Meine Kinderrechte. im Kinderhaus Koim

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Transkript:

Meine Kinderrechte im Kinderhaus Koim

Hallo und herzlich Willkommen Du bist nun eingezogen in unser Kinderhaus Koim in Wertach und wir alle wissen, dass es Dir vielleicht nicht ganz leicht fällt, Dir vorzustellen, dass Du eine Weile in unserem Kinderhaus leben sollst. Deine Eltern oder Dein Vormund haben mit Deinem Jugendamt und hoffentlich mit Dir gemeinsam entschieden, dass Du vorübergehend nicht mehr in Deiner Familie leben wirst. Vielleicht hat auch ein Familiengericht Deinen Eltern das Sorgerecht entzogen und Dein Vormund hat mit Dir gemeinsam unsere Einrichtung ausgesucht. Da gab es sicher viele Gründe dafür, über die wir im Laufe der Zeit gemeinsam noch sprechen werden. Je nachdem, wie alt Du bist, kannst Du Dir den Vorgang vielleicht schon erklären oder aber Du bist noch so klein, dass Dir nicht alles klar ist. Im Augenblick überwiegt ganz sicher die Unsicherheit, was dich an Deinem neuen Lebensort erwarten wird. Du kennst noch nicht so gut die Kinder, die hier bereits leben und die Erwachsenen, die von Beruf SozialpädagogInnen oder ErzieherInnen sind, sind Dir auch noch ziemlich fremd. Du kannst nicht einschätzten, was Du

Die Freiheit des Einen hört da auf, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Ich glaube, da stoßen wir bei Dir auf offene Ohren. Auf den folgenden Seiten findest Du nun eine Zusammenstellung Deiner Rechte, so wie sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Allgemein Du bist eine Person mit eigener Würde und eigenen Rechten. Die Unantastbarkeit Deiner Würde ist oberster Grundsatz im Umgang mit Dir. Du hast das grundlegende Recht auf Förderung Deiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit Diese Grundrechte garantieren wir Dir auch in unserem Kinderhaus uneingeschränkt und unabhängig von Deinem Alter und Entwicklungsstand. Einschränkungen von Rechten darf in unserem Land nur ein Richter vornehmen und beschließen. Gerade weil Du nicht in Deiner Familie lebst, genießt Du einen besonderen Schutz und Beistand des Staates. Du hast das Recht, Dich in allen Angelegenheiten an Dein zuständiges Jugendamt zu wenden. von Ihnen zu erwarten hast. Vielleicht bist du deshalb schon jetzt voller Ablehnung. Es kann aber auch sein, dass Du Dich vom ersten Tag an in Sicherheit fühlst, weil die Situation für Dich zuhause sehr bedrohlich war. Ganz egal was dahinter steckt, Du wirst hoffentlich die Erfahrung machen, dass Du bei uns herzlich willkommen bist. Du kannst sicher sein, dass wir ungefähr erahnen können, wie es dir geht. Alle Erwachsenen sind bemüht, Dir einen guten und angenehmen Start zu ermöglichen. Dazu gehört ganz sicherlich, dass Du Dir im Klaren sein darfst, dass wir alle Deine Rechte als Kind und/oder Jugendliche(r) kennen und sie Dir ganz selbstverständlich auch zugestehen. Damit Du Diese auch immer wieder einmal für Dich nachlesen kannst, haben wir dieses Kinderhandbuch mit den Kinderrechten für Dich verfasst. Es soll ein kleiner Leitfanden für Dein künftiges Leben im Kinderhaus darstellen, an dem Du Dich orientieren kannst. An dieser Stelle möchte ich Dich aber auch darauf hin weisen, dass zu den Kinderrechten im gemeinsamen Zusammenleben auch immer Pflichten gehören. Eine der wichtigsten Regeln dabei lautet: Du hast das Recht, (entsprechend Deinem Entwicklungsstand, d.h. Entsprechend Deienm Alter) an allen Dich betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden. Bei jugendhilferechtlichen und fachlichen Fragen sind deine Belange und Interessen vorrangig zu berücksichtigen Die Erwachsenen sind verpflichtet, Deine Rechte in die Praxis umzusetzen. Insbesondere muss bei allen Maßnahmen, die Dich betreffen, Dein Wohl vorrangig berücksichtigt werden.

