Die Kantone im Bundesstaat nach der Föderalismusreform. FS 2012 Kantonales Staatsrecht

Ähnliche Dokumente
Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)

(Art. 85 Ziff. 1 BV). Ergänzende

über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)

Gesetzesentwurf über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) vom 20.

Die Vereinbarung regelt den freien Zugang zu den gemäss Bundesgesetz

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Zivilstandsverordnung

Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV)

1 Allgemeine Bestimmungen

Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB

Vereinbarung über die Fachhochschule Ostschweiz

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

zum Gesetz über das freiburgische Bürgerrecht (BRR)

Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats. vom 13. November 2006

s Parlamentarische Initiative. Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement (Hofmann Hans)

Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte 1

beschliesst die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK):

KANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 11837)

Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige

Nr. 535 Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) ab vom 12. Juni 2003 * (Stand 1. September 2005)

VOLKSSOUVERÄNITÄT UND VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen

Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verfahrensbeteiligung, direkte Demokratie und Rechtsschutz bei Grossvorhaben

Vorwort 11 Verzeichnis der Abkürzungen 13. I. Einführung in das zürcherische Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht

Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1

Kanton St.Gallen Steueramt. Steuergesetzgebung St. Gallen. Neuerungen auf : Dr. Henk Fenners, Leiter, Rechtsabteilung.

Verordnung zum Kantonalen Familienzulagengesetz (Kantonale Familienzulagenverordnung)

Das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes: Von der Idee zum Gesetz

Horizontale Zusammenarbeit als Lösung des Problems der Kleinräumigkeit im Schweizer Föderalismus? Eine quantitative Perspektive

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen

Teilrevision des Einführungsgesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (EG Stiftungsaufsicht)

Leitfaden für Behörden zur Behandlung von Gesuchen um Zugang zu amtlichen Dokumenten unter Wahrung des Datenschutzes

Vorarbeiten und Meilensteine

B. Lösung AufderGrundlagederVorarbeitenderKommissionvonBundestagundBundesratzurModernisierungderbundesstaatlichenOrdnunghatsichdiegroße

über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr

1 / A s Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Jahr Ständerat Frühjahrssession 2011

Mit Spenden Steuern sparen

KANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 12112)

1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen

Rechtliche Grundlagen

Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

Synopse. Teilrevision Gesetz über die Wirtschaftsförderung. Gesetz über die Wirtschaftsförderung. Der Kantonsrat von Appenzell Auserrhoden,

Konkordat betreffend die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft

Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG)

Fall Assistent auf Abwegen

s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen)

Gesetz über den Beitritt des Kantons Wallis zur interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 28. September 1998

Zwei PPP-Grundtypen für die Schweiz

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015)

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV)

n Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Kohler)

n Stipendieninitiative und Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz

Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Kantonalbank (AGBEKBG) vom (Stand )

Allgemeines Verwaltungsrecht

Newsmail Mai Sehr geehrte Damen und Herren

n Pa.Iv. Triponez. Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer. Änderung (WAK NR)

USR lll - Sicht des Kantons Zug und des Steuerorgans von Bund und Kantonen

Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten

Hundegesetz. 1. Abschnitt: Zweck. 2. Abschnitt: Schutz vor Verletzungen durch Hunde. Entwurf

n Bundesgesetz über die Weiterbildung (Differenzen)

Bundesgesetz über die Archivierung

Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (VVzKKG)

Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 16. April 2015

Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht

Kommunal laufen national planen

Geschichte der Schweiz

Verordnung über den Einsatz von privaten Sicherheitsunternehmen für Schutzaufgaben durch Bundesbehörden

Verordnung zum Energiegesetz über Staatsbeiträge (EnGVB)

Die Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern, Zug, Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau schliessen sich,

Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und über die Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Gesetz über die National- und Kantonsstrassen und ihre Finanzierung 1) (Strassengesetz, StrG)

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme zu den beiden oben erwähnten Verordnungen.

Grenzüberschreitende ÖV-Linien im Raum Basel ausbauen! Baselbieter Landrätin Beatrice Fuchs präsidiert den Oberrheinrat 2009

Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Zusatzausbildungen für den Lehrberuf

bonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend

Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU

Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 29. Oktober 2014

Kernenergiehaftpflichtverordnung

ASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg.

Schweiz (Schweizerische Eidgenossenschaft)

Taschenstatistik Öffentliche Finanzen 2013

Steuerverordnung Nr. 12: Berufliche Vorsorge

Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen

1. Globalbudget Gemeinden und Zivilstandsdienst (Erfolgsrechnung); Produktegruppenziele und Verpflichtungskredit für die Jahre 2006 bis 2008.

