Allgemeine Infos: Umwelt, Natur und Landschaft / Umwelt / Lärm / Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen

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Transkript:

Hauptstrasse 78, Postfach 161 8840 Einsiedeln Tel. 055 418 41 41, Fax 055 418 41 70 E-Mail: verwaltung@bezirkeinsiedeln.ch Info: www.einsiedeln.ch Planen Bauen Umwelt Energie Direktwahl 055 418 41 73 E-Mail: andreas.baumgartner@bezirkeinsiedeln.ch A-Post Einsiedeln, 11. Januar 2017 Planerinformation, Neuerungen per 1. Januar 2017 - Vollzugsänderung betreffend Lärmverordnung im Bereich Luft-Wärmepumpen - Merkblatt Reklamebewilligungen - Förderbeiträge für die Sanierung der Gebäudehülle - Vorankündigung Planertag 2017 Sehr geehrte Damen und Herren Für das kommende Jahr sind einige Neuerungen bei Planungen zu berücksichtigen. Ebenso nutzen wir die Gelegenheit, Ihnen auf diesem Weg Veränderungen im Bereich Gebäudeprogramm mitzuteilen. Vollzugsänderung betreffend Lärmschutzverordnung im Bereich Luft/Wasser- Wärmepumpen: Per sofort sind bei neuen Anlagen die Planungswerte beim nächstliegenden, lärmempfindlichen Raum einzuhalten. Dies gilt sowohl für Mehr- wie auch neu für Einfamilienhäuser. Die Innenaufstellung von Wärmepumpen ist als Regel zu betrachten. Ausnahmen müssen begründet werden. Detaillierte Angaben finden Sie im beiliegenden Schreiben des kantonalen Amtes für Umweltschutz vom 16. Dezember 2016. Weitergehende Informationen finden Sie unter: Allgemeine Infos: http://www.sz.ch Umwelt, Natur und Landschaft / Umwelt / Lärm / Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen Merkblatt: http://www.sz.ch/documents/201611_merkblatt_v3.pdf Prozesslandschaft Bewilligungsverfahren: http://www.sz.ch/documents/ablaufschema_bewilligungsverfahren_wp.pdf Formular Lärmschutznachweis Kanton SZ: http://www.sz.ch/documents/201611_wp_deklarations_formular_sz1.xlsx

Merkblatt Reklamebewilligungen: Für die Bewilligung von Reklamen wurde durch den Kanton ein neues Merkblatt über das Bewilligungsverfahren erstellt. Das Merkblatt sowie die zahlreichen Arten von Reklamen führen zu verschiedenen Zuständigkeiten und Verfahrensprozessen. Das Merkblatt Reklamebewilligungen soll die Einordnung erleichtern. Das neue Merkblatt vom 1. Dezember 2016 sowie die Prozesslandschaft finden sie unter: Merkblatt: http://www.sz.ch/documents/merkblatt_reklamebewilligungen.pdf Prozesslandschaft Verfahrenszuordnung: http://www.sz.ch/documents/schema_reklameverfahren.pdf Gebäudeprogramm ab 2017 mit Verdoppelung der Förderbeiträge Das Gebäudeprogramm von Bund und Kanton wird per 2017 neu organisiert. Im neuen Jahr geht die Verantwortung für das Förderprogramm energetische Sanierung der Gebäudehülle in die Hände der einzelnen Kantone und wird nicht mehr zentral abgewickelt. Gleichzeitig werden die Förderbeiträge von Fr. 30. auf Fr. 60. pro m 2 verdoppelt. Weitere Informationen zu Förderbeiträgen, Energieberatung und Stromeffizienz-Programm finden Sie im beiliegenden Schreiben des kantonalen Hochbauamtes vom 21. Dezember 2016. Zudem ist seit 3. Januar 2017 die neue Internetseite für die Gesuchseingabe aufgeschaltet. Gesuchseingabe und Förderbedingungen: http://www.dasgebäudeprogramm.ch Planertag 2017 Es freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir im Jahr 2017 wieder einen Planertag veranstalten werden. Dieser soll dazu dienen, Neuerungen im Ressort Planen Bauen Umwelt Energie zu kommunizieren, aber auch den aktiven Austausch zwischen Planenden und unserer Abteilung zu fördern. Der Planertag findet am Montag, 3. April 2017, ab 13.30 Uhr statt. Die genauen Angaben zu Themen, Örtlichkeit und Anmeldung werden wir Ihnen im Vorfeld zukommen lassen. Mit freundlichen Grüssen Andreas Baumgartner Abteilungsleiter Planen Bauen Umwelt Energie Beilagen: - Schreiben Amt für Umweltschutz betreffend Vollzugsänderung der Lärmschutzverordnung im Bereich Luft-Wärmepumpen (16. Dezember 2016) - Schreiben Hochbauamt betreffend Gebäudeprogramm ab 2017 und Energieberatung (21. Dezember 2016) - Flyer: Das Gebäudeprogramm in der Zentralschweiz 2017