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2 Bestätigung des Protokolls der letzten KK-Sitzung Die Mitglieder des ILE-Koordinierungskreises bestätigen das Protokoll der vorangegangenen 55. Koordinierungskreis-Sitzung. 3 Arbeitsstand offener Zuwendungsanträge Den KK-Mitgliedern wurde mit der Einladung eine Übersicht über die bei der Bewilligungsbehörde noch offenen, eingereichten Projektanträge ausgegeben. Da im letzten Quartal 2011 durch die Bewilligungsbehörde zügig zugewendet wurde, sind nur noch wenige Anträge offen. Eine Bewilligung der noch offenen Zuwendungsanträge erfolgt, wenn die Budgetmittel vom SMUL freigegeben werden. Zu der mit der Einladung eingereichten Übersicht über die beim LRA in Arbeit befindlichen Förderanträge gibt es von den KK-Mitgliedern keine weiteren Fragen. 4 Informationen zur neuen RL-ILE/2011 Herr Schmiedel und Herr Feller informieren über die wichtigsten Änderungen in der neuen RL-ILE 2011, die ab 01.01.2012 gültig ist und dem Protokoll nochmals beigefügt wird (siehe RL ILE/2011). Hier die wichtigste Änderungen bzw. Neuerungen: Kapitel A - der Fördergegenstand A.1.4 (investive Maßnahmen zur Grundversorgung) wurde untergliedert; u.a. ist hier der Ausbau von lokalen Wärmenetzen förderbar - eine Stellungnahme der zuständigen Kammer zur Tragfähigkeit und Plausibilität des Betriebskonzeptes ist nur noch bei Unternehmensneugründungen erforderlich Kapitel B - der max. Zuwendungshöchstbetrag wurde bei B.1.2 (öffentlich zugängliche kleine touristische Infrastruktur) von 100.000 auf 300.000 angehoben Kapitel C - bei Neu- und Ausbau von Straßenbeleuchtungen ist eine Stellungnahme der SAENA nicht mehr erforderlich; die Planung muss durch einen Fachplaner erfolgen und dieser muss bestätigen, dass die geplante Maßnahme dem Stand der Technik entspricht und der Energieeffizienz Rechnung trägt - Bei Maßnahmen nach Fördergegenstand C.1.1 (Gemeindestraßen) und C.1.5 (Gemeindeverbindungsstraßen), bei denen nach dem 18. Oktober 2007 eine Umstufung erfolgte, ist der Nachweis über die Geltendmachung der Ansprüche aus 11 Abs. 4 SächsStrG gegen den bisherigen Träger der Straßenbaulast und über deren Umfang zu erbringen. Kapitel E - die Fördergegenstände E.1.1 (Umnutzung als Hauptwohnsitz) und E.1.2 (Wiedernutzung als Hauptwohnsitz) wurden zu einem Fördergegenstand E.1 (Baumaßnahmen im Rahmen der Wiedernutzung oder Umnutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher Gebäude zum Hauptwohnsitz) zusammengefasst - die Fördersätze und der max. Zuwendungshöchstbetrag wurden mit der Zusammenfassung zu einem Antragspunkt gleichgestellt Kapitel G - die früheren Fördergegenstände G.1.1.2 (Erhalt oder Funktionsanreicherung nichtgewerblicher Grundversorgungseinrichtungen) und G.1.1.3 (Modernisierung nichtgewerblicher Grundversorgungseinrichtungen) wurden zum neuen Fördergegenstand G.1.1.2 (Modernisierung zum Erhalt oder zur Funktionsanreicherung nichtgewerblicher Grundversorgungseinrichtungen) zusammengefasst; Unter G.1.1.2 sind weiterhin die Außenfassaden von Kirchen und auch Trauerhallen förderbar - der max. Zuwendungshöchstbetrag wurde bei Fördergegenstand G.1.1.2 von 100.000 auf 300.000 erhöht - der max. Zuwendungshöchstbetrag wurde bei Fördergegenstand G.1.1.1 (Schaffung nichtgewerblicher Grundversorgungseinrichtungen durch Umnutzung) von 200.000 auf 300.000 erhöht und der Förderzuschuss von bisher 65 % auf jetzt 75 % - die Fördergegenstände G.1.1.4 und G.1.2.1 entfallen (Qualifizierung) Kapitel H und J - die Degression bei der Förderung von Regionalmanagements in den Leader- und ILE-Regionen wurde aufgehoben; Leader-Regionalmanagements werden bis Ende der Förderperiode mit 70 % gefördert 2

