Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Mettmann Lage auf dem Grundstücksmarkt im Jahre 2016 1. Institution der Gutachterausschüsse Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte wurden in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Bundesbaugesetzes (heute Baugesetzbuch) ab 1960 eingerichtet und bestehen heute in den kreisfreien Städten, dem Kreis und den Großen kreisangehörigen Städten. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Mettmann ist als Einrichtung des Landes ein unabhängiges, an Weisungen nicht gebundenes Kollegialgremium von sachverständigen Gutachtern, die von der Bezirksregierung für die Dauer von jeweils fünf Jahren bestellt werden. Der Gutachterausschuss ist bei der Kreisverwaltung Mettmann eingerichtet. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern. Hauptberuflich sind die Mitglieder des Gutachterausschusses in den Bereichen Architektur, Vermessungs- und Liegenschaftswesen, Bau- und Immobilienwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft und Steuerrecht tätig. Der Gutachterausschuss ist zuständig für den Kreis Mettmann mit Ausnahme der Städte Ratingen und Velbert. Dort bestehen eigenständige Gutachterausschüsse. 2. Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des Gutachterausschusses Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind neben dem an die Stelle des Bundesbaugesetzes getretenen Baugesetzbuches insbesondere die Wertermittlungsverordnung sowie die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen in den jeweils geltenden Fassungen maßgeblich. 3. Aufgaben des Gutachterausschusses Der Gutachterausschuss erstellt jährlich Bodenrichtwertkarten mit durchschnittlichen Lagewerten für unbebaute Grundstücke und für den Grund und Boden von bebauten Grundstücken (Bodenrichtwerte) und berichtet jährlich in einem Grundstücksmarktbericht über die Entwicklung des Grundstücksmarktes für seinen Zuständigkeitsbereich. Er führt eine Kaufpreissammlung. Darüber hinaus erstattet er auf Antrag Wertgutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken für Bürger, Behörden und Gerichte. 1
4. Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Der Gutachterausschuss bedient sich zur Vorbereitung und Durchführung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle, die als besondere Abteilung beim Vermessungs- und Katasteramt der Kreisverwaltung Mettmann im Verwaltungsgebäude II eingerichtet ist. Anschriften des Gutachterausschusses bzw. seiner Geschäftsstelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Mettmann Goethestr. 23 40822 Mettmann Tel. 02104 99 2536 Fax: 02104 99 5452 Email: gutachterausschuss@kreis-mettmann.de 5. Bodenrichtwerte Die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland durch den Gutachterausschuss erfolgt bis zum 28. Februar jeden Jahres bezogen auf den Stichtag 1. Januar aus den Daten des Vorjahres. Die Bodenrichtwerte werden anschließend veröffentlicht. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Grund und Bodens für Grundstücke eines Gebietes, für das im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen und gilt in der Regel für erschließungs- und kanalanschlussbeitragsfreie Baugrundstücke. Die Bodenrichtwerte können im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS für das gesamte Land Nordrhein Westfalen unter der Adresse www.borisplus.nrw.de mit wählbarem Kartenhintergrund kostenlos eingesehen und heruntergeladen werden. Wer nähere Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten möchte, kann sich auch an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wenden. 