Überblick über die Prüfergebnisse der deutschen EFRE-Programme 2010/2011 und Anforderungen an die öffentliche Auftragsvergabe Olivia Jordan, GD REGIO, Prüfreferat J.2 Jahrestreffen der EFRE- Verwaltungsbehörden, Cuxhaven 22./23. November 2011 1
Prüfergebnisse der Prüfbehörden Gesamtbeurteilung des Systems (Stellungnahmen der Prüfbehörden zum 31.12.2010) Uneingeschränkt positiv: 14 Eingeschränkt: 3 Negativ: 1 2
Prüfergebnisse der Prüfbehörden Fehlerraten: Zwischen 0,00% und 89,70% <2% 9 >2% - <5% 1 >5% - 10% 0 > 10% 2 k.a. 6 z. B. keine oder keine vollständige Stichprobe geprüft 3
Analyse und Stellungnahme durch die Prüfer der GD REGIO Gesamtbeurteilung des Systems in vier Kategorien: Uneingeschränkt positiv: 4 Eingeschränkt mit mäßigen Auswirkungen: 8 Eingeschränkt mit signifikanten Auswirkungen: 5 Negativ: 1 Führt ggf. zu Vorbehalt im Tätigkeitsbericht des Generaldirektors und Zahlungsunterbrechung nach Art. 91 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 4
Unterbrechung der Zahlungsfrist Beispiele für mögliche Hinweise im Jahreskontrollbericht auf erhebliche Mängel in der Funktionsweise des VKS: Auf Seiten der Prüfbehörde: keine (ausreichenden) Systemprüfungen durchgeführt keine (vollständige) Stichprobe von Vorhaben geprüft Auf Seiten der Verwaltungsbehörde/ ZwSt./BB: Fehlerrate über 2% (Teil-)Systemprüfung mit Ergebnis Kategorie 3 (System teilweise funktionsfähig, wesentliche Mängel) oder 4 (System nicht funktionsfähig) 5
Unterbrechung der Zahlungsfrist Fehlerrate über 2% = Zahlungsunterbrechung? oder Fehlerrate über 2% = pauschale Finanzkorrektur? Kein Automatismus! Es wird jeder Einzelfall genau betrachtet: Qualitative Analyse der Fehler und ihrer Auswirkungen auf das System, Risiko für die ungeprüften Ausgaben, bereits ergriffene Korrekturmaßnahmen 6
Vor-Ort-Prüfungen der GD REGIO 1. Beurteilung der Arbeit der Prüfbehörden: Abgeschlossen für 3 PB, Ergebnis: SN, ST: Kategorie 1 MV: Kategorie 2 Voraussichtlicher Abschluss der Beurteilung der Prüfbehörden NI, BB, BE bis Ende 2011, BY Anfang 2012 Prüfbesuche 2012: NW, TH 2. Prüfungen zum Abschluss der Periode 2000-2006 in BB, MV, Interreg ABH 7
Häufige Feststellungen (in Bezug auf VB) Mangelnde Funktionstrennung, mangelnde Überwachung der ZwStn durch die VB Projektauswahl: mangelnde Transparenz/ Dokumentation des Auswahlprozesses, Risiko der Ungleichbehandlung von Antragstellern Verwaltungskontrollen: Mangel an Vor-Ort-Kontrollen, ungenügende administrative Kontrollen (z.b. mangelnde Überprüfung von Originalunterlagen oder von bestimmten Förderfähigkeitsaspekten) und/oder mangelnde Dokumentation der durchgeführten Kontrollen, mangelnde Überprüfung der Einhaltung von Vergaberegeln 8
Überprüfung der Einhaltung von Vergaberegeln Prüfungen in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge sollten sicherstellen, dass die EG-Vorschriften sowie die nationalen Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen eingehalten werden und während des gesamten Vergabevorgangs die Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz, des freien Warenverkehrs und des Wettbewerbs beachtet wurden. (Leitfaden für Verwaltungsprüfungen 2007-2013, COCOF 08-0020-04) 9
