Hinweise zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen und zum Learning Agreement

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Transkript:

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Auslandsbeauftragte Prof. Dr. Ulrike Neyer André Bayard Hinweise zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen und zum Learning Agreement Inhalt 1. Vorbemerkungen 2. Hinweise zur Lernvereinbarung/Learning Agreement (Erasmus+) 3. Hinweise zur Vorabanfrage 4. Hinweise zum Antrag auf Anerkennung 5. Hinweise zum Formular Recognition Outcomes

1. Vorbemerkungen Die Fakultät befürwortet es sehr, dass Sie ein Semester im Ausland studieren und will Sie diesbezüglich bestmöglich unterstützen. Dazu gehört auch die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen. Aber beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass in der Regel nicht ALLE Kurse, die Sie im Ausland belegen, anerkannt werden können. Dies sollte aber auch nicht Ihr Ziel sein, wenn Sie im Ausland studieren. Folgendes bitten wir zu bedenken: - Sie bekommen von der ausländischen Uni ein Transcript of Records, in dem alle Kurse aufgelistet werden, die Sie dort belegt haben. Die Kurse, die Sie dort belegt haben, die hier nicht anerkannt werden können, haben Sie also zusätzlich gemacht, was sicherlich von potenziellen Arbeitgebern auch goutiert wird. - Wenn Sie deshalb in Ihrem Auslandssemester möglicherweise weniger ECTS-Punkte für Ihren Studiensemester in Düsseldorf erreichen als Sie bekommen hätten, wenn Sie das Semester nicht im Ausland verbracht hätten, bedenken Sie, dass Sie möglicherweise die fehlenden ECTS-Punkte in dem Semester vor oder nach dem Auslandsaufenthalt in Düsseldorf mehr machen können.

2. Hinweise zur Lernvereinbarung/Learning Agreement (Erasmus+) Bevor Austauschstudent/-innen ihren Auslandsaufenthalt antreten, müssen diese zunächst eine Lernvereinbarung bzw. Learning Agreement ausfüllen. In ihr soll festgehalten werden, welche Kurse man beabsichtigt im Ausland zu belegen (Tabelle A) und welche Kurse man sich an der Heimatuniversität dafür anrechnen lassen kann (Tabelle B). Sollten ausländische Kurse aus bestimmten Gründen nicht anrechenbar sein, so müssen diese in die Tabelle des Justification for Non-Recognition-Formulars mit der entsprechenden Begründung eingetragen werden. Das Learning Agreement lässt sich jedoch auch im Laufe des Auslandsaufenthaltes noch einmal ändern, um die Tabelle A ggf. anzupassen. Die HHU-Module/-Kurse können jedoch erst dann in Tabelle B eingetragen werden, wenn eine schriftliche Bestätigung vom entsprechenden Modulbeauftragten der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (WiWi-Fakultät) vorliegt, dass die entsprechenden Module/Kurse auch tatsächlich angerechnet werden können. Zu diesem Zweck können Vorabanfragen gestellt werden (siehe Punkt 2). Häufig empfiehlt es sich jedoch, Vorabanfragen erst dann zu stellen, wenn man bereits im Ausland ist, da es vor dem Antritt des Auslandssemesters meist schwierig ist vorauszusehen, ob bestimmte Kurse, die man sich zuvor ausgesucht hat, auch tatsächlich angeboten werden oder es unvorhergesehene Überschneidungen gibt, was wiederum eine Anpassung der Tabelle A erforderlich macht. In so einem Fall würde man die Tabelle B des Learning Agreements einfach unausgefüllt lassen und alle ausländischen Kurse in die Tabelle des Justification for Non- Recognition-Formulars eintragen mit der Begründung, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Überprüfung noch nicht möglich war. Unterschrieben werden sowohl das Learning Agreement als auch das Justification for Non- Recognition-Formular vom Auslandsbeauftragten der Fakultät, Herrn André Bayard (ausland.wiwi@hhu.de). Sowohl für die Heinrich-Heine-Universität als auch für unsere Partneruniversitäten reichen grundsätzlich digitale Kopien des Learning Agreements aus, die per E-Mail an die entsprechende Person geschickt werden können. Eine Zusendung des Originals über den Postweg ist nicht notwendig.

