Ambulante Versorgungsoptionen in NRW durch das KHSG
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- Otto Heidrich
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1 Ambulante Versorgungsoptionen in NRW durch das KHSG BMC-Fachtag, Thomas Müller Geschäftsführer der KVWL
2 Agenda KSHG - Übersicht Ambulanter Versorgungsbereich im KSHG - Notfalldienst - Strukturfonds Kooperation statt Konfrontation - Überleitungsmanagement - IT-Kommunikation - Nachwuchsförderung - Geriatriekonzept für WL - Gemeinsamer Forschungsantrag Kardiologie - Ambulantisierung des stationären Sektors Seite: 2
3 Krankenhausstrukturgesetz Ambulante Notfallversorgung (Portalpraxen) Finanzierung gemäß erbrachter Qualität Fixkostendegressionsabschlag MDK-Kontrollen Mindestmengen Delegation von Leistungen Pflegestellenförderprogramm Qualität als Teil der Krankenhausplanung Fallmanagement bei längerer Krankheit Qualitätsberichte der Krankenhäuser Qualitätsindikatoren werden vom G-BA festgelegt Qualitätsverträge Refinanzierung der Mehrkosten durch G-BA-Beschlüsse Strukturfonds wird aufgelegt Versorgungszuschlag wird zum Pflegezuschlag Zuschläge Seite: 3
4 Krankenhausstrukturgesetz Ambulanter Versorgungsbereich im KHSG: 1. Notfallversorgung Regelhafte Beteiligung der Krankenhäuser an der Notfallversorgung der niedergelassenen Ärzte. 2. Strukturfonds Abzubauende Überkapazitäten von Krankenhäusern sollen in nicht akutstationäre ambulante Versorgungseinrichtungen umgewandelt werden. Heißt: Neue ambulante Optionen für Kliniken NICHT ambulante Versorgungsoption für die niedergelassene Ärzte! Seite: 4
5 Agenda KSHG - Übersicht Ambulanter Versorgungsbereich im KSHG - Notfalldienst - Strukturfonds Kooperation statt Konfrontation - Überleitungsmanagement - IT-Kommunikation - Nachwuchsförderung - Geriatriekonzept für WL - Gemeinsamer Forschungsantrag Kardiologie - Ambulantisierung des stationären Sektors Seite: 5
6 Portalpraxen Stand SGB V ( Portalpraxen ) (1b) Der Sicherstellungsauftrag nach Absatz 1 umfasst auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst), nicht jedoch die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes, soweit Landesrecht nichts anderes bestimmt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen den Notdienst auch durch Kooperation und eine organisatorische Verknüpfung mit zugelassenen Krankenhäusern sicherstellen; hierzu sollen sie entweder Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern einrichten oder Notfallambulanzen der Krankenhäuser unmittelbar in den Notdienst einbinden. Seite: 6
7 Notfalldienstpraxen in Westfalen- Lippe allgemeinmedizinische Praxen in Westfalen-Lippe. 58 Praxen an Krankenhäusern oder im direkten Umfeld. Drei Notfalldienstpraxen sind an Standorten, an denen es mittlerweile keine Klinik mehr gibt (Schmallenberg, Büren, Sundern). Die übrigen zwei Praxen sind Bestandspraxen, die schon vor der Notfalldienstreform bestanden Über 90% der Patienten erreichen die nächstgelegene Notfalldienstpraxis innerhalb von höchstes 25 Minuten Die Sicherstellung ist gewährleistet!! Es kommen noch die kinderärztlichen, Augen und HNO-ärztlichen Dienste ergänzend hinzu NFD-Bezirke Hauptpraxen Komplementärpraxen Seite:
8 Vorausschauende Verträge mit den kooperierenden Krankenhäusern (Vertragsauszüge) schon in 2011 Präambel..Ziel der Neuorganisation ist eine Vereinheitlichung der Notfalldienststrukturen. Hierzu gehört u. a. die Einrichtung von Notfalldienstpraxen an Krankenhäusern im gesamten Zuständigkeitsbereich der KVWL. 1 Abs. 2 Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, dass die KVWL die Notfallpraxis in den Räumen des Krankenhauses zur Erfüllung der ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben in eigener Verantwortung betreibt. Gleichzeitig wird durch die Einrichtung der Notfallpraxis das Krankenhaus von der Verpflichtung, ambulante Notfallbehandlungen anzubieten, entbunden, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Seite: 8