- es ist nicht mehr erforderlich, dass zur Förderung des Regionalmanagements jedes Jahr neu ein Förderantrag gestellt werden muss - die Neuerstellung und Fortschreibung von Integrierten Entwicklungskonzepten ist möglich - für das Regionalmanagement 2014 kann bereits 2013 ein Antrag auf Förderung gestellt werden Allgemeines - die Begriffserklärung zum Erhalt 50 % der Außenhülle bei Um- und Wiedernutzung wurde konkretisiert; es darf keine wesentliche Änderung der Kubatur erfolgen - Nach- und Ergänzungsbewilligungen können durch die Bewilligungsbehörden in den Zuwendungsanträgen ausgeschlossen werden - bei Um- und Wiedernutzungsmaßnahmen können jetzt alle Heizkessel und Speicher gefördert werden; bisher war das nur für Kessel und Speicher von Anlagen zur Heizung oder Warmwasserbereitung möglich, welche mit nichtfossilen Energieträgern betrieben und/oder befüllt werden - es ist kein Maßnahmebeginn mehr bei der Bewilligungsbehörde anzuzeigen - die 20%-Regelung beim Überziehen innerhalb der Kostengruppen entfällt - Gemeindewirtschaftliche Stellungnahmen sind erst ab einem Eigenanteil von 10.000 erforderlich (bisher 5.000 ) - ein begründetes Negativzeugnis der für den Denkmalschutz zuständigen Behörde, dass für das unter Denkmalschutz stehende Gebäude keine zusätzliche Förderung erfolgt, ist nicht mehr erforderlich - bei nichtkommunalen Antragstellern ist das Einholen von drei Angeboten nicht mehr erforderlich - die Förderung von Planungsleistungen wird im Rahmen der Erstbewilligung auf 12% der förderfähigen Gesamtkosten begrenzt - es werden keine Eigenleistungen mehr gefördert (bisher bei Kommunen und nichtgewerblichen Zusammenschlüssen möglich) - bei der Antragstellung ist der Leitfaden Demografierelevanz heranzuziehen und entsprechende Ausführungen sind einzureichen; die Demografierelevanz ist mit Prüfungsgrundlage - die 2011 gestellten und noch offenen Anträge werden nach der neuen RL bearbeitet und zugewendet, müssen aber nicht extra auf neue Antragsvordrucke umgeschrieben werden Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die neue RL-ILE eine bessere Gliederung mit vereinfachten Auslegungen aufweist. Die Fördergegenstände sind präzisiert und Ausführungen der Verfahrensvorschriften mit eingebunden. Die Sanktionsregelung ist nach wie vor gültig. Bei vorsätzlichen Falschangaben durch den Antragsteller bei der Antragstellung und Abrechnung sollen schärfere Bestrafungen erfolgen. 5 Kommunale ILE-Maßnahmen für 2012/2013 Die KK-Mitgliedern liegt eine Liste der kommunalen ILE-Maßnahmen für 2012 und 2013 vor. Bis zum Stichtag 31.10.2011 waren gemäß Beschluss der KK-Sitzung vom 07.09.11 die Kommunen aufgefordert, Maßnahmen für 2012 und 2013 beim Regionalmanagement anzumelden. Die Liste war in Vorbereitung des KK-Sitzung per E-Mail am 10.01.12 allen Bürgermeister zugegangen mit der Bitte um ihr OK bzw. schriftliche Mitteilung über gewünschte Veränderungen bis zum 20.01.12 an das Regionalmanagement. Fehlmeldung galt als Einverständnis. 