Deine Rechte gelten bedingungslos. Aber es gilt auch: Grundsätzlich finden Deine Rechte dort ihre Grenzen, wo die Rechte anderer Menschen beginnen. In unserem Kinderhaus KOIM ist es daher Aufgabe für alle Erwachsenen dafür zu sorgen, dass die Rechte aller Kinder, Jugendlichen und die der Erwachsenen gewahrt sind und das Wohl Aller berücksichtigt und nicht beeinträchtig wird. Deine Rechte auf ein ungestörtes und gesundes Aufwachsen gelten auch dann, wenn Du anderer Meinung bist als die Erwachsenen. So kannst Du der Ansicht sein, dass es für Deine freie Entfaltung wichtig ist, dass kein Erwachsener Dir etwas zu sagen hat. In diesem Fall unterliegst Du einem Irrtum, den wir gemeinsam aufklären müssen. Denn auch in diesem Fall obliegt die Einhaltung Deiner Rechte der Verantwortung unserer Erzieherinnen und Erzieher. Sie müssen Dich vor Schaden bewahren, den Du Dir zufügen könntest, wenn Du Dich nicht z.b. an das Verbot von Alkohol, Zigaretten oder Drogen hälst. Hierbei setzten die Erwachsen Deine Rechte für Dich in die Tat um, wenn Du noch nicht zu einer eigenen Einsicht gelangt bist. Schutz und Prävention (Vorbeugung) Du hast ein Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt. Du hast den Anspruch darauf, dass alle an Deiner Erziehung, Betreuung und Förderung Beteiligten zusammenarbeiten. Dein Kindeswohl ist dabei das handlungsleitende Prinzip. Du hast ein Recht darauf, in Obhut genommen zu werden und den Anspruch, dass unverzüglich eine Person Deines Vertrauens benachrichtigt wird. Du hast das Recht auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung und -vorsorge einschließlich des Rechts auf eine freie Wahl von Ärzten / -innen. Hilfeplanung Du hast das Recht auf Mitwirkung und Beteiligung an Deiner Hilfeplanung. Dein Wille ist auch bezüglich Ort und Ausgestaltung der Hilfe zu berücksichtigen. Heimerziehung beginnt nicht im Heim, sondern schon in der Planung davor. So haben Kinder und Jugendliche das Recht, bei der Auswahl der Einrichtung beteiligt zu werden. Du hast das Recht auf regelmäßige Hilfeplangespräche. Du hast auch das Recht, ungestört und unter vier Augen mit Deinem Jugendamt zu sprechen. Das Jugendamt muss für die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen angemessen erreichbar sein. Kinder und Jugendliche haben auch das Recht auf einen Beistand im Hilfeplangespräch z. B. dann, wenn sie sich durch die anwesenden Personen (Eltern, Betreuer / -innen, Jugendamt) nicht ausreichend unterstützt fühlen. Familie Du hast das Recht auf Kontakt und Beziehung zu Deiner Familie und hast einen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen,

Geschwistern, Großeltern, eigenen Kindern und anderen Personen, zu denen eine besondere Beziehung besteht. Du hast den Anspruch, dass sich die Eltern für Dich einsetzen und Deine Interessen vertreten. Du hast das Recht darauf, dass das Jugendamt Deine Eltern in die Hilfeplanung mit einbezieht. Bildung Du hast das Recht auf Bildung, aber auch die Pflicht, mit aller Kraft für einen guten Schul- oder Lehrabschluss mitzuarbeiten. Du hast das Recht auf Unterstützung bei der Entdeckung Deiner Begabungen und Interessen im schulischen, beruflichen und außerschulischen Bereich. Du hast das Recht, dass Deine Begabungen, Talente, Interessen und Hobbys gefördert werden. Sofern nicht maßgebliche Gründe dagegen sprechen, sollen der Schulbesuch und die Berufsausbildung außerhalb der Einrichtung erfolgen, damit ein größeres Bildungs- und Ausbildungsangebot zur Verfügung steht und der Kontakt zum sozialen Umfeld gefördert wird. Darum bemühen wir uns im Kinderhaus. Die Verantwortung für die Erziehung der Kinder und Jugendlichen liegt (in der Regel) bei den Eltern. Leben Kinder oder Jugendliche für längere Zeit in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, sollte eine Vereinbarung zwischen Eltern und Einrichtung getroffen werden, wie alltägliche Angelegenheiten geregelt und entschieden werden. ErzieherInnen sind Erziehungsberechtigte. Du hast das Recht, dass diese Vereinbarung einvernehmlich erfolgt, dass Du bei der Vereinbarung beteiligt wirst, und dass sie schriftlich festgehalten wird. Gleichberechtigung Mädchen und Jungen haben das Recht auf Gleichberechtigung. Diskriminierung von Mädchen oder Jungen wegen ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer kulturellen und sexuellen Orientierung und ihrer körperlichen sowie seelischen Beeinträchtigungen ist verboten.

