Jenaer Modellflugclub e.v. 2 0 15 Unterlagen für die Mitglieder des Vereins - Satzung des Vereins Ausgabe 1999 - Modelfl ugplatzordn ung Ausgabe 2015 - Ergänzung zur Modellflugplatzordnung - Hinweise Ausgabe 2015 zum Flugbetrieb Ausgabe 2015 Jena, 30.01.2015
1999-1 Ausgabe JENAERMODELLFLUGCLUB. e. V SATZUNG 1. DieModellfluggruppe JenaisteineVereinigung vonbastlernundmodellfliegern. Zweckder Gruppeist es, den luftsportlichen Gedankenund den modellsportlichen zu verfolgenundzu fördern.die Gruppeverfolgtdabeiausschließlich Wettbewerb und unmittelbargemeinnützigezwecke. Mittel der Gruppe dürfen nur für die satzungsmäßigen Zweckeveruvendet werden.es darfkeinepersondurchangaben, die den Zweckender Gruppefremdsind oder durchunverhältnismäßig hohevergütung werden. begünstigt Der Verein ist selbstlostätig; er verfolgtnicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. DieGruppeführtdenNamenJENAERMODELLFLUGCLUB e.v. DerSitzder Gruppeist Jena.Sie ist im Vereinsregister Jenaeingetragen. istdas Kalenderjahr. DasGeschäftsjahr Mitgliedder Gruppekannjede Personseinoderwerden,die den Sinnund Zweckder Gruppeverfolgtund diese Satzunganerkennt.Auch passive Mitgliederkönnen werden.überdieaufnahme aufgenommen entscheidet dervorstand. a Der Austritt eines Mitgliedeskann nur bis zum 30.04.des laufendenjahresunter Einhaltungeinereinmonatigen Kündig ungsfrist erfolgen. Bei gruppenschädlichem VerhaltenodergrobemVerstoßgegendie Satzungkannein Mitgliedausder Gruppeausgeschlossen werden.überdenausschlußentscheidet der Vorstand. 1 0 DerBeitragist biszum 30.04.des laufenden Jahreszu entrichten. BeiderAufnahmein die Gruppeist außerdemeine Aufnahmegebühr zu zahlen.die Höhedes Beitrages sowieder Aufnahmegebühr kannjährlichbei der Hauptversammlung neu festgesetzt werden.jugendlicheund Schülerbedürfenzur Mitgliedschaft die Zustimmungder ElternodereinesEziehungsberechtigten. tt. Die Hauptversammlung findetjährlichin den erstendrei Monatendes Jahresstatt.Zu dieserhat der Vorstandmindestens 10 TagevorherunterAngabeder Tagesordnung schriftlicheinzuladen.bei dieser Hauptversammlung ist der Rechenschaftsund Finanzbericht des vergangenenjahres vorzulegenund die Richtlinienfür die im laufendenjahr zu beratenund festzulegen. Gruppentätigkeit Der Vorstandkann währenddes laufendenjahresweitereversammlungen einberufen, wenn wichtige Gründevorliegen. neuzu wählen,bzw.behälter sein 1 2. DerVorstandist alle2 Jahrezur Hauptversammlung Amtbiszur Neuwahl.
13. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen Vorsitzender Stellvertreter Kassierer/ Schriftführer Beisitzer (4) Vorstand gemäß S 26 BGB ist der Vorsitzende. 14. Der Vorstand hat die Geschäfte der Gruppe unter Beachtung der Satzung und der Beschlüsse der Hauptversammlung zu führen. 15. Der Kassierer ist verpflichtet, alle Einnahmen und Ausgaben getrennt nach Belegen laufend zu buchen. Aus allen Belegen muß der Venruendungszweck sowie der Zahlungstag ersichtlich sein. Zahlungen durch den Kassierer sind nur zu leisten, wenn sie vom Vorstand angewiesen sind. 16. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. 17. Der Schriftführer hat alle Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse innerhalb der Gruppe urkundlich in einem Protokollbuch aufzuzeichnen und aufzubewahren. Alle Niederschriften sind vom Vorstand und Schriftführer zu untezeichnen. 18. Für alle Beschlüsse ist eine einfache Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich. Stimmenthaltungen gelten als Ablehnung. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstand. 19. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Venruendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. Jena, den 07.03.1999 ll! ^ ry^,/ Ff r i4,p Vorsitzenddr - JMFC e.v. Dr.H.fl/uller
Modellflugplatzordnunq für den Modellflugplatz..Milda" eussabe2015 ist nur Mitgliederndes Jenaer DasFliegenvon Modellenauf dem Modellflugplatz e. V. gestattet. Modellflugclubs Nichtmitgliedern kannbei Nachweis Versicherungsschutzes ausreichenden das Fliegenvon Modellen (sieheunten) erlaubtwerden. vomflugleiter hat sich so zu verhalten,dass die öffentlicheordnung und Sicherheit, Jeder Modellflieger insbesonderepersonen,tiere und Sachen nicht gefährdetund die Modellflugplatzordnung wird. eingehalten Fahrzeugedürfennur auf den ausgewiesenen Flächenabgestellt werden(siehelageplan). Die gestattet. Benutzung deswegeshinterder Flugleitung istnurzumaus-undeinladen (Notazt,Rettungsfahzeuge Zufahrtswege sindfreizuhalten usw.).das Befahrender Wiesenfläche ist untersagt. Zuschauerund nicht aktiv am ModellflugbeteiligtePersonenhabensichim Vorbereitungsraum hinterdemsicherheitszaun au2uhalten. Alle Modellflieger habensich in das Flugbuchmit Ankunftszeiteinzutragen. Beimehrals3 aktivenmodellfliegern isteinflugleitereinzusetzen, derdenflugbetrieb überwacht. Es isteinflugleiterbuch zu führen. Flugmodelle Funkferngesteuerte dürfennur von Personenmit einer Genehmigungzum Betrieb für Flugmodellegeflogen einerfunkanlage werden. (mit Kanalkennzeichnung) Fernsteuersender dürfenim Bereichdes Modellflugplatzes nur dann werden,wenn der Pilot sich die entsprechende eingeschaltet Sendefrequenzmarke von der Flugleitung ausgeliehen undam Senderbefestigt hat. Zugelassen sind ferngesteuertesegelflugmodelle, EVerbrennungsmotor biszu einemgesamtgewicht von 20 kg. Motormodelleund Modelle mit DasSeilzumStartenderSegelflugmodelle darfnichtim Start-undLandefeld liegen. Flugmodellemit Verbrennungsmotor dürfeneinengeräuschpegel von 82 db nichtüberschreiten undmüsseneinenschallpegelmeßpaß besitzen. (siehelageplan) BeimFliegensind abhängigvon der Windrichtung Flugsektoren und die Flugbe(Montag- Sonnabendvon triebszeiten ftlr Motorflugmodelle(Verbrenner,Elektro)einzuhalten. 10.00Uhr - 20.00Uhr,an Sonn-und Feiertagenist für Motorflugmodelle ( Verbrenner, Elektro) kein Flugbetrieb). gestartetwerden,wenn der Bewuchsder umliefreiflugmodelle dürfenauf dem Modellflugplatz gendenfeldernichtgeschädigt wird.(herbst, Frühjahr ca. 1.9.- 30.04.) Der Flugbetriebist einzustellen, wenn die unter den Flugraumliegendenlandwirtschaftlichen Nutzflächen bearbeitet werden. Das Anfliegenvon Personenund Tieren sowie das Überfliegendes Vorbereitungs-und Zuschauerraumessowieder Fahrzeugabstellplätzewirduntersagt. Für Schäden,die durch Nichteinhaltung der Modellflugplatzordnung entstandensind, haftetder Verursacher. J E N AJ, a n u a r 2 0 1 5 DerVorstand {'w
