Handreichung zum Integrierten Semesterpraktikum - Lehramt Sonderpädagogik -

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Transkript:

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Handreichung zum Integrierten Semesterpraktikum - Lehramt Sonderpädagogik - Stand 15.06.2015 1. Das Integrierte Semesterpraktikum (ISP) als Voraussetzung für die Zulassung zum Staatsexamen Das Integrierte Semesterpraktikum ist gemäß 2 Absatz 11 und 7 Absatz 7 bis 9 der Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge - RahmenVO-KM - verpflichtend für alle Studierenden, die den Studiengang für das Lehramt Sonderpädagogik in Baden-Württemberg absolvieren. Sein Bestehen ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und zur Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes. Die Handreichung zur Durchführung der Schulpraxis wurde in Abstimmung mit den Hochschulen und den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung verfasst. Sie enthalten die wesentlichen Hinweise und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich aller Einzelheiten. Die Merkmale dienen dem Ziel einer möglichst großen Transparenz und Vergleichbarkeit in der Durchführung (Strukturen; Tätigkeitsfelder und Erfahrungsfelder der Praktikant/In nen, Rolle der Ausbildungslehrer/Innen, Begleitung durch das Seminar etc.) der Praktika einerseits und einer leistungsgerechten Beurteilung dieser Praktika andererseits. 2. Ziele des Integrierten Semesterpraktikums Als Bestandteil der schulpraktischen Studien werden im ISP Theoriewissen und Praxiserfahrung aufeinander bezogen, reflektiert und systematisch verknüpft als Teil des Professionalisierungsprozesses, der im Vorbereitungsdienst fortgeführt wird. Dabei arbeiten Schulen und Hochschulen im Rahmen des ISP in der Ausbildung und Betreuung der Studierenden unmittelbar zusammen und ermöglichen so die Zusammenführung/ Verschränkung verschiedener Perspektiven. Das ISP ermöglicht ein vertieftes Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes einer Lehrkraft und des sonderpädagogischen Berufsfeldes unter professioneller Begleitung durch Hochschulen und Schulen. Der berufliche Alltag mit den vielfältigen Anforderungen und den damit verbundenen positiven wie auch belastenden Facetten des Berufs wird von den Studierenden unmittelbar und in der ganzen Breite erfahren. Theoriebasierte Reflektionen tragen zu einer bewussteren Wahrnehmung des Berufs und zur zielorientierten Handreichung zum Integrierten Semesterpraktikum, Lehramt Sonderpädagogik