9 Vorausschauende Verträge mit den kooperierenden Krankenhäusern (Vertragsauszüge) 5 Behandlung in der Notfallpraxis 1. Während der Öffnungszeiten der Notfallpraxis werden Patienten, mit Ausnahme der in Abs. 2 genannten Personen, zur Behandlung an die Notfallpraxis verwiesen. 2. Patienten, die erkennbar einer stationären Krankenhausbehandlung bedürfen, sind unmittelbar in das Krankenhaus aufzunehmen. Nicht in die Behandlung in der Notfallpraxis verwiesen werden zudem alle Patienten, die mit dem Rettungswagen/Krankenwagen eingeliefert werden, eine Einweisung zur stationären Aufnahme haben, eine Überweisung zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus haben, in Fachabteilungen behandelt werden und dafür unmittelbar Einrichtungen des Krankenhauses in Anspruch nehmen, erkennbar an einer akut bedrohlichen Erkrankung oder Verletzung leiden oder einer sofortigen fachspezifischen Behandlung bedürfen. Seite: 9
10 Vorausschauende Verträge mit den kooperierenden Krankenhäusern (Vertragsauszüge) 6 Umfang der Notfallbehandlung ausreichende und zweckmäßige Versorgung des Patienten, bis eine Behandlung in der nächstmöglichen regulären ambulanten (oder stationären) Versorgung sichergestellt ist. Sie hat sich auf das Notwendige zu beschränken. Untersuchungen und/oder Behandlungen im Krankenhaus (z. B. Labor, Röntgen) dürfen im Rahmen der Notfallbehandlung nur veranlasst werden, wenn diese unaufschiebbar und medizinisch zwingend erforderlich sind. Diese Leistungen rechnet das Krankenhaus über Notfallschein als ambulante Institutsleistung mit der KVWL ab.. Seite: 10
11 Gesetzestexte 87 SGB V ( Vergütung ) (2a) Der Bewertungsausschuss nach Absatz 5a hat bis spätestens zum 31. Dezember 2016 die Regelungen für die Versorgung im Notfall und im Notdienst im einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen nach dem Schweregrad der Fälle zu differenzieren. Zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Regelungen hat der Bewertungsausschuss nach Absatz 5a die Entwicklung der Leistungen zu evaluieren und hierüber dem Bundesministerium für Gesundheit zu berichten; SGBV ( Investitionskostenabschlag gestrichen) (3a) Die Vergütung der Leistungen, die im Rahmen einer Inanspruchnahme nach 76 Absatz 1a erbracht werden, erfolgt mit den festen Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung zu Lasten des Anteils der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen, der für den Bereich der fachärztlichen Versorgung zu bilden ist, Seite: 11
12 Patientenströme nach Uhrzeiten 75 % der Patienten der Ambulanzen werden zu den Zeiten behandelt in denen die niedergelassenen Praxen geöffnet sind Seite: 12
13 Weitere Schritte. EBM Anpassungen (Schweregrad der Erkrankung) nach dem Willen des Gesetzgebers bis Derzeit keine Infos von der KBV Verweis der Kliniken von Nicht-Notfällen auf niedergelassene Praxen insbesondere in den Öffnungszeiten der Niedergelassenen Aktives Zugehen auf die kooperierenden Kliniken zur engeren Verzahnung (engere Anbindung der Notfallpraxis an die Ambulanz des KH) erfolgt bereits bei jeder Vertragsanpassung oder Umzugsplänen.. Seite: 13
14 Agenda KSHG - Übersicht Ambulanter Versorgungsbereich im KSHG - Notfalldienst - Strukturfonds Kooperation statt Konfrontation - Überleitungsmanagement - IT-Kommunikation - Nachwuchsförderung - Geriatriekonzept für WL - Gemeinsamer Forschungsantrag Kardiologie - Ambulantisierung des stationären Sektors Seite: 14
15 Strukturfonds Definition: 500 Mio. Euro für Schließung von Kliniken oder Umwandlung in andere Versorgungseinrichtungen Geld fließt aus dem Gesundheitsfonds und in gleicher Summe aus den Ländern! Umwandlungen in z.b. Einrichtungen zur - Pflege - Rehabilitation - Palliativmedizinische Versorgung Seite: 15
16 Strukturfonds Positive Anreize zur Veränderung der Versorgungsstrukturen durch den Strukturfonds! KVWL = aktiver und positiver Begleiter in der Rolle des Organisators der ambulanten Versorgung = Entwicklung von Versorgungsoptionen = Partner für Kooperationen Seite: 16
17 GKV-VSG KHSG Weder GKV-VSG noch KHSG schaffen adäquate gesetzliche Rahmenbedingungen für eine bessere sektorübergreifende Zusammenarbeit: - immer noch gelten in beiden Sektoren sehr unterschiedliche Grundsätze bei der Bedarfsplanung und Finanzierung - immer noch haben wir unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen - auf erkannte Schnittstellenprobleme reagiert die Politik mit Einzellösungen ohne ein vernünftiges, übergreifendes Gesamtkonzept Seite: 17
18 Lösungsansatz Zur Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten sowie zum Wettbewerb um Qualität und Leistungen MUSS ES EINHEITLICHE SPIELREGELN GEBEN! Einheitliche Finanzierung von Leistungen! Das Geld muss der Leistung folgen! Keine neuen Versorgungsoptionen, wenn das Geld in alten Strukturen versickert! Seite: 18