JenaerModellflugclube.V. Ergänzungzur Modellflugplatzordnung A u s g a b2e0 1 5 vom Januar 2015 gültig. Um die Interessender verschiedenen Ab sofort ist die Flugplatzordnung gibtes folgende untereinenhutzu bringen, Modellflugsparten Hinweise. Die Startlinie(S) DieStartlinie solldenplatzklarin zweibereiche teilen: - vor der Startlinie düdensichkeinepersonen aufhalten(einzigeausnahme zum HoleneinesModells nachderlandung) - allestartserfolgen vonder Linienachvorn,niemalsbeginnteinStarthinterderLinie(dasbetrifftneben HandundBodenstart auchgummiseil, Winde,unddenSeglerbeimF-Schlepp) - Verbrennermotoren werdenan der Startlinie angelassen undzeigendabeinachvorn - Wie ausderabbildung gibt zu ersehen, es zweistartlinien undder Platzist symmetrisch eingeteilt. WelcheSeitegenutzt wirdhängtvonderwindrichtung ab. Es versteht sichvonselbst,daßsichalle Modellflieger aufeineseiteeinigen, sonstmußderflugleiter entscheiden. (BereichB) Abstell-und Vorbereitungsplatz unseresplatzesverlangt Wie es in der Zulassung wird,ist ein leichtauf- und abbaubarer Sicherheitszaun vorhanden. Er istaufjedenfallbei,,größeren" Veranstaltungen undbei BetriebmitVerbrennermodellen oder Modellen überskgso aueustellen, daßdervorbereitungsplatz vomübrigenfluggelände getrennt wird. wirdzumabstellenvon ModellenundZubehör,zurStartvorbereitung(Anlassen DerVorbereitungsplatz von (Schwatzen Motoren,LadenvonAkkus)sowiezumAufenthaltin den Flugpausen genutzt. und Diskutieren) BeimAnlassender Verbrennermotoren soll eineabgasbelästigung und besonders eine Gefährdung der vermieden anderenmodellflieger werden.(sichern desmodellsundrichtung nachvorn) verboten Es istgrundsätzlich diesenbereich zu überfliegen. Landeplatz(BereichC) DieserBereichist der Landeplatzfür allemodelle. Er ist deshalbimmerso schnellwie möglichzu räumen Auch der Streifensüdlichvon C soll als Reservebei ungeschickter Landeeinteilung immerfrei sein. Bodenstartserfolgenebenfallsvom BereichC ab Startlinieund sind mit den evtl. landendenpiloten abzustimmen. Hand-,Winden-und Gummiseilstarts(Startlinie,Weg zw. C und B) und Windensindso zu plazieren, Gummiseile daß die Freigabeder Modelleauf der Startlinie erfolgt,auf keinenfalldahinter. (BereichD) Pilotenstandplatz an der Start-und Landebahn Unmittelbar ist der Standplatz aller Pilotendamiteine gute Verständigung möglichist.werlandenwillgehtbiszumrandvonc vorundtutseineabsichtkund. desbereiches BeimVerlassen D zumholeneinesgelandeten ModellsistderLuftraum zu beobachten. Ablage(BereichF) BeimWartenaufdie Startfreigabe könnenmodellehinterderstartlinie im BereichF abgelegt werden.sonst AufkeinenFalldürfenModellenebenodergaraufC liegen. istnatürlich der BereichB zu nutzen. F-Schlepp geltenjetztdiegleichen FürF-Schlepp Regelnwiefür alleanderenmodelle. DasSchleppgespann stehtbeim Die Landebahn ist 100mlang,die Startlinie Startkomplettvor der Startlinie. 10mvom Ende.Die Piloten gehennachdemstartzumbereichd. DerLandeplatz istunbedingt zu räumen.