3. Hinweise zur Vorabanfrage Wo finde ich das Formular? Das Formular für die Vorabanfrage finden Sie auf der Webseite der WiWi-Fakultät unter: wiwi.hhu.de Fakultät International Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Link: http://www.wiwi.hhu.de/fakultaet-international/anrechnung-von-im-ausland-erbrachtenstudienleistungen.html Hinweis für Wirtschaftschemiker: Sie müssen die Anrechnung Ihrer Studienleistungen beim zuständigen Studiendekan für den Studiengang Wirtschaftschemie einreichen. Die eventuell zuvor gestellte Vorabanfrage können Sie dazu legen. Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät kann für Sie keine Anerkennungen durchführen! Wie viele Vorabanfragen können wann gestellt werden? Es können insgesamt maximal nur drei Vorabanfragen gestellt werden! Außerdem können diese erst gestellt werden, wenn Sie sich bereits im Ausland befinden, da Sie die Wahl Ihrer Kurse vor Ort mit großer Wahrscheinlichkeit noch einmal ändern werden. Vorabanfragen, die vor Antritt des Auslandsstudiums gestellt werden, können nur in Ausnahmefällen bearbeitet werden. Was kann ich mir anrechnen lassen? Es können immer nur ganze Module angerechnet werden, und zwar: die in der für Sie relevanten Prüfungsordnung der HHU genannten Module. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass die entsprechenden Kurse/Module im Ausland den gleichen Titel haben, sondern dass die Inhalte zu einem relativ großen Anteil und die Summe der Anzahl der ECTS-Punkte für die Kurse übereinstimmen, die Sie im Ausland erfolgreich absolviert haben und die Sie sich für ein bestimmtes Modul anrechnen lassen wollen. Vergleichen Sie hierzu die entsprechenden Modulbeschreibungen der HHU mit denen der ausländischen Universität. die in der für Sie relevanten Prüfungsordnung der HHU nicht genannten Wahlpflichtmodule (BWL, VWL, Sonstiges). Hier können Sie sich ein Modul selbst zusammenstellen, wobei die ausländischen Kurse, die für die Anrechnung verwendet werden, sich thematisch sinnvoll ergänzen sollten. Sie können z. B. also keine Marketingmit Accounting-Kursen anrechnen lassen. Wie gehe ich vor? Füllen Sie die Seite 1 der Vorabanfrage vollständig aus. Bitte drucken Sie das Formular aus und reichen dieses unterschrieben zusammen mit allen weiteren erforderlichen Dokumenten im Fall einer Vorabanfrage eines bestehenden Moduls bei dem Modulbeauftragten und im Fall einer Vorabanfrage eines nicht-bestehenden Moduls bei Herrn André Bayard in einem einzigen PDF-Dokument per E-Mail ein. Bitte überlegen Sie sich beim Ausfüllen der Vorabanfrage vorher genau, welche Anrechnung am sinnvollsten ist.

Für eine Anrechnung eines Wahlpflichtmoduls mit 12 ECTS-Punkten (Bachelor) bzw. 8 oder 16 ECTS-Punkten (Master), müssen im Ausland ausreichend Kurse belegt werden, um auf dieselbe Anzahl Kreditpunkte zu kommen. Es ist natürlich möglich, mehrere (kleine) ausländische Kurse zu einem größeren Modul zu kombinieren. Dabei sollten die einzelnen Kurse jedoch thematisch zusammenhängen und/oder sich sinnvoll ergänzen. Beachten Sie: Vorabanfragen, die in Form mehrerer einzelner Dokumente eingehen, können leider nicht bearbeitet werden! Bitte reichen Sie für jedes Modul eine separate Vorabanfrage ein! Die erforderlichen Dokumente müssen sowohl Informationen über die Inhalte der ausländischen Veranstaltungen als auch über die ECTS-Punkte, bzw. im außereuropäischen Bereich Angaben über den Workload enthalten. Oft sind diese Informationen in Form von Modulbeschreibungen verfügbar. Die Dokumente können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Andernfalls ist eine zertifizierte Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Für die Vorabanfrage eines in unserer Prüfungsordnung nicht genannten Moduls müssen Sie unten auf der ersten Seite einen Titelvorschlag für das Modul geben, wie das Modul ggf. später auf Ihrem Zeugnis stehen soll. Einfach Management oder Economics reicht hier nicht. Auch ist der Titel eines an der HHU bestehenden Moduls natürlich nicht zulässig. Mailen Sie die PDF-Datei dann entsprechend an folgende Personen o In der für Sie relevanten Prüfungsordnung der HHU genannten Module: an den jeweiligen Modulbeauftragten. Diesen finden Sie in der Modulbeschreibung, die auf der Homepage der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät abrufbar ist. o In der für Sie relevanten Prüfungsordnung der HHU nicht genannte Module: Prof. Dr. Ulrike Neyer. Welche Kurse können nicht angerechnet werden? Wir können leider keine Sprachkurse, Sportkurse oder Praktika anrechnen. Die Anrechnung von Bachelor- und Masterarbeiten gestaltet sich in der Regel ebenfalls als schwierig. Wie werde ich über das Ergebnis informiert? Nachdem der Modulbeauftragte oder Frau Prof. Dr. Neyer die Vorabanfrage bearbeitet haben, wird diese an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Herrn Prof. Dr. Rasch, weitergeleitet, der den Antrag noch einmal prüft. Nachdem der Vorsitzende des Prüfungsausschusses das Dokument unterschrieben hat, wird die Vorabanfrage an Herrn Bayard weitergeleitet, der Sie über das Ergebnis der Anfrage informiert.