7 Gemeinden hatten reagiert. Mildenau hatte vorgeschlagen, doch möglichst einen Teil Maßnahmen des Schulhausbaus noch mit als prioritär einzuordnen, was im Schreiben von Königswalde bezügl. der zu erneuernden Schulhausfenster das gleiche Anliegen betraf. Herr Hotze stellt in der Beratung offiziell den Antrag, die Maßnahme Erneuerung der Fenster in der Grundschule Königswalde mit in die oberste Kategorie aufzunehmen. Die Maßnahmen, die in der Liste in der obersten Kategorie stehen und mit dem Landratsamt vorgeprüft wurden, sind budgetseitig untersetzt und können 2012 und 2013 beantragt werden. Maßnahmen der zweiten Kategorie sind Nachrücker bzw. müssen in der kommenden Förderperiode berücksichtigt bzw. ohne Förderung umgesetzt werden. Die dritte Kategorie umfasst Maßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten. Diese Maßnahmen können nur mit zusätzlich bereitgestellten Fördermitteln umgesetzt werden. Auf Grund des degressiven Verlaufes der Fördermittel über den gesamten Förderzeitraum steht der Region in den Jahren 2012 und 2013 aber nur noch ein geringes Budget zur Verfügung. Einem aktuellen Bedarf von rund 8 Mio Euro steht ein noch freies Budget von nur noch rund 2 Mio Euro gegenüber. Damit ergibt sich jetzt Handlungsbedarf für den Koordinierungskreis, der jetzt entscheiden muss, für welche Maßnahmen Förderanträge gestellt werden können. Der Koordinierungskreis diskutiert über die vorgelegte Maßnahmenliste u. den von Herrn Hotze gestellten Antrag. 3

Beschluss 56-01: Die vorliegende Liste kommunaler Maßnahmen 2012/2013 wird durch den Koordinierungskreis als Orientierung beschlossen. Die Maßnahme PV 789 - Erneuerung der Fenster in der Grundschule Königswalde - wird zusätzlich mit in die Maßnahmen der obersten Priorität aufgenommen. Abstimmung: 11 x ja, 1 x befangen Die geänderte Maßnahmenliste wird dem Protokoll beigefügt. 6 Zuschussüberschreitungen, Nachbewilligungen Der Fördermittelbedarf und das noch vorhandene Budget für die Jahre 2012 und 2013 klaffen weit auseinander. Einem aktuellen Bedarf von rund 8 Mio Euro steht ein Budget von nur noch rund 2 Mio Euro gegenüber. Um diese Mittel kontrolliert verplanen zu können, müssen mögliche unbekannte Mitteldifferenzen minimiert bzw. ausgeschlossen werden. Das sind im Wesentlichen die zulässige Überschreitung des vom Koordinierungskreis votierten Zuschussbetrages sowie mögliche Nach- und Ergänzungsbewilligungen, zu denen der Koordinierungskreis wie folgt beschließt: Beschluss 56-02: Der Koordinierungskreis der Region Annaberger Land beschließt in seiner Sitzung am 25.01.2012 eine bis auf Widerruf befriste Fassung der KK-Geschäftsordnung im Punkt 6 Beschlüsse, Absatz (9) mit Wirkung ab 25.01.12 wie folgt: (9) Im Beschlussdokument ist ein Prozentsatz (oder Höchstbetrag) auszuweisen, um den eine Überschreitung des beschlossenen Zuwendungsbetrages ohne erneute KK-Befassung möglich ist. Sofern der Koordinierungskreis nichts anderes beschließt, gelten max. 5%, um die der Zuwendungsbetrag bis zur Bewilligung nach oben abweichen kann. Weitere Überschreitungen, auch Nach- und Ergänzungsbewilligungen, sind in Anbetracht der immer knapper werdenden ILE- Fördermittel für die Jahre 2012 und 2013 ausgeschlossen. Das gilt für alle nach dem 25.01.2012 bei der Bewilligungsbehörde eingehenden Nach- und Ergänzungsbewilligungsanträge sowohl zu bereits zugewendeten als auch noch in Bearbeitung befindlichen Förderanträgen. 