Geräuschkontingentierung

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Transkript:

HOFFMANN LEICHTER Ingenieurgesellschaft Verkehrsplanung Straßenentwurf Straßenverkehrstechnik Immissionsschutz Projektsteuerung Geräuschkontingentierung Quelle: Google Maps Berlin 30. Juli 2014

IMPRESSUM Titel...Geräuschkontingentierung Auftraggeber...Gewerbepark Dahlewitz Projekt- und Planungsgesellschaft mbh Edelsbergstraße 8 80686 München www.gewerbepark-dahlewitz.de Bearbeitung...HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Bundesallee 13-14 10719 Berlin www.hoffmann-leichter.de Projektteam...Dipl.-Ing. Stephanie Scheffler (Projektmanagerin) Dipl.-Ing. Christian Hecht Ort Datum...Berlin 30. Juli 2014 \\HLPROJEKTE\Projekte\1580_KONTI-DAHL\01 Bericht\05_InDesign\KONTI-DAHL_2014-07-30.indd

INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabenstellung...1 2 Beurteilungsgrundlagen...4 2.1 Geräuschkontingentierung nach DIN 45691... 4 2.2 TA Lärm -»Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm«... 4 2.3 DIN 18005 -»Schallschutz im Städtebau«... 5 2.4 DIN 4109 -»Schallschutz im Hochbau«... 5 3 Schalltechnische Grundlagen...7 3.1 Plangrundlagen und Erkenntnisse aus Ortsbegehungen... 7 3.2 Gebietseinstufung / -nutzung... 7 3.3 Straßenverkehr... 7 3.3.1 Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) und Lkw-Anteile (p) des umliegenden Straßennetzes...7 3.3.2 Straßenbelag und zulässige Höchstgeschwindigkeit...8 4 Emissionsberechnung...9 4.1 Anlagenlärm und Geräuschkontingentierung... 9 4.1.1 Vorbelastung...9 4.1.2 Emissionskontingente der geplanten Bebauung...9 4.2 Straßenverkehrslärm...10 5 Immissionsberechnungen...11 5.1 Grundlagen... 11 5.2 Geräuschkontingentierung... 11 5.2.1 Lage der Immissionsorte und Teilflächen...11 5.2.2 Ermittlung der zulässigen Immissionen (Planwertbestimmung)...11 5.2.3 Kontingentierung...13 5.3 Beurteilung des Verkehrslärms nach DIN 18005...18 6 Anforderungen an den Schallschutz... 20 6.1 Erforderliche Schallschutzmaßnahmen entsprechend der TA Lärm...20 6.2 Erforderliche Schallschutzmaßnahmen entsprechend der DIN 18005...20 7 Zusammenfassung... 22 Anlagen... 23 Inhaltsverzeichnis I

ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1-1 Geltungsbereich des Bebauungsplans DA 10»Gewerbegebiet Mittelstraße«...1 Abbildung 1-2 Nutzungen in der Umgebung des Plangebiets...2 Abbildung 5-1 Isophonenkarte Vorbelastung TA Lärm tags 06:00-22:00 Uhr (identische Schallausbreitung nachts)...13 Abbildung 5-2 Isophonenkarte Emissionskontingentierung Variante 1 tags 06:00-22:00 Uhr...14 Abbildung 5-3 Isophonenkarte Emissionskontingentierung Variante 1 nachts 22:00-06:00 Uhr...15 Abbildung 5-4 Isophonenkarte in 2 m über Gelände Emissionskontingentierung Variante 2 tags 06:00-22:00 Uhr...17 Abbildung 5-5 Isophonenkarte in 2 m über Gelände Emissionskontingentierung Variante 2 nachts 22:00-06:00 Uhr...17 Abbildung 5-6 Isophonenkarte in 2 m Höhe DIN18005 tags...19 Abbildungsverzeichnis II

TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 2-1 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm...4 Tabelle 3-1 Kennwerte des Straßenverkehrs der umliegenden Straßen...8 Tabelle 5-1 Immissionskennwerte für den Tageszeitraum an den untersuchten Immissionsorten (IO)...12 Tabelle 5-2 Immissionskennwerte für den Nachtzeitraum an den untersuchten Immissionsorten (IO)...12 Tabelle 5-3 Emissions- und Immissionskontingente Variante 1 Tageszeitraum (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr)...14 Tabelle 5-4 Emissions- und Immissionskontingente Variante 1 Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)...14 Tabelle 5-5 Emissionskontingente Variante 1 tags und nachts...14 Tabelle 5-6 Emissions- und Immissionskontingente Variante 2 Tageszeitraum (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr)...15 Tabelle 5-7 Emissions- und Immissionskontingente Variante 2 Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)...16 Tabelle 5-8 Emissionskontingente Variante 2 tags und nachts...16 Tabelle 5-9 Beurteilung der Schallimmissionen des Straßenverkehrs gemäß DIN 18005...19 Tabelle 6-1 Ermittlung des erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maßes der Außenbauteile...21 Tabellenverzeichnis III

1 Aufgabenstellung Die Gewerbepark Dahlewitz Projekt- und Planungsgesellschaft mbh arbeitet an der Aufstellung des Bebauungsplans DA 10»Gewerbegebiet Mittelstraße«in Dahlewitz. Das Untersuchungsgebiet gehört zur Gemeinde Blankenfelde-Mahlow in Brandenburg. Unmittelbar nördlich an das B-Plangebiet»Gewerbegebiet Mittelstraße«grenzt das B-Plangebiet DA 11»Norderweiterung«an, welches Wohnbebauung im Bestand enthält, die als Mischgebiet eingestuft wird (siehe Abbildung 1-1). Die Belange dieses Mischgebiets hinsichtlich des Immissionsschutzes sollen bei der Aufstellung des Bebauungsplans DA 10»Gewerbegebiet Mittelstraße«berücksichtigt werden. Darüber hinaus befinden sich westlich und südlichwestlich des B-Plangebiets bereits gewerblich genutze Flächen, die sich westlich des Eschenwegs erstrecken, ein Hotelkomplex befindet sich östlich des Eschenwegs (vgl. Abbildung 1-2). Geltungsbereich Bebauungsplan DA 11 MI MI Eschenweg 3 Eschenweg 2 MI B 96 Abbildung 1-1 Geltungsbereich des Bebauungsplans DA 10»Gewerbegebiet Mittelstraße«Aufgabenstellung 1