4. Hinweise zum Antrag auf Anerkennung Wo finde ich das Formular? Das Formular für den Antrag auf Anerkennung finden Sie auf der Webseite der WiWi-Fakultät unter: wiwi.hhu.de Fakultät International Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Link: http://www.wiwi.hhu.de/fakultaet-international/anrechnung-von-im-ausland-erbrachtenstudienleistungen.html Hinweis für Wirtschaftschemiker: Sie müssen die Anrechnung Ihrer Studienleistungen beim zuständigen Studiendekan für den Studiengang Wirtschaftschemie einreichen. Die eventuell zuvor gestellte Vorabanfrage können Sie dazu legen. Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät kann für Sie keine Anerkennungen durchführen! Was kann ich mir anrechnen lassen? Es können immer nur ganze Module angerechnet werden, und zwar: die in der für Sie relevanten Prüfungsordnung der HHU genannten Module. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass die entsprechenden Kurse/Module im Ausland den gleichen Titel haben, sondern dass die Inhalte zu einem relativ großen Anteil und die Summe der Anzahl der ECTS-Punkte für die Kurse übereinstimmen, die Sie im Ausland erfolgreich absolviert haben und die Sie sich für ein bestimmtes Modul anrechnen lassen wollen. Vergleichen Sie hierzu die entsprechenden Modulbeschreibungen der HHU mit denen der ausländischen Universität. die in der für Sie relevanten Prüfungsordnung der HHU nicht genannten Wahlpflichtmodule (BWL, VWL, Sonstiges). Hier können Sie sich ein Modul selbst zusammenstellen, wobei die ausländischen Kurse, die für die Anrechnung verwendet werden, sich thematisch sinnvoll ergänzen sollten. Sie können z. B. also keine Marketingmit Accounting-Kursen anrechnen lassen. Wie gehe ich vor? Füllen Sie die Seite 1 des Antrags auf Anerkennung vollständig aus. Sie können dort angeben, ob zuvor bereits eine Vorabanfrage zu dem entsprechenden Modul gestellt wurde. Wenn ja, kreuzen Sie bitte an der richtigen Stelle an. Für die Anrechnung kann dann einfach auf die Vorabanfrage zurückgegriffen werden, was den gesamten Anrechnungsprozess deutlich beschleunigt. Jedoch müssen auch in diesem Fall noch einmal alle erforderlichen Dokumente mit beigefügt werden (Modulbeschreibungen etc.). Bitte drucken Sie das Formular aus und reichen dieses unterschrieben zusammen mit allen weiteren erforderlichen Dokumenten beim Prüfungsausschuss ein. Bitte überlegen Sie sich beim Ausfüllen des Antrags vorher genau, welche Anrechnung am sinnvollsten ist. Für eine Anrechnung eines Wahlpflichtmoduls mit 12 ECTS-Punkten (Bachelor) bzw. 8 oder 16 ECTS-Punkten (Master), müssen im Ausland ausreichend Kurse belegt werden, um auf dieselbe Anzahl Kreditpunkte zu kommen.

