Die ETA unabhängig bauaufsichtlich anerkannt europäisch. Europäische Technische Bewertung

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Transkript:

Die ETA unabhängig bauaufsichtlich anerkannt europäisch DIBt Europäische Technische Bewertung

Die ETA unabhängig bauaufsichtlich anerkannt europäisch DIBt Europäische Technische Bewertung

Mit der ETA zur CE-Kennzeichnung maßgeschneidert und anspruchsvoll CE-Kennzeichnung für Bauprodukte auch ohne harmonisierte Norm europaweit anerkannt, weltweit angesehen zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse und Ihr Bauprodukt klar geregelte Abläufe, kurze Bearbeitungszeiten unabhängig und transparent Sichern Sie sich das Vertrauen Ihrer Handelspartner, der Planer, Bauausführenden und Gebäudenutzer, durch eine unabhängige Bewertung des DIBt!

Die Europäische Technische Bewertung Was ist die ETA? Die Europäische Technische Bewertung (ETA) bietet ein europaweit einheitliches, unabhängiges Verfahren zur Bewertung der wesentlichen Leistungsmerkmale eines Bauprodukts. Rechtsgrundlage des ETA-Verfahrens ist die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung). Die Abkürzung ETA leitet sich übrigens vom englischen Begriff European Technical Assessment ab. Eine anspruchsvolle Bewertung Welche Vorteile bietet die ETA? Das ETA-Verfahren bietet Herstellern und Anwendern zahlreiche Vorteile: Europaweite Anerkennung: Das ETA-Verfahren ist in der Bauproduktenverordnung klar geregelt. Die ETA ist damit EU-weit und darüber hinaus in allen Mitgliedstaaten des ETA-Verfahrens anerkannt. Objektivität und Unabhängigkeit: Die ETA bietet insbesondere die Sicherheit und Glaubwürdigkeit einer objektiven technischen Bewertung. ETAs dürfen nur von unabhängigen Stellen ausgestellt werden, die von den Mitgliedstaaten benannt wurden. Dies schafft Transparenz und Vertrauen im Marktgeschehen. Das DIBt ist von Deutschland als einzige Technische Bewertungsstelle benannt. Kurze Bearbeitungszeiten: Die Akteure des ETA-Verfahrens sind gut aufeinander eingespielt. Das gewährleistet kurze Bearbeitungszeiten. Die Verfahrenszeiten für die Erstellung von Europäischen Bewertungsdokumenten, die als harmonisierte technische Spezifikation die Grundlage für die Erteilung einer ETA bilden, sind in der Bauproduktenverordnung genau geregelt. Vertrauensschutz durch kontinuierliche Überwachung: Das ETA-Verfahren ist an ein System zur Bewertung und Überwachung der Leistungsbeständigkeit des bewerteten Bauprodukts gekoppelt. Diese Systeme umfassen mindestens eine regelmäßige werkseigene Produktionskontrolle durch den Hersteller. Je nach Sicherheitsrelevanz des Produkts sind zusätzlich unabhängige Stellen einzubeziehen. CE-Kennzeichnung: Das ETA-Verfahren ermöglicht die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten, für die keine harmonisierte Norm vorliegt. Mit der ETA kann das Produkt so frei auf dem europäischen Markt gehandelt werden. Liegt bereits eine harmonisierte Norm vor, können über die ETA zusätzliche Wesentliche Merkmale in die CE-Kennzeichnung aufgenommen werden, die in der Norm fehlen oder für die die Norm kein geeignetes Prüfverfahren vorsieht. 3

Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten Was kann die ETA? Die EU-Bauproduktenverordnung unterscheidet zwei Anwendungsfälle: ETA bei fehlender harmonisierter Norm: Die ETA bietet Herstellern einen alternativen Weg zur CE-Kennzeichnung, wenn für das Bauprodukt keine harmonisierte Norm vorliegt. ETA bei unvollständiger harmonisierter Norm: Mit der ETA kann der Hersteller Wesentliche Merkmale eines Produkts nachweisen, die von der harmonisierten Norm nicht abgedeckt sind oder für die sich das in der harmonisierten Norm vorgesehene Bewertungsverfahren nicht eignet. Wann lohnt sich die ETA? Für die Praxis bedeutet das, dass die ETA sehr flexibel einsetzbar ist und sowohl zum Nachweis einzelner Merkmale als auch zur vollständigen technischen Bewertung eines Bauprodukts genutzt werden kann. Verwendungsbeispiele: Für Ihr Bauprodukt gibt es keine harmonisierte Norm, Sie möchten es aber europaweit vertreiben. Als Grundlage für die CE-Kennzeichnung sichert Ihnen die ETA uneingeschränkten Zugang zum europäischen Markt. Ihre Kunden verlangen einen verlässlichen Nachweis über Leistungsmerkmale, die nicht durch die harmonisierte Norm abgedeckt sind. Mit der ETA erbringen Sie diesen unabhängig. Damit erleichtert die ETA Ihren Kunden die Produktauswahl und sorgt für gute Marktakzeptanz. Ihr Produkt weist Leistungsmerkmale auf, die Sie hervorheben wollen und die nicht von der harmonisierten Norm erfasst werden. Die ETA lässt sich auf Ihr Produkt zuschneiden. Für die Lancierung Ihres Produkts auf globalen Märkten wollen Sie sich auf einen etablierten, international bekannten Nachweis stützen. 4

Mit der ETA zur CE-Kennzeichnung maßgeschneidert und anspruchsvoll Zur Befestigung der dekorativen Klinkerfassade wurden vom DIBt zugelassene Konsolenköpfe und ETA-bewertete Ankerschienen verwendet. Die Konsolen nehmen die Eigenlast des Verblendmauerwerks auf und leiten sie über die Ankerschienen in das Tragwerk ein. Von der Leistung der verwendeten Konsolen und Anker und deren fachmännischer Verwendung hängt die Sicherheit des Fassadensystems ab. Durch Einsatz modernster Materialien mit geringer Wärmeleitfähigkeit werden zudem Wärmebrücken reduziert und die klimatische Funktion der Fassade unterstützt.

HERSTELLER Deutsches Institut für Bautechnik dibt.de EOTA/ARBEITSGRUPPE KOMMISSION Einreichung ETA-Antrag Empfangsbestätigung an Hersteller Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung nach hen Produkt vollständig von hen erfasst? Ja Nein Produkt vollständig von EAD erfasst? Ja Nein Vertrag über EAD-Erstellung und Geheimhaltungsvereinbarung AVCP-Verfahren ggf. Entscheidung über AVCP-Verfahren nach Vorschlag EAD zur Stellungnahme Erarbeitung EAD Anmerkungen zum EAD Fertigstellung EAD Erarbeitung ETA Prüfplan gemäß EAD Auftrag an Prüfinstitut zur Durchführung der erforderlichen Prüfungen Bewertung der Ergebnisse Erstellung ETA-Entwurf ETA zur Stellungnahme Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung nach EAD und ETA ETA-Ausstellung Verfahren zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung Abkürzungen AVCP Assessment and Verification of Constancy of Performance Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit EAD European Assessment Document Europäisches Bewertungsdokument EOTA European Organisation for Technical Assessment Europäische Organisation für Technische Bewertung ETA European Technical Assessment Europäische Technische Bewertung hen harmonisierte europäische Norm