Wohnbebauung (Mischgebiet) Eschenweg B 96 Bebauungsplangebiet DA 10 Gewerbegebiet Mittelstraße Vorhandenes Gewerbe Mittelstraße Eschenweg Vorhandenes Gewerbe (Industrie) Vorhandenes Gewerbe (Hotel) B 96 BAB A 10 BAB A 10 Abbildung 1-2 Nutzungen in der Umgebung des Plangebiets Es das Ziel der Untersuchung, den Gewerbelärm aus dem B-Plangebiet»Mittelstraße«derart zu begrenzen, dass dieser verträglich im Bezug auf die umgebenden Gebiete und insbesondere auf das bestehende Mischgebiet im Norden ist. Für das B-Plangebiet ist daher eine Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 für eine geeignete Gliederung in Teilflächen durchzuführen. Dabei sind die maximal möglichen Emissionskontingente für vorher festzulegende Teilflächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Vorbelastung der zahlreichen bestehenden Gewerbebetriebe sowie ggf. einer planerischen Vorbelastung für den Tag- sowie den Nachtbetrieb auf bisher unbebauten Flächen zu ermitteln. Da eine konkrete Ermittlung und Modellierung der Schallquellen der Vorbelastung aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Anlagen einen erheblich hohen Mehraufwand nach sich ziehen würde, wird die Vorbelastung im Modell alternativ über einen flächenbezogenen Ansatz dargestellt. Seitens des Auftraggebers wird für die Geräuschkontingentierung eine minimale Untergliederung des Gebiets angestrebt, um eine möglichst offene Gestaltungsfreiheit für potenzielle Investoren zu gewährleisten. Von daher scheint es zweckmäßig, zumindest eine Gliederung in Nord- Süd-Richtung vorzunehmen, wobei im Norden eine Pufferfläche mit einem geringeren Aufgabenstellung 2

Geräuschkontingent zum Schutz des nördlichen Mischgebiets eingerichtet werden könnte. Die Ausgestaltung der Geräuschkontingente des südlichen Teils hängt im Wesentlichen dann von den Geräuscheinwirkungen auf die übrigen Gewerbegebiete sowie von der Vorbelastung ab. Darüber hinaus sind die Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet selbst zu untersuchen und nach DIN 18005 zu beurteilen. Neben den Geräuschen der vorhandenen Gewerbeanlagen betrifft dies vor allem die östlich des B-Plangebiets verlaufende Bundesstraße 96, die im betreffenden Abschnitt zweibahnig ausgebaut ist. Aufgabenstellung 3

2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 Die DIN 45691 Geräuschkontingentierung regelt seit ihrer Einführung im Jahr 2006 die Verfahren zur Geräuschkontingentierung in Bebauungsplänen. Für den Bebauungsplan DA 10 sind dabei besonders die schalltechnischen Auswirkungen auf die nördlich gelegenen Wohngebäude zu beachte, die ihrerseits im Bebauungsplan DA 11 als Mischgebietsnutzung eingestuft sind. Bei der Festsetzung der maximal möglichen Emissionskontingente bleiben Richtcharakteristiken der Schallquellen sowie topografische und bauliche Hindernisse unberücksichtigt. Durch eine sinnvolle Anordnung der Schallquellen auf dem Betriebsgelände im weiteren Verfahren wären dann auch höhere Emissionen zulässig, ohne dass dies zu hohen Immissionen an den schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld führt. Entscheidend für die Beurteilung der Anlage ist nicht die tatsächliche Höhe der Emissionen sondern allein der Anteil an Immissionen, welcher der Anlage zuzuordnen ist. Die maximal möglichen Emissionskontingente des B-Plangebiets sind derart zu begrenzen, dass der Gesamt-Immissionswert unter Berücksichtigung der Vorbelastung an den maßgeblichen Immissionsorten nicht überschritten wird. Die Gesamt-Immissionswerte entsprechen in der Regel den Immissionsrichtwerten der TA Lärm. 2.2 TA Lärm -»Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm«Die»Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz«(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen. Im vorliegenden Fall findet die TA Lärm im Wesentlichen bei der Ermittlung der Vorbelastung der gewerblichen Geräuschimmissionen in dem bestehenden Mischgebiet (Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Mischgebiete siehe Tabelle 2-1) Anwendung. Tabelle 2-1 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Gebietstyp Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [in db(a)] tags nachts Mischgebiet 60 45 Beurteilungsgrundlagen 4

