Schutz vor missbräuchlichen Insolvenzverträgen



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Transkript:

Mgr. Jana Payne, M.iur.comp. JUDr. Jiří Voda, LL.M. Schutz vor missbräuchlichen Insolvenzverträgen Aktuelle Entwicklung im Insolvenzrecht 13.02.2012 Prag DTIHK - Arbeitskreis Recht und Steuern

Giese & Partner, v.o.s. Die Kanzlei wurde im Jahre 1997 gegründet Das Team besteht aus 25 Anwälten aus, Slowakei, Deutschland, Großbritannien Büros in Prag und Bratislava 2

Giese & Partner, v.o.s. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte: Insolvenzrecht Immobilienrecht und Baurecht Bank- und Kapitalmarktrecht Energierecht Unternehmenskäufe Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Internationale Schiedsgerichtsbarkeit 3

Einführung Insolvenzordnung vom 01.10.1991 Insolvenzordnung (Insolvenzgesetz) 01.01.2008 Novelle gegen missbräuchliche Anträge Entwurf 2012 4

Entwicklung der Anzahl der Insolvenzanträge 2008-2011 24.466 16.101 5236 9.396 2008 2009 2010 2011 Jahr 2008 2009 2010 2011 Anzahl der Insolvenzanträge 5236 9 396 16 101 24 466 Anzahl der Insolvenzanträge 5

Eröffnungsgründe Zahlungsunfähigkeit Geldverbindlichkeiten Mehrere Gläubiger Pb: Abgetretene Forderungen Mehr als 30 Tage nach Fälligkeit nicht erfüllt Unfähigkeit, die Schulden zu erfüllen Vermutungen 6

Eröffnungsgründe Überschuldung Mehrere Gläubiger Summe der Verbindlichkeiten höher als Wert des Vermögens Berücksichtigung aller Verbindlichkeiten Fortbestand des Unternehmens wird berücksichtigt Prognoseentscheidung 7

Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages juristische Person / Kaufmann unverzüglich im Verfall bis zum 31.12.2011 nur für Zahlungsunfähigkeit ab 1.1.2012 auch bei Überschuldung Bei Verletzung dieser Pflicht auch persönliche Haftung des Managements 8

Haftung des Managements Insolvenzverschleppung keine Straftat strenge zivilrechtliche Haftung des Managements Statutarorgan, Liquidator, gesetzliche Vertreter Umfang: Höhe des Verlustes des jeweiligen Gläubigers (anerkannte Höhe minus Befriedigung im Insolvenzverfahren) Gründe für Befreiung von der Haftung Verschleppung ohne Einfluss auf Schaden Höhere Gewalt 9

Überblick Insolvenzverfahren (in der Grundform) E3 Reorganisation 15 Tage 3 Monate 3 Monate 120 Tage A E1 GV E2 Frist für Antragstellung zur Reorganisation 10 Tage A = Antragstellung durch Schuldner oder Gläubiger E1 = Entscheidung über Verfall E2 = Entscheidung über die Art und Weise des weiteren Insolvenzverfahrens -120-tägige Frist für die Erstellung des Reorganisationsplanes E3 = Genehmigung des Reorganisationsplanes durch das Gericht und die Gläubiger GV = Gläubigerversammlung Ort und Termin wird von dem Gericht in E1 festgelegt Antrag des Insolvenzgläubigers auf Reorganisation Antrag des Insolvenzschuldners auf Reorganisation = ohne GV Liquidation (Konkurs) 10

Missbräuchlicher Insolvenzantrag kein Verfall Missbrauch der Transparenz und Publizität (Veröffentlichung in 2 Arbeitsstunden im Insolvenzreg.) Grundlage des Antrages strittige Forderungen oder nicht bestehende Forderungen 11

Missbräuchlicher Insolvenzantrag Gründe: Wettbewerbskampf Erpressung Umgehung des ordentlichen gerichtlichen Erkenntnisverfahrens z.b. wegen Gerichtsgebühren Antragsteller Briefkasten- /Schein-Gesellschaften 12

Wirkungen des Insolvenzantrages keine Klage Sicherheiten nur nach dem Insolvenzgesetz Pb: Fremdfinanzierung keine Durchführung der Zwangsvollstreckung eingeschränkte Verfügungsberechtigung 13

Standardisierter Verlauf des Verfahrens Antragstellung Kaution Verhandlung A Af.1 Af.2 Af.3 V E Formelle Prüfung des Antrages Vorlage der Auflistungen Entscheidung 14

Schutz vor missbräuchlichen Anträgen Schritte im Insolvenzverfahren Schnelle Kommunikation Einstweilige Verfügung Pb: welche Wirkungen können beseitigt werden? Nachweis des Missbrauches Kontoauszüge, Vermögen 15

Schutz vor missbräuchlichen Anträgen Schritte außerhalb des Insolvenzverfahrens Schadensersatzanspruch Pb: kurze Frist von 3 M Einstweilige Verfügung Strafrechtliche Schritte 16

Novelle des Insolvenzgesetzes Reaktion auf die missbräuchlichen Insolvenzanträge bekannteste Fälle Strabag, Hochtief und OHL ŽS Verschärfung der Befugnisse des Insolvenzgerichtes 17

Novelle des Insolvenzgesetzes Elemente: Ordnungsstrafe bis zu CZK 50.000,- Beseitigung der Wirkungen Kaution zur Sicherung des Schadens Ablehnung des missbräuchlichen Antrages Grund z.b. strittige Forderungen Löschung der Eintragung aus dem Insolvenzregister nach 3 M 18

Tschechische Republik Giese & Partner, v.o.s. Palác Myslbek Ovocný trh 8 CZ - 117 19 Praha 1 Tel.: +420 221 411 511 Fax: +420 222 244 469 E-mail: office@giese.cz www.giese.cz Slowakische Republik Giese & Partner, v.o.s. - organizačná zložka Lazaretská 12 SK - 811 08 Bratislava Tel.: +421( 2)20 510 110 Fax: +421( 2)20 510 199 E-mail: office@giese.sk www.giese.sk 19