2040 Eiern: Vermarktungsnormen und Etikettierung [2040] v3

Ähnliche Dokumente
Merkblatt. Hühnereier Vermarktungsnormen und Kennzeichnungspflichten

Kennzeichnung von Hühnereiern für die. Abgabe an den Endverbraucher

Straße/Hausnummer (wenn nicht vorhanden, wegen Außenbereich: Gemarkung, Flur und Flurstück, Feldblocknr.)

Leitfaden Vermarktungsnormen für Eier

Rundschreiben über die Überprüfung der radioaktiven Kontamination von Lebensmittelprodukten, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist

Verordnung zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Rechtsakte der Gemeinschaft

Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten: Begriffsbestimmung und politischrechtlicher

Allergeninformationsverordnung

Entsorgung von Küchen-, Speise- sowie Lebensmittelabfällen aus Speisegaststätten / Imbissbetrieben / Gemeinschaftsverpflegung / Einzelhandel

Entwurf. Vom Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 999/2001

Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen

1. Zweck, Ziel. 2. Begriffe, Definitionen

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME

Positionspapier des DVAI zur Auslegung des Artikels 16 (4) Anlage 2

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 95 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission ( 1 ),

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

KAT - Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.v. Geschäftsführer: Caspar von der Crone. Holbeinstr.

Frühstücksei? Woher kommt mein. dir. Weiß oder braun Was bestimmt die Eierfarbe? Detektiv-Code Entschlüssel den Stempel auf dem Ei!

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

UNECE-NORM FFV-25 ZWIEBELN

Inhaltsverzeichnis. I Fleischhygiene und -untersuchung. Ordner 1 Vorwort Autorenverzeichnis

Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse

Merkblatt für die Antragstellung zur Registrierung/Zulassung/Anzeige nach VO (EG) Nr. 999/2001

Speiseabfälle / Verwertung

Auslobung Ohne Gentechnik Marktbedeutung und Mitwirkungsmöglichkeiten

Biolebensmittel regional, Klimagesund, identifizierbar?

Übersicht zur Darstellungsform sowie Schriftart, -größe und -farbe in der Etikettierung von Erzeugnissen des Weinrechts

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Bundesverband hauswirtschaftlicher Berufe MdH e.v. Leitlinien für Lebensmittelhygiene in Sozialen Einrichtungen

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7885 AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES

(offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 13. Dezember 2006)

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Marktcheck Verpackter Spargel im Handel. Bei Qualität und Frische von verpacktem Spargel besteht Verbesserungsbedarf

UNECE-NORM FFV-24 KULTURCHAMPIGNONS

Einführung in das neue EU-Recht

UNECE-NORM FFV-10 MÖHREN

Sicherheitsbewertungsbericht

Hygiene-Konzept der KITA Sputnik

Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel

Gentechnikrechtliche Kennzeichnungsvorschriften des Bundes und der Europäischen Union

Die einfacheren hygienerechtliche Vorschriften für Märkte gelten nur für ortsveränderliche und/oder nichtständige Betriebsstätten.

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht

Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung 1. FlGDV (1. Fleischgesetz- Durchführungsverordnung)

Das schweizerische Spielzeugrecht

Informationsblatt Luftfrachtsicherheit

Produktkennzeichnung

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

L A TEX im Alltags-Gebrauch

LebensmittelinformationsVO. Allergene, Nährwerte & Co

1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen. Tier-LMÜV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

089413/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12985/12 AGRILEG 120 CODEC 1993

Praxisworkshop Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertangaben EU-Anforderungen und praktische Umsetzung

Lithiumbatterien, die versteckte Gefahr?

Gesamte Rechtsvorschrift für Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, Fassung vom

L 183/104 Amtsblatt der Europäischen Union

1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. EGGenTDurchfG. Ausfertigungsdatum:

Abkommen. zwischen. der Regierung der Republik Österreich. und. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. über

Amtsblatt Nr. L 288 vom 18/10/1991 S Finnische Sonderausgabe: Kapitel 5 Band 5 S Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 5 Band 5 S.