ETA ganz praktisch Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Das ETA-Verfahren steht Bauproduktenherstellern aller Produktgruppen offen, unabhängig davon, ob und in welcher Weise diese national geregelt sind. Voraussetzungen: Es muss sich um ein Bauprodukt im Sinne der Bauproduktenverordnung handeln, d.h. das Produkt muss zum permanenten Einbau in ein Bauwerk bestimmt sein und seine Leistung in Bezug auf die Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke relevant sein. Das Produkt und sein Verwendungszweck dürfen nicht vollständig von einer harmonisierten Norm abgedeckt sein. Welche Rechtsgrundlagen gelten? Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Umsetzung und Durchführung anderer Rechtsakte der Europäischen Union in Bezug auf Bauprodukte (Bauproduktengesetz) Landesbauordnungen in der gültigen Fassung und verbundene Vorschriften Wie läuft das ETA-Verfahren ab? Nach Eingang des Antragsformulars überprüfen wir zunächst, ob Ihr Bauprodukt die Voraussetzungen für die Erteilung einer ETA (siehe oben) erfüllt. Anschließend prüfen wir, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind und fordern ggf. Informationen nach. Bei komplexeren Produkten oder im Falle eines Erstantrags ist ein direktes Gespräch hilfreich. Gerne können Sie hierfür zu uns ins DIBt kommen. So lassen sich offene Fragen schnell klären. Zudem erörtern wir gerne vor der Antragstellung mit Ihnen die Möglichkeiten, Prüfungen durch Berechnungen zu ersetzen. Sobald Ihr technisches Dossier vollständig ist, erhalten Sie von uns eine offizielle Antragsbestätigung. Damit beginnt das eigentliche Verfahren. 7

Gegebenenfalls muss nun zunächst eine technische Spezifikation ein sogenanntes Europäisches Bewertungsdokument (EAD) erstellt werden, auf dessen Grundlage die ETA erteilt werden kann (siehe Infobox). Die Leitlinien für die europäische technische Zulassung nach der alten Bauproduktenrichtlinie vielen Herstellern bekannt unter der Bezeichnung ETAG dürfen nach den Übergangsbestimmungen als EAD verwendet werden. Liegt das EAD vor, beginnt die Erarbeitung der ETA. Dazu besprechen wir zunächst mit Ihnen den Prüfplan auf Grundlage des Europäischen Bewertungsdokuments. Da wir nicht selbst als Prüfstelle auftreten, können Sie unter verschiedenen Anbietern wählen. Auf Grundlage der eingereichten Prüfberichte bewerten wir dann Ihr Produkt und erstellen Ihre ETA. Natürlich werden Sie in alle Schritte der ETA- und ggf. der EAD-Erstellung eingebunden, können Wünsche äußern und Vorstellungen einbringen. INFORMATION Europäische Bewertungsdokumente Grundlage für die Erteilung einer ETA Als Europäische Bewertungsdokumente (EADs) werden die harmonisierten technischen Spezifikationen bezeichnet, die als Grundlage für die Erteilung von ETAs dienen. Die EADs werden von der Europäischen Organisation für Technische Bewertung (EOTA) erarbeitet. Stellen wir bei der Prüfung Ihres Antrages fest, dass für die Erarbeitung Ihrer ETA ein neues EAD erstellt oder ein bestehendes EAD geändert werden muss, informieren wir hierüber die EOTA. In der EOTA wird dann eine Arbeitsgruppe gebildet, der sich alle Technischen Bewertungsstellen anschließen, die sich an der Er- oder Überarbeitung des EADs beteiligen möchten. Liegt noch keine Entscheidung der Kommission über das anwendbare Verfahren zur Überprüfung und Bewertung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts (AVCP-System) vor, wird diese ebenfalls zu diesem Zeitpunkt beantragt. In die EADs fließt die technische und regulatorische Expertise von erfahrenen Bewertungsfachleuten ein. Die Fristen im EAD-Verfahren sind zudem in der Bauproduktenverordnung klar geregelt, sodass in kurzer Zeit hochwertige technische Spezifikationen erstellt werden können. Diese gelten als europäisch harmonisiert und berechtigen somit zur CE-Kennzeichnung. Anders als bei harmonisierten europäischen Normen tritt aber nicht nach einer gewissen Übergangszeit (Koexistenzperiode) die Pflicht für alle Hersteller ein, die harmonisierte technische Spezifikation zu verwenden.

