Aktuelle Entwicklungen in der beruflichen Vorsorge Pensionskasse Kanton Solothurn Arbeitgeber-Tagung 30. August 2017 Christoph Furrer
Die drei Säulen der Altersvorsorge Abstimmung 3. Dezember 1972: 74% Ja Altersvorsorge in der Schweiz Basisvorsorge Umverteilen Kapital bilden Kapital bilden Berufliche Vorsorge Individuelle Vorsorge 1. Säule 2. Säule 3. Säule 2
Allgemeine Trends Gestiegene Lebenserwartung Entwicklung Demographie Tiefe Zinsen 3
Lebenserwartungen Entwicklung der Lebenserwartungen im Alter 65 in Jahren Jahr Männer Frauen Differenz 1980 15.1 18.8 3.7 1990 15.7 20.0 4.3 2000 17.3 21.8 4.5 2010 20.1 22.9 2.8 2015 20.9 23.0 2.1 Quelle: Technische Grundlagen "VZ" für Pensionskassen 4
Lebenserwartungen Entsprechend der Entwicklung der Lebenserwartung müssen die Renten länger ausbezahlt werden Im Vergleich zum Jahr 1980 muss eine Altersrente an einen männlichen Altersrentner um rund 6 Jahre und an eine weibliche Altersrentnerin um rund 4.5 Jahre länger ausgerichtet werden. Quelle: Technische Grundlagen "VZ" für Pensionskassen 5
Demographie Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz 2015-2045 Bundesamt für Statistik Erschienen am 22. Juni 2015 6
3.4 Personen zwischen 20 und 64 auf eine Person 65 und mehr 2015 7
3.2 Personen zwischen 20 und 64 auf eine Person 65 und mehr 2020 8
2.9 Personen zwischen 20 und 64 auf eine Person 65 und mehr 2025 9
2.5 Personen zwischen 20 und 64 auf eine Person 65 und mehr 2030 10
2.3 Personen zwischen 20 und 64 auf eine Person 65 und mehr 2035 11
2.2 Personen zwischen 20 und 64 auf eine Person 65 und mehr 2040 12
2.1 Personen zwischen 20 und 64 auf eine Person 65 und mehr 2045 13
Sinkende Zinsen 7.00% 6.00% 5.00% 4.00% 3.00% 2.00% 1.00% 0.00% -1.00% Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen Jahresdurchschnittswerte Jahr R 10 2000 3.88% 2001 3.36% 2002 3.22% 2003 2.63% 2004 2.73% 2005 2.11% 2006 2.50% 2007 2.91% 2008 2.93% 2009 2.22% 2010 1.65% 2011 1.48% 2012 0.66% 2013 0.94% 2014 0.73% 2015-0.07% 2016-0.36% aktuell ca. -0.1% 14
Modell für eine Pensionskasse Vermögensertrag Verzinsung Beitrag/Einlage 15
Umwandlungssatz Vermögensertrag Verzinsung 16
Umwandlungssatz Technischer Zinssatz implizit 4.9% AGH Altersrente = Umwandlungssatz x Altersguthaben Umwandlungssatz BVG 6.8% 17
Verlust bei Pensionierung falls 2% 40% Verlust (50%, mit Zins 1.5%) Umwandlungssatz BVG 6.8% Illustration: BVG-Altersguthaben 300'000, dann beträgt der Verlust 120'000 18
Auswirkungen bei Pensionskassen Senkung technischer Zinssatz Senkung Umwandlungssätze Vermögensanlagen siehe folgendes Referat Die nominalen Renten sind tiefer, aber Die Renten stehen weniger unter der Wirkung der Inflation, das heisst sie bewahren länger ihre Kaufkraft 19
Auswirkungen bei Pensionskassen Viele Kassen haben bereits einen tieferen Umwandlungssatz und sind weiter am Senken Wie ist das möglich, wenn der Mindestumwandlungssatz im BVG bei 6.8% ist? Das BVG macht keine Vorschriften zum Umwandlungssatz, den eine Kasse anwenden muss Das BVG bestimmt die Mindestleistungen (zum Beispiel Höhe der Rente) Sind die Altersguthaben in einer Kasse deutlich höher als die BVG- Altersguthaben, dann resultieren trotzdem noch höhere Leistungen trotz tieferem Umwandlungssatz. 20