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR


Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe

AMA-Gütesiegel Richtlinie

Errungenschaften für Verbraucher

Wenn Sie kein in seinen Rechten verletzter Inhaber von Schutzrechten sind, melden Sie rechteverletzende Artikel bitte unserem Sicherheitsteam:

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)

GIOVANNI BUTTARELLI STELLVERTRETENDER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Hygieneanforderungen im Gastronomiebetrieb

ELFTE RICHTLINIE DES RATES vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von

Amtsblatt Nr. L 085 vom 03/04/1996 S

Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

Ziel: Abfrage von Vorwissen oder Überprüfung des vermittelten Wissens. Teilweise sind Mehrfachnennungen möglich.

Nicht gleich allergisch reagieren

Gebührenverzeichnis des Kreises Nordfriesland für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Fleischhygiene

Vorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr. / DER KOMMISSION

vom 2. Juli 1987 über den Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung (ABl. L 182 vom , S.

MERKBLATT. Kennzeichnung der Allergene

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME. des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. zu dem

Aktuelles zur Verbraucherinformationsverordnung

Merkblatt Sicherheitsnachweis (SiNa) Elektroinstallationen

(Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) RAT RICHTLINIE DES RATES

L 84/14 Amtsblatt der Europäischen Union

Obligatorische Herkunftskennzeichnung im Lebensmittelrecht

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)

Die Listerienproblematik bei der Herstellung von Kochschinken sowie bei der Verarbeitung von Lachs- und Entenfleisch sowie Lachskaviar

zur Kreditwürdigkeitsprüfung

Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr ( 3 Absatz 1 GüKG) Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Info Direktvermarktung

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

DE 1 DE EUROPÄISCHE KOMMISSION BRÜSSEL, DEN 18/10/2013 GESAMTHAUSHALTSPLAN HAUSHALTSJAHR 2013 EINZELPLAN III - KOMMISSION TITEL 04, 40

1.1 Unsere Warenpräsentation im AMSEL & FRIENDS Online Shop stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, bei uns Ware zu bestellen.

Straßenfeste richtig gestalten

Zusatzstoffe Rechtliche Rahmenbedingungen in der Tier- und Humanernährung Hülsenberger Gespräche 2012 Lübeck 6. Juni 2012

Transkript:

Provinziale Einheit von :... Date :... Verantwortlicher Kontrolleur :... Nr :... Anbieter :... Einmalige Nr. :... Adresse :...... 2040 Eiern: Vermarktungsnormen und Etikettierung [2040] v C : vorschriftsmäßig NC : nicht vorschriftsmäßig NA : nicht anwendbar H : kapitel B : anlage A : artikel : paragraph L : absatz P : punkt C NC Gewichtung NA 1. BEDINGUNGEN FÜR DIE LAGERUNG UND VERPACKUNG 1.1. Verpackungen 1. Die Verpackungen sind stoßfest und aus einem Material gefertigt, das die Eier vor Fremdgeruch und etwaiger Risiken einer Qualitätsverschlechterung schützt. Europäische Verordnung : 589/2008 A17 (1*) 2. Die Verpackungen sind trocken, unbeschädigt und sauber. Europäische Verordnung : 589/2008 A17 (1*) 1.2. Lagerung 1. Die Eier sind sauber, trocken und frei von Fremdgerüchen. Sie sind geschützt vor Stößen und direkter Sonneneinstrahlung. Europäische Verordnung : 85/2004 BSXH1 (2*) 2. Eier der Klasse A werden bei einer angemessenen Temperatur (>+5 C) aufbewahrt. Europäische Verordnung : 589/2008 A2P (1*)