EOTA ETA EAD ETAG TAB AVCP BWR European Organisation for Technical Assessment Europäische Organisation für Technische Bewertung European Technical Assessment Europäische Technische Bewertung European Assessment Document Europäisches Bewertungsdokument European Technical Approval Guideline Leitlinie für die europäische technische Zulassung Technical Assessment Body Technische Bewertungsstelle Assessment and Verification of Constancy of Performance Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit Basic Works Requirements Grundanforderung an Bauwerke Von der Bauproduktenverordnung vorgesehene Organisation der Technischen Bewertungsstellen. Die EOTA erstellt Europäische Bewertungsdokumente und koordiniert die Ausstellung Europäischer Technischer Bewertungen. Dokumentierte Bewertung der Leistung eines Bauprodukts, das nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst wird, in Bezug auf seine Wesentlichen Merkmale. Die ETA dient als Grundlage für die CE-Kennzeichnung des Bauprodukts. Harmonisierte technische Spezifikation, die von der EOTA als Grundlage für die Erteilung Europäischer Technischer Bewertungen erstellt wird. Bewertungsgrundlage für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen nach der früheren Bauproduktenrichtlinie. Gemäß den Übergangsbestimmungen dürfen ETAGs unter der Bauproduktenverordnung als EADs weiterverwendet werden. Von den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der geltenden Anforderungen benannte Stelle, die zur Ausstellung von Europäischen Technischen Bewertungen berechtigt ist. Voraussetzung für die Erstellung einer Leistungserklärung. Im Rahmen der Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts werden zum einen die Leistung des Bauprodukts überprüft und zum anderen die Herstellung im Werk kontrolliert, ggf. unter Einbeziehung unabhängiger Drittstellen. Die Bauproduktenverordnung benennt sieben Grundanforderungen an Bauwerke: mechanische Festigkeit und Standsicherheit; Brandschutz; Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz; Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung; Schallschutz; Energieeinsparung und Wärmeschutz; Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen. KLEINES GLOSSAR Essential characteristic Wesentliches Merkmal Als Wesentliches Merkmal gilt ein Merkmal eines Bauprodukts, das in Hinblick auf die Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke relevant ist.

Welche Inhalte hat die ETA? In der ETA werden zunächst das Bauprodukt und dessen Verwendungszweck beschrieben. Danach werden die Wesentlichen Merkmale aufgeführt und die in Bezug auf diese festgestellte Leistung festgehalten. Schließlich wird in der ETA das anwendbare System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit des Produkts (AVCP-System) angegeben. Als Hersteller haben Sie große Freiheiten zu entscheiden, welche Wesentlichen Merkmale in der ETA ausgewiesen werden sollen, insbesondere, wenn ein neues EAD erstellt wird ( Vorreiter-Vorteil ). Sie sollten jedoch darauf achten, dass die ausgewiesenen Merkmale und Leistungen ausreichend sind, um die Bauwerksanforderungen in den Mitgliedstaaten zu erfüllen, in denen Sie Ihr Produkt vertreiben möchten. Wir beraten Sie gerne. Das ETA-Verfahren folgt einer anderen Logik als die nationalen Verwendbarkeitsnachweise (abz, abp, ZiE) in Deutschland. Während die nationalen Verwendbarkeitsnachweise bestätigen, dass das Bauprodukt oder die Bauart alle nationalen gesetzlichen Anforderungen für den oder die beschriebenen Verwendungszweck(e) erfüllt, setzt die ETA auf eine europaweit einheitliche Ausweisung der Wesentlichen Merkmale und Leistungen eines Produkts. Der Anwender kann so relativ einfach feststellen, ob das Produkt in der konkreten Einbausituation gemäß den im Bestimmungsland geltenden Bauwerksanforderungen verwendet werden kann. Geben Sie Ihren Kunden starke Argumente für die Wahl Ihres Produkts an die Hand wir helfen Ihnen dabei! Wie lange dauert die Erstellung einer ETA und wie lange ist sie gültig? Die Bearbeitungszeit für eine ETA hängt von der Komplexität des Produkts und vom Prüfaufwand ab, bewegt sich aber in der Regel im Rahmen einiger Monate. Für das EAD-Verfahren sind in der Bauproduktenverordnung neun Monate angesetzt. Bitte beachten Sie, dass die Fristen erst zu laufen beginnen, wenn ein vollständiges technisches Dossier vorliegt. Durch vollständige Angaben zum Produkt können Sie dazu beitragen, dass Ihr Antrag schnell und verzögerungsfrei bearbeitet wird. Europäische Technische Bewertungen sind zeitlich unbefristet und gelten, solange das Produkt selbst nicht verändert wird und sich keine relevanten Änderungen in den Normbezügen, Prüfgrundlagen und technischen Erkenntnissen ergeben. 10