6. Grundstücksmarktbericht In dem Grundstücksmarktbericht gibt der Gutachterausschuss eine Übersicht über den Grundstücksmarkt primär für die acht Städte seines Zuständigkeitsbereichs. Ziel des Grundstücksmarktberichtes ist es, die Umsatz- und Preisentwicklung darzustellen und über das Preisniveau zu informieren. Er basiert auf den Daten der Kaufpreissammlung und dient der Markttransparenz. Der Bericht wendet sich zum einen an die Stellen der Wohnungswirtschaft, an Banken und Versicherungen, an Gewerbe, Industrie, private Grundstückseigentümer sowie die öffentliche Hand zum anderen aber auch an die freiberuflich tätigen Bewertungssachverständigen, für die die Rahmendaten des Marktberichtes von Bedeutung sind. 7. Gutachterausschuss im Internet Der Gutachterausschuss des Kreises Mettmann ist gemeinsam mit allen Gutachterausschüssen des Landes Nordrhein Westfalen im Internet unter www.gutachterausschuss.nrw.de vertreten. Sie können den Gutachterausschuss auch unter http://www.gars.nrw.de/ga-kreis-mettmann finden. Neben allgemeinen Informationen zum Gutachterausschuss und seinen Leistungen können Sie hier die aktuellen Bodenrichtwerte einsehen und kostenlos herunterladen. Der 2
Grundstücksmarktbericht ist ebenfalls im Internet zur Einsicht und zum kostenlosen Download freigegeben. Der gesamte Marktbericht kann gedruckt auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschuss zum Preis von 56 bestellt werden. BORISplus.NRW ist auch als App für Smartphones kostenlos downloadbar. Seit 2016 steht auch ein Immobilienpreisrechner für Wohneigentum für den Zuständigkeitsbereich des GAA des Kreises Mettmann unter http://www.gars.nrw.de/ga-kreis-mettmann zur Verfügung. 8. Umsatzzahlen auf dem Immobilienmarkt im Kreis Mettmann Im vergangenen Jahr wurden im Zuständigkeitsbereichs des Gutachterausschusses 3.376 Kauffälle registriert mit einem Geldumsatz von rd. 859 Mio. und einem Flächenumsatz von rd. 302 ha. Damit ist die Zahl der Kauffälle um 10 % zurückgegangen, der Geldumsatz um rd. 1 % zurückgegangen und der Flächenumsatz um rd. 24% gegenüber dem Jahr 2015 gestiegen.. Das Marktgeschehen wird wie in den vergangenen Jahren durch den Geschäftsverkehr zwischen Privatpersonen geprägt. 92% der Käufer waren natürliche Personen. 52 % der Käufer hatten ihren Wohnsitz in den Städten, wo sie die Grundstücke bzw. Eigentumswohnungen erworben haben. 9. Typische Baulandpreise für baureife Grundstücke für den individuellen Wohnungsbau Es handelt sich um Durchschnittswerte. Absolute Spitzenpreise sind in der Tabelle nicht enthalten. Die Preise sind mit Nordkreis stagniert, wobei der Preisanstieg im Südkreis tlw. deutlich ausfiel. Dabei bewegen sich die Preise für unbebaute Wohngrundstücke weiterhin auf hohem Niveau. gute Lage mittlere Lage mäßige Lage /m² /m² /m² Erkrath 305 290 265 Haan 440 325 295 Heiligenhaus 330 230 195 Hilden 460 400 335 Langenfeld 425 410 345 Mettmann 355 315 275 Monheim am Rhein 330 310 285 Wülfrath 270 240 210 3
10. Typische Baulandpreise für baureife Grundstücke für Gewerbe und Industrie Das durchschnittliche Preisniveau war im Jahr 2016 im Wesentlichen gegenüber dem Jahr 2015 gleichgeblieben. gute Lage /m² mittlere Lage /m² Erkrath 95 85 Haan 85 75 Heiligenhaus 80 70 Hilden 115 90 Langenfeld 105 - Mettmann 145 90 Monheim am Rhein 100 - Wülfrath 85 70 11. Bodenrichtwerte in den Kerngebieten (Citylagen) der Städte Hilden, Langenfeld, Mettmann und Wülfrath keine Veränderung zu 2015 - Bodenrichtwerte /m² Erkrath 280 (Alt Erkrath) 500 (Hochdahl) Haan 280 500 Heiligenhaus 210-480 Hilden 340 1.100 Langenfeld 360 860 Mettmann 245-500 Monheim am Rhein 280 500 Wülfrath 260-410 12. Durchschnittspreise für bebaute Grundstücke mit Ein- und Zweifamilienhäusern a) Neubauten In der Regel wurden die bebauten Grundstücke über Bauträger verkauft. Es werden überwiegend Doppelhaushälften errichtet. Die niedrigsten Preise für Grundstücke mit Neubauten für Doppelhaushälften und freistehenden Einfamilienhäusern sind in Wülfrath, die höchsten in Haan zu verzeichnen. In Erkrath und Monheim wurden keine Kaufpreise für Neubauten registriert. 4