Flugzeiten für Motorflugmodelle(Verbrenner,Elektro)entsprechend Die Zeitbeschränkungen der Flugplatzordnung einzuhalten. Montag- Sonnabendvon 10.00Uhr - 20.00Uhr (an Sonn-und Feiertagen sindunbedingt (Verbrenner, ist für Motorflugmodelle Elektro)kein Flugbetrieb). (Segler)gibt es keinezeitlicheneinschränkungen. Für Nichtmotorflugmodelle Alle Flugtagesolltengut genutztwerden.wir solltenden Dienstag für E-FlugundSeglersowiedenAnfängern als den,,trainingstag",,reservieren". Papiere Da es in der Zulassung des Platzesverlangtwird,mußder Vorstanddaraufbestehen, daßjederfolgende Papiere beimfliegenimmerdabeihat. 1. Jederversieht seinensendermitdermitgliedsmarke um so diemitgliedschaft im Vereinauszuweisen. 2. UnserPlatzist für Modellebis 20kgzugelassen. Dabeiist aberzu beachten, dassjeder eine eigene Haftpflichtversicherung vorweisenmuß(lsv-thoderdmfv). mußfürjedesverbrennermodell, 3. Außerdem daßauf unseremplatzgeflogen werdensoll,der Meßpaßfür vorliegen. DerMeßpaßmußvoneinemVorstandsmitglied denschallpegel unterschrieben seinundals Kopie immerbeimmodellsein. Frequenzmarken Hiernochmalder Hinweis,daß der Sendernur eingeschaltet werdendarf,wenndie Frequenzmarke am Senderist. Das ist für die Sicherheit erforderlich, und solltevon jedemkonsequent eingehalten und zur werden.,,gewohnheit" Modellflieger, die demvereinbeitreten, sollensicheinenfreienkanalsuchenundihreanlageentsprechend umrüsien. DamitwerdenimAlltagsbetrieb lästigewartezeiten vermieden undaußerdem diesicherheit weiter aufdasb-bandbzw.auf2,4 GHzwärehiereineguteLösung. erhöht.einausweichen Flugleitung(Wagen) auchwenn er nur mal so vorbeischaut, JederModellflieger, soll sich in das im Wagenausgelegte Buch eintragen. BeiProblemen kannmanbessernachkommen objemandvonunsam Platzwar undzu welchem Zeitpunkt derwagennochin Ordnung war. Jedersoll sich mit für den Wagenverantwortlich fühlen,denner wird für die Aufbewahrung von Technik gebraucht undbietetnichtzuletzteinigebequemlichkeit wenndaswettermalnichtso mitspielt. Motorflugmodelle (Verbrenner, (Motorsegler Für Motorflugmodelle Elektro)gilt bei Motorbetrieb dürfenbei abgestelltem Motor auch weiter)der Flugsektormit 300m Radius,der zusätzlichnach Osten,also in RichtungMilda ist. Außerdemdarf der Bereich E nur ftrr den Landeanflugbzw. für den Start (je nach abgeschnitten genutzt Windrichtung) werden. geltenauchfür Hubschrauber. DerFlugsektor undderbereichc für StartundLandung Flugbetrieb gleichzeitig Es dürfenzwar bis 7 Motormodelle mit Verbrennermotor fliegen,aber aus Erfahrungund zur (als Verbesserung dersicherheit, im (auchesollten Richtwert) Motorflugsektor nichtmehralsdreimodelle gleichzeitig Modelle) fliegen.dabeimüssensichdiepilotenuntereinander verständigen. EinegrößereAnzahlSegler und E'Seglerkönnenbei entsprechender Flughöhedas gesamtegelände nutzten(thermiksuche). DabeiistabereingroßerBogenumdieMotorflieger zu machen.
Versicherungen Alle Mitglieder des Modellflugclubs sind über den Landessportbund allgemein versichert. - Haftpflichtversicherung für alle Modelle bis 25kg (am Platz Milda nur bis 20kg) außer Raketen durch die Mitgliedschaft im LSV-TH oder eine private Versicherung über dem DMFV und nur auf dem Vereinsgelände oder zugelassenen Modellfluggeländen - Unfallversicherung - Rechtsschutz (nur für Belange des Vereins) - Modellflugplatzhalter-Haftpflicht (auch nur für den Verein) Jeder, der sich darüber hinaus versichern will (außerhalb des Vereinsrahmen, weltweit), muss das über den LSV-TH oder den DMFV mit einer eruveiterten Versicherung tun. Die Versicherung über