Wie viel kostet die ETA? Die Kosten für die Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung variieren von Fall zu Fall. Dabei berücksichtigen wir die Komplexität des Produkts (Arbeitsaufwand), aber auch den wirtschaftlichen Nutzen, den Sie als Hersteller mit dem Produkt erzielen können. Wenn Sie bereits eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung beim DIBt beantragt haben, können Sie sich an diesen Kosten orientieren. Gerne erstellen wir einen individuellen Kostenvoranschlag. Senden Sie uns dazu einfach ein vollständig ausgefülltes Antragsformular. Wie und wo beantrage ich die ETA? Das Antragsformular können Sie auf der Homepage des DIBt unter www.dibt.de herunterladen. Senden Sie es sofern Ihnen bekannt direkt an den verantwortlichen Sachbearbeiter oder Referatsleiter. In allen anderen Fällen an dibt@dibt.de oder Deutsches Institut für Bautechnik Kolonnenstraße 30 B 10829 Berlin 11

Sicheres Bauen Sichtbar Machen Verlassen Sie sich auf 48 Jahre Erfahrung! Profitieren Sie vom Experten- wissen unserer 220 Mitarbeiter und von 520 ehrenamtlichen Sachverständigen aus Verwaltung, Wissenschaft und Industrie. Nutzen Sie das umfangreiche, bauproduktspezifische Wissen unserer Fachreferate! Nehmen Sie Anregungen für die Produktentwicklung mit! Nutzen Sie Ihre ETA als Basis für Zulassungs- und Bewertungsverfahren in außereuropäischen Ländern! Sichern Sie sich den Mehrwert der Marke DIBt!

Partner DIBt Erfahrung seit 1968 Als Zulassungsstelle für innovative und nicht geregelte Bauprodukte im nationalen Bereich verfügt das DIBt über jahrzehntelange Erfahrung in der Bewertung von Bauprodukten. In der Erstellung Europäischer Technischer Bewertungen und Europäischer Bewertungsdokumente ist das DIBt europaweit führend. Das DIBt ist die einzige nach Bauproduktengesetz benannte Technische Bewertungsstelle in Deutschland. Das DIBt ist als Technische Bewertungsstelle für alle Bauprodukte nach der Bauproduktenverordnung benannt. Individuelle Kundenbetreuung und kooperatives Vorgehen gehören zu unserem Selbstverständnis. Sie möchten lieber rechnen statt prüfen? Dabei unterstützen wir Sie gerne. Das DIBt tritt selbst nicht als Prüfstelle auf und berät Sie interessenfrei. Theorie und angewandte Forschung unsere Mitarbeiter sind stets auf dem neuesten Stand. Oft ergeben sich aus dem Bewertungsprozess Anregungen und Ideen für die Weiterentwicklung Ihres Produkts. Das DIBt ist mit den einschlägigen technischen Gremien und Institutionen, national, europa- und weltweit vernetzt. Gerne eruieren wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten von Kooperationen mit außereuropäischen Zulassungsstellen. Das DIBt ist über die Grenzen Europas hinaus für seine hochwertigen technischen Bewertungen und Zulassungen bekannt. DIBt Construction products assessed in Germany! Ihre Garantien Zum Schutz Ihrer Daten haben wir ein Informationssicherheitssystem nach den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik eingerichtet. Als Anstalt des öffentlichen Rechts agieren wir frei von privatwirtschaftlichen Interessen. 13