Sollte es aufgrund einer Vorbelastung zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte kommen, dann liegt nach TA Lärm dennoch eine Genehmigungsfähigkeit vor, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet. Der Immissionsbeitrag der Anlage wird dann»im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant«angesehen 1. Man spricht daher auch vom»irrelevanzkriterium«. Um möglichen zukünftigen Konflikten im Hinblick auf die zulässige Immissionsbelastung vorzubeugen, wird die generelle Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm für die umliegende Bebauung empfohlen. 2.3 DIN 18005 -»Schallschutz im Städtebau«Die DIN 18005 -»Schallschutz im Städtebau«enthält Verfahren zur Schallimmissionsberechnung für die städtebauliche Planung. Im Rahmen der städtebaulichen Beurteilung ist hinsichtlich der Auswirkungen des Verkehrs-, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärms durch neue Plangebiete die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 anzustreben. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen nach DIN 18005 wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu den verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils einzeln mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Im vorliegenden Fall sind die Immissionen des Verkehrslärms maßgebend. Für das Planvorhaben werden die Orientierungswerte eines Gewerbegebiets gemäß der DIN 18005 angesetzt. Diese betragen 65 db(a) tags bzw. 50 db(a) nachts.. Es wird eine Beurteilungszeit von 16 Stunden am Tag und 8 Stunden in der Nacht angesetzt und der Beurteilungspegel über diese Zeitspanne als Mittelungspegel berechnet. Den Orientierungswerten kommt gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005 keine abschließende Aussagekraft zu. Vielmehr handelt es sich um Zielvorgaben, die, sollten andere Belange größeres Gewicht haben, abgewogen werden können. Diese Abwägung kann auch zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 2.4 DIN 4109 -»Schallschutz im Hochbau«Die DIN 4109 -»Schallschutz im Hochbau«enthält Verfahren zur Ermittlung des erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maßes der Außenbauteile auf der Grundlage des maßgeblichen Außenlärmpegels. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden. Der maßgebliche Außenlärmpegel 1 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Punkt 3.2.1 Beurteilungsgrundlagen 5

wird aus der Addition des Verkehrslärms sowie des Gewerbelärms bestimmt und wird in Lärmpegelbereiche unterteilt. Für den Gewerbelärm wird nach DIN 4109, Punkt 5.5.6 mindestens der Immissionsrichtwert der TA Lärm angesetzt, sodass auch zukünftiger Gewerbelärm berücksichtigt wird. Wenn die Vermutung besteht, dass dieser Richtwert vom tatsächlichen Gewerbelärm überschritten wird, so ist der tatsächliche Immissionspegel anzusetzen. Der Verkehrslärm wird entsprechend der DIN 18005 ermittelt und entsprechend DIN 4109, Punkt 5.5.2 und Punkt 5.5.3 mit einem Zuschlag von 3 db(a) belegt. Anschließend werden der Gewerbelärmpegel und der Verkehrslärmpegel energetisch zum maßgeblichen Außenlärmpegel addiert. Für eine Ableitung der Anforderungen an den Schallschutz werden die Lärmpegelbereiche geschossweise bestimmt. Anhand der ermittelten Lärmpegelbereiche erfolgt eine Zuordnung der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße in Abhängigkeit der möglichen Raumarten nach der Tabelle 8 der DIN 4109. Im vorliegenden Fall wird die Raumart»Büroräume und ähnliches«angesetzt. Beurteilungsgrundlagen 6

3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Plangrundlagen und Erkenntnisse aus Ortsbegehungen Für die Erstellung des digitalen Modells für die Schallberechnungen wird ein digitaler Entwurf des Bebauungsplans DA 10 der Raumarchitektur Jochen Garbe (Stand: 14.04.2014) verwendet. Als Grundlage für die umliegenden Gebäude sowie die Straßen B 96 und Mittelstraße wird in Abstimmung mit der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow auf das Modell der Lärmaktionsplanung 2013 zurückgegriffen. Um eine genauere Kenntnis der Örtlichkeit zu erhalten, wurde am 17. April 2014 eine Ortsbegehung durchgeführt. Dabei fiel südlich des Wohnbebäudes Eschenweg 3 eine eingefriedete Fläche auf, die offensichtlich als Lager für Schrott und Baumaterial verwendet wird. Eine Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung ergab, dass an dieser Stelle keine gewerbliche Nutzung bekannt ist und es sich somit um eine privat genutzte Fläche handelt. Mögliche Geräuschemissionen werden daher nicht als Anlagenlärm im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes berücksichtigt. 3.2 Gebietseinstufung / -nutzung Die Wohngebäude Eschenweg 2 und Eschenweg 3 befinden sich gemäß dem Bebauungsplan DA 11 in einem Mischgebiet (MI). Infolgedessen werden daher auch die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Mischgebiete bei der Beurteilung der Schallimmissionen an diesen Immissionsorten angesetzt. Die Nutzungen im Bebauungsplangebiet DA 10 sind als Gewerbegebiet (GE) eingestuft. 3.3 Straßenverkehr 3.3.1 Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) und Lkw-Anteile (p) des umliegenden Straßennetzes Bei den umliegenden Straßen handelt es sich um die Bundesstraße 96 östlich des Plangebiets sowie um die Mittelstraße, welche das Plangebiet im Osten und Süden unmittelbar begrenzt. Beide Straßen wurden 2012 vom Brandenburgischen Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz lärmkartiert und sind daher auch Teil des aktuellen Lärmaktionsplanes der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Daher konnten zum Einen - wie bereits oben erwähnt - die Straßen im Modell übernommen werden, zum Anderen liegen aus der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung aktuelle Verkehrsdaten vor: Schalltechnische Grundlagen 7

Tabelle 3-1 Kennwerte des Straßenverkehrs der umliegenden Straßen M [Kfz/h], tags M [Kfz/h], nachts DTV Pkw Lkw Pkw Lkw [Kfz/24h] B96 1141,5 124,5 199,3 20,7 22.000 Mittelstraße 237,7 37,5 40,5 7,5 4.800 3.3.2 Straßenbelag und zulässige Höchstgeschwindigkeit Beide zu betrachtenden Straßen sind asphaltiert, weswegen sich keine schalltechnischen Zuschläge durch den Straßenbelag ergeben. Als Höchstgeschwindigkeiten werden folgende Werte angesetzt: B 96 120 km/h für Pkw 80 km/h für Lkw Mittelstraße 50 km/h (für Pkw und Lkw) Schalltechnische Grundlagen 8

