Krankenhausstrukturgesetz: Auftakt einer Neustrukturierung der Notfallversorgung? 16. Plattform Gesundheit des IKK e. V. Berlin,

Ähnliche Dokumente
Ambulanz, Tagesklinik, ASV, MVZ Erfahrungsbericht zur Abrechnung ambulanter Leistungen am Krankenhaus

1. Entwicklung der Planbetten und Tagesklinik-Plätze nach Fachabteilung 2011 bis 2017

GKV-VSG: Neue Optionen für sektorenübergreifende Kooperationen?

Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick

Hochschulambulanzen aus Sicht der GKV: Teurer Luxus oder. Versorgung?

Die ambulante Notfallversorgung der Zukunft

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG

Kärntner Landes-Krankenanstalten- und Großgeräteplan:

Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung

Ihr praktisches Jahr im Marienkrankenhaus

Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung Arbeitsentwurf GKV-VSG mit mit Gutachten Ambulante Onkologie

Die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)

2015 im Zeichen der Krankenhausreform Hochschulambulanzen Handlungsbedarf aus Sicht der KBV Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender

INHALTSVERZEICHNIS. Die Geschichte des Hospitals von 1212 bis 1908, eine Geschichte für Leipzig 21

Klinik Kompass. Schnell-Übersicht für niedergelassene Ärzte. Kontaktmail* bei Fragen und Problemen an

39. Deutscher Krankenhaustag. am 15. November 2016 in Düsseldorf

Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen

Krankenhausstrukturgesetz

Anlage 1: Fachabteilung Datensatz Schlaganfallversorgung (80/1)

Ambulante Leistungserbringung am Krankenhaus

Übersicht Kontingente Stand 04/2016

Vertrag. gemäß 117 Abs. 1 Satz 3 SGB V. zwischen dem

aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes

I NHALTSVERZEICHNIS. K APITEL 1 Die Geschichte des Hospitals von 1212 bis 1908, eine Geschichte für Leipzig... 21

Kooperatives Belegarztwesen Effektive Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung

Empfehlungen zur Krankenhausplanung 2.0

Anerkennung von Facharztbezeichnungen

Stationäre Weiterbildung Allgemeinmedizin in der Notaufnahme: Ideen und Konzepte

Zukunftsmodelle: ambulante Versorgung durch Krankenhäuser

Anlage 2. Selbsteinstufung:

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen:

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System -

Externe Qualitätssicherung im Umfeld heterogener IT-Systeme

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016

Das sind wir: Unsere Kliniken. Medizinisch kompetent. Menschlich engagiert.

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am Dr. Thomas Vollmoeller

Weiterentwicklung der Thüringer Krankenhausplanung an die Erfordernisse der Zukunft

Qualitätsanforderungen aus Sicht der Krankenhausträger. Prof. Dr. Christian Schmidt, Ärztlicher Vorstand/ Vorstandsvorsitzender

Angestellten-Forum des ZVK e. V. Stuttgart, Andrea Wolf

Krankenhausplanung NRW eine Zwischenbilanz

Anzeige der Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach 116b SGB V

Krankenhausversorgung in NRW. Klasse statt Masse!

Tragende Gründe. Vom 24. November 2016

Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter

Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum: Herausforderungen und Zukunftskonzepte

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach 116b SGB V

B. Honorararztvertrag. Rechtliche Rahmenbedingungen. B. Honorararztvertrag. Vergütungsrecht. Berufsrecht. Vertragsarztrecht.

Inhalt. Schwerpunktthema Ambulant im Krankenhaus

Hausarzt-EBM & Fachärztliche Grundpauschale Praktische Konsequenzen der EBM-Reform für Krankenhaus-MVZ

Qualitätsmessung und Qualitätsmanagement aus Sicht des G-BA

Stellungnahme. der Deutschen Krankenhausgesellschaft. zum Referentenentwurf eines

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V

Die medizinische Einrichtung in

Klinikum Stuttgart Medizin fürs Leben. Stuttgarter Archivtage 2011 Begrüßung durch das Klinikum Stuttgart

Altersstruktur- und Arztzahlenwicklung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Rheumatologen Dr. Thomas Kopetsch

Ökonomische Aspekte der Besonderheiten der Strukturen der vertragsärztlichen Versorgung

