Der elektronische Personalausweis (epa) im Hochschulalltag machbar und sinnvoll? Ein Forschungsprojekt

Ähnliche Dokumente
Bundesverwaltungsamt

4. Anwenderforum AusweisApp2. Praktischer Einsatz der AusweisApp2 mit dem Formular-Management-System des Bundes

Die Tücken der elektronischen Antragstellung am Beispiel BAföG

Die Online-Ausweisfunktion

Newsletter Neuer Personalausweis Nr. 2 / 2009

Das E-Government-Gesetz des Bundes

Die Online Ausweisfunktion

Zum Entwurf eines E-Government-Gesetzes Berlin

eakte & elektronischer Rechtsverkehr Anforderungen aus Sicht eines Landkreises

DAS SERVICEKONTO.NRW IST DA

E-Government-Forum der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein E-Government und Datenschutz

Vergabestelle für Berechtigungszertifikate. Seite: 1

Das neue Personalausweisgesetz tritt am 01. November 2010 in Kraft.

Fraunhofer FOKUS. Institut für Offene Kommunikationssysteme

Elektronischer Identitätsnachweis. Gundula Heinen

Grenzüberschreitende gegenseitige Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel im E-Government gemäß eidas-verordnung

Newsletter Neuer Personalausweis Nr. 2 / 2009

19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen

Umsetzung des E-Government- Gesetzes im Land Brandenburg

Nutzung der eid in Online Geschäftsprozessen - Eine Pilotimplementation bei der VBG -

Die Vorteile zentraler eid-strukturen für Länder und Kommunen

Der neue Personalausweis Meine wichtigste Karte / Meine Service-Karte. Heinz Thielmann RC Nürnberg-Sebald 25.März 2011

E-Government in der Landesverwaltung

E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis

E-Akte Rechtliche Aspekte. KomFIT Messe Oktober 2016 Dr. Carola Drechsler

Der neue Personalausweis

Stellungnahme zur Zulässigkeit der Vervielfältigung von Reisepässen und Personalausweisen

E-Government immer öfter mit der eid-funktion. Dr. Stephan Klein

Strategie für eid und andere Vertrauensdienste im E-Government (eid-strategie)

Der neue Ausweis Tor zu einer digitalen Welt Effizienter Staat

E-Government als Herausforderung für das Staats- und Verwaltungsrecht

Das E-Government-Gesetz des Bundes

Seit dem 1. November 2010 gibt es einen neuen elektronischen Bundespersonalausweis mit neuen Funktionen.

Beantragung und Abwicklung von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds mit der eid-funktion

E-Government. 1 Geltungsbereich

Die eid Funktion des neuen Personalausweises. 24. Mai 2011 I Mark Rüdiger

Datenschutz- Verfahrensbeschreibungen Ein Buch mit sieben Siegeln?

eidas, die deutsche eid und das deutsche egovernment EDV-Gerichtstag

Interaktives Rathaus der Zukunft

Das Servicekonto.NRW Ein Angebot des KDN

Interoperable Servicekonten. XöV Konferenz in Bremen, 15./

Entscheidungsprozess zur Einführungsnotwendigkeit von D in einer Behörde

Neuer Personalausweis (npa) für beschleunigte digitale Geschäftsprozesse:

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Allgemeines Verwaltungsrecht. Aufgabe Punkte

E-Government-Gesetz. Vitako-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Typologie und Kosteneffizienz Elektronischer Bürgerdienste Harald Schumacher, GF b.i.t.consult GmbH

Der neue Personalausweis Warum er so ist wie er ist.

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern

Was kann ich mit dem neuen Personalausweis machen?

Übermittlung und Speicherung von Daten aus technischen Gründen und zu Zwecken von Statistik und Marktforschung

6. Bayerisches Anwenderforum egovernment. Projektmanagement Die wichtigsten Aufgaben und Regeln. Mittwoch, 21. Mai INFORA GmbH Hermann Prinz

Servicekonto.NRW. Wie viele Serviceportale und Servicekonten mit welchen Funk6onen brauchen Kommunen wirklich?

