit für die Beschulung des neuen Ausbildungsberufs zum Ausdruck gebracht? Alle infrage kommenden Schulen hatten gegenüber dem HIBB ihr grundsätzliches Interesse bekundet, Standort für den neuen Ausbildungsberuf werden zu wollen. Alle Schulen erfüllten die formalen Kriterien, siehe auch Antwort zu 3. bis 7. Die Geschäftsführung des HIBB hat aufgrund der fundierten Vorerfahrungen der BS 32 die Entscheidung getroffen, mit der Beschulung des neuen Ausbildungsberufs die BS 32 zu beauftragen. Über dieses Ergebnis sind alle beteiligten Schulen am 18. Juli 2017 informiert worden. 13. Wie viele Berufsschullehrer mit spezifischen Kenntnissen für die Ausbildung im Beruf Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce gibt es in Hamburg? (Bitte nach jeweiliger Berufsschule aufschlüsseln.) Alle Lehrkräfte mit Lehrbefähigung im kaufmännischen Bereich an Hamburger Berufsschulen sind grundsätzlich geeignet. Sie werden durch noch zu entwickelnde Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, gegebenenfalls inklusive betrieblicher Praktika und entsprechendem Begleitkonzept, fachgerecht fortgebildet. 14. Anhand welcher Kriterien werden Berufsschullehrer zur Unterrichtung der spezifischen Fachkenntnisse für den Beruf Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce ausgewählt, sofern es noch keine gültige Ausbildungsverordnung beziehungsweise Rahmenlehrplan gibt? 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/10025 Der fachgerechte Einsatz von Lehrkräften obliegt der Schulleitung. Da Hamburg mit zwei Lehrkräften an der Erarbeitung des Rahmenlehrplans auf Bundesebene beteiligt war und zusätzlich im Hamburger Lehrplanausschuss sowohl Berichterstattung als auch Beratung über den neuen Ausbildungsberuf stattfand, unterstützt und dokumentiert durch das Referat Bildungsgangentwicklung des HIBB, sind die Schulleitungen über die Anforderungen an die Lehrkräfte hinreichend informiert. 15. Wie hoch ist der zusätzlichen Bedarf an Berufsschullehrern mit spezifischen Fachkenntnissen für die Ausbildung im Beruf Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce? 16. Mit wie vielen Auszubildenden ist im ersten Ausbildungsjahr zu rechnen? 17. Ist vom Zustandekommen einer eigenen Fachklasse auszugehen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, inwieweit wurde beziehungsweise wird dies bei der Zuweisung an einer Berufsschule beziehungsweise Berufsschulzentrum berücksichtigt? Die derzeitigen Planungen gehen davon aus, dass zum 1. August 2018 ein Bedarf für eine Fachklasse besteht. Sollte die Nachfrage größer sein, werden bedarfsgerecht weitere Fachklassen eingerichtet. In Zukunft werden gegebenenfalls weitere Schulen neben der BS 32 für die Beschulung in Betracht gezogen. 18. Inwieweit und wann hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Gespräche mit entsprechenden, potenziellen Ausbildungsunternehmen beziehungsweise deren Interessenvertretern geführt? Mit welchem Ergebnis? Die Schulleitungen haben ihre Vorstände über das Vorhaben informiert. Außerdem hat die Geschäftsführung des HIBB die Schulvorstände der vier Einzelhandelsschulen mit einem Brief über den aktuellen Sachstand informiert. Mit Vertreterinnen des Handelsverbands Nord und des Handelsverbands Deutschland sind am 28. Juli 2017 und 1. August 2017 entsprechende Telefonate geführt worden. Ab Mitte August (voraussichtlich am 21. August 2017) wird es Gesprächstermine der Geschäftsführung des HIBB mit Vertretern des Handelsverbands Deutschland, des Handelsverbands Nord und der Otto Group geben, um diese über das bisherige Verfahren und die weiteren Schritte bis zur Einführung des neuen Berufes Kaufmann/-frau im E-Commerce zu informieren. 5