Vorsteuerabzug bei Kraftfahrzeugen

Ähnliche Dokumente
Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung

BUNDESFINANZHOF. UStG Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV , 38

Dienstleistungen ausländischer Unternehmer aus dem Drittland in Österreich. MMag. Lars Gläser

Berufungsentscheidung

Umsatzsteuerpflicht bei Schönheitsoperationen

Die Zukunft des österreichischen Bankgeheimnisses im internationalen Kontext

Berufungsentscheidung

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

I M N A M E N D E R R E P U B L I K!

Berufungsentscheidung

Verbandsgeldbuße im allgemeinen Ertrag- und Umsatzsteuerrecht. Steuerwissenschaft und Steuerpraxis, 21. Mai 2014 Robert Jahn

Verordnung, mit der die Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung geändert wird. Vorblatt. Ziele. Inhalt

Information zum Thema. Eigenverbrauchsbesteuerung beim PKW-Auslandsleasing

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 49/00

Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen (bsi) Georgenstraße Berlin

Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven

Lieferungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Transparenz: Darstellung und Bewertung am

Berufungsentscheidung

Fahrpersonalgesetz und Sozialvorschriften für Kraftfahrer

Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa

Begutachtung; BMF; Änderung des BörseG, des KapitalmarktG u.a.; Stellungnahme des BMEIA

EuGH Urteil: Safe-Harbour gewährt kein angemessenes Datenschutz Niveau.

Zur Rechtswirkung gemischter Abkommen in der Unionsrechtsordnung Kompetenzverteilung und Gerichtszuständigkeit

Die steuerliche Gewinnermittlung von Personengesellschaften

Der Entsendebegriff im europäischen Sozialund Arbeitsrecht im Vergleich

Einleitung und Problemstellung

Der Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in Deutschland Stand und offene Fragen

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

12 Sicherung der Beihilfenrückzahlung durch den Mitgliedstaat Teil 3: Beihilfenrückforderung und Veräußerung des Empfängerunternehmens...

Berufungsentscheidung

Vorblatt. 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: 2. Inhalt: 3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Sozialversicherungsrecht und Aufenthaltsrecht

(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr L 0577

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/157. durch die Bundesregierung

Einkünftezurechnung und Fruchtgenuss. Ertragsteuern. Umsatzsteuer Umsatzgrenze bei Kleinunternehmern. Lohnsteuer & Sozialversicherung Bonusmeilen

Bescheid. Begründung. Außenstelle Salzburg Senat 13 GZ. RV/0205-S/12

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Lösungsvorschlag. 1. Teil. Ausgangsfall. A. Zulässigkeit

Steuerwissenschaften und Steuerpraxis in Linz - Ausgewählte Aspekte von Umstrukturierungen

UStG Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5 UStG Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004

Ringvorlesung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Studienjahr 2010/2011 Universität Linz, 27. Oktober 2010

BMWi Berlin, 9. Juli 2009 IV A / 11 Hausruf: 73 16

Regierungsvorlage der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5.

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Referat: IV D 2 Ansprechpartner: MR Keisinger / ORR'in Danewitz / ROI'in Brandt Datum: Telefon: 1865 / 1181 / 2793.

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Die AIFM Richtlinie. Eine Zusammenfassung der axessum GmbH

Wege des effektiven Flüchtlingsschutzes durch europäische und nationale Gerichte

Steuerwissenschaften und Steuerpraxis in Linz. Unternehmenssanierung und Verlustverrechnung im Insolvenzverfahren

III. Der Vertrag von Lissabon Grundlagen der Wirtschafts- und Währungspolitik (Art AEUV)

DNotI. Dokumentnummer: c401_06_de letzte Aktualisierung: EuGH, C-401/06

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

1 EUStBV Allgemeines 1a EUStBV Sendungen von geringem Wert 2 EUStBV Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände

Darlehen. EuZVR HS 2011

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

Berufungsentscheidung

Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe: Vorabentscheidungsantrag an den EuGH

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Gutachten. Vereinbarkeit der geplanten Infrastrukturabgabe für Pkw und Wohnmobile (Pkw- Maut ) in Deutschland mit dem Unionsrecht

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Das Facebook Urteil des EuGH EuGH, Ut. v , Rs. C-352/14 (Schrems)

Steuerwissenschaften und Steuerpraxis in Linz : Gesetzliche Grundlagen und kritische Würdigung

Der urheberrechtliche Unterlassungsanspruch gegen Access Provider

7. Novelle der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung. Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung. Vorblatt. Problemanalyse.

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 128/2014 vom 27. Juni 2014 zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

Prof. Dr. Josef Pfeilschifter Mitglied des Präsidiums des MFT, Frankfurt am Main

Berufungsentscheidung

Elektronische Rechnung

AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland. AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Johan De Ridder, LL.M. & Uta Bröckerhoff

Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

A PRIL 2010 WINHELLER R ECHTSANWÄLTE V OLLTEXTSERVICE. Vorsteuerabzug trotz Leistung in den ideellen Bereich

Kostensenkungspotenzial erechnungen. Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen

Notifizierung 2006/658/D Entwurf eines Staatsvertrags zum Glücksspielwesen

Der Rechtsschutz im Umweltrecht im europäischen Kontext

Amtsblatt Nr. L 085 vom 03/04/1996 S

Aktuelles aus der Herbstlegistik

Die wesentlichen Änderungen des Prospektrechts

Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz

3. In dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "Mitgliedstaat" die Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks.