Überprüfung der Einhaltung von Vergaberegeln Zeitpunkt: so bald wie möglich nach Abschluss des Vergabeverfahrens, ggf. sogar vorher, um rechtzeitig korrigieren zu können Vor Zertifizierung der entsprechenden Ausgaben an die Kommission VOK wenn Projekt fortgeschritten ist, bzw. bei großen (Infrastruktur-) Projekten mehrmals während der Projektdauer 10
Überprüfung der Einhaltung von Vergaberegeln Umfang: sollte von der Verwaltungsbehörde je nach Höhe des Auftragswerts und Art des Auftrags festgelegt werden ; z.b. alle Verträge über den EG-Schwellenwerten u. Zufalls-Auswahl aus den Verträgen unterhalb Schwellenwert, Auswahl unter Risikogesichtspunkten (z.b. Schwerpunkt freihändige Vergaben, beschränkte Ausschreibung/Verhandlungsverfahren ) 11
Überprüfung der Einhaltung von Vergaberegeln 1. Bei Antragsprüfung/ Zuwendungsgewährung (präventiv): Plausibilität der Kostenschätzung Erfahrung des Begünstigten mit Vergabeverfahren, geschultes Personal? Hinweis auf die Vorschriften, spezifische Leitfäden zur Vergabe öffentlicher Aufträge für die Begünstigten Bei unerfahrenen Begünstigten: gesonderte Auflagen im ZWB z.b. Ausschreibungstext vor Bekanntmachung vorlegen lassen 12
Überprüfung der Einhaltung von Vergaberegeln 2. Bei Mittelabrufprüfung: Aufstellung über alle vergebenen Aufträge mit Angabe des Auftragnehmers, des Auftragsgegenstands, des Auftragswertes und der Vergabeart vorlegen lassen. Ggf. auch Kopie der Bekanntmachung und / oder Vergabevermerk anfordern => Richtiges Vergabeverfahren? => Richtige Auswahl- und Zuschlagskriterien? => Gibt es Hinweise auf Diskriminierung, mangelnden Wettbewerb, mangelnde Transparenz? 13
Überprüfung der Einhaltung von Vergaberegeln 3. Bei Vor-Ort-Kontrolle Zusätzlich tiefergehende Prüfung: => Vergabeverfahren korrekt durchgeführt? Prüfung aller relevanten Vergabeunterlagen einschließlich Protokoll der Angebotseröffnung, Originalanträge, Dokumentation der Angebotsevaluierung/ Verhandlungen bis zur Zuschlagsentscheidung, Vertrag und alle Änderungen/Nachträge Einhaltung der Fristen Korrekte Evaluierung der Angebote Dokumentation des Verfahrens Begründung der Nachträge 14
Überprüfung der Einhaltung von Vergaberegeln Häufige Feststellungen: Falsches Vergabeverfahren, ungenügende Begründung der freihändigen Vergabe oder der beschränkten Ausschreibung Verwechslung von Auswahl- und Zuschlagskriterien Vergabe zusätzlicher / ergänzender Aufträge ohne neuerliche Ausschreibung Unzulängliche Dokumentation 15
Überprüfung der Einhaltung von Vergaberegeln Verträge unterhalb der EG-Schwellenwerte: Es gelten dieselben Grundsätze wie oberhalb der Schwellenwerte! Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz, freier Warenverkehr und Wettbewerb, wirtschaftlicher Umgang mit öffentlichen Mitteln grundsätzlich ist öffentlich auszuschreiben! Beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe nur, wenn bestimmte definierte Ausnahmetatbestände erfüllt sind. 16
Überprüfung der Einhaltung von Vergaberegeln Die Überprüfung der Einhaltung der Vergaberegeln folgt dem geschilderten Ansatz. Vergaberegeln unterhalb der Schwellenwerte: National: VOB/A, VOL/A (Basisparagraphen) Landeshaushaltsordnungen, Wertgrenzenerlässe (in einigen Bundesländern) Evtl. spezifische Richtlinien z.b. Handbuch für Vergabe von freiberuflichen Leistungen im Straßenbau 17
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Fragen? Olivia Jordan DG Regio, J.2 +32-2-29-84785 Olivia.Jordan@ec.europa.eu 18