4 Emissionsberechnung Im Folgenden sollen die Grundlagen für die Berechnungen der Emissionspegel der einzelnen Lärmquellen im Untersuchungsgebiet erläutert werden. 4.1 Anlagenlärm und Geräuschkontingentierung 4.1.1 Vorbelastung Für die Ermittlung der Vorbelastung aus bestehenden gewerblichen Anlagen wird aufgrund der zahlreichen Betriebe des Gewerbegebiets Eschenweg ein vereinfachter Ansatz für die vorhandenen Gewerbeflächen verwendet, der sich am Punkt 5.2.3 der DIN 18005 orientiert: Demnach wird für die in den Bebauungsplänen südlich des Plangebiets als Gewerbegebiet eingestuften Flächen eine Flächenschallquelle angesetzt, deren flächenbezogener Schallleistungspegel tags und nachts 60 db(a) beträgt. Für die Flächen im Süden, die im Bebauungsplan DA 1 als Industriegebiet eingestuft sind (Rolls-Royce-Werk), wird eine Flächenschallquelle mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von 65 db(a) tags und nachts angesetzt. Beide Flächenschallquellen werden in Geländehöhe angesetzt. Durch den Ansatz wird die Vorbelastung im Zweifel eher überschätzt, was einerseits eine Betrachtung»zur sicheren Seite«darstellt, wodurch andererseits jedoch an den maßgeblichen Immissionsorten unter Umständen weniger Immissionskontingente für die neu hinzukommende Nutzung verbleiben. 4.1.2 Emissionskontingente der geplanten Bebauung»Um bei der Einwirkung mehrerer in der Planung befindlicher Gewerbeflächen (bzw. lärmintensive Nutzung Anmerkung der Autoren) sicherzustellen, dass es in der Summe aller Schallquellen zu keiner Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm kommt, bekommen alle Gewerbeflächen je ein Lärmkontingent in Form von höchstzulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln, die in der Summe sicherstellen, dass es an keinem Wohnhaus (bzw. schützenswerten Nutzung Anmerkung der Autoren) in der Nachbarschaft zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm kommt. Hierbei dürfen Abschirmungen durch dazwischen liegende Gebäude oder Geländeerhebungen nicht berücksichtigt werden. Insofern ist das Lärmkontingent jeder Fläche ein theoretischer Höchstwert.«2 2 Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA): Definition des Begriffs Lärmkontingentierung abrufbar unter: http://www.dega-akustik.de/copy_ of_ald/wissenswertes-zum-thema-larm/larm-lexikon/eintrage/larmkontingentierung letzter Zugriff: 16.02.2013 Emissionsberechnung 9

Entscheidend für die Ermittlung der Emissionskontingente sind jedoch die an den maßgeblichen Immissionsorten möglichen Immissionskontingente. Daher wird eine ausführliche Betrachtung der Geräuschkontingentierung mit den vorgeschlagenen Ergebnissen im Kapitel 5 erfolgen. 4.2 Straßenverkehrslärm Die Berechnungen der Emissionen für den Straßenverkehrslärm werden entsprechend den RLS 90 vorgenommen. Danach ist der Emissionspegel Lm,E der Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Straßenachse. Nach der RLS-90 berechnet sich der Emissionspegel wie folgt: L =L +D+D +D +D m,e m(25) v StrO Stg E mit: L m,e Mittelungspegel D v Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten D StrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen D Stg Zuschlag für Steigungen und Gefälle D E Korrektur bei Einfachreflexionen Für die beiden Straßen im Untersuchungsgebiet ergeben sich folgende Schallemissionen: B 96 tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr): L m,e = 70,05 db(a) nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr): L m,e = 62,39 db(a) Mittelstraße tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr): L m,e = 61,12 db(a) nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr): L m,e = 54,01 db(a) Emissionsberechnung 10

5 Immissionsberechnungen 5.1 Grundlagen Die Berechnungen der vorliegenden Untersuchung werden mit dem EDV-Programm SoundPLAN in der aktuellen Version 7.3 auf der Basis des allgemeinen Berechnungsverfahrens der DIN ISO 9613 2»Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien«durchgeführt. Die Immissionsberechnungen der detaillierten Prognose berücksichtigen Entfernungseinflüsse, Bodendämpfungen, Abschirmungen und Reflexionen. Pegelminderungen durch Bewuchs werden wegen ihrer geringen Wirkung hingegen vernachlässigt. Das Rechenverfahren entspricht dem heutigen Stand der Technik. 5.2 Geräuschkontingentierung Bei der Geräuschkontingentierung (nach DIN 45691) werden zunächst die trotz der Vorbelastung verbleibenden Immissionskontingente der einzelnen betrachteten Immissionsorte bestimmt und anschließend aus diesen das maximal zulässige Emissionskontingent der einzelnen betrachteten Teilflächen hergeleitet. 5.2.1 Lage der Immissionsorte und Teilflächen Die maßgeblichen Immissionsorte befinden sich an den südlichen Fassaden der Wohngebäude Eschenweg 2 (Immissionsort IO_1) und Eschenweg 3 (Immissionsort IO_2). Hinsichtlich der Kontingentierung werden zwei Varianten untersucht. Zunächst wird das Emissionskontingent der gesamten Fläche bestimmt, da der Auftraggeber eine möglichst geringe Untergliederung des Bebauungsplangebiets hinsichtlich der Geräuschkontingente wünscht. In einem zweiten Schritt erfolgt dann die Unterteilung des Geländes in drei Teilflächen, die den zugrundeliegenden Flurstücken innerhalb der Baugrenze entsprechen. Für diese drei Teilflächen wird als Alternativvariante ebenfalls eine Geräuschkontingentierung durchgeführt. 5.2.2 Ermittlung der zulässigen Immissionen (Planwertbestimmung) Im Zuge der Lärmkontingentierung werden zunächst die Immissionen der beiden Immissionsorte ermittelt. Hierbei sind die folgenden Kennwerte von Bedeutung: Gesamtimmissionswert L GI Geräuschvorbelastung L vor Immissionsberechnungen 11

