Gefragt ist die kollektive Vernunft

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Transkript:

Zurich Open Repository and Archive University of Zurich Main Library Strickhofstrasse 39 CH-8057 Zurich www.zora.uzh.ch Year: 2010 Gefragt ist die kollektive Vernunft Kohler, Georg Posted at the Zurich Open Repository and Archive, University of Zurich ZORA URL: https://doi.org/10.5167/uzh-41139 Originally published at: Kohler, Georg. Gefragt ist die kollektive Vernunft. In: Tages-Anzeiger, 2010, p.28-29.

Die Classe Politique oder das fragile Fundament der Demokratie Georg Kohler Es gibt einen berühmten Satz der modernen politischen Philosophie, wonach der liberale, auf die Autonomie seiner Bürger und Bürgerinnen gebaute und vertrauende Staat von Voraussetzungen lebt, die nicht von ihm selbst hervorgebracht oder garantiert werden können. Keine Demokratie, die eine freiheitliche Ordnung verwirklicht und darum mehr sein will als ein als Volksherrschaft getarntes, totalitäres Regime, darf mit den Mitteln gewalttätiger oder psychotechnischer Bewusstseinskontrolle die eigene Geltung und Akzeptanz in den Köpfen der Menschen zu sichern versuchen. Was bedeutet das aber? Nicht weniger als die Tatsache, dass das tiefste Fundament guter politischer Institutionen allein das sein kann, was Montesquieu einmal den esprit général genannt hat: den von jedem Bürger und jeder Bürgerin selbst zu verantwortenden Sinn fürs Ganze der gemeinsamen politischen Strukturen. Es ist das, was heute politische Kultur heisst und sowohl in seiner elementaren Wichtigkeit wie Zerbrechlichkeit fast immer und überall unterschätzt wird. Wie dieser Bürgersinn empirisch genau zu erfassen ist, beschäftigt die sozialwissenschaftliche Forschung. Weniger schwer zu definieren sind die Forderungen, die unter dem Gesichtspunkt einer normativ argumentierenden politischen Philosophie die Sache umreissen. Es sind vier: Zum Ersten die Bereitschaft der Bürger und Bürgerinnen jene persönlichen Lasten freiwillig zu übernehmen, die auch und gerade im Rahmen einer liberalen und demokratischen Verfassung unvermeidlich anfallen, wenn es um das Gesamtwohl geht; von der Erfüllung der Steuerpflichten bis zum Akzeptieren der Niederlage nach dem demokratischen Mehrheitsentscheid. Zum Zweiten die Fähigkeit, den politischen Gegner nie als hassenswert, nie als einen Feind zu betrachten. Drittens der Wille, den Anderen, selbst wenn er unterlegen und schwächer als man selber ist, als gleichwertigen Teilnehmer eines verbindenden Projektes anzuerkennen. Und viertens gehört zum normativen Gehalt derjenigen politischen Kultur, die in der Lage ist, ein politisches Gemeinwesen im Gleichgewicht zu halten, die im Gefühl und in der Einsicht aller verankerte Idee, dass eine Gesellschaft ihre Legitimität nicht lange aufrechterhalten kann, wenn sie den Menschen keinen tiefen Grund mehr zu geben vermag, sich umeinander zu kümmern. So selbstverständlich diese Erwartungen erscheinen mögen, so anspruchsvoll sind sie; ihr Bestand ist stets gefährdet. Denn sie fordern besondere Tugenden, die wenig zu tun haben mit jenen Charaktereigenschaften, die wir als mehr oder weniger naturwüchsig gegeben (wie 1

Angst vor dem Unvertrauten, Identifikation mit der eigenen, kleinen Gruppe, Abneigung gegen Ambivalenzen u.s.w.) bei den meisten Menschen voraussetzen können. Im Grunde verlangen sie geradezu das Gegenteil von dem, wozu wir Menschen normalerweise geneigt sind. * Eine tragfähige politische Kultur sei die letzte Bedingung der guten Demokratie, doch deren Realität ist nicht allein von der menschlichen Natur im allgemeinen bedroht, auch viele Tendenzen unserer Gegenwartsmoderne sind Ursachen ihrer Erosion. Die bekannte Verhaltenslogik des aktuellen ökonomischen Systems macht Engagements fürs Gemeinwohl eher unwahrscheinlich. Die Aufsplitterung der Hintergrundtraditionen der Bevölkerung von Einwanderungsgesellschaften sorgt für Irritation bei den Eingesessenen, die sich und ihre Sozialformen durch die Einwanderer oft für missbraucht halten. Die Arbeitswelt des auf optimale Rentabilität der eingesetzten Mittel achtenden globalen Kapitalismus zwingt die unteren wie die oberen Schichten zum haushälterischen Umgang mit den freien Ressourcen von Zeit und Geld was den Einsatz für und den Glauben an die staatliche Solidargemeinschaft nachhaltig schwächen muss. Die zentrale Rolle einer besonderen politischen Kultur für das Gelingen politischer Ordnung wird deutlich sichtbar, wenn man sich das Problem der Balance vergegenwärtigt, das mit dem freiheitlichen Staat als solchem unvermeidlich verbunden ist: das Problem der Konkurrenz und der Gleichwertigkeit von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Dafür gibt es nämlich kein logisch zwingendes Rezept, sondern nur das aus der wechselseitigen Anerkennung der Rechte des je anderen Menschen stammende vernünftige Gefühl für belastbare Ausgleichslagen. Man kann die theoretisch unlösbare Gegensätzlichkeit von Volkssouveränität und Menschenrechten durch zwei simple Fragen markieren: Ist der Demokratie (d.h. dem Verfahren der staatsbürgerlichen Mehrheitsentscheidung) schlechthin alles zu beschliessen erlaubt (z.b. auch die Aufhebung von Grundrechten zu Ungunsten einer speziellen Bevölkerungsgruppe)? Wenn nicht: Wer soll und darf zurecht noch über dem Volk, dem demos, als oberster Richter und Gesetzgeber agieren? Die beiden Fragen und die in ihnen implizierten Antworten führen sofort in Dilemmata. In der Demokratie muss das Volk der letzte Richter sein, dennoch kann nicht alles schlechthin als Recht gelten, was dieser Richter entscheidet. Es ist am Ende allein die kollektive Vernunft der Staatsbürgergesellschaft, die hier von Fall zu Fall die richtigen Lösungen findet. Sie wurzelt in den Traditionen der 2