Was will die junge Generation? Erhebungen der Ärztekammer WL

MB-Monitor Ergebnisbericht der Mitgliederbefragung. "Ärztliche Weiterbildung"

Synopse verwendeter Fachabteilungsschlüssel in 2016

Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Minimalinvasive Chirurgie

Ambulante Versorgungsoptionen in NRW durch das KHSG

Die ärztliche Versorgung in unserer Grenzregion

Ärzte und der ambulante Sektor

WEITERBILDUNG IN DER GESUNDHEIT NORD

Portfolio-Strategien zur Zukunftssicherung. Dr. Josef Düllings, Krankenhaus-Träger-Forum, 37. Deutscher Krankenhaustag in Düsseldorf

Zentrenbildung Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung. Prof. Dr. med. Dietrich Paravicini

Anlage 1 zur Tischvorlage. Zentrum für Altersmedizin. Marbach, 06. April 2016

Anlage 3, Nr. 9 Diagnostik und Versorgung von Patienten von Frühgeborenen mit Folgeschäden

Erfahrungen beim Aufbau eines Palliative Care Teams. Fridtjof Biging Pflegeberatung Palliative Care Hochtaunuskliniken Bad Homburg ggmbh

-Kooperationsvertrag- zwischen. der stationären Pflegeeinrichtung IK: und. dem Vertragsarzt / Vertragsärztin / MVZ. mit Praxissitz LANR

Vernetzte Versorgung geriatrischer Patienten aus Sicht der AOK NORDWEST

Ambulantes Potenzial in der stationären Notfallversorgung

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 -

Remscheid, 26. September 2014

Fact Sheet Gesunde Saarpfalz

Mark Barjenbruch Vorstandsvorsitzender KVN

Ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus: Chance oder Problem?

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach 116b SGB V Vergütung der ASV

Was spricht in unserem Gesundheitswesen für eine selektivvertragliche Versorgung - allgemein und speziell im Bereich der ambulanten Psychotherapie?

Krankenhaus-Branchentreff 2015

SELTENE ERKRANKUNGEN SICHT DER KRANKENKASSEN

Vorteile für NRW durch Vereinbarungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für eine Krankenhausreform 2015

Erweitertes Bundesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung. In dem Schiedsverfahren Aktenzeichen BSA-Ä 2-16 wurde folgende.

Modellprojekte jetzt wird s praktisch!

Tätigkeitsbericht 2012

2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? Copyright RA Thomas Fendt, Nymphenburger Str.

Der Kooperationsarzt im Krankenhaus Dr. Thomas Bohle

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V

ÄRZTE DIALOG. Werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, Unsere Erstausgabe für Sie

Anlage 3 Fachgruppencodierungen

Historie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung)

A. S T E W I G - N I T S C H K E M B A / B B A / RBP

des Vortrages Medizinische Behandlungszentren (MZEB) Berlin,

Bedeutung der sektorenübergreifenden Versorgung für das Klinikum Hanau

Auftraggeber: Qualitätsreport Zusammenfassung.

Ärztinnen/Ärzte nach Landesärztekammern und Tätigkeitsarten Tabelle 1.0

Transkript:

Krankenhausstrukturgesetz: Auftakt einer Neustrukturierung der Notfallversorgung? 16. Plattform Gesundheit des IKK e. V. Berlin, 29.03.2017 Dr. Wulf-Dietrich Leber GKV-Spitzenverband

Gang der Handlung 1. Ambulant/stationär 2. GKV-VSG: Portalpraxen 3. KHSG: Notfallstufen 4. Notfallkonzentration 5. Notfallvergütung 6. Navi- und Leitsysteme 7. Marktregulierung Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 2

Vertragsärzte Ambulant-stationärer Grenzbereich MVZ 95 Abs. 2 SGB V Ermächtigungen 116 SGB V ff. Teilstationär 39 SGB V Amb. spezialfachärztl. Vers. 116b SGB V (neu) Integrierte Vers. 140 a-f SGB V Honorarärzte VStG 115a, 115b SGB V 2 KHEntgG Belegärzte 121 Abs. 2 SGB V Ambulante Versorgung bei Unterversorgung 116 a SGB V Amb. Leistung im KH 116 b SGB V (alt) Psychiatrische Institutsamb. 118 SGB V Spezialamb. an Kinderkliniken 120 SGB V DMP 137 f SGB V Vor- und nachstationär 115 a SGB V Ambulantes Operieren 115 b SGB V Hochschulambulanzen 117 SGB V Geriatr. Institutsamb. 118a SGB V Sozialpädiatr. Zentren 119 SGB V Krankenhäuser Praxiskliniken 115 SGB V Notfallambulanzen 75 1b SGB V Med. Behandlungsz. 119c SGB V Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 3

Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 4

Entwicklung ausgewählter ambulanter Krankenhausausgaben (KJ1) Ambulante Behandlung im KH (116b); vor 2013 inkl. Kinderspezialambulanzen; ab 2013 inkl. ASV Hochschulambulanzen (seit 2013) 3.000.000 2.500.000 Vor- und nachstationäre Behandlung gesamt PIA 2.000.000 SPZ 1.500.000 Ambulantes Operieren im KH (115b) 1.000.000 500.000 0 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 5

Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 6

Drei Cluster für ambulante Krankenhausleistungen Ergänzende vertragsärztliche Leistungen Ermächtigungen, Äquivalente Leistungserbringung Ambulantes Operieren, ASV, Hochspezialisierte Ambulanzversorgung Hochschulambulanzen, Tageskliniken, Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 7

Drei Cluster für ambulante Krankenhausleistungen Ergänzende vertragsärztliche Leistungen Ermächtigungen, Notfall? Äquivalente Leistungserbringung Ambulantes Operieren, ASV, Hochspezialisierte Ambulanzversorgung Hochschulambulanzen, Tageskliniken, Notfall? Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 8

Gang der Handlung 1. Ambulant/stationär 2. GKV-VSG: Portalpraxen 3. KHSG: Notfallstufen 4. Notfallkonzentration 5. Notfallvergütung 6. Navi- und Leitsysteme 7. Marktregulierung Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 9

Notfallambulanzen Gesetzgeberische Maßnahmen GKV-VSG GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Ambulant: Kannregelung zur Kooperation zwischen KVen und Krankenhäusern wird zur Sollregelung. KHSG Krankenhausstrukturgesetz Stationär: G-BA-Richtlinie für eine gestufte stationäre Notfallversorgung (Strukturanforderungen) bis Ende 2016 Vergütungsvereinbarung auf Basis der G-BA-Richtlinie bis Mitte 2017 Ambulant KVen müssen entweder Portalpraxen an/in Krankenhäusern betreiben oder Notfallambulanzen der Krankenhäuser einbinden. Ergänzter Bewertungsausschuss (GKV- Spitzenverband, KBV und DKG) ist künftig für Vergütung zuständig. Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 10

KV-Bereitschaftspraxen und Notfallambulanzen am Krankenhaus Grundversorger in Baden-Württemberg, NRW und Thüringen NRW: 70 Bereitschaftsdienstpraxen* 382 Krankenhausstandorte davon: 268 Grundversorger Thüringen: 27 Bereitschaftsdienstpraxen* 54 Krankenhausstandorte davon: 32 Grundversorger Quelle: KBV-Webseite, http://www.116117info.de/html/14.php Baden-Württemberg: ca. 100 Bereitschaftsdienstpraxen** 214 Krankenhausstandorte davon: 123 Grundversorger * Öffnungszeiten: i. d. R. bis 22:00 oder 24:00 Uhr ** i. d. R. am Krankenhaus angesiedelt Grundversorger Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 11

KV-Notdienstpraxen am Krankenhaus 1. Ambulanz (Triage) Portalpraxis 2. Portalpraxis Ambulanz (Triage) Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 12

Entscheidung an der Pforte 1. Ambulanz (Triage) Portalpraxis 2. Portalpraxis Ambulanz (Triage) 3. Pförtner Portalpraxis Ambulanz (Triage) Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 13

Gang der Handlung 1. Ambulant/stationär 2. GKV-VSG: Portalpraxen 3. KHSG: Notfallstufen 4. Notfallkonzentration 5. Notfallvergütung 6. Navi- und Leitsysteme 7. Marktregulierung Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 14

