Muster für Antrag gem. 850f ZPO zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen für Angestellte Der 850f ZPO gibt dem Schuldner die Möglichkeit, seinen individuellen Bedarf abweichend von der Pfändungstabelle durch das Vollstreckungsgericht festsetzen zu lassen. Hier kann der Schuldner alle seine arbeits- und lebensnotwendigen Kosten einbringen und beantragen, diese pfandfrei zu stellen. Generell sollte alles belegt werden. Deshalb ist es erforderlich alle Nachweise in Kopie beizufügen. 1. Bedarfsberechnung: 1.1. Regelbedarf 1.1.1. Regelbedarf Alleinstehende/-erziehende 404,-- 1.1.1.1. Mehrbedarf als Erwerbstätiger mit unbeschränktem Leistungsvermögen 50% 1.1.1.2. Mehrbedarf als Erwerbstätiger mit beschränktem Leistungsvermögen 66,7% 1.1.2. Volljähriger Partner 364,-- 1.1.3. Kinder 0-6 237,-- 1.1.4. Kinder 6 bis 14 Jahre 270,-- 1.1.5. Kinder 14-18 Jahre 306,-- 1.1.6. Kinder unter 25 Jahre 324,-- 1.2. Mehrbedarf zusätzlich zum Regelsatz 1.2.1. Schwangerschaft 21 Abs. 2 SGB II 17%, in der Regel 68,68 1.2.2. Alleinerziehende mindestens 1.2.2.1. 36% bei Kindern unter 7 Jahren 1.2.2.2. 12% bei Kindern über 7 Jahre 1.2.2.3. Maximal 60& des Regelsatzes 1.2.3. Belege beifügen! 1.3. Behinderung 1.3.1. Zuschlag bis zu 35% 1.3.2. Kopie Schwerbehindertenausweis oder Kopie des Bescheides beifügen! 1.4. Erhöhter Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung bei chronischen Krankheiten 1.4.1. Hier individuell und ausreichend bemessen die Kosten ermitteln und begründen, warum das erforderlich ist. 1.4.2. Belege beifügen! 1.5. Kinderbetreuung
1.5.1. Kindergartenbeitrag 1.5.2. Fahrtkosten, z.b. Schülerticket 1.5.3. Nachhilfe 1.5.4. Hausaufgabenbetreuung 1.5.5. Klassenfahrten 1.5.6. Belege beifügen! 1.6. Unterhaltverpflichtungen 1.6.1. Ehegattenunterhalt gem. beiliegender Vereinbarung/Urteil 1.6.2. Kindesunterhalt gem. beiliegender Vereinbarung/Urteil 1.7. Kosten der Unterkunft 1.7.1. Miete oder bei Eigentum Zins und Tilgung. 1.7.2. Umlagefähige Nebenkosten 1.7.3. Heizkosten mit Wartungskosten 1.7.4. Sonstige Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag 1.7.5. Kopie Mietvertrag, letzte Nebenkostenabrechnung und Kopien aller Rechnungen der letzten 24 Monate beifügen! 1.8. Versicherungen 1.8.1. Hausratversicherung 1.8.2. Haftpflicht (privat) 1.8.3. Unfallversicherung 1.8.4. Krankenversicherung, sofern privat versichert 1.8.5. Auslandskrankenversicherung 1.8.6. Zusatzkrankenversicherung 1.8.7. Rentenversicherung (Privat) 1.8.8. Belege beifügen! 1.9. Werbungskosten 1.9.1. Erforderliche Arbeitsmittel 1.9.2. Berufskleidung 1.9.2.1. Anschaffung 1.9.2.2. Reinigung, Änderungen 1.9.3. Beiträge 1.9.3.1. Berufliche Netzwerke wie z.b. Xing 1.9.3.2. Gewerkschaftsbeiträge 1.9.3.3. Auto, sofern zwingend erforderlich 1.9.3.3.1. je Kilometer 0,30 1.9.3.3.2. oder Abrechnung nach tatsächlichen Kosten mit Leasing/Finanzierung etc. 1.9.3.3.3. Falls Firmenwagen bitte hier die Kosten für den geldwerten Vorteil einsetzen 1.9.4. Belege beifügen! Es wird ggf. nicht alles anerkannt. In diesem Fall kann mit
Einspruchsverfahren gezielt mit den entsprechenden Muster- Paragraphen gesondert begründet werden. Wir empfehlen sich spätestens dann durch einen Spezialisten unterstützen zu lassen. Wir haben es nur eilig, wenn die Vollstreckung nicht einstweilig eingestellt wird. Dagegen ist sofortiger Widerspruch einzulegen. Viel Erfolg wünscht Ihr Team U PS: Wir betreiben auch eine kostenfreie Hotline 0221 999 824-04 Die Beträge aus den einzelnen Bereichen dann in das folgende Musterschreiben einarbeiten und an das zuständige Amtsgericht schicken:
Amtsgericht Musterstadt Postfach xxxx 00000 Musterbach Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrages gem. 850f ZPO in der Vollstreckungssache Aktenzeichen: Gegen den Gläubiger Vertreten durch Ich beantrage zu beschließen: In Abänderung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts (Ort) vom (Datum), Aktenzeichen ist gemäß 850f ZPO dem Antragsteller abweichend von 850c Abs. 1 ZPO statt des Betrages von ein Betrag von als unpfändbar zu belassen. Ich beantrage ferner Die einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus dem o.g. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Begründung: Aufgrund des vorgenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
wir mein Einkommen gepfändet. Beweis: Kopie des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Der mit gem. der Tabelle zu 850c ZPO zu belassene Betrag liegt unterhalb des sozialhilferechtlichen Existenzbedarfes für mich und meine Familie. Die gesetzlich vorgesehenen Pfändungsfreigrenzen werden unseren besonderen persönlichen Verhältnissen nicht gerecht. Wir haben Anspruch darauf, dass uns einerseits die Aufrechterhaltung unserer beruflichen Existenz ermöglicht bleiben muss und wir andererseits auch nicht schlechter gestellt werden dürfen, als der Empfänger von Sozialleistungen, d.h. es müssen uns nach Abzug der nachgewiesenen, notwendigen und unvermeidbaren Ausgaben noch diejenigen Beträge verbleiben, die wir als Hilfeempfänger auch erhalten würde. Hier dann die einzelnen Beträge aus den vorgenannten Punkten einfügen. Daher ist der pfändungsfreie Betrag gem. 850f Nr.1 ZPO anzuheben und mir den vorstehenden Freibetrag von zu belassen. Da davon auszugehen ist, dass die Entscheidung über den Hauptantrag später erfolgt als der nächste Zahlungstermin meiner Einkünfte, ist der weitere Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus dem o.g. Pfändungs-und Überweisungsbeschluss begründet. Ort, Datum Unterschrift