In der folgenden Tabelle sind die Durchschnittspreise im Einzelnen dargestellt: Gebäudeart Ø Kaufpreis [ ] Gebäudeart Ø Kaufpreis [ ] Erkrath RMH Langenfeld RMH 348.000,- REH REH 404.000,- 485.000,- Einzel Einzel 581.000,- Haan RMH Mettmann RMH 403.000,- REH REH - 534.000, 432.000,- Einzel 616.000, Einzel 590.000,- Heiligen- RMH Monheim RMH 382.000,- haus REH am Rhein REH 451.000,- Einzel Einzel Hilden RMH 440.000,- Wülfrath RMH - REH 485.000,- REH - 326.000,- Einzel Einzel 437.000,- b) Gebrauchtimmobilien (Ein- und Zweifamilienhäuser) Das Datenmaterial für Gebrauchtimmobilien beinhaltet neben einer Differenzierung nach Gebäudearten auch eine Differenzierung nach Baujahresgruppen wie bei Wohneigentum, um eine gewisse Vergleichbarkeit zu erhalten. Die niedrigsten Preise für Gebrauchtimmobilien sind für Reihenhäuser in Heiligenhaus, die höchsten in Langenfeld zu verzeichnen. Bei gebrauchten Doppelhaushälften sind die niedrigsten Preise in Mettmann, die höchsten in Hilden gezahlt worden. Im Durchschnitt wurden in den Städten des Zuständigkeitsbereiches folgende Werte erzielt: Gebäudeart Ø Kaufpreis [ ] Erkrath RMH 296.000 REH 306.000 339.000 Einzel 398.000 Haan RMH 292.000 REH 309.000 354.000 Einzel 394.000 Heiligenhaus RMH 230.000 REH 235.000 320.000 Einzel 368.000 Hilden RMH 272.000 REH 295.000 380.000 Einzel 414.000 5
Gebäudeart Ø Kaufpreis [ ] Langenfeld RMH 305.000 REH 334.000 322.000 Einzel 400.000 Mettmann RMH 275.000 REH 287.000 314.000 Einzel 369.000 Monheim RMH 278.000 REH 309.000 Einzel 366.000 Wülfrath RMH 258.000 REH 270.000 249.000 Einzel 357.000 Rd. 66 % des Immobilienhandels in diesem Segment wurde innerhalb des Kreisgebietes durchgeführt, in mindestens 27 % aller Fälle waren Makler beteiligt. 13. Eigentumswohnungen Beim Teilmarkt Wohnungs- und Teileigentum wurde in 2016 mit 1.800 Fällen ein Geldumsatz von 266 Mio. erreicht. Gegenüber dem Jahr 2015 ist die Zahl der Kauffälle um 5 % zurückgegangen. Der Geldumsatz ist um 7% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Mindestens 26 % aller Vertragsabschlüsse wurden über Makler abgewickelt. Durchschnittspreise für Erstverkäufe von Eigentumswohnungen (Neubauwohnungen) Für eine neuerstellte Eigentumswohnung zahlten die Käufer durchschnittlich 3.250,- /m² Wohnfläche und damit rd. 4 % mehr als im Jahr 2015. Die höchsten Durchschnittspreise für Neubauwohnungen lagen in Monheim bei rd. 3.470,- /m² Wohnfläche und die niedrigsten in Heiligenhaus bei rd. 2.520,- /m² Wohnfläche. Durchschnittspreise für Weiterverkäufe und Umwandlungen von Eigentumswohnungen Die Durchschnittspreise für gebrauchte Eigentumswohnungen sind sehr differenziert in den einzelnen Städten und bewegen sich je nach Gebäudealter zwischen rd. 1.260,- /m² (Wohnungen 1950 bis 1959) und rd. 2.410,- /m² Wohnfläche (Wohnungen aus 2000-2014). Im Mittel lagen sie bei etwa 1.520,- /m² und damit um 4% über dem Vorjahr. 14. Durchschnittspreise für Garagen, Tiefgaragen und Stellplätze 6
Das Preisniveau für Garagen, Tiefgaragen- und Stellplätze für den Erstverkauf und den Wiederverkauf ist gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich geblieben. Dabei lagen die Preise für Neubauten von Garagen im Durchschnitt bei 16.000,-, während Tiefgaragenplätze in Neubauten im Durchschnitt bei 16.500,- gehandelt wurden. Stellplätze wurden dagegen durchschnittlich mit 7.000,- im Erstverkauf gehandelt. 15. Gebühren für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte und den Grundstücksmarktbericht Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht stehen zur Einsicht und zum download kostenlos unter www.borisplus.nrw.de zur Verfügung. Die Gebühren für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte durch die Geschäftsstelle betragen 28,-. Einfache mündliche Bodenrichtwertauskünfte sind kostenfrei. Für den analogen Grundstücksmarktbericht wird eine Gebühr von 56,- erhoben. 16. Weitere Informationen enthalten die Bodenrichtwertkarten und der Grundstücksmarktbericht 2017 (Berichtszeitraum 01.01. 31.12.2016). 7