Einige Beispiele für Umwandlungssätze im Alter 65 Publica (Bund): 5.69%, für Mitte 2018 ist eine Senkung auf 5.09% geplant Kanton Aargau: 5.9% Kanton Bern: 6.04% (Jahrgang 1952), 5.75% (Jahrgang 1956 und jünger) Kanton Zürich: 4.87% (Jahrgang 1952), jahrgangsabhängig weiter sinkend, z.b. 4.77% für Jahrgang 1962 21
Flankierende Massnahmen Oft werden die Senkungen der Umwandlungssätze mit flankierenden Massnahmen abgefedert Senkung in Schritten Erhöhung der Altersguthaben Erhöhung der Beiträge und Altersgutschriften 22
Und bei der PKSO? Senkung per 1.1.2019 von 6.02% auf 5.5% Senkung in einem Schritt (in der Vergangenheit immer in mehreren Schritten) Erhöhung der Altersguthaben als flankierende Massnahme Renteneinbussen aufgrund der Senkung der Umwandlungssätze werden bei den 55 bis 65-jährigen Versicherten teilweise wettgemacht 23
Vorsorge 2020 Die erwähnten "Probleme" (Lebenserwartung, Demografie, tiefe Zinsen) betreffen nicht nur die berufliche Vorsorge, sondern auch die AHV Das finanzielle Gleichgewicht der AHV und der beruflichen Vorsorge soll gesichert werden Anpassung der Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung Das Leistungsniveau soll erhalten bleiben 24
Vorsorge 2020 Abstimmungen vom 24.9.2017 Zusatzfinanzierung der AHV, Erhöhung der Mehrwertsteuer Abstimmung wegen Verfassungsänderung Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 Abstimmung wegen Referendum Verordnung zur Altersvorsorge 2020 16.6.2017: Bundesrat schickt Verordnung in Vernehmlassung Die Vernehmlassung dauert bis zum 6.10.2017 Inkraftsetzung auf den 1.1.2018, einige gewichtige Änderungen in der beruflichen Vorsorge erst auf den 1.1.2019 25
Vorsorge 2020: Massnahmen in der AHV Erhöhung Referenzalter Frauen von 64 auf 65 Zusätzliche Einnahmen Als Ausgleich zu den Massnahmen im BVG und der Erhöhung des Referenzalters der Frauen (gilt nur für Neurentner): Erhöhung der AHV Renten um monatlich 70 Franken Erhöhung des Ehegatten-Plafonds von 150% auf 155% (jüngerer Ehegatte erreicht Referenzalter 2018 oder später) 26
Vorsorge 2020: Zusätzliche Einnahmen in der AHV Zweimal Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV- Finanzierung 2018: 0.3%, nicht "spürbar", da gleichzeitig Wegfall der IV- Zusatzfinanzierung 2021: Nochmals 0.3% Zuweisung von 100% des seit 1999 erhobenen MWST Demografieprozents an die AHV (bisher 83%) Beitragserhöhung um 0.3% ab 2021 (AN und AG je 0.15%) 27
Vorsorge 2020: Referenzalter AHV Neu einheitlich 65 Jahre für Mann und Frau Übergangsregelung Das Referenzalter der Frauen beträgt ab dem: a. 1. Januar 2018: 64 Jahre und 3 Monate; b. 1. Januar 2019: 64 Jahre und 6 Monate; c. 1. Januar 2020: 64 Jahre und 9 Monate; d. 1. Januar 2021: 65 Jahre. 28
Vorsorge 2020: Überwachung des finanziellen Gleichgewichts der AHV Heutige Regelung Gesetzlicher Stand des Ausgleichsfonds liegt bei 100% einer Jahresausgabe Bundesrat prüft periodisch, ob sich die finanzielle Entwicklung der AHV im Gleichgewicht befindet und stellt nötigenfalls Antrag auf Änderung des Gesetzes Altersvorsorge 2020 Gesetzlicher Stand des Ausgleichsfonds liegt bei 80% einer Jahresausgabe Bundesrat ist verpflichtet der Bundesversammlung Stabilisierungsmassnahmen vorzuschlagen, wenn der Stand des Ausgleichsfonds innerhalb der nächsten drei Jahre unter 80% einer Jahresausgabe zu fallen droht 29