Es ist natürlich möglich, mehrere (kleine) ausländische Kurse zu einem größeren Modul zu kombinieren. Dabei sollten die einzelnen Kurse jedoch thematisch zusammenhängen und/oder sich sinnvoll ergänzen. Beachten Sie: Anträge, die in Form mehrerer einzelner Dokumente eingehen, können leider nicht bearbeitet werden! Bitte reichen Sie für jedes Modul einen separaten Antrag ein! Die erforderlichen Dokumente müssen sowohl Informationen über die Inhalte der ausländischen Veranstaltungen als auch über die ECTS-Punkte, bzw. im außereuropäischen Bereich Angaben über den Workload enthalten. Oft sind diese Informationen in Form von Modulbeschreibungen verfügbar. Die Dokumente können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Andernfalls ist eine zertifizierte Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Für die Anrechnung eines in unserer Prüfungsordnung nicht genannten Moduls müssen Sie unten auf der ersten Seite einen Titelvorschlag für das Modul geben, wie das Modul ggf. später auf Ihrem Zeugnis stehen soll. Einfach Management oder Economics reicht hier nicht. Auch ist der Titel eines an der HHU bestehenden Moduls natürlich nicht zulässig. Mailen Sie die PDF-Datei dann entsprechend an folgende Personen o In der für Sie relevanten Prüfungsordnung der HHU genannten Module: an den jeweiligen Modulbeauftragten. Diesen finden Sie in der Modulbeschreibung, die auf der Homepage der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät abrufbar ist. o In der für Sie relevanten Prüfungsordnung der HHU nicht genannte Module: Prof. Dr. Ulrike Neyer. Wie wird die Durchschnittsnote berechnet? Für die Berechnung der Durchschnittsnote verwendet der Prüfungsausschuss den Notenrechner der HHU, den Sie unter folgender Adresse finden: http://www.mitarbeiter.hhu.de/zuv-zentrale-universitaetsverwaltung/dezernat-1-studentischeangelegenheiten-d1/international-office-13/ausland-hhu-dozenten/notenrechner.html Welche Kurse können nicht angerechnet werden? Wir können leider keine Sprachkurse, Sportkurse oder Praktika anrechnen. Die Anrechnung von Bachelor- und Masterarbeiten gestaltet sich in der Regel ebenfalls als schwierig. Wie werde ich über das Ergebnis informiert? Über das Ergebnis Ihres Antrags werden Sie postalisch informiert. Machen Sie von dem Mitteilungsschreiben eine Kopie für Ihre Unterlagen und zeigen Sie dies bei Frau Kattner vom Prüfungsamt vor, damit diese Ihre Note eintragen kann. Das Schreiben können Sie darüber hinaus bei Frau Sandmann im International Office vorzeigen, damit Sie das Formular Recognition Outcomes nicht mehr ausfüllen müssen.

5. Hinweise zum Formular Recognition Outcomes Das Formular Recognition Outcomes ist von allen Outgoings nach ihrem Auslandsaufenthalt auszufüllen. Darauf soll festgehalten werden, welche Module/Kurse an der Heinrich-Heine- Universität mithilfe der ausländischen Kurse angerechnet werden konnten. Alternativ können Sie einfach das Schreiben des Prüfungsausschusses bei Fran Sandmann vom International Office einreichen. Ein Ausfüllen des Formulars ist dadurch nicht mehr notwendig! Wie ist das Formular auszufüllen? In die Tabelle F werden die HHU-Kurse bzw. HHU-Module eingetragen, die angerechnet werden konnten. Hier sollten jedoch keine ausländischen Kurse eingetragen werden! Unter Component code trägt man den Modulcode ein, also BW02, MW12 oder, sofern es sich um ein selbst zusammengestelltes Modul handelt, BWXX bzw. MWXX. Unter Component title trägt man den Namen des dazugehörigen Moduls ein. Schließlich müssen auch noch die Anzahl ECTS-Punkte sowie die deutsche Note genannt werden. Wer unterschreibt das Formular? Unterschrieben wird das Dokument vom Auslandsbeauftragten, Herrn Bayard (ausland.wiwi@hhu.de). Um das Dokument jedoch unterschreiben zu können, müssen Sie noch das Mitteilungsschreiben des Prüfungsausschusses dazulegen, damit auch nachvollzogen werden kann, ob Ihnen das Modul tatsächlich angerechnet wurde. Düsseldorf, den 06.07.2017