Vermerk zur Reichweite der Einsichtnahme in Bebauungspläne nach HmbTG

Lieferungen und sonstige Leistungen der öffentlichen Hand und gemeinnütziger Organisationen

Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt. 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015

DNotI. Dokumentnummer: 31wx92_06 letzte Aktualisierung: OLG München, Wx 92/06. HGB 18 Abs. 1, 13d, 13e, 13g; EGV Art.

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften

Die Kleinunternehmerregelung und Vorsteuerabzug bei nicht steuerbaren Auslandsumsätzen

Unionsrechtliche und nationale Grundlagen zum Buchnachweis Analyse an Hand von Fallbeispielen aus der Betriebsprüfungspraxis.

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Informationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung

Effet Utile als Auslegungsgrundsatz

(Übersetzung) Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Merkblatt zum Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrolle

Transkript:

Vorsteuerabzug bei Kraftfahrzeugen Michael Tumpel Steuerwissenschaft und Steuerpraxis 20.1.2010 1 Vorsteuerabzug für Vorleistungen Art 167 ff MwStSyst-RL (EuGH 29.10.2009, AB SKF, C-29/08, Rn 55) Recht auf Vorsteuerabzug ist integraler Bestandteil des Mechanismus der Mehrwertsteuer und kann grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Dieses Recht kann für die gesamte Steuerbelastung der vorausgehenden Umsatzstufen sofort ausgeübt werden. Ausnahmen sind nur in den in der Richtlinie ausdrücklich vorgesehenen Fällen zulässig (EuGH 19.9.2000, Ampafrance und Sanofi, Rn 34 mwn). 5 1

Einschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug durch Ratsentscheidung Art 176 Abs 1 MwStSyst-RL Der Rat legt auf Vorschlag der Kommission einstimmig fest, welche Ausgaben kein Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen. In jedem Fall werden diejenigen Ausgaben vom Recht auf Vorsteuerabzug ausgeschlossen, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben, wie Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen. 6 Beibehaltung von Ausschlüssen des Vorsteuerabzugs durch Mitgliedstaaten Art 176 Abs 2 MwStSyst-RL Bis zum Inkrafttreten der Bestimmungen im Sinne des Absatzes 1 können die Mitgliedstaaten alle Ausschlüsse beibehalten, die am 1. Januar 1979 beziehungsweise im Falle der nach diesem Datum der Gemeinschaft beigetretenen Mitgliedstaaten am Tag ihres Beitritts in ihren nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen waren. 7 2

Stand-still -Klausel Einschränkung der Vorsteuerausschlusstatbestände von Art 176 Abs 2 MwStSyst-RL gedeckt (EuGH 8.2.2002 Metropol und Stadler, C- 409/99, Rn 45) Erweiterung der Ausschlusstatbestände nicht von Art 176 Abs 2 MwStSyst-RL gedeckt (EuGH 14.6.2001 Kommission/Frankreich, C-40/00, Rn 17) 8 Stand-still -Klausel Begriff nationalen Rechtsvorschriften nicht nur Rechtsetzungsakte im eigentlichen Sinne, sondern auch die Verwaltungsakte und Verwaltungspraktiken der Behörden des betroffenen Mitgliedstaats (EuGH 8.2.2002 Metropol und Stadler, C- 409/99, Rn 49) Ausschluss des Vorsteuerabzugs unzulässig wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie für diese Ausgaben das Recht auf Vorsteuerabzug nach ständiger auf einem Ministerialerlass beruhender Praxis der Verwaltungsbehörden dieses Staates gewährt wurde (EuGH 8.2.2002 Metropol und Stadler, C- 409/99, Rn 51) 9 3

Rechtsentwicklung in Österreich Leistungen im Zusammenhang mit Pkw gelten nicht für das Unternehmen ausgeführt (2. AbgÄG 1977) Grund in budget- und wirtschaftspolitischen Überlegungen (ErlRV) unsystematische Kumulativwirkung mit Wettbewerbsverzerrungen reichen allerdings nicht in verfassungsrechtliche Sphäre (VSlg 8457/78) Inhalt der Regelung erschöpft sich im Vorsteuerausschluss ohne Wirkung für Unternehmenszugehörigkeit (VwGH 16.12.1991, 91/15/0045; 22.9.1999, 98/15/0136) Pkw-Begriff bis 14.2.1996 durch Erlass und Verordnung Kasten- und Pritschen als Lkw (AÖF 64/1981; V BGBl 134/1993) Fiskal-Lkw (AÖF 286/1977; V BGBl 134/1993) Kleinbusse (AÖF 330/1987) 10 Rechtsentwicklung in Österreich Pkw-Begriff ab 15.2.1996: Modifizierung durch V BGBl 273/1996 im Anschluss an StrukturanpassungsG 1996 Übernahme der bisherigen Judikatur und Verwaltungspraxis Einschränkungen insbesondere bei Kleinbussen Nach Feststellung der EG-Widrigkeit (EuGH 8.1.2002 Metropol und Stadler, C-409/99) V BGBl II 193/2002 Klein-Lkw und Kleinbusse keine Pkw Fiskal-Lkw aufgrund äußeren Erscheinung oder werkseitigen Umbau Kleinbusse kastenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeit für mehr als sechs Personen BMF-Listen (450L/170H als Kleinbus anerkannt) 11 4

