1. ob bestätigt werden kann, dass in Baden-Württemberg insgesamt Roma-Flüchtlinge aus dem Kosovo und von diesen 850 in Freiburg leben;

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Transkript:

14. Wahlperiode 22. 04. 2010 Antrag der Abg. Edith Sitzmann u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Innenministeriums Roma-Flüchtlinge aus dem Kosovo in Freiburg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. ob bestätigt werden kann, dass in Baden-Württemberg insgesamt 1.000 Roma-Flüchtlinge aus dem Kosovo und von diesen 850 in Freiburg leben; 2. wie viele Roma-Flüchtlinge aus dem Kosovo seit Dezember 2009 nach Freiburg gekommen sind; 3. wie hoch die Anzahl der Kinder ist, die sich unter den Roma-Flüchtlingen in Freiburg befinden (aufgeteilt nach Gesamtanzahl und Anzahl der seit Jahresbeginn eingetroffenen Flüchtlinge), insbesondere ob gewährleistet werden kann, dass alle Flüchtlingskinder die Schulpflicht erfüllen; 4. ob es den Tatsachen entspricht, dass es in Baden-Württemberg keine mit Freiburg vergleichbare Stadt gibt, die eine ähnlich hohe Anzahl an Flüchtlingen aus dem Kosovo aufgenommen hat; 5. ob sie die Auffassung des Innenministeriums teilt, dass es erstens keine Verteilung der Roma-Flüchtlinge auf andere Städte oder Kreise geben kann und zweitens mit Verweis auf die Resolution des Freiburger Gemeinderats vom 11. April 2006 Situation der Roma-Flüchtlinge in Freiburg die Stadt auch nicht auf finanzielle Unterstützung hoffen kann (siehe Artikel in der Badischen Zeitung vom 21. April 2010); Eingegangen: 22. 04. 2010 / Ausgegeben: 21. 05. 2010 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente

6. ob bestätigt werden kann, dass die Stadt Freiburg in den vergangenen fünf Jahren für die Versorgung und Unterbringung der Roma-Flüchtlinge kommunale Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro und insbesondere für die seit Jahresbeginn eingereisten Flüchtlinge rund eine Million Euro aufgewendet hat; 7. inwieweit diese von der Stadt Freiburg im Zusammenhang mit der Flüchtlingsaufnahme zu tragende logistische und finanzielle Sonderlast mit dem in 15 a Aufenthaltsgesetz verankerten Grundgedanken einer gleichmäßigen finanziellen Lastenverteilung unerlaubt eingereister Flüchtlinge zu vereinbaren ist; 8. inwieweit sich die Situation in Freiburg mit der weiteren Intention des 15 a Aufenthaltsgesetz verträgt, wonach mit der Lastenverteilung das Ziel verfolgt wird, dass in städtischen Ballungsräumen eine Ghettobildung durch massenhaften Zuzug vermieden werden soll; II. 1. die in 15 a Absatz 4 Satz 5 Aufenthaltsgesetz geschaffene Möglichkeit einer Verteilungsregelung hinsichtlich der eingereisten Roma-Flüchtlinge innerhalb des Landes durch Rechtsverordnung zu regeln; 2. einen finanziellen Ausgleich für die allein von der Stadt Freiburg zu tragenden Kosten herzustellen. 22. 04. 2010 Sitzmann, Bauer, Pix, Untersteller, Walter, Wölfle GRÜNE Begründung Die Stadt Freiburg ist ihrer humanitären Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen stets nachgekommen. Die Situation in Freiburg hat sich jedoch seit Ende 2009 verschärft. Hintergrund ist vermutlich der Beitritt Serbiens zum Schengen-Raum und dem damit einhergehenden Wegfall des Visa- Zwangs im Dezember 2009. Es wird vermutet, dass seit diesem Zeitpunkt vermehrt serbische Staatsangehörige, die der Minderheit der Roma angehören, als Touristen einreisen, jedoch nach Vernichtung ihres Reisepasses nicht mehr ausreisen. Die Stadt Freiburg ist bevorzugt das Ziel dieser Roma- Flüchtlinge und stellt die Stadt somit vor große logistische und finanzielle Schwierigkeiten. Da der Zustrom der Roma-Flüchtlinge nicht abebbt und die Vorhaltekapazitäten der kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte ausgeschöpft sind, muss die Stadt Freiburg für die neu angekommenen Roma- Flüchtlinge Notunterbringungen bereitstellen. Die kommunalen Kosten allein für die in diesem Jahr eingereisten Roma-Flüchtlinge belaufen sich nach Angaben der Stadt Freiburg auf eine Million Euro. Dies stellt eine ungerechte interkommunale Lastenverteilung dar und wird dadurch verstärkt, dass es im angrenzenden Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Leerstände gibt. Es gibt in Baden-Württemberg keine mit Freiburg vergleichbare Stadt, die eine solch hohe Anzahl an Roma-Flüchtlingen aus dem Kosovo aufgenommen hat bzw. weiter aufnimmt. Es droht die Gefahr einer Ghettobildung in Freiburg. Genau diese Entwicklung sollte aber gemäß 15 a Aufenthaltsgesetz, der eine gleichmäßige Verteilung unerlaubt eingereister Flüchtlinge vorsieht, vermieden 2