in % Jahresausgaben Vorsorge 2020: Entwicklung AHV- Ausgleichsfonds 150% AHV-Ausgleichsfonds in % Jahresausgabe 100% 50% 0% -50% 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 2041 2042 2043 2044 2045-100% -150% -200% -250% -300% Jahr Fonds in % Ausgaben AV 2020 Fonds in % Ausgaben bisher 80% 30
in % Jahresausgaben Vorsorge 2020: Entwicklung AHV- Ausgleichsfonds 150% AHV-Ausgleichsfonds in % Jahresausgabe 100% 50% 0% -50% 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 2041 2042 2043 2044 2045-100% -150% -200% -250% -300% Jahr Fonds in % Ausgaben AV 2020 Fonds in % Ausgaben bisher Heute verschoben auf 2030 80% 31
Vorsorge 2020: Massnahmen im BVG Erhöhung Referenzalter Frauen analog AHV Senkung Umwandlungssätze von 6.8% auf 6% Senkung/Neudefinition Koordinationsabzug und teilweise der Sätze für die Altersgutschriften (somit generell höhere Altersgutschriften) Übergangsregelung für mindestens 45-jährige Versicherte 32
Vorsorge 2020: Auswirkung bei der PKSO Verschiedene Aspekte sind für die Versicherten nicht oder kaum spürbar: Die PKSO hat bereits heute für Männer und Frauen das gleiche Rentenalter Die PKSO senkt ihren Umwandlungssatz im Alter 65 auch ohne die Reform auf 5.5% Mehr Aufwand für die Kasse Die Probleme liegen in den Details der Umsetzung Alter für den frühest möglichen Altersrücktritt muss von 58 auf 60 erhöht werden, aber es ist eine fünfjährige Übergangsfrist möglich Überprüfung Koordinationsabzug und Altersgutschriften für die Versicherung ab 2019 (oder etwas später) 33
Und im Jahr 2022? (nach der AV 2020) Technischer Zinssatz implizit 3.9% (nicht 4.9%) AGH Umwandlungssatz BVG 6% 34
Und im Jahr 2022? (nach der AV 2020) falls 2% 25% Verlust anstatt 40% (bzw. 35% anstatt 50% mit Zins 1.5%) Umwandlungssatz BVG 6% 35
Konzentrationsprozess in der beruflichen Vorsorge Jahr 1992 2000 2005 2010 2015 Anzahl Pensionskassen 13'689 3'418 2'770 2'265 1'782 Anzahl Pensionskasse mit reglementarischen Leistungen Gründe für die Abnahme Hohe Regelungsdichte, Komplexität Schwieriges Zinsumfeld 36
Wachstum der Sammeleinrichtungen Gleichzeitig mit Konzentrationsprozess sind die Sammeleinrichtungen stark gewachsen Sammeleinrichtungen von Versicherungsgesellschaften: Hohe Sicherheit, aber auch "teuer" Autonome Sammeleinrichtungen: Meistens (noch) gute Risikostrukturen (wenige Rentner) Aggressives Auftreten auf dem Markt (hohe Umwandlungssätze, Verzinsung der Guthaben) Aber Broker-Courtagen Ziehen oft die guten Risiken von andern Kassen ab und gehen selber Risiken ein, die sie sich momentan (vielleicht) noch leisten können (Schneeballsystem) Problem der wirtschaftlich nicht miteinander verbundenen Arbeitgeber 37
Aus der Botschaft zur AV 2020 "Damit die Altersvorsorge in der Schweiz weiterhin ihre selbstgesteckten Ziele erreichen kann, sind die demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen unter Berücksichtigung der eher instabilen Finanzmärkte durch geeignete Massnahmen aufzufangen. Reformprojekte, die möglichst wenig in die Lebensplanung der Versicherten eingreifen wollen, weisen lange Vorlaufzeiten auf, ermöglichen aber auch entsprechende Übergangsregelungen. Sollen nicht nur die Leistungen an die Pensionierten, sondern auch die künftigen Ansprüche der Beitragszahlerinnen und - zahler nachhaltig finanziert werden, so ist eine gleichzeitige und transparente Reform der 1. und der 2. Säule unabdingbar." (Seite 20) 38