Rechtsprechung in Österreich in mehren Akten 1. Akt: UFS 1.4.2003, RV/0310-F/02 kein für Kleinbus typisches Erscheinungsbild kürzer und niedriger als von BMF als Kleinbus anerkannte Fahrzeuge 2. Akt: VwGH 21.9.2006, 2003/15/0036 Abstellen auf Mindestmaße von Länge, Breite und Höhe bei Beurteilung des kastenförmigen Aussehens verfehlt Erfordernis der Beförderungsmöglichkeit isd V BGBl II 193/2002 für mehr als sechs Personen bedingt ohnehin eine bestimmte Größe 3. Akt: UFS 9.5.2007, RV/0295-F/06 in der Vergangenheit anerkanntes kastenförmiges Aussehen bei annähernd flache Dachlinie, annähernd senkrechtes Heck und annähernd senkrechte Seitenwände Zafira entspricht diesbezüglich anerkannten Kleinbusse, ist nur kleiner 12 Rechtsprechung in Österreich in mehren Akten 4. Akt: VwGH 24.9.2008, 2007/15/0161 Interpretation des kastenförmigen Äußeren wie durch UFS 9.5.2007, RV/ 0295-F/06 nicht rechtswidrig für Beförderungskapazität ist aber auf Verkehrsauffassung abzustellen mindestens 7 Sitze für Erwachsene, die eine Beförderung dem Stand der Technik entsprechenden Komfort und Sicherheitsstandard über längeren Zeitraum und daher längere Distanz ermöglichen und räumliche Voraussetzungen für die Mitbeförderung eines Mindestausmaßes von Gepäckstücken der beförderten Personen 13 5

Rechtsprechung in Österreich in mehren Akten 5. Akt: UFS 28.7.2009, RV/0471-F/08 Bindung an VwGH-Rechtsprechung Erwachsene Personen: Frauen/Männer zwischen 1,60 m und 1,80 m und einem Körpergewicht zwischen 60 kg und 90 kg längere Zeiträume und Distanz: mehrstündige Fahrzeit bzw. einer dementsprechend über den regionalen Nahebereich hinausgehenden Strecke Sitzkomfort nur sechs Sitze eignen sich für längere Fahrten einigermaßen mittlerer Sitz der zweiten Sitzreihe ist für eine längere Fahrt aufgrund des dann nur noch geringen zur Verfügung stehenden Platzes und der dadurch kaum mehr gegebenen Bewegungs- und Beinfreiheit ungeeignet Gepäckmitnahmemöglichkeit bei einem Ladevolumen von 150 l besteht keine Gepäckmitnahmemöglichkeit für 7 Personen 14 Rechtsprechung in Österreich in mehren Akten 6. und vorläufig letzter Akt: VwGH 25.11.2009, 2009/15/0184 keine Verletzung von Verfahrensvorschriften und keine materielle Rechtswidrigkeit des UFS 28.7.2009, RV/0471-F/08 für Beschwerdefall entscheidend, ob das Fahrzeug die Kriterien des Erlasses AÖF 1987/330 bzw. V BGBl II 193/2002 erfüllt keine Relevanz von zu Unrecht auf die BMF-Liste aufgenommenen Fahrzeugen 17 6

Epilog Stand-still-Klausel des Art 176 MwStSyst-RL Beibehaltung des Vorsteuerabzug für Fahrzeuge auf die BMF-Liste isd einer geübten Verwaltungspraxis (siehe EuGH Rs Metropol und Stadler) Gleichbehandlung von Fahrzeugen mit gleichen Merkmalen mit Fahrzeugen auf der Liste? Verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung mit vergleichbaren Fahrzeugen auf BMF-Liste siehe aber Ablehnung durch VfGH 7.10.2009, B 1118/09 EuGH-Vorabentscheidungsersuchen durch UFS oder Vertragsverletzungsverfahren durch Kommission? neue über AÖF 1987/330 hinausgehende Kriterien des Sitzkomforts und der Gepäckmitnahmemöglichkeit EU-widrig 18 Rechtspolitische Überlegungen Ausschluss des Vorsteuerabzugs für alle Fahrzeuge anhand ertragsteuerlicher Kriterien Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten Vorsteuerausschlusses aufgrund von Luxusausgaben Vereinbar mit Stand-still-Klausel, da Erweiterung des Vorsteuerabzugs Steuervereinfachung vs. Aufkommenseffekte 19 7