7 Beschlussfassungen zu Förderprojekten 7.1 Projekt 160 - Abbruch ehemaliges Konsum-Gebäude in Tannenberg Herr Feller und Herr Neubert erläutern das Vorhaben, das vorgeprüft wurde und zu dem der Antragsteller bis Beschluss 56-03: Das Projekt 160 - Abbruch ehemaliges Konsum-Gebäude in Tannenberg - erhält vom 7.2 Projekt 613 - Wiedernutzung zu Wohnhaus Wenzel in Brettmühle Herr Feller erläutert das Vorhaben. Der Antrag erhielt bereits in der 55. KK-Sitzung am 07.12.11 das positive Votum (Beschluss 55-01). Eine nochmalige Befassung macht sich erforderlich, da in Zusammenhang mit der neuen RL ILE/2011 die Fördervoraussetzungen neu geprüft werden mussten, was zu einer nicht vom Antragsteller zu vertretenden Verzögerung und zu einer Erhöhung des Zuschusses führte. Anhand der Prioritätenlisten und Projektauswahlkriterien der Region wird der Antrag durch die anwesenden KK-Mitglieder geprüft und wie folgt beschlossen: Beschluss 56-04: Das Projekt 613 - Wiedernutzung zu Wohnhaus Wenzel in Brettmühle - erhält vom 4

7.3 Projekt 669 - Erhaltung Außenhülle (Dach) Gasthof Tannenberg Herr Feller und Herr Neubert erläutern das Vorhaben, das vorgeprüft wurde und zu dem der Antragsteller bis Beschluss 56-05: Das Projekt 669 - Erhaltung Außenhülle (Dach) Gasthof Tannenberg - erhält vom 7.4 Projekt 735 - Umnutzung ehem. Fabrik zu Pension Hochberger in Crottendorf Herr Feller erläutert das Vorhaben, das positiv vorgeprüft wurde. Der Koordinierungskreis setzt die Entscheidung über dieses Vorhaben aber noch aus, da der Antragsteller trotz Nachforderungen seitens des Regionalmanagements den Nachweis der Vorfinanzierung bisher noch nicht erbringen konnte. 7.5 Projekt 743 - Modernisierung und Funktionsanreicherung Turnerheim Cranzahl Herr Feller und Frau Päßler erläutern das Vorhaben, das vorgeprüft wurde und zu dem der Antragsteller bis Beschluss 56-06: Das Projekt 743 - Modernisierung und Funktionsanreicherung Turnerheim Cranzahl - erhält vom Koordinierungskreis des Leader-Gebietes Annaberger Land das positive Votum. Der Antragsteller kann den Zuwendungsantrag zur weiteren Bearbeitung und Bewilligung Abstimmung: 11 x ja, 1 x befangen (Christina Lorenz) 7.6 Projekt 777 - Sanierung Stützmauer mit angrenzender Straße im OT Hilmersdorf Herr Feller und Herr Petzold erläutern das Vorhaben, das vorgeprüft wurde und zu dem der Antragsteller bis Beschluss 56-07: Das Projekt 777 - Sanierung Stützmauer mit angrenzender Straße im OT Hilmersdorf - erhält vom Koordinierungskreis des Leader-Gebietes Annaberger Land das positive Votum. Der Antragsteller kann den Zuwendungsantrag zur weiteren Bearbeitung und Bewilligung Abstimmung: 10 x ja, 1 x befangen (Guntram Petzold) 5

7.7 Projekt 779 - Erhaltung Außenfassade der Pauluskirche Sehma Herr Feller erläutert das Vorhaben. Der Antrag erhielt bereits in der 55. KK-Sitzung am 07.12.11 das positive Votum (Beschluss 55-08). Eine nochmalige Befassung macht sich erforderlich, da in Zusammenhang mit der neuen RL ILE/2011 die Fördervoraussetzungen neu geprüft werden mussten, was zu einer nicht vom Antragsteller zu vertretenden Verzögerung führte. Außerdem ist mit der neuen RL die Höchstfördergrenze von 100.000 auf 300.000 Euro erweitert worden. Anhand der Prioritätenlisten und Projektauswahlkriterien der Region Beschluss 56-08: Das Projekt 779 - Erhaltung Außenfassade der Pauluskirche Sehma - erhält vom Abstimmung: 11 x ja 7.8 Projekt 787 - Gestaltung Festplatz Crottendorf Herr Feller erläutert das Vorhaben, das vorgeprüft wurde und zu dem der Antragsteller bis 31.05.12 den Förderantrag zugesagt hat. Anhand der Prioritätenlisten und Projektauswahlkriterien der Region wird der Antrag durch die anwesenden KK-Mitglieder