Planwert L Pl Der Gesamtimmissionswert entspricht den jeweiligen Richtwerten nach TA Lärm (hier 60 db(a) tags bzw. 45 db(a) nachts). Die Geräuschvorbelastung ergibt sich aus den vorhandenen Emissionen des bestehenden Gewerbegebiets. Der Planwert wird mit Hilfe folgender Formel bestimmt und stellt das für den Bebauungsplan DA 10 einzuhaltende Immissionskontingent dar: ( ) 01, LGI, j 01, Lvor, j L Pl, j = 10 lg 10 10 mit: L Pl,j Planwert des Immissionsortes j L GI,j L vor,j Gesamtimmissionswert am Immissionsort j Geräuschvorbelastung am Immissionsort j Existiert keine Vorbelastung, so entspricht der Planwert L Pl dem Gesamtimmissionswert L GI. In der Tabelle 5-1 werden die o. g. Kennwerte für die untersuchten acht Immissionsorte für den Tageszeitraum dargestellt. Wegen des vereinfachten Ansatzes für die Betrachtung der Vorbelastung mit Ergebnissen zur sicheren Seite kommt es nachts an den Immissionsorten schon im Bestand zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm. Als L GI wird daher ein Wert von 39 db(a) ohne Vorbelastung verwendet. Dieser liegt 6 db(a) unterhalb des Immissionsrichtwertes. Bei Einhaltung dieses L GI wird somit das Irrelevanzkriterium der TA Lärm erfüllt (d. h. eine Betrachtung der Vorbelastung ist unter diesen Umständen nicht notwendig). Die entsprechenden Kennwerte für die Nacht sind in Tabelle 5-2 enthalten. Tabelle 5-1 Immissionskennwerte für den Tageszeitraum an den untersuchten Immissionsorten (IO) Immissionsort IO_1 IO_2 Gesamtimmissionswert L GI 60,0 60,0 Geräuschvorbelastung L vor 46,9 47,3 alle Angaben in db(a) Tabelle 5-2 Immissionskennwerte für den Nachtzeitraum an den untersuchten Immissionsorten (IO) Immissionsort IO_1 IO_2 Gesamtimmissionswert L GI Geräuschvorbelastung L vor - - Planwert L Pl alle Angaben in db(a) Immissionsberechnungen 12

Abbildung 5-1 Ludwig-Erhard-Ring Eschenweg Eschenweg Mittelstraße B 96 Zeichenerklärung Parkplatz Hauptgebäude Punktquelle Nebengebäude Linienquelle Immissionsort Hauptgebäude Flächenquelle Nebengebäude Grundlinie Schirmfläche Wand Immissionsort Pegelwerte LrT Straßenachse in db(a) Flächenquelle Flächenquelle <= 40 40 < <= 45 45 < Grundlinie <= 50 50 < Wand <= 55 55 < <= 60 60 < Maßgebender <= 65 Immissionsort 65 < <= 70 Kontingentierungsfläche 70 < Emissionslinie Oberfläche Isophonenkarte Vorbelastung TA Lärm tags 06:00-22:00 Uhr (identische Schallausbreitung nachts) 5.2.3 Kontingentierung Aus den in Tabelle 5-1 und Tabelle 5-2 dargestellten Planwerten (L Pl ) der einzelnen Immissionsorte und der Lage und Größe der verschiedenen Teilflächen lassen sich schließlich die Emissionskontingente (L EK ) der einzelnen Teilflächen sowie die Immissionskontingente (L IK ) an den Immissionsorten bestimmen. Variante 1 Für die Variante 1 wird eine Kontingentierung für die gesamte Fläche innerhalb der Baugrenze durchgeführt. In deren Ergebnis lässt sich für die Gesamtfläche ein Emissionskontingent von 71 db(a) für den Tageszeitraum (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und von 50 db(a) für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) ermitteln. Die daraus resultierenden Immissionskontingente an den maßgeblichen Immissionsorten werden für den Tag in Tabelle 5-3 und für die Nacht in Tabelle 5-4 dargestellt. Eine Zusammenfassung der Emissionskontingente für den Tag- und den Nachtzeitbereich liefert die Tabelle 5-5. Die Emissionskontingente von 71 db(a) tags und 50 db(a) nachts können für die gesamte Fläche innerhalb der Baugrenzen garantiert werden. Insgesamt könnte eine höhere Schallenergie emittiert werden, wenn eine Aufteilung der Gesamtfläche stattfindet, sodass in den südlichen Teilflächen höhere Emissionskontingente möglich sind. Dieses Szenario wird mit Variante 2 untersucht. Immissionsberechnungen 13