Berliner E-Government-Gesetz

Rechtsbehelfsbelehrungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Gemeinsames Rundschreiben der Staatskanzlei und der Ministerien vom 15.

AGENDA. 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2 Umsetzung 3 Produkte 4 Governikus Signer 5 Ausblick 6 Diskussion

Schriftform und Vertrauensdienste nach der eidas-verordnung

Der neue Personalausweis in allen Lebenslagen

Der neue Personalausweis Praktische Einsatzszenarien

Das E-Government- Gesetz aus kritischer Datenschutzsicht

Einsatz der Bundeswehr im Innern Übernahme von hoheitlichen Aufgaben der Polizei durch die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe

Modul 2: Anwendungsbeispiele egovernment

Das E-Government-Gesetz

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Integration eid in ein Fachverfahren übergreifendes Antragsmanagement. ITEBO / citeq Regionalkonferenz Hannover

Der E-POSTBRIEF in der öffentlichen Verwaltung Einsatzoptionen im Sozial- und Steuerverfahren sowie für Berufsgeheimnisträger

Fit für den neuen Personalausweis Wie Städte und Gemeinden die Online-Ausweisfunktion einsetzen

Servicekonten für Bürger und Unternehmen

Frank-Rüdiger Srocke Bundesministerium des Innern. Der neue Personalausweis Ein Standard für elektronische Identitäten

Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes; hier öffentliche Anhörung und Stellungnahme

Bürgerservice Zur Einführung des neuen Personalausweises Was kann der neue Personalausweis? Auswirkungen auf die Ausweisbehörden

NAVO Niedersächsisches Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Remote Support Datenschutz-

Einleitung... 3 Schnittstellen zu Diensten des BayernPortals... 4 Wer darf die Schnittstellen zu den Diensten des BayernPortals nutzen?..

Herausforderungen des E-Governments meistern mit der IT-Planungsratsanwendung Governikus Marc Horstmann

Thema: Auskunftsansprüche von Versicherten

Digitale Prozesse der Baurechtsschaffung Status quo in Deutschland

Servicekonto.NRW. Einmal registrieren, mehrfach nutzen Ein Standard für alle E-Government-Angebote im Land

INHALTSVERZEICHNIS 1. Abschnitt: Verwaltung und Verwaltungsrecht 2. Abschnitt: Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht

Das E-Government-Gesetz des Bundes

IT-Architektur getrieben durch das E- Government-Gesetz

3. Mitglieder- und Partnertag 18. September 2013 NPA-ERFAHRUNGSBERICHT AUS RHEINLAND-PFALZ

Die E Government Initiative für De Mail und den neuen Personalausweis

Welche technische Infrastruktur braucht das egovernment in Schleswig-Holstein?

Das E-Government-Gesetz des Bundes

Satzung für den Eigenbetrieb der Stadt Halberstadt Stadt- und Landschaftspflegebetrieb Halberstadt

Pressemitteilung 26. Oktober 2010

EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG

Interoperabilität von Servicekonten

RFID Chipkartenleser. für den neuen Personalausweis. Basis-Leser Standard-Leser Komfort-Leser

Berliner E-Government-Gesetz

ego-mail Bürgerclient (Link: bundesland.govello.de/produktiv/saarland/iks/client.jnlp)

Deutsches Forschungsnetz

Online-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz Erfahrungsaustausch im Rahmen der E-Government- Initiative 2012/2013

Flächendeckender Einsatz des temporären Bürgerkontos in M-V 3. Mitglieder und Partnertag des ego M-V Marco von der Pütten, bos KG Friedrich Warnke,

Vereinfachtes Verfahren ( 34f Abs. 1, 157 Abs. 2, 3 GewO) für Erlaubnisinhaber einer Erlaubnis nach 34c GewO:

Das E-Government-Gesetz - Welche Verpflichtungen haben Behörden?