werden. Die vom Innenministerium in der Badischen Zeitung vom 21. April 2010 ausgeführte Begründung, dass die Resolution des Freiburger Gemeinderates Situation der Roma-Flüchtlinge in Freiburg vom 11. April 2006 für die aktuelle Situation in Freiburg verantwortlich sei, ist entschieden zurückzuweisen. Denn die vom Freiburger Gemeinderat einstimmig beschlossene Resolution hatte zum Ziel, die lang hier lebenden und gut integrierten Roma- Flüchtlinge zu schützen. Zudem haben Städte wie Konstanz, die eine gleichlautende Resolution wie der Freiburger Gemeinderat verabschiedet haben, keinen vergleichbaren Zustrom an Roma-Flüchtlingen zu verzeichnen. Die Antragsteller fordern daher die Landesregierung auf, die rechtlichen Möglichkeiten des 15 a Absatz 4 Satz 5 Aufenthaltsgesetz auszuschöpfen und im Sinne einer solidarischen, alle Städte und Landkreise umfassenden Regelung die neu ankommenden Roma-Flüchtlinge gleichmäßig im Land per Rechtsverordnung zu verteilen. Ebenso muss ein finanzieller Ausgleich für die von der Stadt Freiburg bislang allein getragenen Kosten hergestellt werden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 14. Mai 2010 Nr. 4 13 KOS/4 1 nimmt das Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. ob bestätigt werden kann, dass in Baden-Württemberg insgesamt 1.000 Roma-Flüchtlinge aus dem Kosovo und von diesen 850 in Freiburg leben; Zu 1.: Derzeit halten sich ca. 1.200 Roma aus dem Kosovo ohne Aufenthaltsrecht in Baden-Württemberg auf, hiervon ca. 480 in der Stadt Freiburg. Sofern bezüglich der Stadt Freiburg eine höhere Zahl genannt wird, sind darin auch aufenthaltsberechtigte Personen enthalten. 2. wie viele Roma-Flüchtlinge aus dem Kosovo seit Dezember 2009 nach Freiburg gekommen sind; Zu 2.: Nach den Angaben der Stadt Freiburg sind zwischen 1. Januar 2010 und 4. Mai 2010 insgesamt 139 Roma aus dem Kosovo unerlaubt eingereist, die sich derzeit in Freiburg mit ausländerrechtlicher Duldung aufhalten. 3. wie hoch die Anzahl der Kinder ist, die sich unter den Roma-Flüchtlingen in Freiburg befinden (aufgeteilt nach Gesamtanzahl und Anzahl der seit Jahresbeginn eingetroffenen Flüchtlinge), insbesondere ob gewährleistet werden kann, dass alle Flüchtlingskinder die Schulpflicht erfüllen; Zu 3.: Die Gesamtzahl der geduldeten minderjährigen Roma in Freiburg beträgt 234 Personen. Hierunter befinden sich 66 Kinder und Jugendliche, die im Jahr 2010 eingereist sind. 3