den LSV-TH wird für 2012 über den Verein organisiert. Die Versicherung über den DMFV muss privat abgeschlossen werden. Aufgaben des Flugleiters - auf die Einhaltung der Flugplatzordnung achten - verschiedene Kontrollen (Frequenzmarken, Lärmmessungskennung, Mitgliedschaft) - die Festlegung der Startrichtung - Starts und Landungen werden beim Flugleiter angemeldet und von diesem genehmigt. in der Praxrs kann das so aussehen: - je nach Situation am Platz kann die Start und Landeerlaubnis pauschal erteilt werden, indem der Flugleiter die Einteilung des Luftraumes für die verschiedenen Modellkategorien vornimmt und Flugzeiten festlegt. Damit geht die Verantwortung für die einzelnen Starts und Landungen den Piloten und seinen Helfer Uber. - vor dem Start beobachtet der Pilot den Flugbehieb und übezeugt sich ob ein Start gefahrlos möglich ist, ist er sich nicht sicher, wird der Flugleiter gefragt. Der Pilot kündigt den Start laut an. - die Landung wird vom Pilot laut angesagt. Da der Pilot nicht selbst beobachten kann, helfen die anderen Piloten oder der Flugleiter eventuelle Gefahren zu erkennen. Hinweis: Anderungen von Adresse, Telefonnummer und Kanalnummer bitte immer selbständig dem Vorstand mitteilen. l+ t^w JENA, den 30.Januar 2015 Der V;örstand I
$. f,ilf,w,//ffi :1:- ) o I "'Ä, s e ä LL L c) :q) p e Iö0) t Jts (E9 Lc)? 3g -on f,c Tr E = J(SF s, 5 -eä E ;q o-' >F E e o= 6q ;' t iac * (E -c> o= s; PE 9ä ö P, P+ ET F5 AA g d äe o e.\ 6,=E O E= 'FO ;r(i) r-\ pä' _o9 ö(s ö * öq fv i,, c( D 5,.E o)12: == alo C) T, E1. Or- N JE *6 ' 6'äo c) c't f o -.(E s.t N l] u, Iats =gqr ) g9 - L ;ie >= rf, H= EE.= b o)zr'= c F > cö.=0rfar N L.C, (E LL L - @-_ N (E< (D cä s.s E>:ö=. Pe HE+T *=IE # =:E njäge5 lg O-::=E o)ö).8esehee*3 LL<J@U)<o) c <Q 6 c) o -) ****; <mocdotr"- II q)
Jenaer Modellflugclub e.v. - Hinweise zum Flugbetrieb Ausgabe 2015 Die Flugplatzordnung vom Januar 2015 wird durch den Vertrag mit dem Grundstückeigentümer ergänzt: Jenaer Modellflugclub e.v. Dr. H. Müller F.- Gresitza - Str. 14 07749 Jena Tel.: 03641446492 hlh. mueller@t-online.de www, modellflug-jena. VEREINBARUNG ab 2015 Der Grundstückeigentümer und der Jenaer Modellflugclub e.v. vertreten durch Familie Bamberg Milda 11 07751 Milda Dr. H. Müller F.- Gresitza- Str. 14 07749 Jena treffen für die Nutzung des Grundstückes, gege.ben durch die Nutzungsvereinbarung mit der Agrargenossenschaft Bucha und der Zustimmung des Grundstückeigentümers Familie Bamberg, in der Flur lvlilda (hinterer Teil des ehemaligen Agrarflugplatzes der Agrargenossenschaft Bucha) folgende Festlegungen: 1. Der Flugbetrieb filr Motorflugmodelle wird zeitlich begrenzt auf: Montag - Sonnabend von 10.00 Uhr-20.00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ist für Motorflugmodelle kein Flugbetrieb). 2. Der Flugbetrieb für Segelflugmodelle wird für alle Tage (Montag bis Sonntag und Feiertage) zeitlich unbegrenzt zugelassen. 3. Für Vereinsveranstaltungen Sonn- und Feiertagen kann in Absprache (telefonisch) mit dem Grundstückeigentümer der Flugbetrieb für Motorflugmodelle zugelassen werden. 4. Die Vereinbarung wird zeitlich unbegrenzt abgeschlossen. Bei Verletzung der Vereinbarung werden beide Parteien sich umgehend informieren. Eine Veränderung der Vereinbarung ist schriftlich festzulegen. 5. Die Vereinbarung tritt ab den 01.02.15 in Kraft und ersetzt die Vereinbarung vom 01.01.09 Jena. Milda. Februar 2015 Familie Bamberg Rosmarie Bamberg JMFC e.v. Dr. H. Müller Weitere Ansprechpartner: Jens Florschütz 03641601426 Michael Geisler 03641392039 f/,/-,w