Die Online Ausweisfunktion

Verfahrensbeschreibung

Transkript:

Der elektronische Personalausweis (epa) im Hochschulalltag machbar und sinnvoll? Ein Forschungsprojekt Vortrag zur Praxismesse Zukunftsnetzwerk 2016 Seite 1

Übersicht 1. Was leistet der epa? 2. Forschungsprojekt epa an Hochschulen : Forschungsfragen 3. Verwaltungsrechtlicher Kontext 4. Verwaltungsverfahren an Hochschulen 5. eid Schriftform elektronisches Formular 6. Eine zentrale eid-stelle? 7. Datenschutzrechtliche Herausforderungen 8. E-Government-Kontext 9. Antworten 10. Fazit Seite 2

1. Was leistet der epa? - Gesetzliche Grundlage: PAuswG - Identifikation durch Vorlage des Ausweisdokuments - Speicherchip mit Merkmalen (hoheitlich auslesbar) - Gespeicherte Daten dürfen durch Dritte ausgelesen werden, wenn eid-funktion eingeschaltet ist, ein berechtigter Diensteanbieter (Berechtigungszertifikat) anfragt, seine Berechtigung nachweist und der Ausweisinhaber der Übermittlung ausdrücklich zustimmt - Auszulesende Daten müssen erforderlich sein; strenge Zweckbindung - Ferner: epa kann als sichere esignatur verwendet werden ( 22 PAuswG) Seite 3

2. Forschungsprojekt epa an Hochschulen : Forschungsfragen 1.Kann ein Dienstleister als zentraler eid-verfahrensanbieter für mehrere Fachverfahren ein Berechtigungszertifikat erhalten? 2. Können unterschiedliche Fachverfahrensanbieter auf diesen zentralen Dienst zugreifen? 3. Welche landesrechtlichen Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden? 4. Welche relevanten Prozessschritte gibt es? Beteiligte: HS Harz, MLU Projektdauer: 4 Monate; Abschluss: 03.16 Seite 4

3. Verwaltungsrechtlicher Kontext Schriftform wichtig! Schriftformersatz grundsätzlich nur durch qes (eform) Weitere Formen seit 2014: 3a Abs.2 S.4 Nr. 1-4 VwVfG Besonders wichtige Fallgruppe: elektronisches Formular einer Behörde unter Nutzung der eid-funktion Ersetzt wird nur die Schriftform, - andere Formerfordernisse (Vorlage des Originals oder der beglaubigten Abschrift, Aushändigung einer Urkunde ) können elektronisch nicht ersetzt werden Beachte: Die eform ist ausgeschlossen z.b. bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses und bei (Schul- und Hochschul-) Zeugnissen Seite 5

4. Verwaltungsverfahren an Hochschulen Bewerbung/Immatrikulation; Rückmeldung; Prüfungsanmeldung Angehörige der Hochschule sind verpflichtet, mit einer Chipkarte einige Verwaltungsprozesse unter Verwendung der PIN abzuwickeln Das Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren ist zwar per Online- Formular zu starten, dann aber folgt ein schriftliches Verfahren Die Vorlage beglaubigter Unterlagen und die Aushändigung des Studienbuches können nicht durch die elektronische Form ersetzt werden Seite 6

5. eid Schriftform elektronisches Formular Die Verwendung der qes als Schriftformersatz hat sich nicht durchgesetzt Mit einem elektronischen Formular, das von einer Behörde bereitgestellt und unter Verwendung des epa ausgefüllt wird, kann die Schriftform gleichfalls ersetzt werden ( 3a Abs.2 S.4 Nr. 1 VwVfG) Aber: Beweiswert entspricht nicht dem der qes! Zeugnisse dürfen nicht in elektronischer Form erstellt oder in elektronischen Abschriften übermittelt werden Vorzulegende Abschriften können nicht durch die elektronische Form ersetzt werden Seite 7