Ausgewertete Anforderungen an die Notfallstufen des GKV-Entwurfs Basisnotfallversorgung: Chirurgie und Innere Medizin am Standort und u. a. zentrale, organisatorisch eigenständige, täglich 24 Stunden verfügbare Notaufnahme, CT Erweiterte Notfallversorgung: Chirurgie und Innere Medizin am Standort zusätzlich mindestens 5 weitere der aufgezählten Fachabteilungen am Standort: Neurologie, Neurochirurgie, Kinderheilkunde, Gynäkologie/Geburtshilfe, Urologie, HNO Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie, Kardiologie, Gastroenterologie, Neonatologie u. a. zusätzlich: 10 Intensivbetten, MRT Umfassenden Notfallversorgung: Chirurgie und Innere Medizin am Standort zusätzlich mindestens 11 weitere der aufgezählten Fachabteilungen am Standort: Neurologie, Neurochirurgie, Kinderheilkunde, Gynäkologie/Geburtshilfe, Urologie, HNO Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie, Kardiologie, Gastroenterologie, Neonatologie, Orthopädie, Augenheilkunde, Herzchirurgie, Kinderchirurgie, Mund-Kiefer- Gesichtschirurgie, Strahlentherapie u. a. zusätzlich: 20 Intensivbetten, ständige fachärztliche Anwesenheit in den notfall- und weiterversorgungsrelevanten Fachabteilungen Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 15

Notfallstufen PsychVVG-Anpassung vom 10.11.2016 Module Grundmodell Umfassende Notfallversorgung Erweiterte Notfallversorgung Basisnotfallversorgung Umfassende Notfallversorgung < 18 Jahre Erweiterte Notfallversorgung < 18 Jahre Basisnotfallversorgung < 18 Jahre Kindernotfallversorgung Schwerverletztenversorgung Überregionale Traumazentren Spezialversorgung (Kein Zu- und Abschlag!) Psychiatrische Krankenhäuser, Besondere Einrichtungen, Öffnungsklausel für Spezialversorger nach Krankenhausplanung Keine Teilnahme an der strukturierten Notfallversorgung Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 16

Folgeabschätzung des GKV-Modells Besetzung der Notfallstufen Grundmodell 77 Standorte umfassende Notfallversorgung 219 Standorte erweiterte Notfallversorgung 774 Standorte Basisstufe 655 Standorte nehmen nicht an der strukturierten Notfallversorgung teil. Insgesamt liegen Daten für 1.724 Standorte vor. Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 17

Wer macht heute Notfallversorgung? Anteil der Krankenhäuser, die mit der KV mindestens 100 ambulante Notfälle abrechnen: ca. 70 % bei 1724 KH-Standorten: ca. 500 KH, die keine (amb.) Notfallversorgung anbieten ca. 400 bis 600 Abschlagskrankenhäuser! ca. 1.300 bis 1.124 Zuschlagskrankenhäuser! Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 18

Notfallstufen PsychVVG-Anpassung vom 10.11.2016 Module Grundmodell Umfassende Notfallversorgung Erweiterte Notfallversorgung Basisnotfallversorgung Umfassende Notfallversorgung < 18 Jahre Erweiterte Notfallversorgung < 18 Jahre Basisnotfallversorgung < 18 Jahre Kindernotfallversorgung Schwerverletztenversorgung Überregionale Traumazentren Spezialversorgung (Kein Zu- und Abschlag!) Psychiatrische Krankenhäuser, Besondere Einrichtungen, Öffnungsklausel für Spezialversorger nach Krankenhausplanung Keine Teilnahme an der strukturierten Notfallversorgung Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 19

Gang der Handlung 1. Ambulant/stationär 2. GKV-VSG: Portalpraxen 3. KHSG: Notfallstufen 4. Notfallkonzentration 5. Notfallvergütung 6. Navi- und Leitsysteme 7. Marktregulierung Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 20

Zentrale Notfallaufnahme (ZNA) einrichten! Patienten im Irrgarten der Notaufnahmen? Der Patient kann oft nicht selbst entscheiden, ob er ein internistischer oder ein chirurgischer Notfall ist. Die ZNA muss eine fachübergreifende Einheit mit eigenständiger, fachlich unabhängiger Leitung sein. Quelle: http://www.uniklinikulm.de/fileadmin/zentrale_seiten/notfallnummern/lageplaene/uk_ Ulm_Lageplan_OE_01_2014-06-13_E5_V1_Notfall_Chirurgie.pdf Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 21

