Mitteilung des Senats vom 9. Mai 2017

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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 1062 09. 05. 17 Mitteilung des Senats vom 9. Mai 2017 Verwaltungsvereinbarung zur Stiftung Anerkennung und Hilfe Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Rundes Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zum Ergänzenden Hilfesystem 1. Stiftung Anerkennung und Hilfe Der Senat übermittelt der Bürgerschaft (Landtag) die Verwaltungsvereinbarung zur Stiftung Anerkennung und Hilfe zur Kenntnisnahme. Der Senat hat am 29. November 2016 dem Beitritt des Landes Bremen der Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung eines Hilfesystems für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, zugestimmt und die Senatorin für Soziales, Frauen, Integration und Sport ermächtigt die Verwaltungsvereinbarung für das Land Bremen zu unterzeichnen. Beschluss des Senats vom 29. November 2016 1. Der Senat stimmt dem Entwurf der Satzung der Stiftung,Anerkennung und Hilfe in der Fassung der Anlage zur Kabinettsvorlage der Ministerin für Arbeit und Soziales vom 19. Oktober 2016 zu. 2. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport wird ermächtigt, die Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung eines Hilfesystems für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, einschließlich der Satzung der Stiftung,Anerkennung und Hilfe zu unterzeichnen. 3. Der Senat bittet die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport auf, die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die vom Land Bremen zu leistenden Einzahlungen in die Stiftung im Haushalt 2017 und im Haushaltsplan 2018/2019 und 2020/2021 im Rahmen ihrer Ressorteckwerte sicherzustellen. Der Senat fordert die Senatorin für Finanzen und die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport auf, die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die vom Land Bremen zu leistenden Einzahlungen in die Stiftung im Haushalt 2017 und im Haushaltsplan 2018/2019 und 2020/2021 zu schaffen. 4. Der Senat beschließt die Weiterleitung der Verwaltungsvereinbarung an die Bürgerschaft (Landtag) mit der Bitte um Kenntnisnahme der Zeichnung des Landes Bremen. Die Vorbereitungen zur Umsetzung der Stiftung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene mit Start zum 1. Januar 2017 wurden im Anschluss getroffen. Die Verwaltungsvereinbarung ist unterzeichnet und die Anlaufberatungsstelle für das Land Bremen hat im Januar 2017 im Amt für Versorgung und Integration Bremen den Betrieb aufgenommen. Die verabschiedete Beschlussvorlage des Senats zur Stiftung Anerkennung und Hilfe mit Anlagen wurde der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und 1

Integration (8. Dezember 2016), der staatlichen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz (12. Januar 2017) und der staatlichen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (18. Januar 2017) zur Kenntnis gegeben. 2. Fonds Sexueller Missbrauch Ergänzendes Hilfesystem für den institutionellen Bereich Der Senat übermittelt der Bürgerschaft (Landtag) die Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zum Ergänzenden Hilfesystem zwischen der Bundesrepublick Deutschland zur Kenntnisnahme. Der Senat hat am 21. März 2017 der Beteiligung des Landes Bremen bei der Gewährung von Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Mißbrauchs aus dem Ergänzenden Hilfesystem für den institutionellen Bereich zugestimmt und die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport ermächtigt, der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublick Deutschland und den Ländern zur Umsetzung beizutreten. Beschluss des Senats vom 21. März 2017 1. Der Senat stimmt der entsprechend der Vorlage 1163/19 der Beteiligung des Landes Bremen bei der Gewährung von Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs aus dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für den institutionellen Bereich zu. 2. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport wird ermächtigt, der Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zum Ergänzenden Hilfesystem für den institutionellen Bereich für das Land Bremen beizutreten. 3. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport wird beauftragt, dem Land Bremen zugeordnete Anträge entgegenzunehmen, den betroffenen Ressorts zur Prüfung vorzulegen und mögliche Geldleistungen für den Antragsteller/die Antragstellerin zu erbringen. Der zu leistende Geldbetrag ist von dem betroffenen Ressort an die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport zu erstatten. 4. Der Senat stimmt zu, dass möglichen Betroffenen aus Bremen eine Antragsstellung bis zum 31. Dezember 2017 ermöglicht wird, um den Zugang zu Hilfeleistungen zu erleichtern. 5. Der Senat beschließt die Weiterleitung der Vereinbarung an die Bürgerschaft (Landtag) mit der Bitte um Kenntnisnahme der Zeichnung des Landes Bremen. Anlage Verwaltungsvereinbarung Stiftung Anerkennung und Hilfe Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zum Ergänzenden Hilfesystem 2