Gesamt : 0 0 0 der Regelwidrigkeiten : 0 2. ANGABEN AUF DEN VERPACKUNGEN 2.1. Eier der Klasse A 1. Die Angaben sind gut sichtbar und leserlich. 10 Europäische Verordnung : 589/2008 A12P (1*) 2. Code der Packstelle ist vermerkt. Europäische Verordnung : 589/2008 A12P1a (1*). Die Güteklasse "Güteklasse A" oder "A" ist vermerkt. Europäische Verordnung : 589/2008 A12P1b (1*) 4. Die Gewichtsklasse (S, M, L, XL) ist vermerkt. 1 Europäische Verordnung : 589/2008 A4 12P1c (1*) 5. Hinweis Eier verschiedener Größe oder gleichwertiger Hinweis und das Mindestnettogewicht der Eier in Gramm ist vermerkt. 1 Wenn die Eier verschiedener Größe zusammen in derselben Verpackung verpackt sind. Europäische Verordnung : 589/2008 A4P (1*) 6. Mindesthaltbarkeitsdatum ist vermerkt. Maximal 28 Tage nach dem Legedatum oder nach dem ersten Tag der Legeperiode. Europäische Verordnung : 589/2008 A12P1d & A1 (1*) 7. Die Worte Extra oder Extra frisch dürfen bis höchstens 9 Tage nach dem Legedatum verwendet werden. Europäische Verordnung : 589/2008 A14 (*) 8. Die Empfehlung an die Verbraucher die Eier nach dem Kauf im Kühlschrank aufzubewahren ist vermerkt. Europäische Verordnung : 589/2008 A12P1f (1*)

9. Die Haltungsart ist vermerkt. 1,,Eier aus Freilandhaltung'',,,Eier aus Bodenhaltung'',,,Eier aus Käfighaltung'' oder,,bio'' Die Angabe,,Eier aus Käfighaltung'' kann vervollständigt durch den Vermerk,,ausgestalter Käfig''. Europäische Verordnung : 589/2008 A12P2 (*) 10. Eine Erläuterung der Bedeutung des Erzeugercodes. 1 Auf der Außen- oder Innenfläche der Verpackung. Europäische Verordnung : 589/2008 A12P2 (*) Gesamt : 0 0 0 der Regelwidrigkeiten : 0. KENNZEICHNUNG DER EIER.1. Eier der Klasse A 1. Stempel bestehend aus dem Code der Haltungsart, des Landes und der Registrierungsnummer des Erzeugers ist vorhanden. Beispiel: XBEXXXXX Code der Haltungsart (0,1,2 oder ) + Landesangabe + Nr. des Erzeugers + eventuell die markierung Buchstabe des Hühnerstalls. Toleranz von 20 unleserlich. Europäische Verordnung : 124/2007 BXIVAP1 (4*)

Gesamt : 0 0 0 der Regelwidrigkeiten : 0 Anmerkungen über die Artikel der 1*. verordnung (eg) nr. 589/2008 der kommission vom 2. juni 2008 mit durchführungsbestimmungen zur verordnung (eg) nr. 124/2007 des rates hinsichtlich der vermarktungsnormen für eier 2*. verordnung (eg) nr. 85/2004 des europäischen parlaments und des rates vom 29. april 2004 mit spezifischen hygienevorschriften für lebensmittel tierischen ursprungs *. verordnung (eg) nr. 589/2008 der kommission vom 2. juni 2008 mit durchführungsbestimmungen zur verordnung (eg) nr. 124/2007 des rates hinsichtlich der vermarktungsnormen für eier 4*. verordnung (eg) nr. 124/2007 des rates vom 22. oktober 2007 über eine gemeinsame organisation der agrarmärkte und mit sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche erzeugnisse Kommentar Anbieter Günstig Günstig mit Bemerkungen Nicht günstig

Geschehen zu Unterschrift und Stempel des Beamten :, der Name Anbieter oder anwesende Person: Funktion : Unterschrift zur Kenntnisnahme :