Meilensteine 1968 Einrichtung des Instituts für Bautechnik (IfBt) als Anstalt des öffentlichen Rechts auf Grundlage eines Bund-Länder-Abkommens. 1991 Das IfBt wird im Rahmen der Umsetzung der Bauproduktenrichtlinie als einzige deutsche Zulassungsstelle für europäische Bauprodukte benannt. Mitwirkung in der EOTA. 1993 Umbenennung des Instituts in Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt). Der Aufgabenkatalog des Instituts wird um die Erteilung europäischer technischer Zulassungen erweitert. 1998 Das DIBt erteilt die erste europäische technische Zulassung in Europa. 2000 Das DIBt tritt mit Zustimmung der Länder der Europäischen Union für das Agrément im Bauwesen (UEAtc) bei. 2007 Als bautechnisches Prüfamt darf das DIBt nun auch Typenprüfungen durchführen. 2008 Die Länder übertragen dem DIBt die Koordinierung der Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten in Deutschland, ab 2014 übernimmt das DIBt als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder weitere Aufgaben. 2010 Das DIBt tritt dem Weltverband der Organisationen für technische Bewertungen (WFTAO) bei. 2012 Das DIBt wird im Rahmen der Anpassung an die neue EU-Bauproduktenverordnung als einzige Technische Bewertungsstelle in Deutschland sowie als notifizierende Behörde benannt. 2016 Erfolgreiche Kooperationen mit Zulassungsstellen in China und den USA. Die US-amerikanischen Zulassungsstelle ICC-ES, die französische Bewertungsstelle CSTB und das DIBt gründen die Alliance of Product Evaluation Experts. 14

Mit der ETA zur CE-Kennzeichnung maßgeschneidert und anspruchsvoll Seilnetzkonstruktionen finden als Sicherungs- und Gestaltungselemente breite Anwendung im Bauwesen: Sie dienen zum Beispiel als horizontale oder vertikale Absturzsicherung an Balkonen, Aussichtsplattformen oder in Freizeit- und Kletterparks. Im Zoo werden sie zur Abtrennung von Tiergehegen und Freiflugvolieren genutzt. Ein echter Hingucker ist die Begrünung von Fassaden für den sommerlichen Wärmeschutz mit Hilfe der blickdurchlässigen Seilnetzkonstruktionen. Mit einer Europäischen Technischen Bewertung des DIBt können die Systeme europaweit gehandelt und vermarket werden.

Weitere Fragen rund um die ETA beantworten Ihnen Matthias Springborn Tel.: +49 30 787 30-288 msp@dibt.de Dr. Doris Kirchner Tel.: +49 30 787 30-423 dki@dibt.de

Impressum Die ETA unabhängig bauaufsichtlich anerkannt europäisch Herausgeber: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) Kolonnenstraße 30 B 10829 Berlin Tel.: +49 30 78730-0 Fax: +49 30 78730-320 dibt@dibt.de www.dibt.de Verantwortlich: Dr.-Ing. Doris Kirchner Redaktion und Gestaltung: Referat Unternehmenskommunikation, Internationale Beziehungen Redaktionsschluss: 31.10.2016 Produktion: Hans Gottschalk Druck & Medien GmbH, Berlin www.druckgott.de 2. Auflage: 500 Gedruckt auf Recyclingpapier aus 100% Altpapier