Von den bis einschließlich 2009 eingereisten minderjährigen Roma besuchen alle schulpflichtigen Kinder und Jugendliche eine Schule. Von den im Jahr 2010 eingereisten minderjährigen Roma befinden sich 33 Kinder noch nicht im schulpflichtigen Alter. Von den übrigen 33 Kindern und Jugendlichen besuchen 21 die Internationale Vorbereitungsklasse, 12 weitere besuchen derzeit keine Schule, wobei darauf hinzuweisen ist, dass Kinder, deren Aufenthalt aufgrund eines Asylantrags gestattet ist oder die eine Duldung besitzen, erst sechs Monate nach der Einreise schulpflichtig werden. 4. ob es den Tatsachen entspricht, dass es in Baden-Württemberg keine mit Freiburg vergleichbare Stadt gibt, die eine ähnlich hohe Anzahl an Flüchtlingen aus dem Kosovo aufgenommen hat; Zu 4.: Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen weist derzeit neben Freiburg keine andere Stadt in Baden-Württemberg ähnliche Zugangszahlen bei der Gruppe der unerlaubt eingereisten Roma aus dem Kosovo auf. 5. ob sie die Auffassung des Innenministeriums teilt, dass es erstens keine Verteilung der Roma-Flüchtlinge auf andere Städte oder Kreise geben kann und zweitens mit Verweis auf die Resolution des Freiburger Gemeinderats vom 11. April 2006 Situation der Roma-Flüchtlinge in Freiburg die Stadt auch nicht auf finanzielle Unterstützung hoffen kann (siehe Artikel in der Badischen Zeitung vom 21. April 2010); Zu 5.: Soweit Ausländer einen Asylantrag stellen oder als sonstige Flüchtlinge aufzunehmen sind, werden sie landesintern nach den Bestimmungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes auf die Stadt- und Landkreise verteilt. Für unerlaubt eingereiste Ausländer im Sinne des 15 a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) besteht eine solche landesinterne Verteilungsregelung nicht. In 13 Abs. 2 Nr. 4 der Aufenthalts- und Asyl-Zuständigkeitsverordnung (AAZuVO) ist dementsprechend ausdrücklich bestimmt, dass unerlaubt eingereiste Ausländer, die nach der Verteilungsentscheidung des Bundes im Land verbleiben, landesintern nicht verteilt werden. Für eine Umverteilung von unerlaubt eingereisten Roma in Freiburg besteht daher keine Rechtsgrundlage. Es kann im Übrigen nicht unterstellt werden, dass die anderen Stadt- und Landkreise, zu deren Lasten eine solche Maßnahme ginge, zur Unterbringung dieser Personen freiwillig bereit wären. Für eine finanzielle Unterstützung der Stadt Freiburg durch das Land wegen der sich in Freiburg aufhaltenden unerlaubt eingereisten Roma besteht ebenfalls keine Rechtsgrundlage. Die Erstattungsregelungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gelten nur für die von diesem Gesetz erfassten Personengruppen. Ohne Relevanz ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob die besondere Situation in Freiburg auch auf die Resolution des Freiburger Gemeinderats vom 11. April 2006 zur Situation der Roma-Flüchtlinge in Freiburg zurückzuführen ist. 4

6. ob bestätigt werden kann, dass die Stadt Freiburg in den vergangenen fünf Jahren für die Versorgung und Unterbringung der Roma-Flüchtlinge kommunale Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro und insbesondere für die seit Jahresbeginn eingereisten Flüchtlinge rund eine Million Euro aufgewendet hat; Zu 6.: Den genannten Betrag von 20 Millionen Euro für die Jahre 2005 bis 2009 hat die Stadt Freiburg auf Anfrage bestätigt. 7. inwieweit diese von der Stadt Freiburg im Zusammenhang mit der Flüchtlingsaufnahme zu tragende logistische und finanzielle Sonderlast mit dem in 15 a Aufenthaltsgesetz verankerten Grundgedanken einer gleichmäßigen finanziellen Lastenverteilung unerlaubt eingereister Flüchtlinge zu vereinbaren ist; 8. inwieweit sich die Situation in Freiburg mit der weiteren Intention des 15 a Aufenthaltsgesetz verträgt, wonach mit der Lastenverteilung das Ziel verfolgt wird, dass in städtischen Ballungsräumen eine Ghettobildung durch massenhaften Zuzug vermieden werden soll; II. 1. die in 15 a Absatz 4 Satz 5 Aufenthaltsgesetz geschaffene Möglichkeit einer Verteilungsregelung hinsichtlich der eingereisten Roma-Flüchtlinge innerhalb des Landes durch Rechtsverordnung zu regeln; 2. einen finanziellen Ausgleich für die allein von der Stadt Freiburg zu tragenden Kosten herzustellen. Zu I. 7., I. 8. und II. 1. und 2.: Unerlaubt eingereiste Ausländer im Sinne des 15 a AufenthG sind vollziehbar ausreisepflichtig. Daher hat im Falle unerlaubter Einreise eine konsequente und möglichst zeitnahe Rückführung Vorrang. Das insoweit zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe prüft derzeit auch bezüglich der geduldeten Roma in Freiburg die Möglichkeiten einer Rückführung. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Stadt Freiburg hierbei entsprechend kooperiert. 15 a AufenthG enthält im Übrigen lediglich Bestimmungen für eine länderübergreifende Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer. Für landesinterne Verteilungsregelungen ergeben sich daraus keine zwingenden Folgen. Im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden wurde davon abgesehen, für die zahlenmäßig relativ kleine Personengruppe der nach Baden- Württemberg unerlaubt eingereisten und hier nach der Verteilungsentscheidung des Bundes verbleibenden Ausländer Regelungen zur landesinternen Verteilung zu schaffen. In Anbetracht der landesweit relativ geringen jährlichen Zugangszahlen unerlaubt eingereister Ausländer, die zwischen 69 Personen im Jahr 2005 und 163 Personen im Jahr 2009 lagen, sieht die Landesregierung auch derzeit keine Veranlassung, eine Verteilungs- und Erstattungsregelung für diese Personengruppe zu schaffen. Zum Vergleich: Die von Baden-Württemberg allein im Jahr 2009 aufgenommenen und nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz landesintern verteilten Asylbewerber umfassten insgesamt rund 3.000 Personen. Rech Innenminister 5