Mangelnde Qualifikation und Spezialisierung in KH-Ambulanzen Die Erreichbarkeit der Krankenhäuser ist in Deutschland kein Problem. Der Notfall beginnt, wenn man das Krankenhaus erreicht hat. Oft überforderte Assistenzärzte in lebenskritischen Situationen. Andere Länder (z. B. Österreich) konzentrieren aus Qualitätsgründen die Notfallaufnahmen auf wenige Standorte. Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 22

Leopoldina-Thesen zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems Auszug: Hätte Deutschland die Krankenhausstruktur von Dänemark mit einem Krankenhaus pro 250.000 Einwohner, wären es bei uns 330 und alle mit CT, MRT (Magnetresonanztomographie) und Fachärzten für Innere Medizin/Kardiologie, Allgemeinchirurgie, Unfallchirurgie und Anästhesie/Intensivmedizin, die rund um die Uhr und an allen Tagen der Woche verfügbar sind. Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 23

Strukturbereinigung einleiten! Niederlande NRW 132 KH 401 KH 16,7 Mio. Einwohner Fläche: 41.500 Quadratkilometer 17,9 Mio. Einwohner Fläche: 34.000 Quadratkilometer Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 24

Gang der Handlung 1. Ambulant/stationär 2. GKV-VSG: Portalpraxen 3. KHSG: Notfallstufen 4. Notfallkonzentration 5. Notfallvergütung 6. Navi- und Leitsysteme 7. Marktregulierung Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 25

Notfallvergütung Notfallvergütung ist Teil der kassenärztlichen Gesamtvergütung. Möglicherweise gibt es künftig eine Direktvergütung für Krankenhäuser. Direktvergütung heißt nicht unbedingt Abkehr vom EBM. Achtung: Keine Vergütung von Akquise! Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 26

Gang der Handlung 1. Ambulant/stationär 2. GKV-VSG: Portalpraxen 3. KHSG: Notfallstufen 4. Notfallkonzentration 5. Notfallvergütung 6. Navi- und Leitsysteme 7. Marktregulierung Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 27

IVENA Interdisziplinärer Versorgungsnachweis Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 28

IVENA ehealth Bsp. Hessen, Kassel (Stadt und Kreis) Notfallversorgung: Chirurgie Herzchirurgie Notfallversorgung: Innere Medizin Allgemeine Innere Medizin Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 29

Gang der Handlung 1. Ambulant/stationär 2. GKV-VSG: Portalpraxen 3. KHSG: Notfallstufen 4. Notfallkonzentration 5. Notfallvergütung 6. Navi- und Leitsysteme 7. Marktregulierung Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 30

Von der Landesplanung zur Marktregulierung Gestern Ein fürsorglicher Landesvater baut überall dort, wo Landeskinder stationärer Behandlung bedürfen, ein Krankenhaus. Er achtet auf Trägervielfalt. Er passt auf, dass die Behandlung überall gut ist. Morgen Der G-BA als Regulierungsbehörde definiert die Erreichbarkeiten und damit die notwendigen Krankenhausstandorte. Das Kartellamt als Regulierungsbehörde regelt die Trägervielfalt. Der G-BA und IQTIG regeln als Regulierungsbehörden die Strukturen und Prozesse. Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 31

www.gkv-kliniksimulator.de Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 32

GKV-Modell Sicherstellungszuschläge (G-BA-Entscheidung am 24.11.2016) Notwendige Vorhaltung Pkw-Fahrzeit Betroffenheitsnorm Einwohnerdichte Inselkrankenhäuser 30 Minuten 5.000 Einwohner <=100 Einwohner/km² Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie Öffnungsklausel Ca. 100 Sicherstellungskandidaten Nach jeder Strukturveränderung muss neu gerechnet werden. Wenn ein Krankenhaus ohne Sicherstellungsfunktion geschlossen wird, können neue Sicherstellungskandidaten entstehen. Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 33

Neustrukturierung der Notfallversorgung Notfallstufen schaffen: Basis, erweitert, umfassend. Notfallaufnahmen konzentrieren. Zentrale Notfallaufnahmen etablieren. Besetzung von Notdienstpraxen sicherstellen. Vergütungsstruktur neu regeln. Navi- und Leitsysteme für Rettungsdienst bundesweit verpflichtend einführen. Achtung: Es geht nicht um das Überleben von Kliniken. Es geht um das Überleben von Patienten. Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 34

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. www.gkv-spitzenverband.de Wulf-Dietrich-Leber.de Dr. Wulf-Dietrich Leber 29.03.2017 Seite 35