Onlinehandel: Erforderliche Weiterentwicklungen aus Sicht der Marktüberwachung

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Transkript:

Onlinehandel: Erforderliche Weiterentwicklungen aus Sicht der Marktüberwachung Kongress Europäischer Binnenmarkt Regulierung und fairer Wettbewerb Liederhalle Stuttgart, 23.11.2016, Benedikt Vogt

Inhalt 1. Onlinehandel: Bedeutung für die Marktüberwachung 2. Aktivitäten der Marktüberwachung 3. Erforderliche Weiterentwicklungen

Steigende Bedeutung des Online- und Versandhandels Quelle: https://de.statista.com

Onlinehandel: Rahmenbedingungen Sämtliche Produktgruppen und alle Rechtsbereiche betroffen, z. B. Produktsicherheit Chemikaliensicherheit Energieverbrauchsrelevante Produkte Neue Geschäftsmodelle im Onlinehandel Fulfillmentcenter (FFC) Vermittler Plattformbetreiber

Aktivitäten der Marktüberwachung Sämtliche Rechtsbereiche und Gremien in der EU beschäftigen sich derzeit mit dem Thema Onlinehandel, z. B. Entwicklung eines Arbeitspapiers durch das Consumer Safety Network Konzeptpapier des Arbeitsforums "Sektorübergreifende Koordinierung der Marktüberwachung" (AFMÜ) Arbeitspapier im Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) im Bereich Produktsicherheit

Beispiel: deutschlandweites Kooperationsmodell im Bereich Chemikaliensicherheit Behördenverbund für Überprüfung des Onlinehandels mit Chemikalien Spezielle Regelungen werden in Absprache von nur einer Behörde für ganz Deutschland überwacht, z. B. Teerölhaltige Eisenbahnschwellen Methanol und methanolhaltige Gemische und Modelltreibstoffe Cadmiumhaltige Hartlote etc.

Beispiel: cadmiumhaltige Hartlote Quelle: Regierungspräsidium Tübingen

Beispiel: Aktivitäten in Baden-Württemberg Jahresschwerpunktaktionen Einbezug des Onlinehandels bzw. ausschließlicher Fokus auf Onlinehandel Im Grundsatz: kostenlose Produktentnahme Nur im Ausnahmefall: Kauf des Produktes Im Einzelfall: Veranlassung der Löschung von Angeboten Prüfung von formalen Anforderungen Zolltage : Schwerpunktaktionen an den Zollstellen Fokus auf Großlieferanten im Bereich Onlinehandel

Beispiel Baden-Württemberg (2) Task-Force Fulfillmentcenter Rechtsübergreifende Task-Force Ein Ansprechpartner pro Fachreferat Koordination des Informationsflusses und Sammlung von Informationen zu FFC (z. B. über Zollmeldungen) Regelmäßige Meetings Koordination fachübergreifender Vor-Ort-Termine

Vor-Ort-Termin FFC Fotos: Regierungspräsidium Tübingen

Erfahrungen Insbesondere bei neuen Geschäftsmodellen im Onlinehandel Ermittlung der verantwortlichen Wirtschaftsakteure erschwert, insb. bei Sitz in Drittstaaten ggf. keine Mitwirkungs-/Auskunftspflichten gegenüber der Marktüberwachungsbehörde Schwierigkeiten bei der Probennahme

Erforderliche Weiterentwicklung des EU-Rechts Erweiterung der Definition der Wirtschaftsakteure Berücksichtigung neuer Geschäftsmodelle Definition entsprechender Mitwirkungspflichten gegenüber Marktüberwachungsbehörde Pflicht zur Benennung eines verantwortlichen Bevollmächtigten in der EU z. B. für Plattformbetreiber mit Sitz in Drittstaaten Testkäufe im Onlinehandel Rückerstattung der Kosten im Anschluss, unabhängig von Vorfinden eines Mangels

Weiterer Handlungsbedarf Aus Produktangeboten im Internet muss klar hervorgehen, aus welchem Land der verantwortliche Wirtschaftsakteur stammt insb. Stärkung der Eigenverantwortung von privaten Käufern Entwicklung weiterer Softwaretools, um die Marktüberwachung zu unterstützen Marktüberwachung muss sich ggf. auch strukturell auf die neuen Entwicklungen im Onlinehandel einstellen

Vielen Dank für Ihr Interesse! Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Dipl.-Umweltwiss. Benedikt Vogt Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart Tel. +49 (0)711 126-2677 benedikt.vogt@um.bwl.de