- 2 - und motivierten Ausgestaltung des eigenen Studiums bei. Dabei werden personale, soziale, kommunikative und fachliche Kompetenzen in vier Bereichen angebahnt (vgl. KMK-Standards vom 16.12.2004): Unterrichten: Die Studierenden können Lehr- und Lernarrangements auf der Basis bildungswissenschaftlicher, fachdidaktischer, fachwissenschaftlicher und fachrichtungsspezifischer Kenntnisse planen, durchführen und reflektieren. Dabei berücksichtigen sie die Heterogenität der Lernenden und die Überlegungen zum individualisierten Lernen. Sie können im Team arbeiten und mit schulischen sowie außerschulischen (Lern-) Partnern kooperieren. Sie können Unterrichtsverlaufsskizzen und ausführliche Unterrichtsdokumentationen erstellen und reflektieren. Sie können wertschätzend agieren, authentisch auf das Verhalten der Schülerinnen und Schüler eingehen und eine lernförderliche Atmosphäre schaffen. Erziehen: Die Studierenden gestalten auch auf Grundlage der sozial-emotionalen Ausgangslage der Schülerinnen und Schüler verlässliche und ihnen zugewandte soziale Beziehungen und fördern individuelle und gruppenspezifische Lernprozesse. Dazu werden Strategien und Handlungsformen der Klassenführung und der Konfliktlösung angewendet. Sie nehmen die Rolle als Lernbegleiter/in und Lernberater/in ein und sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Diagnostizieren, Beurteilen, Beraten und Fördern: Die Studierenden können Kriterien geleitet beobachten und auf der Basis von Theorien und Verfahren der Diagnostik Lernvoraussetzungen diagnostizieren, Lernergebnisse beurteilen und Lernprozesse fördern. Sie können an den Stärken von Lernenden ansetzen und auf individuelle Bedürfnisse der Lernenden eingehen. Innovieren: Die Studierenden sammeln erste Erfahrungen zur Selbstreflexion indem berufsrelevante Bildungstheorien und Forschungsergebnisse systematisch, zielgerichtet mit der Praxis in Beziehung gesetzt werden und definieren mit Unterstützung eigene Entwicklungsaufgaben. Sie nutzen das Portfolio als Dokumentationsform der eigenen Entwicklung und können konstruktiv Rückmeldung geben und annehmen. Sie können Unterrichtskonzepte theoriegeleitet reflektieren und setzen sich mit diesen in der Praktikumsschule auseinander. Die Studierenden können ihr pädagogisches Selbstverständnis unter dem Abgleich von Selbst- und Fremdwahrnehmung im Bewusstsein eigener Belastungsfaktoren reflektieren und stabilisieren. 3. Strukturen des Integrierten Semesterpraktikums Das ISP findet an ISP-Schulen statt. Dies sind Schulen, die mit der Pädagogischen Hochschule kooperieren und an denen in der Regel mindestens ein Ausbildungsberater bzw. eine Ausbildungsberaterin unterrichtet. Insgesamt umfasst das ISP mindestens 12 Wochen. Studierende nehmen vor oder während des ISP an regelmäßig stattfindenden Begleitveranstaltungen der Hochschule teil (im gewählten Fach und in der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung). Die Studierenden führen über den Verlauf und ihrer Schulpraktischen Studien und ihre Lernfortschritte/ Erkenntnisse ein Portfolio ( 2 Absatz 13 der RahmenVO-KM).

- 3 - Die Hochschulen präzisieren die Aufteilung des Einsatzes der Studierenden auf Schulpräsenzzeiten, Begleitveranstaltungen und Selbststudium (einschließlich Portfolioarbeit und Vor- und Nachbereitung des Unterrichts) in ihren Studienordnungen. 4. Informationen zur Anmeldung Das ISP wird durch die Schulpraxisämter der jeweiligen Hochschulen organisiert. Die Hochschulen können weitere Mindestvoraussetzungen (z.b. bestandene Modulprüfungen, Sprachprüfungen) festlegen. Das ISP kann nicht vor dem 3. Semester des Bachelorstudiums absolviert werden. Die Hochschulen können weitere Mindestvoraussetzungen (z. B. bestandene Modulprüfungen, Sprachprüfungen) festlegen. Die Studierenden melden sich zum ISP beim Schulpraxisamt ihrer Hochschule an. Die Hochschule informiert über Fristen, Form und Voraussetzungen der Anmeldung. Die Zuteilung der Studierenden an die Schulen erfolgt durch das Schulpraxisamt. Das ISP kann nur an ISP-Schulen der jeweiligen Pädagogischen Hochschule absolviert werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Praktikumsschule bzw. einen bestimmten Praktikumsort besteht nicht. Eine Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme am ISP. 5. Das Integrierte Semesterpraktikum an der Schule 5.1. Tätigkeitsfelder und Erfahrungsfelder der Praktikanten/innen Die Studierenden sollen gemäß 7 Absatz 8 RahmenVO-KM im ISP das sonderpädagogische Berufsfeld kennenlernen. Dazu gehört neben dem Unterricht (in der Regel im Umfang von 130 Unterrichtsstunden, davon 30 Unterrichtsstunden eigener angeleiteter Unterricht, z. B. auch Teamteaching oder Anleitung von Kleingruppen), die Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen (außerunterrichtliche Veranstaltungen mit Schülerinnen und Schülern, Konferenzen, Elternabende etc.). Die Teilnahme am Schulleben umfasst insbesondere: Die Studierenden beobachten, dokumentieren, analysieren, reflektieren und bewerten fremden und eigenen Unterricht kriterienorientiert unter pädagogischen, fachrichtungsbezogenen und fachdidaktischen Aspekten, planen und begründen eigenen Unterricht, bereiten ihn vor, führen ihn durch und reflektieren ihn, beobachten, analysieren und reflektieren Verhalten und Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern unter pädagogischen, fachrichtungsbezogenen und fachdidaktischen Aspekten, beteiligen sich aktiv an Vor- und Nachbesprechungen von Unterricht, reflektieren ihre Erfahrungen bei der Übernahme der Lehrerrolle im Unterricht und in anderen schulischen Situationen, lernen schulische und außerschulische Partner kennen, z. B. Ausbildungsbetriebe, abgebende und weiterführende Schulen, Jugendeinrichtungen, Jugendamt, soziale Dienste, Kinderund Jugendpsychiatrie etc., arbeiten an ihrem Portfolio. Die einzelnen Hochschulen konkretisieren die Tätigkeits- und Erfahrungsfelder der Studierenden sowie die Ausgestaltung des Portfolios.