Tabelle 5-3 Emissions- und Immissionskontingente Variante 1 Tageszeitraum (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Teilfläche Fläche [m²] L EK [db(a)] Teilpegel [db(a)] IO_1 IO_2 Plangebiet 25246,5 71 59,3 58,8 Immissionskontingent L(IK) 59,3 58,8 Unterschreitung 0,5 0,9 Tabelle 5-4 Emissions- und Immissionskontingente Variante 1 Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) Teilfläche Fläche [m²] L EK [db(a)] Teilpegel [db(a)] IO_1 IO_2 Plangebiet 25246,5 50 38,3 37,8 Immissionskontingent L(IK) 38,3 37,8 Unterschreitung 0,8 1,3 Tabelle 5-5 Emissionskontingente Variante 1 tags und nachts Teilfläche L EK,tags [db(a)] L EK,nachts [db(a)] Plangebiet 71 50 Die entsprechende Darstellung der Schallausbreitung der Variante 1 in Form von Isophonenkarten bietet Abbildung 5-2 für den Tag bzw. Abbildung 5-3 für die Nacht. Eschenweg Eschenweg IO_2 IO_1 Plangebiet Mittelstraße B 96 Zeichenerklärung Parkplatz Hauptgebäude Punktquelle Nebengebäude Linienquelle Immissionsort Hauptgebäude Flächenquelle Nebengebäude Grundlinie Schirmfläche Grenzwertlinie db(a) Wand Immissionsort Pegelwerte LrT Straßenachse in db(a) Flächenquelle Flächenquelle <= 40 40 < <= 45 45 < Grundlinie <= 50 50 < Wand <= 55 55 < <= 60 60 < Maßgebender <= 65 Immissionsort 65 < <= 70 Kontingentierungsfläche 70 < Flächenquelle Rechengebiet Lärm Abbildung 5-2 Isophonenkarte Emissionskontingentierung Variante 1 tags 06:00-22:00 Uhr Immissionsberechnungen 14

IO_2 IO_1 Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude Immissionsort Flächenquelle Eschenweg Grundlinie Grenzwertlinie 39 db(a) B 96 Plangebiet Pegelwerte LrN in db(a) Eschenweg Mittelstraße <= 40 40 < <= 45 45 < <= 50 50 < <= 55 55 < <= 60 60 < <= 65 65 < <= 70 70 < Abbildung 5-3 Isophonenkarte Emissionskontingentierung Variante 1 nachts 22:00-06:00 Uhr Variante 2 Für die Variante 2 wird die Gesamtfläche in drei Teilflächen aufgeteilt, die den Flurstücken 427, 429 und 430 innerhalb der Baugrenze des Bebauungsplans entsprechen. Es ergeben sich Emissions- und Immissionskontingente, die nachfolgend in Tabelle 5-6 und Tabelle 5-7 zusammengefasst sind. Tabelle 5-6 Emissions- und Immissionskontingente Variante 2 Tageszeitraum (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Teilfläche Fläche [m²] L(EK) [db(a)] Teilpegel [db(a)] IO_1 IO_2 Nord (Flurstück 430) 3863,3 71 54,5 53,8 Mitte (Flurstück 429) 10587,6 71 55,7 55,3 Süd (Flurstück 427) 10795,5 73 54,8 54,6 Immissionskontingent L(IK) 59,4 Unterschreitung 0,0 0,4 Immissionsberechnungen 15

Tabelle 5-7 Emissions- und Immissionskontingente Variante 2 Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) Teilfläche Fläche [m²] L(EK) [db(a)] Teilpegel [db(a)] IO_1 IO_2 Nord (Flurstück 430) 3863,3 49 32,5 31,8 Mitte (Flurstück 429) 10587,6 50 34,7 34,3 Süd (Flurstück 427) 10795,5 53 34,8 34,6 Immissionskontingent L(IK) 38,9 38,5 Unterschreitung 0,1 0,5 Die Emissionskontingente der drei Teilflächen werden in der Tabelle 5-8 für den Tag und die Nacht in einer Übersicht zusammengefasst. Die Emissionskontingente für den Tageszeitbereich liegen zwischen 71 und 73 db(a)/m², von Norden nach Süden zunehmend. In der Nacht wurde für die südliche Teilfläche ein möglichst hohes Emissionskontingent angestrebt. Unter der Voraussetzung, dass für die nördliche Teilfläche ein Emissionskontingent von 49 db(a)/m² und für die mittlere Teilfläche eines von 50 db(a)/m² vergeben wird, ist in der südlichen Teilfläche ein Emissionskontingent von 53 db(a)/m² möglich. Die Schallausbreitung wird für den Tageszeitbereich (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) in Abbildung 5-4 und für den Nachtzeitbereich (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) in Abbildung 5-5 dargestellt. Tabelle 5-8 Emissionskontingente Variante 2 tags und nachts Teilfläche L(EK),tags [db(a)] L(EK),nachts [db(a)] Nord (Flurstück 430) 71 49 Mitte (Flurstück 429) 71 50 Süd (Flurstück 427) 73 53 Immissionsberechnungen 16

Geräuschkontingentierung IO_2 IO_1 Zeichenerklärung Parkplatz Hauptgebäude Punktquelle Nebengebäude Linienquelle Immissionsort Hauptgebäude Flächenquelle Eschenweg Eschenweg Teilfläche Nord (Flurstück 430) Teilfläche Mitte (Flurstück 429) Teilfläche Süd (Flurstück 427) Mittelstraße B 96 Nebengebäude Grundlinie Schirmfläche Grenzwertlinie db(a) Wand Immissionsort Pegelwerte LrT Straßenachse in db(a) Flächenquelle Flächenquelle <= 40 40 < <= 45 45 < Grundlinie <= 50 50 < Wand <= 55 55 < <= 60 60 < Maßgebender <= 65 Immissionsort 65 < <= 70 Kontingentierungsfläche 70 < Abbildung 5-4 Isophonenkarte in 2 m über Gelände Emissionskontingentierung Variante 2 tags 06:00-22:00 Uhr IO_2 IO_1 Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude Immissionsort Flächenquelle Eschenweg Teilfläche Nord (Flurstück 430) Grundlinie Grenzwertlinie db(a) Eschenweg Teilfläche Mitte (Flurstück 429) Teilfläche Süd (Flurstück 427) Mittelstraße B 96 Pegelwerte LrN in db(a) <= 40 40 < <= 45 45 < <= 50 50 < <= 55 55 < <= 60 60 < <= 65 65 < <= 70 70 < Abbildung 5-5 Isophonenkarte in 2 m über Gelände Emissionskontingentierung Variante 2 nachts 22:00-06:00 Uhr Immissionsberechnungen 17

