1 Überleitungstarifvertrag Für wen gilt der TV- Überleitung? Wie erfolgt die Überleitung in die neue Tabelle? Was passiert mit dem Verheiratetenund den Kinderzuschlägen? Was passiert mit den künftigen Erwartungen (z.b. Aufstiegen)?
2 Für wen gilt der TV-Überleitung? Beschäftigte, die am 31.10.06 in in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnissen stehen und am 1.11.06 unter den TV-L fallen (also Ang., Arb., nicht Hiwis, nicht a.t. Ang.) so so lange das AV AV ununterbrochen besteht. Wichtig für für befristet Beschäftigte: bis bis 31.10.08 sind Unterbrechungen zwischen Arbeitsverhältnissen von bis bis zu zu insgesamt 1 Monat unschädlich
3 Wie erfolgt die Überleitung? Die neue Entgelttabelle Tabelle für die Zuordnung zur Entgeltgruppe Überleitung in die neue Tabelle: a) Bestimmung der Entgeltgruppe b) Bestimmung der Stufe und ggf. zusätzlich zu zahlende Besitzstandszulagen Beispiel Arbeiter/in Beispiel Angestellte/r Keine neue Eingruppierung
Die neue Tabelle ab 1.11.2006 4 Überleitung nicht in E 1 und mindestens in Stufe 2 Fußnoten beachten (hier nicht abgedruckt)! Entgeltgruppe Stufe 1 Grundentgelt nach 1 J. Stufe 1 Stufe 2 nach 2 J. Stufe 2 Stufe 3 Entwicklungsstufen nach 3 J. Stufe 3 Stufe 4 nach 4 J. Stufe 4 Stufe 5 nach 5 J. Stufe 5 Stufe 6 15 3.384 3.760 3.900 4.400 4.780 14 3.060 3.400 3.600 3.900 4.360 13 2.817 3.130 3.300 3.630 4.090 12 2.520 2.800 3.200 3.550 4.000 11 2.430 2.700 2.900 3.200 3.635 10 2.340 2.600 2.800 3.000 3.380 9 2.061 2.290 2.410 2.730 2.980 8 1.926 2.140 2.240 2.330 2.430 2.493 7 1.800 2.000 2.130 2.230 2.305 2.375 6 1.764 1.960 2.060 2.155 2.220 2.285 5 1.688 1.875 1.970 2.065 2.135 2.185 4 1.602 1.780 1.900 1.970 2.040 2.081 3 1.575 1.750 1.800 1.880 1.940 1.995 2 1.449 1.610 1.660 1.710 1.820 1.935 1 je 4 Jahre 1.286 1.310 1.340 1.368 1.440 Vollständige Tabelle findet sich auf der Internetseite der Personalabteilung
5 Zuordnung zur Entgeltgruppe TVÜ 15Ü TVÜ 13Ü TVÜ 2Ü Überleitungsstuktur Entgelt- VergGr LGr. gruppe BAT MtArb 15Ü I 15 Ib-Ia 14 IIa-Ib* 13Ü IIa-Ib* 13 IIa* 12 III-IIa 11 IVa-III 10 IVb-IVa 9 Vb-IVb 9 8 Vc 7-8a 7 6-7a 6 VIb 5-6a 5 VII 4-5a 4 3-4a 3 VIII 2-3a 2Ü 1-2, 2a; 2-2a 2 X-IXa 1-1a vereinfachte Tabelle - ausführliche Tabelle Anlage 2 zu TVÜ Länder Überleitung aus BAT IIa Ausführliche Tabelle findet sich auf der Internetseite der Personalabteilung
6 Überleitung in neue Tabelle Entgeltgruppe wird bestimmt durch Vergütungsgruppe nach BAT / Lohngruppe nach MTArb Zuordnungstabelle berücksichtigt Aufstiege Beispiel- IV b FH - Ingenieur mit Aufstieg n. IV a E 10 FH Bibliothekarin ohne Aufstieg n. IV a E9 Stufe wird bestimmt bei Angestellten durch das Vergleichsentgelt = Grundgehalt + OZ bis max. Stufe 2 + allg. Zulage deshalb: Fallgruppe wichtig! ArbeiterInnen durch die tatsächliche Beschäftigungszeit mindestens Vergleichsentgelt = Monatstabellenlohn Zusätzlich gezahlt werden als Besitzstandsszulagen Kinderzuschläge für Kinder, die bis 31.12.2006 geboren werden Techniker-, Meister-, Programmierzulagen (bis zum in Kraft treten der neuen EO) Vergütungsgruppenzulagen Stufen-, Bewährungs-, Fallgruppen-, Tätigkeitsaufstiege die erst im November 2006 nach BAT wirksam werden, werden ins Vergleichsentgelt eingerechnet.