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Rechtsetzungslehre. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre

Argumentarium zur Aargauischen Volksinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle

Verträge zwischen der Schweiz und Liechtenstein *

Transkript:

Die Kantone im Bundesstaat nach der Föderalismusreform 1

Warming-up Was assoziieren Sie mit dem Begriff Kanton? 2012 wie schon 1848 bilden die Kantone die Grundlage der Eidgenossenschaft. Halten Sie die Kantone für zeitüberdauernde Gebilde? Haben Sie die Kantonsverfassung Ihres Wohnsitzkantones schon einmal vollständig gelesen? 2

Elemente des schweizerischen Föderalismus Grundgedanken des Föderalismus schon in der BV 1848 Verfassung von 1874: vermehrte Regelungskompetenzen für den Bund, Vereinheitlichungen gab es in den Gebieten des Militärs des Privatrechts des Schulwesens des Rechtsschutzes (durch die Schaffung des Bundesgerichts) 3

historischer Überblick, Forts. Neue Bundesaufgaben seit der Schaffung des modernen Sozial- und Wirtschaftsstaates In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts: starker Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, eine umfassende Ausgestaltung der Umweltschutzgesetzgebung sowie die fast vollständige Vereinheitlichung des Binnenmarkts Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) 1993 Föderalismusbestimmungen der Bundesverfassung von 2000 4

Bundesverfassung Die neue Bundesverfassung hat an den charakteristischen Pfeilern des schweizerischen Bundesstaates nichts Grundlegendes geändert. 5

Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung Die Neugestaltung von Finanzausgleich und Aufgabenverteilung wurde von Volk und Ständen 2004 gutgeheissen: Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung, neue Zusammenarbeitsformen zwischen Bund und Kantonen (Programmvereinbarung), interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich und Finanzausgleich im engeren Sinn 6

Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung Verbundaufgabe: beide Ebenen tragen die finanzielle Verantwortung für eine Aufgabe gemeinsam interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich: Vermeidung von Spillover-Effekten und Trittbrettfahrerverhalten Die KdK hat in diesem Zusammenhang die Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich verabschiedet (per 1. November 2007 sind alle 26 Kantone der IRV beigetreten). 7

Weitere Föderalismusreformen allfälliger EU-Beitritt der Schweiz? Ausbau der bilateralen Beziehungen zur EU Auswirkungen auf Kantonsbereiche: Dies betrifft: Erziehung und Kultur, Gesundheitswesen, Raumordnung und Infrastruktur, Wirtschaftsförderung, Wirtschaftsaufsicht (Gewerbepolizei), Berufsdiplome, öffentliches Beschaffungswesen, Personalrecht, Justiz und Polizei, Steuern 8

Kantonsfusionen: Effizienzgewinn, Stärkung des Föderalismus, Stärkung des Umweltschutzes, grössere Flexibilität für die Menschen? Beispiele: Vereinigung der Kantone Waadt und Genf zu einem Canton du Léman, die 2002 in der Volksabstimmung scheiterte, und die 1999 in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn erfolglos angeregte Schaffung eines Kantons Nordwestschweiz 9

Bundesamt für Statistik 10

Verhältnis von Bund und Kantonen zwei Prinzipien: Subsidiaritätsprinzip gemäss Art. 5a BV sowie das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz (Art. 43a BV) 11

Zusammenwirken von Bund und Kantonen Art. 44 Abs. 1 BV: Zusammenarbeit Solidarität zwischen Bund und Kantonen Bundestreue. 12

Obwaldner Steuerentscheid (BGE 133 I 206): Obwaldner Einkommenssteuertarif (degressive Steuertarife für hohe Einkommen und Vermögen) Zulässigkeit des Steuerwettbewerbs unter den Kantonen 13

Mitwirkung der Kantone an der Willensbildung des Bundes Ständerat: in welchem jeder Kanton (abgesehen von den geteilten Kantonen) über zwei Sitze verfügt (Art. 150 BV) Nationalrat: in welchem jeder Kanton eine nach Massgabe seiner Bevölkerung bestimmte Zahl von Abgeordneten wählt (Art. 149 BV). 14