Fazit und Empfehlung Grundsätzlich können im Plangebiet flächenbezogene Schallleistungspegel von 71 db(a) tags und 50 db(a) nachts erreicht werden. Dies entspricht Variante 1. Höhere Emissionen sind in der mittleren und südlichen Teilfläche des Plangebiets möglich, wenn dieses hinsichtlich der Emissionskontingentierung in Teilflächen zerlegt wird. In der entsprechenden Variante 2 wurde zudem der Kompromiss eingegangen, dass in der nördlichen Teilfläche lediglich ein Emissionskontingent von 49 db(a)/m² vergeben wird, um in der südlichen Teilfläche ein Emissionskontingent von 53 db(a)/m² zu erreichen. Empfohlen wird die Umsetzung der Variante 2, da mit dieser eine in Summe höhere Schallenergie emittiert werden kann. Vorschläge für textliche Festsetzungen beider Varianten sind in Anlage 1 und Anlage 2 enthalten. 5.3 Beurteilung des Verkehrslärms nach DIN 18005 Seitens der Verwaltung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wurde eine Betrachtung der Geräuscheinwirkungen durch die B 96 nach der DIN 18005 gefordert. Da die Mittelstraße, über die der wesentliche Erschließungsverkehr des Gewerbegebiets abgewickelt wird, das Plangebiet auf der östlichen und südlichen Seite umschließt, wird auch diese mit in die Betrachtung aufgenommen. Die Immissionen aus den Geräuschen des Straßenverkehrs der B 96 und der Mittelstraße für zwei Immissionsorte ermittelt, deren Lage der Abbildung 5-6 entnommen werden kann. Die Immissionsorte befinden sich jeweils auf der Baugrenze am östlichen Rand (Immissionsort»Ost«) und am südlichen Rand (Immissionsort»Süd«) des Plangebiets, wobei der Immissionsort»Ost«nur Immissionen aus Richtung Osten empfängt und der Immissionsort»Süd«nur Immissionen aus Richtung Süden. In Tabelle 5-9 sind die Schallimmissionen aus den Geräuschen des umliegenden Straßenverkehrs an den Immissionsorten für drei hypothetische Stockwerke dargestellt. Immissionsberechnungen 18

Eschenweg Eschenweg Plangebiet IO Süd IO Ost Mittelstraße Abbildung 5-6 Isophonenkarte in 2 m Höhe DIN18005 tags B 96 Zeichenerklärung Parkplatz Hauptgebäude Punktquelle Nebengebäude Linienquelle Immissionsort Hauptgebäude Flächenquelle Nebengebäude Grundlinie Schirmfläche Wand Immissionsort Pegelwerte LrT Straßenachse in db(a) Flächenquelle Flächenquelle <= 40 40 < <= 45 45 < Grundlinie <= 50 50 < Wand <= 55 55 < <= 60 60 < Maßgebender <= 65 Immissionsort 65 < <= 70 Kontingentierungsfläche 70 < Emissionslinie Oberfläche Tabelle 5-9 Beurteilung der Schallimmissionen des Straßenverkehrs gemäß DIN 18005 Immissionsort Nutzung SW HR OW,T db(a) OW,N db(a) LrT db(a) LrT,diff db(a) LrN db(a) Ost GE EG 65 55 66,6 1,6 59,3 4,3 Ost GE 1.OG 65 55 66,9 1,9 59,6 4,6 Ost GE 2.OG 65 55 67,0 2,0 59,7 4,7 Süd GE EG 65 55 63,8 --- 56,6 1,6 Süd GE 1.OG 65 55 64,1 --- 56,9 1,9 LrN,diff db(a) Süd GE 2.OG 65 55 64,1 --- 56,9 1,9 Immissionsberechnungen 19

6 Anforderungen an den Schallschutz 6.1 Erforderliche Schallschutzmaßnahmen entsprechend der TA Lärm Für den Bebauungsplan DA 10 ergeben sich durch die Festsetzung der Geräuschkontingente nach DIN 45691 keine Anforderungen an den Schallschutz gemäß TA Lärm. Im Rahmen der Bauantragsverfahren wird der Nachweis zu erbringen sein, dass die Immissionsteilpegel (bedingt durch das vorgegebene Emissionskontingent) der zugehörigen Teilfläche an den Immissionsorten gemäß TA Lärm eingehalten werden. 6.2 Erforderliche Schallschutzmaßnahmen entsprechend der DIN 18005 An beiden Immissionsorten auf der Baugrenze werden die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten, sodass vom Grundsatz her Schallschutz vorzusehen ist. Zunächst sind die Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes zu prüfen. Eine Maßnahme könnte das Abrücken der Bebauung von der Baugrenze in einer der zukünftigen Nutzung entsprechend sinnvollen Art und Weise sein. Ebenfalls möglich sind Schallschutzwände (zum Beispiel mit einer Höhe von 2 m auf der Baugrenze), wobei zu beachten wäre, dass durch diese unter Umständen keine ausreichende Abschirmung höher gelegener Stockwerke erreicht werden kann. Wenn mit aktiven Maßnahmen kein ausreichender Schallschutz erreicht werden kann (oder diese Maßnahmen aus anderen Gründen nicht gewollt sind), so verbleiben noch passive Maßnahmen des Schallschutzes. Neben einer schalltechnisch guten und sinnvollen Grundrissgestaltung der Gebäude spielt dabei auch die Schalldämmung der Außenbauteile gemäß der DIN 4109 - Schallschutz im Städtebau - eine Rolle. Die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile werden entsprechend dem Außenlärmpegel so festgelegt, dass die zulässigen Innenraumpegel nicht überschritten werden. Für den vorliegenden Fall können die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile in Tabelle 6-1 eingesehen werden, wobei für beide Immissionsorte drei hypothetische Stockwerke mit einer Höhe von 2,80 m angenommen werden. Es ergibt sich, dass nach Osten für Büroräume ein Schalldämm-Maß von 40 db(a) (Lärmpegelbereich V) vorzusehen ist, nach Süden ein Schalldämm-Maß von 35 db(a) (Lärmpegelbereich IV). Da auch aus Norden und Westen mit Schallimmissionen zu rechnen ist, empfehlen wir zudem für Fassaden, die in diese Himmelsrichtungen zeigen, ein resultierendes Schalldämm-Maß von mindestens 30 db(a) zu verwenden. Eine Empfehlung für eine mögliche textliche Festsetzung der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße im Bebauungsplan enthält die Anlage 3. Anforderungen an den Schallschutz 20