- 4-5.2. Rolle der Ausbildungsberater/innen Die Ausbildungsberater/innen (ABB) nehmen in Abstimmung mit der Schulleitung praktikumsbezogene Aufgaben wahr. Sie beraten die Studierenden in regelmäßigen Ausbildungssitzungen und kooperieren mit weiteren Kolleginnen und Kollegen an der Schule, die in Absprache mit den Ausbildungsberater/innen sowie der Schulleitung Praktikumsaufgaben in deren Sinne verantwortlich übernehmen. Im Sinne einer gemeinsamen Ausbildungsverantwortung von Schule und Hochschule halten die Ausbildungsberater/innen Verbindung zur Hochschule und können an von der Hochschule angebotenen Fortbildungen teilnehmen. Die Aufgaben der Ausbildungsberater/innen sind im Einzelnen: Organisation/Koordination: Die Ausbildungsberater/innen an der Schule sind die Ansprechpartner/innen für Studierende, betreuende Ausbildungslehrkräfte, betreuende Hochschullehrende und Schulpraxisamt. koordinieren die Gestaltung der Präsenzzeiten der Studierenden an der Schule und die Termine der Schul- bzw. Unterrichtsbesuche der Hochschullehrenden. Beratung und Begleitung: ABB und Ausbildungsberater/innen führen Studierende in das Schulleben vor Ort ein und unterstützen sie bei der individuellen Ausgestaltung des ISP, beraten und begleiten Studierende kontinuierlich bei der Vorbereitung, Durchführung und Reflexion von Unterricht unter besonderer Berücksichtigung der Individualität der Schülerinnen und Schüler, unterstützen Studierende bei der Entwicklung eigener Positionen im Hinblick auf Erziehungsziele, Unterrichtskonzepte, didaktische und methodische Entscheidungen im Unterricht, regen Studierende im Rahmen der Beratung zur effektiven Nutzung des Portfolios und zu einem Abgleich von Selbst- und Fremdwahrnehmung an, beraten Studierende gemeinsam mit den Hochschullehrenden hinsichtlich berufsbezogener Entwicklungsmöglichkeiten. Beurteilen: Zum Abschluss des ISP nehmen die Ausbildungsberater/innen zusammen mit den betreuenden Lehrerkräften der Schule und der Schulleitung die Bewertung der Studierenden aus schulischer Sicht vor, stimmen diese mit den Hochschullehrenden ab und entscheiden zusammen mit den Hochschullehrenden über Bestehen/ Nichtbestehen des ISP. 5.3. Schulischer Rahmen Die Studierenden werden an der Schule von den ABB und weiteren Lehrkräften betreut. Die Schulleitung und die beteiligten Lehrkräfte sind während des ISP weisungsbefugt gegenüber den Studierenden.