6. Eine zentrale eid-stelle? Die (öffentliche) Aufgabe der eid ist von Fachverfahren abtrennbar Die eid-aufgabe muss von den Fachverfahrensbetreibern dann aber auf eine Stelle übertragen werden Die zentrale Stelle muss die eid-aufgabe als eigene Aufgabe wahrnehmen Nur dann kann die zentrale Stelle ein Berechtigungszertifikat erhalten (Auftragsdatenverarbeitung ist unzulässig) Die eid-funktion darf nur von den Fachverfahren genutzt werden, die genau die Datensätze benötigen, für die das Berechtigungszertifikat erteilt worden ist Seite 8

7. Datenschutzrechtliche Herausforderungen Gemeinsames Verfahren (z.b.: 7a DSG LSA) Verantwortlichkeit der Fachverfahrensanbieter für den Datenschutz und für die Datenverwendung Besonderes Datenschutzaudit Rechtlich tragfähige Organisationsformen für den eid-betreiber sind der Zweckverband oder die Anstalt des öffentlichen Rechts These: Hochschulen dürften sich wegen ihrer Autonomie in Studienund Forschungsangelegenheiten schwer tun, eine zentrale eid- Stelle zu schaffen Seite 9

8. E-Government-Kontext EGovG des Bundes verpflichtet Bundesbehörden, eid-nutzung mit epa zu eröffnen EGovG (u.a.: eid-nutzung durch epa) sind in Arbeit (LSA, NW, Berlin) oder verabschiedet (Bund, SH, Sachsen) Hochschulen und andere Einrichtungen der mittelbaren Staatsverwaltung (Kommunen, Hochschulen) sind von der Pflicht, die eid-nutzung zu eröffnen, ausgenommen Hochschulen können also eid-nutzung mit epa selbst eröffnen, müssen es aber nicht! Nicht zu vergessen: eid-funktion macht die elektronische Aktenführung erforderlich Seite 10

9. Antworten Ein einzelner Dienstleister kann als zentraler eid-verfahrensanbieter für mehrere Fachverfahren ein Berechtigungszertifikat ( Mehrfachzertifikat ) erhalten, wenn die jeweiligen Fachverfahren (genau) die Datenkategorien, die der eid-verfahrensanbieter abfragen darf, benötigen Der eid-verfahrensanbieter bedarf einer gemeinsamen Organisationsrechtsform (für Hochschulen vorzugsweise: Anstalt des öffentlichen Rechts) Die Wahrnehmung von eid-aufgaben im Wege der Auftragsdatenverarbeitung ist unzulässig eid-verfahrensanbieter, die Authentisierungen für landesgesetzliche Fachverfahren anbieten, bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die anordnet, dass Behörden die Nutzung der eid-funktion eröffnen müssen Seite 11

10. Fazit Die eid-funktion des epa hat großes Potential für ecommerce und egovernment Die bisherige Resonanz bei Bürgern und Verwaltung noch recht verhalten Gemeinsam mit der schriftformersetzenden Verwendung eines elektronischen Formulars können Fachverfahren in Gang gesetzt werden Ein zentrales eid-zugangsportal ist (datenschutz-) rechtlich unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und kann ein Berechtigungszertifikat ( Mehrfachzertifikat ) erhalten Die Erteilung von Einzelzertifikaten für die angeschlossenen Fachverfahren ist nicht erforderlich, wenn diese mit den Datensätzen auskommen, für die das Mehrfachzertifikat erteilt worden ist Seite 12

Weitere Informationen zum Forschungsprojekt: Telefon: +49 3943 659 402 Telefax: +49 3943 5402 E-Mail: wbeck@hs-harz.de Domplatz 16 38820 Halberstadt Seite 13