19 Sektorübergreifende Versorgungsformen: Der Weg in die Zukunft Kooperation statt Konfrontation Seite: 19
20 Agenda KSHG - Übersicht Ambulanter Versorgungsbereich im KSHG - Notfalldienst - Strukturfonds Kooperation statt Konfrontation - Überleitungsmanagement - IT-Kommunikation - Nachwuchsförderung - Geriatriekonzept für WL - Gemeinsamer Forschungsantrag Kardiologie - Ambulantisierung des stationären Sektors Seite: 20
21 Überleitungsmanagement Seite: 21
22 IT-Kommunikation EDV-Vernetzung in WL Seite: 22
23 EDV-Vernetzung in WL Seite: 23
24 EDV-Vernetzung in WL Seite: 24
25 EDV-Vernetzung in WL Seite: 25
26 Nachwuchsförderung Weiterbildungsverbünde Unverzichtbar für Sicherstellung der medizinischen Versorgung in der Zukunft Ärztinnen und Ärzte in den Kreis Borken Akademischer WBV Ruhr-Uni Bochum Bad Driburg Bad Oeynhausen Bad Salzuflen Bergkamen/Kamen Bergkamen/Unna Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin Bielefeld Bochum/Hattingen Borkum Detmold Dortmund/Ruhr-Universität Bochum Weiterbildungsverbund Gelsenkirchen Nord Weiterbildungsverbund Gelsenkirchen Süd Weiterbildungsinitiative Kreis Gütersloh Hagen Herne Hochsauerlandkreis e. V. Höxter Kamen Märkischer Kreis Vorteile: kennt sich dann bereits vor Ort aus, Planungssicherheit, können sich in der Region einrichten, Zusage durch Krankenhaus und niedergelassene: Grundgehalt der WB-Assistenten auch in der ambulanten Versorgung Seite: 26 Märkischer Kreis Nord Marsberg WVB Allgemeinmedizin Mühlenkreis WVB Münster WVB Hausärztliches Zentrum Münster WVB Münsterland WVB Prof. Gesenhues und Partner Ochtrup Ochtrup/Rheine [GP Dres. med. Kalbfleisch und Kollegen] WVB Allgemeinmedizin Paderborn -Salzkotten Preussisch Oldendorf/Bünde Recklinghausen Recklinghausen II Vest Rheine Schwerte Siegerland Soest Tecklenburger Land Warburg Warstein/Rüthen Winterberg/Brilon
27 Lennetz Kooperation live Forschungsantrag nach 287 SGB V zur sektorenübergreifenden Patientenanalyse auf dem Fachgebiet der Kardiologie Inhalt: - Chronisch Erkrankte benötigen eine medizinische Versorgung verschiedener Gesundheitsversorger aus unterschiedlichen Sektoren (ambulant, stationär, Rehabilitation, Pflege) - Koordination und Kontinuität der Versorgung an der Schnittstelle unterschiedlicher Versorger stellt eine große Herausforderung für die individuelle Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit dar Kooperation: Ziel: Durchführung einer Analyse der sektorenübergreifenden Inanspruchnahme und Versorgung auf dem Fachgebiet der Kardiologie. Seite: 27
28 Geriatrie-Konzept der KVWL: Blick auf die aktuelle Versorgungssituation Aktuelle mögliche Versorgungsdefizite in der Betreuung geriatrischer Patienten 1. Das soziale und familiäre Umfeld der geriatrischen Patienten verändert sich. Eine kontinuierliche Begleitung durch die Angehörigen ist häufig nicht gewährleistet. 2. Die ständig steigende Zahl zu versorgender Patienten begrenzt die ärztliche Ressource. 3. Der Versorgungszugang ist für diese Patienten erschwert; das Versorgungsangebot häufig intransparent. 4. Informations- und Koordinationsdefiziten zwischen den Sektoren aufgrund fehlendem flächendeckenden Überleitungsmanagements. 5. Patienten verleugnen, verdrängen oder schämen sich ihrer Defizite. Seite: 28
29 Geriatrie-Konzept der KVWL: Blick auf die aktuelle Versorgungssituation Aktuelle mögliche Versorgungsdefizite in der Betreuung geriatrischer Patienten 6. Fehlende Situationseinschätzung der Patienten / Angehörigen. 7. In extremen Fällen: Versorgungsnotstand, Verwahrlosung, Rückzüge. 8. Geriatrische Versorgung nicht ausreichend im EBM abgebildet. 9. Hohe Hürde der Weiterbildung in der ambulanten Versorgung. 10. Unübersichtliche Versorgungsangebote im nichtärztlichen Bereich. 11. Mangelnde Mobilität der Patienten hat negative Auswirkungen auf die Behandlungsprognose. Seite: 29
30 Seite: 30
31 Seite: 31
32 Seite: 32
33 Ambulantisierung des stationären Sektors Stationäre Inanspruchnahme 2013 Datenquelle: Statistisches Bundesamt (DRG-Daten, nach WOP) Standorte der KH nach eigenen Recherchen Seite: 33
34 Ambulantisierung des stationären Sektors Quelle: Münsterlandzeitung, Zeit online, WAZ Seite: 34
35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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