- 5 - Der Unterricht der Studierenden erfolgt unter Anleitung; die Aufsichtspflicht gegenüber den Schülerinnen und Schülern liegt bei allen unterrichtlichen und anderen schulischen Tätigkeiten der Studierenden bei der Schulleitung und den betreuenden Lehrkräften. Die Studierenden erklären vor Antritt des ISP gegenüber der Schule schriftlich, dass sie informiert sind über das Infektionsschutzgesetz (IfSG 35) sowie über ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Entsprechende Formulare sind über die Hochschule erhältlich. Für die Studierenden besteht während des Praktikums Unfallversicherungsschutz gemäß 2 Absatz 1 SGB VII. Studierende werden im ISP kontinuierlich beraten. Empfohlen ist ein Entwicklungsgespräch in der Mitte des Praktikums mit dem/der Ausbildungsberater/in und den begleitenden Dozentinnen und Dozenten. Bei Abschluss des ISP ist ein ausführliches Feedback- und Perspektivengespräch unter Abgleich von Selbst- und Fremdeinschätzung vorgesehen. Sobald Zweifel am Praktikumserfolg beim Studierenden erkennbar werden, wird der Praktikumsverlauf von dem/der Ausbildungsberater/in und den betreuenden Dozierenden dokumentiert und dem Praktikumsamt zur Verfügung gestellt 6. Begleitung des Integrierten Semesterpraktikums durch die Hochschule Die Studierenden werden sowohl durch regelmäßig stattfindende Begleitseminare an der Hochschule in den studierten Fächern und in den Bildungswissenschaften als auch durch Unterrichtsbesuche von Hochschullehrenden betreut. In der Begleitung durch die Hochschule werden die Studierenden bei der theoriegeleiteten Reflexion schulischer Prozesse und unterrichtspraktischer Erfahrungen (u. a. im Portfolio) sowie bei der theoretisch fundierten Planung und Durchführung von Unterricht beraten und unterstützt. 7. Hinweise zur Beurteilung des Integrierten Semesterpraktikums Am Ende des Integrierten Semesterpraktikums entscheiden die begleitenden Hochschullehrenden gemeinsam mit der Schulleitung, welche die Ausbildungsberater/in und die betreuenden Lehrkräfte der Schule einbezieht, ob das integrierte Semesterpraktikum bestanden wurde. Die Beurteilung der Studierenden stützt sich auf ihre gesamte Tätigkeit und die damit verbundenen Aufgaben während des Praktikums, insbesondere: Unterrichtshospitation und Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen, Planung und Durchführung von Unterricht, Beobachtung, Aufzeichnung, Analyse und Reflexion von Unterricht, Schülerbeobachtungen sowie deren pädagogische Reflexion, Beteiligung an Unterrichtsvor- und Nachbesprechungen. Grundlage der Entscheidung ist, ob alle vorgegebenen formalen Praktikumsleistungen erbracht wurden und ob - nach Beurteilung der an der Ausbildung beteiligten Personen - die didaktischen, fachrichtungsbezogenen, methodischen und personalen Kompetenzen im Praktikum sowie eine sich ausprägende Lehrerpersönlichkeit dem erreichten Ausbildungsgrad entsprechend in hinreichender Weise erkennbar sind. Die formalen und inhaltlichen Kriterien hierfür werden aus den Zielen des ISP ( 2.) abgeleitet und im Rahmen der damit verbundenen vier Kompetenzbereiche gemäß KMK-Standards vom

- 6-16.12.2004 sowie den allgemein- und fachdidaktischen Kompetenzen in den jeweiligen Studienordnungen der Hochschulen präzisiert. Bei Nichtbestehen des ISP werden die tragenden Gründe in einem schriftlichen Bescheid festgehalten. Die Studierenden werden informiert, wenn das ISP nicht bestanden ist. Auf Wunsch findet bei Nichtbestehen eine Beratung durch die Hochschullehrkräfte und die Ausbildungsberater/innen gemäß 7 Absatz 9 RahmenVO-KM statt. Eine Wiederholung ist möglich. Ist das ISP nicht bestanden, kann der lehramtsbezogene Bachelor-Studiengang Sonderpädagogik nicht mehr abgeschlossen werden.