7 Überleitung Arbeiter/innen Zuordnung zur Stufe nach nach der der tatsächlichen Beschäftigungszeit Mindestens in in Höhe Höhe des des Vergleichsentgelts Mindestens Stufe Stufe 2 Lohngruppe 6 a, a, 10 Jahre im Betrieb MTArb Stufe 6 2201,14 TVÜ E 6 Stufe 5 2220 + 18,86
Überleitung Angestellte - Beispiel 8 Vergleichsentgelt bildet individuelle Zwischenstufe oder oder individuelle Endstufe bei bei älteren Angestellten Individuelle Endstufe E 8 Stufe 4 2330 Vc, ledig Last 37 = 2.357,73 regulär nach 4 Jahren Individuelle Zwischenstufe 2.357,73 Stufe 5 2430 ab 1.1.08 2505 bleibt auf auf Dauer Dauer wird wird dynamisiert ab 1.11.2008 ab 1.1.08 2.425 +2,9% auf 5 aufgerundet
9 Neue Eingruppierung? Neue Entgelttabelle = Neue Entgeltordnung (EO) Neue EO noch nicht vereinbart tritt frühestens 2008 in Kraft - So lange Alte Eingruppierung nach BAT und MTArb Überleitung in Tabelle Evtl. Anpassungen der Eingruppierung aufgrund neuer EO Änderungen für die Zukunft mit ggf. nicht dynamischer Besitzstandszulage
10 Ausgleich künftiger Erwartungen - 1 Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege (nicht bei Arb., da diese mit der jeweiligen Aufstiegskette einer bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet wurden) bei Erreichen des Aufstiegs bis 31.10.2008 alle Aufstiege werden berücksichtigt bei Erreichen danach nur in E 3 E 8, wenn am 1.11.2006 die Aufstiegszeit zur Hälfte rum ist. Berücksichtigung der Aufstiege in E 3 bis E 8 durch Zuordnung des neuen höheren Vergleichsentgelts i.d.r. zur nächst höheren Entgeltgruppe - vgl. Bsp. 1 - in E 2 und ab E 9 durch Ermittlung eines höheren Vergleichsentgelts unter Beibehaltung der Entgeltgruppe gibt es eine höhere Zwischenstufe / Endstufe - vgl. Bsp. 2 -
11 Bsp. 1: Verw.Ang. (37. LaSt, ledig) seit 01.09.1998 VII mit 9-jährigem Bewährungsaufstieg nach VIb zum 01.09.2007 1. Schritt: Überleitung in E 5 2. Schritt: Ermittlung des Vergleichsentgelts für Stufenzuordnung EUR 2.010,77. Stufe 3 (EUR 1.970), Stufe 4 (EUR 2.065) -> 01.11.2006 individuelle Zwischenstufe 3 + (EUR 2010,77) 3. Schritt: Prüfung der Aufstiegsvoraussetzungen: Aufstiegszeitpunkt vor dem 31.10.08 erfüllt, da zum 01.09.07 (Ansonsten wäre am 01.11.2006 50%-Regel erfüllt, da bereits 8 Jahre, 2 Monate) -> bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen am 01.09.2007 Höhergruppierung in E 6 (Stufe 3 = EUR 2.060) -> weiterer Stufenaufstieg nach TV-L (also 01.09.2010 Stufe 4)
12 Bsp. 2: Verw.Ang. (35. LaSt, verheiratet, Ehegatte nicht ö.d.) seit 01.07.2003 IVa mit 4-jährigem Bewährungsaufstieg nach III zum 01.07.2007 1. Schritt: Überleitung in E 11 2. Schritt: Ermittlung des Vergleichsentgelts für Stufenzuordnung: EUR 3.097,33. Stufe 3 (EUR 2.900), Stufe 4 (EUR 3.200) -> 01.11.2006 individuelle Zwischenstufe 3 + (EUR 3.097,33) 3. Schritt: Prüfung der Aufstiegsvoraussetzungen: Aufstiegszeitpunkt vor 31.10.08 erfüllt, da zum 01.07.07 -> bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen am 01.07.2007 Neuberechnung des Vergleichsentgelt innerhalb E 11 (keine Höhergruppierung nach E 12) auf Basis von BAT III = EUR 3.336,54 Stufe 4 (EUR 3.200), Stufe 5 (EUR 3.3635) -> 01.07.07 31.10.08 individuelle Zwischenstufe 4 + (EUR 3.336,54) -> weiterer Stufenaufstieg nach TV-L (also zum 01.11.2008 Stufe 5)