politischen Kultur. Oder eben nicht; mit vorhersehbaren schlimmen Effekten für das komplizierte Projekt der rechtsstaatlich-liberalen Demokratie. Dass dies keine abgehoben-abstrakten Überlegungen aus dem rechtsphilosophischen Seminar sind, durfte man in diesen Tagen nur allzu unverblümt zur Kenntnis nehmen. Nicht zuletzt auf der rechten, nach eigener Einschätzung volksnahen Seite des politischen Spektrums konnte man das Aufglühen staatsphilosophischer Reflexion bewundern, von Toni Brunners forschem Vorschlag, alle Limitierungen des schweizerischen Verfassungsinitiativrechts zu beseitigen, bis zu Roger Köppels oft wiederholten, ressentimentgeladenen Verdikten gegen die Anmassungen einer classe politique, die selbstgerecht zu wissen meine, was wahres Recht sei. * Dass die oberste Instanz das Volk sei, hat gewiss niemand ernsthaft bestritten. Allerdings wurde in der Debatte nach der Abstimmung vom 30. November darauf hingewiesen, dass das Volk im Rahmen unserer Verfassungsordnung immer auch eine Fiktion ist, weil es in Wahrheit ja das Produkt einer Verfahrensregelung darstellt. Ausserdem wagte man, daran zu erinnern, dass alle politischen Prozeduren, legitime, mit guten Gründen anerkennungswürdige Ergebnisse allein dann zu liefern im Stande sind, wenn sie elementaren Fairnessprinzipien folgen. Was drittens zur Konsequenz hat, dass, zum Beispiel, über Grenzen des schweizerischen Initiativrechts diskutiert werden darf und diskutiert werden muss. Und nicht zu vergessen: Jeder moderne demokratische Staat kann seine Zwecke nur dann erfüllen, wenn er über ein Ensemble von Personengruppen verfügt, die als spezialisierte Fachleute des politischen Systems besondere Aufgaben zu übernehmen gewillt und fähig sind. Öffentliche Verwaltungen, die Justiz, auch die Legislative, Parteienorganisationen, die Arenen der publizistischen Auseinandersetzung, all diese Organe demokratischer Staatlichkeit brauchen Experten und Expertise, die die in anderen gesellschaftlichen Bereichen tätigen Staatsbürger nicht haben, nicht haben können und nicht zu haben brauchen. Das Insgesamt dieser notwendigen Funktionseliten ist eben das, was (meist polemisch und stets sehr unscharf) als classe politique bezeichnet wird. Ausdifferenzierung von Kompetenzen ist bekanntlich einer der Zentralschlüssel des sozialen Fortschritts. Doch leider führt genau dieser Vorgang auch zu Unübersichtlichkeit und zum Gefühl des Ausgeliefert-Seins im Raum moderner Lebenswelten. Dadurch entsteht ein 3

Konglomerat von Faktoren, dessen Nutzung seit langem zum Repertoire jener gehört, die den Gegensatz zwischen einfachem Bürger und denen da oben bewirtschaften. Die Demokratie ist nicht nur auf das zerbrechliche Fundament einer entgegenkommenden zivilgesellschaftlichen Kultur gebaut, sie ist zugleich selbst ein fragiles Gefüge von Institutionen und Normen, ein von subtilen Balancen abhängiges Mobile, das rasch zerstört wird, wenn auf seine innere Gleichgewichtslogik keine Rücksicht mehr genommen wird. Eben dies ist der Fall, wenn beispielsweise die notwendigen Funktionseliten als selbstsüchtige classe politique denunziert werden; wenn man die Einbettung des nationalen Rechts in supranationale Regelungen und Gerichte als Mittel antidemokratischer Manipulation dieser classe politique beschreibt; wenn die Schwierigkeiten, die der Schweiz aus ihrer historisch gewachsenen, aber in vielerlei Hinsicht nicht mehr realitätsgerechten Sonderfallideologie erwachsen, aus der angeblichen Unfähigkeit unserer classe politique erklärbar werden sollen, u.s.w. Was in solcher Argumentation regiert, sind die Regeln einer Rhetorik der Feindschaft und der radikalen Differenz, der Abwertung des politischen Systems und seiner Organe, der Verweigerung von Selbstkritik und der Selbstgerechtigkeit, die exakt das unterminieren, was zu erhalten und zu verteidigen doch die wichtigste Aufgabe aller Freunde der Demokratie sein muss: die Kultur der Achtsamkeit auf die zerbrechlichen Bedingungen unseres politischen Systems der gemeinsamen Selbstbestimmung. 4