Tabelle 6-1 Ermittlung des erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maßes der Außenbauteile Immissionsort Nutzung SW HR Beurteilungspegel Verkehr maßg. Pegel Gewerbe maßgeblicher Außenlärmpegel Lärmpegelbereich Schalldämm-Maß [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Ost GE EG O 66,6 65 71 V 40 Ost GE 1.OG O 66,9 65 72 V 40 Ost GE 2.OG O 67,0 65 72 V 40 Süd GE EG S 63,8 65 70 IV 35 Süd GE 1.OG S 64,1 65 70 IV 35 Süd GE 2.OG S 64,1 65 70 IV 35 Anforderungen an den Schallschutz 21

7 Zusammenfassung Die Gewerbepark Dahlewitz Projekt- und Planungsgesellschaft möchte den Bebauungsplan DA 10»Gewerbegebiet Mittelstraße«im Ortsteil Dahlewitz der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow nahe Berlin aufstellen. Um nachzuweisen, dass durch das Vorhaben keine schalltechnische Beeinträchtigung des nördlich gelegenen Mischgebiets mit Wohnbebauung erfolgt, wurde ein Schallschutzgutachten erstellt. Damit eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der vorhandenen Mischgebiets- Wohnbebauung unabhängig von der Art des sich später ansiedelnden Gerwerbes zu garantieren, wurde für das Bebauungsplangebiet eine Geräuschkontingentierung durchgeführt. Unter Einhaltung der darin festgelegten Emissionskontingente für Teilflächen des Plangebiets werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten. Der Bebauungsplan ist somit hinsichtlich der Belange des Schallschutzes nach TA Lärm genehmigungsfähig. Zusätzlich erfolgte eine Untersuchung nach DIN 18005 zum Schutz des Plangebiets vor den Geräuschen der unmittelbar benachbarten Verkehrswege. Im Ergebnis ergaben sich Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 an der Baugrenze des Plangebiets im östlichen und südlichen Bereich. Den Orientierungswerten kommt dem Grunde nach keine abschließende Aussagekraft zu. Dennoch sind Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung der Orientierungswerte anzustreben. Mögliche Maßnahmen sind das Abrücken der Gebäude von der Baugrenze, eine angepasste Grundrissgestaltung sowie die Einhaltung der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße. Diese wurden aufbauend auf den Immissionspegeln für Büroräume ermittelt. Zusammenfassung 22

Anlagen Anlagen 23

ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1 Vorschlag für textliche Festsetzungen Geräuschkontingentierung Variante 1...25 Anlage 2 Vorschlag für textliche Festsetzungen Geräuschkontingentierung Variante 2...26 Anlage 3 Vorschlag für textliche Festsetzung für die auf das Plangebiet einwirkenden Geräusche...27 Anlagenverzeichnis 24

Anlage 1 Vorschlag für textliche Festsetzungen Geräuschkontingentierung Variante 1 In dem Gewerbegebiet sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN 45691 weder tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) überschreiten: Emissionskontingente L EK Tag und Nacht in db(a) L EK Tag L EK Nacht Gewerbegebiet 71 50 Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn die Beurteilungspegel L r Tag und Nacht die entsprechenden Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 db unterschreiten (Relevanzgrenze). Anlagen 25

Anlage 2 Vorschlag für textliche Festsetzungen Geräuschkontingentierung Variante 2 In dem Gewerbegebiet sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK,i nach DIN 45691 weder tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) überschreiten: Emissionskontingente L EK Tag und Nacht in db(a) Teilfläche L EK Tag L EK Nacht Nord (Flurstück 430) 71 49 Mitte (Flurstück 429) 71 50 Süd (Flurstück 427) 73 53 Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn die Beurteilungspegel L r Tag und Nacht die entsprechenden Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 db unterschreiten (Relevanzgrenze). Anlagen 26

Anlage 3 Vorschlag für textliche Festsetzung für die auf das Plangebiet einwirkenden Geräusche Zum Schutz vor Lärm müssen in dem Gewerbegebiet Außenbauteile einschließlich der Fenster von Büroräumen in Abhängigkeit zur jeweiligen Fassade mindestens folgende bewertete Luftschalldämm-Maße (R w,res nach DIN 4109, Ausgabe November 1989) aufweisen: Westen Norden Osten Süden 30 db(a) 30 db(a) 40 db(a) 35 db(a) Anlagen 27