13 Ausgleich künftiger Erwartungen - 2 Ausgleich für sonstige Erwartungen Strukturausgleiche Ob es Bedarf gibt und wie hoch der Bedarf ist, wurde für jede Entgeltgruppe / Stufe / OZ Stufe 1 oder 2 errechnet Tabelle als Anlage zum TVÜ nur für Angestellte Tabelle bestimmt Beginn (1.11.2008 oder später) Dauer (dauerhaft oder befristet) Höhe (zwischen 20 und 110 monatlich) Festbeträge keine Dynamisierung werden immer individuell gezahlt (Tabelle Anlage TVÜ) Können einzelvertraglich abgefunden werden Beispiel: Ingenieur, OZ OZ St.2 St.2 VGr. VGr. III III FGr FGr2, 2, Aufstieg nach 10 10 Jahren in in II II a; a; Last Last 41 41 Strukturausgleich ab ab 1.11.2008 dauerhaft 100 100 monatlich Vollständige Tabelle zum Strukturausgleich findet sich auf der Internetseite der Personalabteilung
14 Mitteilung an das LBV zusammen mit Mitteilung, sofern Arbeitszeit wg. Wechselschicht od. Schichtarbeit nur 38,5 Wo.-Std. beträgt. Verfahren 1. Zuordnung der neuen Entgeltgruppe durch Personalabteilung der Universität Konstanz für ca. 1.500 Personen a) b) Mehrfertigung dieser Mitteilung an den/die Arbeitnehmer/in zur Kenntnis. 2. Zuordnung der maßgeblichen Stufe der neuen Entgeltgruppe durch das LBV und Berechnung/Auszahlung der ab 01.11.06 zustehenden Bezüge nach dem neuen Tarifvertrag durch das LBV Schickt neue Gehaltsmitteilung (für die Zeit ab 01.11.2006) an die/den Bedienstete/n. 3. Bis dahin zunächst grundsätzlich ab Nov. 06 bisherige Bezüge unter Vorbehalt als zu verrechnende Abschlagszahlungen weiterbezahlt durch das LBV
15 4. Bedienstete (vgl. E-Mail-Rundschreiben vom 26.09.2006) ggf. a) Berechtigtenwechsel für den Kindergeldanspruch beantragen bis 31.10.2006, i.d.r. LBV (selten: Agentur für Arbeit) b) Antrag auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von 26 Wochen stellen, sofern freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und aufgrund individueller Vereinbarung mit der Krankenkasse einen Krankengeldanspruch erst ab 27. Woche haben. Stichtag: 19.05.2006, an das LBV bis 31.12.2006 c) sofern feste Teilzeitarbeit (nicht %-uale) auf Basis einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden vereinbart ist, Antrag auf Arbeitszeitaufstockung bis 31.01.2007 an die Personalabteilung stellen.
16 Urlaubs- und Weihnachtsgeld Ab November 2008 in einer einzigen Jahressonderzahlung zusammengefasst; bis dahin, also für 2006 und 2007, Übergangsregelungen Sonderzahlung Alte Altbeschäftigte (vor Juli 2003) in der Nachwirkung Basis Durchschnitt Juli September des jeweiligen Jahres 2006 Sonderzahlung nach Tabelle Urlaubsgeld bleibt 2006 Entgeltgruppe E 1 bis E 8 E 9 bis E 11 E 12 bis E 13 Höhe 95 % 80 % 50 % erhalten E 14 bis E 15 35 %
17 Sonderzahlung Neue Beschäftigte, die ab 1.7.2003 eingestellt wurden 2006 keine Veränderung d.h. Sonderzahlung wie Beamte 2007 wie 2006 + 50 % der Differenz zur neuen Tabelle (vorhergehende Folie) sofern neue Sonderzahlung höher wäre 2008 nach Tabelle Arbeitgeber kann die Angleichung schneller vollziehen Sonderzahlungsregelung kann auf Landesebene jeweils zum Jahresende gekündigt werden - erstmals zum Ende des Jahres mit voller Angleichung der Neuen (regulär 2008).
18 Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 (vgl. E-Mail-Rundschreiben vom 03.07.2006) Einmalzahlung + Gehaltserhöhung Wer? 07-2006 01-2007 09-2007 01-2008 E 1 bis E 8 150 310 450 E 9 bis E 12 100 210 300 2,9 % E 13 E 15 Azubis / SchülerInnen, PraktikantInnen 50 100 60 100 100 100 auf 5 aufgerundet, tabellenwirksam! Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlungen anteilig