Weitere Formen der Mitwirkung: aussenpolitische Entscheide (Art. 55 BV; Bundesgesetz vom 22. Dezember 1999 über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes, SR 138.1) Recht von 8 Kantonen, ein Kantonsreferendum zu verlangen (Art. 141 BV) Regel des Ständemehrs 15

Mitwirkung Recht auf Stellungnahme zu wichtigen Erlassen und anderen Vorhaben von grosser Tragweite im Stadium ihrer Vorbereitung und zu wichtigen völkerrechtlichen Verträgen; Bestimmungen, in denen eine Mitwirkung speziell vorgesehen ist, z.b. Konjunkturpolitik (Art. 100 BV), Steuerbefreiung von Sozialversicherungseinrichtungen (Art. 111 Abs. 3 BV) 16

Vollzugsföderalismus Art. 46 Abs. 1 BV Umsetzung des Bundesrechts: Organisation der kantonalen Behörden, Entscheidverfahren, Anwendungsverfügungen im konkreten Fall sowie Rechtsmittel- und Zwangsvollstreckungsverfahren. 17

Eigenständigkeit der Kantone (Art. 47 Abs. 1 BV) - Aufgabenautonomie - Organisationsautonomie - Finanzautonomie 18

Interkantonale Verträge Art. 48 BV, kooperativer Föderalismus Neben einfachen Verträgen können die Kantone auch gemeinsame Organisationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben schaffen Beispiele: Fachhochschulen interkantonale Regierungskonferenzen KdK (1993) 19

Demokratiedefizit Kantonale Parlamente nehmen vermehrt Einfluss auf die kantonale Zusammenarbeit, indem neuere Kantonsverfassungen Informations- und Mitwirkungsrechte der Parlamente vorsehen (z.b. 3 Abs. 4 KV BS, 85 Abs. 2 KV BS) 20

Interkantonale Rahmenvereinbarung IRV: Kantonsregierungen werden verpflichtet, die Parlamente rechtzeitig und umfassend über Vorhaben auf dem Gebiet der interkantonalen Zusammenarbeit zu informieren 21

Allgemeinverbindlicherklärung und Beteiligungspflicht AVE: Antrag von mindestens 18 Kantonen (Art. 48a BV) Beteiligungspflicht: Bundesversammlung kann auf Antrag von mindestens der Hälfte der Kantone, die an einem interkantonalen Vertrag beteiligt sind, einen oder mehrere Kantone zur Beteiligung Vertrag verpflichten 22

Art. 48a BV a. Straf- und Massnahmenvollzug; b. Schulwesen hinsichtlich der in Artikel 62 Absatz 4 genannten Bereiche; c.kantonale Hochschulen; d. Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung; e. Abfallbewirtschaftung; f. Abwasserreinigung; g. Agglomerationsverkehr; h. Spitzenmedizin und Spezialkliniken; i. Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Invaliden. 23

Gemeinde- und Städteartikel in der BV (Art. 50 BV) Europarat: Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung (15. Oktober 1985 ) zwangsweiser Zusammenschluss mit anderen Gemeinden: BGE 131 I 91 ff. 24

Staatlichkeit der Kantone (Art. 51 BV) KV muss demokratisch sein minimale politische Rechte gewährleisten und sie darf dem Bundesrecht nicht widersprechen. 25

Gewährleistung der kantonalen Verfassungen: vorfrageweise konkrete Überprüfung kantonaler Verfassungen: BGE 116 Ia 359 Stimmrechtsfall Kanton Appenzell I.Rh. 26

Vorbehalt und Teilgewährleistung Verweigerung einer Gewährleistung: Art. 138 KV JU (Aufnahme von neuen Territorien in den Kanton Jura) Beispiele für eine Gewährleistung mit Vorbehalt: Atomartikel in der KV BL ( 115 Abs. 2 Satz 2), Teilgewährleistung von Art. 141 Abs. 3 KV GE (beschränkte Wählbarkeit) 27

Aussenpolitische Entscheide Art. 55 BV Bundesgesetz vom 22. Dezember 1999 über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes (BGMK, SR 138.1) 28

Verträge mit dem Ausland Art. 56 BV Madrider Übereinkommen (SR 0.131.1) Karlsruher Übereinkommen Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung (SR 0.102) Rahmenabkommen mit Italien (SR 0.131.245.4) 29

Beziehungen CH-EU Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 15. Juni 2007: Erhaltung des Föderalismus bei den verschiedenen europapolitischen Optionen (http://www.admin.ch/ch/d/ff/2007/index0_32. html) 30