geprüft und wie folgt beschlossen: Beschluss 56-09: Das Projekt 787 - Gestaltung Festplatz Crottendorf - erhält vom Koordinierungskreis des Leader-Gebietes Annaberger Land das positive Votum. Der Antragsteller kann den Zuwendungsantrag zur weiteren Bearbeitung und Bewilligung Abstimmung: 11 x ja 7.9 Projekt 796 - Erneuerung Straßenbeleuchtung Marienberger Straße in Wolkenstein Herr Feller und Herr Petzold erläutern das Vorhaben, das vorgeprüft wurde und zu dem der Antragsteller bis Beschluss 56-10: Das Projekt 796 - Erneuerung Straßenbeleuchtung Marienberger Straße in Wolkenstein - erhält vom Koordinierungskreis des Leader-Gebietes Annaberger Land das positive Votum. Der Antragsteller kann den Zuwendungsantrag zur weiteren Bearbeitung und Bewilligung Abstimmung: 10 x ja, 1 x befangen (Guntram Petzold) 7.10 Projekt 801 - Ausbau Alte Dorfstraße in Geyersdorf, 2. BA Herr Feller erläutert das Vorhaben, das vorgeprüft wurde und zu dem der Antragsteller bis 31.05.12 den Förderantrag zugesagt hat. Anhand der Prioritätenlisten und Projektauswahlkriterien der Region wird der Antrag durch die anwesenden KK-Mitglieder geprüft und wie folgt beschlossen: Beschluss 56-11: Das Projekt 801 - Ausbau Alte Dorfstraße in Geyersdorf, 2. BA - erhält vom Abstimmung: 11 x ja 6

7.11 Projekt 786 - Erneuerung der Fenster der Grundschule Königswalde Herr Feller und Herr Hotze erläutern das Vorhaben, das vorgeprüft wurde und zu dem der Antragsteller bis wird der Antrag durch die anwesenden KK-Mitglieder geprüft. Beschluss 56-12: Das Projekt 786 - Erneuerung der Fenster in der Grundschule Königswalde - erhält vom Koordinierungskreis des Leader-Gebietes Annaberger Land das positive Votum. Der Antragsteller kann den Zuwendungsantrag zur weiteren Bearbeitung und Bewilligung Abstimmung: 10 x ja, 1 x befangen (Wolfgang Hotze) 8 Sonstiges Birgit Gläser: Im Auftrag des Bürgermeisters von Jöhstadt, Herrn Holger Hanzlik, bedankt sich Frau Gläser nochmals bei allen Akteuren des Vereines Annaberger Land, die sich um die Schulhausförderung im Rahmen der ILE eingesetzt haben, sowie beim Koordinierungskreis und bei der Bewilligungsbehörde. Dank einer guten Zusammenarbeit hatte die Stadt Jöhstadt für die Maßnahme Modernisierung der Mittelschule Jöhstadt kurzfristig noch im Dezember 2011 einen Zuwendungsbescheid erhalten. Christa Schwenke: Frau Schwenke teilt den Anwesenden mit, dass sie per 30.04.12 auf eigenem Wunsch von ihren Funktionen als Vorsitzende des Koordinierungskreises sowie als Vorsitzende des Vereines Annaberger Land entbunden werden möchte. Sie will aber weiterhin Vereinsmitglied bleiben. Pfr. Frank Bohne: Herr Bohne informiert den Koordinierungskreis darüber, dass er im Mai 2012 eine neue Tätigkeit außerhalb der Region aufnehmen wird und ab dem Zeitpunkt leider seine bisherige Funktion im Koordinierungskreis nicht mehr ausüben kann. Die nächste KK-Sitzung findet statt am: 07. März 2012, 09.00 Uhr in Tannenberg im Landhotel zu Hammer (Einladung mit Veranstaltungsort und TO folgt rechtzeitig) Christa Schwenke bedankt sich bei den Anwesenden für ihr Kommen sowie die konstruktive und sachliche Diskussion und Mitarbeit. Besonderer Dank gilt Bürgermeister Wolfgang Hotze und seinen Mitarbeitern für die gewährte Gastfreundschaft. Christa Schwenke Hans Feller Steffi Haustein KK-Vorsitzende Regionalmanager Protokollführung Anlagen - Förderrichtlinie ILE/2011 - Übersicht Kommunale ILE-Maßnahmen für 2012 und 2013 7