Glaubens- / Bekenntnis- / Religionsfreiheit Du hast das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Du bist in religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen frei. Sofern Du einer Religionsgemeinschaft angehörst, hast Du das Recht, Deine Religion auszuüben. Die Erziehung in einer bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Grundrichtung rechtfertigt es nicht, Kinder oder Jugendliche zu religiösen oder weltanschaulichen Handlungen oder Übungen zu zwingen. Information und Meinungsfreiheit Du hast das Recht, Dich umfassend zu informieren und umfassend informiert zu werden. Du hast das Recht, Dich frei in Wort, Schrift und Bild zu äußern und angehört zu werden. Du hast das Recht auf die Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (das sowohl eingehende, als auch ausgehende Post umfasst, Art. 10 des deutschen Grundgesetztes). Das Recht auf Information soll durch die Bereitstellung entsprechender Literatur, Zeitungen, moderner Kommunikationsmittel wie Internet gefördert werden. In der Wahl ihrer Lektüre dürfen Kinder und Jugendliche nicht über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus eingeschränkt werden. Sie sollen aber durch Anleitung zu einer kritischen Auseinandersetzung angeregt werden. Eigentum Du hast das Recht, Eigentum im Rahmen Deiner Geschäftsfähigkeit zu erwerben, es so zu verwahren, dass es anderen nicht zugänglich ist, und frei darüber zu verfügen. Über das Dir zustehende Taschengeld kannst Du frei verfügen. Hast Du einem anderen oder einer Sache einen Schaden zugefügt und wird es aus pädagogischen Gründen für notwendig erachtet, Dich den Schaden mittragen zu lassen, muss Dir das erklärt werden. Beteiligung Du hast das Recht auf Beteiligung. In unserem Kinderhaus gibt es geeignete Möglichkeiten der Beteiligung, wie die Gruppenkonferenzen, eine(n) GruppensprecherIn, einen eigenen Zugang zur Dokumentation der Erwachsenen (PäDS) mit Beschwerde- und Kommentierungsmöglichkeit (PäDS mit). Beteiligung / Partizipation ist das zentrale Prinzip der Demokratie. Eine moderne Erziehung, die von diesem Prinzip geleitet ist, unterstützt eine möglichst große Selbstbestimmung des jungen Menschen. In der Einrichtung sollen junge Menschen u.a. bei Entscheidungen über: Wahrung der Privat- und Intimsphäre, Übernahme von Verpflichtungen im Rahmen des Heimlebens, Ausgestaltung der Zimmer, z.b. eigene Möbel,etc Freizeitgestaltung, Kontakte innerhalb und außerhalb des Heims, Besuchsregelungen, Urlaub, die Weiterentwicklung der Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten beteiligt werden.

Beschwerde Du hast das Recht auf Beschwerde. Die Einrichtung, in der Du lebst, hat die Pflicht, geeignete Beschwerdeverfahren zu entwickeln und anzuwenden. In unserem Kinderhaus hast Du die Möglichkeit, über deinen PäDS MIT Zugang eine Beschwerde direkt an den Bezugspädagogen, bzw. den Heimleiter zu senden. Kann innerhalb unseres Kinderhauses Deiner Beschwerde nicht abgeholfen werden, hast Du das Recht, Dich an Dein Jugendamt und / oder Dich an die für die Aufsicht zuständige Stelle bei der Regierung zu wenden. Die Tel. Nr. Deiner zuständigen Sozialarbeiterin, Deines Sozialarbeiters im Jugendamt findest Du auf einer Liste neben dem Kindertelefon. Die Telefonnummer der zuständigen Heimaufsicht lautet: Frau Kiening Augsburg: 0821 3272647 Du hast das Recht, dass Dir die entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Einrichtung, bei Deinem Jugendamt und in der für die Aufsicht zuständigen Stelle bekannt gegeben werden. Du kannst Dich aber auch an den/die VertrauenserzieherIn wenden, der/die von der Gruppe gewählt wird. Du kannst sicher sein, dass Deine Beschwerden vertraulich behandelt werden, außer Du hast den Wunsch, Dein Anliegen in die Kinderkonferenz einzubringen. Kleine Beschwerden werden in der Regel innerhalb von spätestens 2-3 Tagen bearbeitet, wenn es komplizierter ist, müssen wir uns auch u.u. länger Zeit nehmen. Interessenvertretung Geeignete Verfahren der Beteiligung und Beschwerde schließen Modelle der Interessenvertretung ein. Der Aufbau und der Betrieb von Interessenvertretungen sind von der Einrichtung, insbesondere von der Einrichtungsleitung und den beauftragten Fachkräften zu unterstützen. Die jeweilige Form der Interessenvertretung muss auf die (Größe und die Konzeption der) Einrichtung und das Alter der Kinder und Jugendlichen, die in ihr leben, bezogen sein und regelmäßig unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen weiterentwickelt werden. Hierzu meinen wir, dass wir gute Erfahrungen mit einem gewählten Gruppensprecher, einer Gruppensprecherin machen können. Akten, Berichte und Dokumentation Du hast das Recht auf Einsicht in Deine Akte, davon ausgeschlossen sind nur jene Teile, die Informationen über Dritte enthalten. Der Inhalt von Berichten, die die Einrichtung zu erstellen hat, sind mit Dir zu besprechen. Das Jugendamt stellt Dir eine Kopie der Hilfeplanprotokolle zur Verfügung. Du hast die Möglichkeit, bei Bedarf, die Unterlagen durch eine eigene Darstellung zu ergänzen. Hierzu haben wir die Form des Eigenberichtes erfunden, in dem Du ganz persönlich Stellung nehmen kannst. Datenschutz Du hast das Recht zum Schutz Deiner persönlichen Daten. So dürfen persönliche Daten und Informationen nur erhoben und gespeichert werden, wenn sie für die Erfüllung der Aufgabe nach

dem Sozialgesetzbuch wirklich erforderlich sind. Erforderliche Daten und Informationen dürfen bis auf wenige gesetzlich festgeschriebene Ausnahmen ( 62 Abs. 3 SGB VIII) nur bei den Betroffenen selbst, also auch den Kindern und Jugendlichen, erhoben werden. Dabei sind die Betroffenen über die rechtliche Grundlage und den Zweck der Erhebung sowie die Verwendung der Daten aufzuklären, soweit diese nicht ohnehin offenkundig sind. Sozialdaten dürfen zu dem Zweck, zu dem sie erhoben wurden, grundsätzlich auch genutzt und weitergegeben werden. Eine Datenweitergabe im Rahmen des 69 SGB X ist jedoch nur zulässig, soweit dadurch der Erfolg einer zu gewährenden Leistung nicht in Frage gestellt wird. Besonderen Vertrauensschutz genießen Sozialdaten, die zum Zwecke der persönlichen und erzieherischen Hilfe ausdrücklich anvertraut wurden. Sie dürfen nur mit Einwilligung des Anvertrauenden oder in den in 65 SGB VIII abschließend genannten Fällen weitergegeben werden. In unserem Kinderhaus gibt es schon von Anfang seines Bestehens an einen ganz wichtigen Grundsatz: Alle Kinder und Erwachsenen haben das Recht sich wohl fühlen zu dürfen! Daran müssen Alle jeden Tag auf s Neue arbeiten. Wir freuen uns darauf, dass Du Dich aktiv an der Gestaltung eines freundlichen, demokratischen und fröhlichen Kinderhauses beteiligen wirst. Winfried Koim Leiter und Träger des Kinderhaus KOIM und alle Deine Erzieherinnen und Erzieher.