Grundsätzlich ist bei Immobiliardarlehensverträgen rechtlich zu unterscheiden zwischen

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Transkript:

infbrief 02/2011 Dienstag, 25. Januar 2011 AT - Seit 1995 - Ein Service des iff für die Verbraucherzentralen und den VZBV - Seit 1995 - Infbriefe im Internet: http://news.iff-hh.de/index.php?id=2599 Stichwörter Widerrufsbelehrung, Immbiliardarlehen 1 Sachverhalt Vn Anwaltsseite wurde darauf hingewiesen, dass viele Widerrufsbelehrungen der Banken vn Immbiliardarlehensverträgen seit 2002 fehlerhaft seien. Mit Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen könne man ft Vergleiche z.b. bei der Zahlung vn Vrfälligkeitsentschädigungen erzielen. Die Verbraucherzentrale hat mehrere unterschiedliche Darlehensverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 zur Verfügung gestellt und bat um Stellungnahme, unter welchen Umständen eine Widerrufsbelehrung bei Immbiliardarlehen fehlerhaft sei und welche Flgen dies für den Darlehensvertrag und Verhandlungen über die Vrfälligkeitsentschädigung habe. Gegebenenfalls sllten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Immbiliardarlehen dazu genutzt werden, bei Berechnungen für Verbraucher auf diesen Umstand hinzuweisen. 2 Stellungnahme Grundsätzlich ist bei Immbiliardarlehensverträgen rechtlich zu unterscheiden zwischen a) Darlehensverträgen, die beim Anbieter persönlich abgeschlssen wurden, b) Darlehensverträgen im Fernabsatz c) Darlehensverträge mit Haustürsituatin d) Darlehensverträge als verbundenes Geschäft (Fnds, Beteiligungen etc.) Denn im Fall einer Haustürsituatin, bei Fernabsatzverträgen und bei verbundenen Geschäften sind besndere Regeln zum Widerruf zu beachten. Der flgende Infbrief beschränkt sich auf den Fall Nr. a). 2.1 Widerrufsmöglichkeit vn Immbiliardarlehen Bei Immbiliardarlehensverträgen, 1 als Darlehensverträge zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher, bei dem grundpfandrechtliche Sicherheiten zur Bedingung für das Darle- 1 Legaldefinitin nun in 503 Abs. 1 BGB.

- 2 - hen gemacht wurden, bestand in den 90er Jahren im Gegensatz zu Knsumentenkrediten kein Widerrufsrecht. 2 Mit der EuGH-Entscheidung Heininger (Urt. v. 13.12.2001, Rs. C-481/9) wurde das erste Mal ein Widerrufsrecht für Immbiliardarlehen bei Vrliegen einer Haustürsituatin bejaht. Die eurparechtlichen Regelungen bezüglich der Haustürgeschäfte gingen der natinalen Regelung zu Immbiliardarlehen vr. Der deutsche Gesetzgeber reagierte mit dem OLGVertrÄndG im Jahr 2002 und schuf für Verträge ab dem 1.8.2002 ein Widerrufsrecht für Immbiliardarlehen, das bis zum Juni 2005 gem. 506 Abs. 3 BGB a.f. durch besndere schriftliche Vereinbarung ausgeschlssen werden knnte, sweit der Vertrag nicht im Rahmen einer Haustürsituatin geschlssen wurde (Palandt 2003, 63. Aufl., 506 Rz. 10; MünchKmm-Schürnbrand 2008, 5. Aufl., 495 Rz. 5). Die Vereinbarung musste schriftlich erflgen durch eine gesnderte Unterschrift des Verbrauchers. Sie sllte in der Regel räumlich vm snstigen Vertragsinhalt getrennt sein, knnte aber auf der gleichen Urkunde erflgen. Als Ausnahme wurde die Vereinbarung innerhalb der Erklärung des Vertragsinhalts zugelassen, sweit sie deutlich hervrgehben war. In diesem Fall reichte dann eine Unterschrift (Palandt 2003, 63. Aufl., 506 Rz. 6, 11). Auch knnte für Darlehensverträge, die bis zum Juni 2005 geschlssen wurden, durch besndere schriftliche Vereinbarung gem. 506 Abs. 2 BGB a.f. bestimmt werden, dass der Widerruf als nicht erflgt gilt, wenn der Verbraucher das Darlehen nicht binnen zwei Wchen nach Erklärung des Darlehens der nach Auszahlung des Darlehens zurückzahlt. 3 Für die gesnderte Vereinbarung sind die gleichen Vraussetzungen zu beachten wie für den Ausschluss des Widerrufsrechts für Immbiliardarlehen. Für Immbiliardarlehensverträge, die seit dem 1. Juli 2005 geschlssen wrden sind, besteht ein generelles Widerrufsrecht; zu den Verbliebenen Ausnahmen siehe 495 Abs. 3 BGB. Immbiliardarlehensverträge mussten seitdem grundsätzlich eine Widerrufsbelehrung im Sinne vn 495, 355 BGB enthalten. Die bestehende allgemeine Musterwiderrufsbelehrung, die sich im Anhang der BGB-InfV befand, wurde mit Wirkung zum 1.4.2008 überarbeitet. Eine neue gesetzliche Musterwiderrufsinfrmatin speziell für Verbraucherdarlehen ist im Juli 2010 umgesetzt wrden, 4 die mit Wirkung zum 30. Juli 2010 in Kraft trat. Die Musterwiderrufsinfrmatin für Darlehen befindet sich nun in Anlage 6 zu Art. 247 6 Abs. 2 und Art. 247 12 Abs. 1 EGBGB. Die Fiktin der rdentlichen Belehrung im Darlehensvertrag bei Verwendung des Musters ist in Art. 247 6 Abs. 2 S. 3 und Art. 12 Abs. 1 EGBGB ausdrücklich geregelt (siehe dazu auch ausführlich Infbrief Nr. 22/2010). 2 Gem. 3 Abs. 2 Nr 2 VerbrKrG war das bestehende Widerrufsrecht für Knsumentenkredite gem. 7 VerbrKrG für grundpfandrechtlich gesicherte Verbraucherdarlehen ausdrücklich ausgeschlssen wrden. 3 In Ergänzung auch zu Infbrief Nr. 29 / 2010. Fälle, in denen Banken vn der Übergangsregelung in 506 BGB a.f. durch gesnderte Vereinbarung Gebrauch gemacht haben, sind dem iff nicht bekannt. 4 Siehe Bundesgesetzblatt Teil I 2010, 977 ff. Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinfrmatin für Verbraucherdarlehensverträge swie: Schröder NJW 2010, 1937, Gesetzesentwurf mit Begründung BT-Ds 17/1394. /...3

- 3-2.2 Verwendete Widerrufsbelehrungen Immbiliardarlehensverträge knnten bis 1. Juli 2005 durch eine besndere schriftliche Vereinbarung das Widerrufsrecht in der Übergangsphase ausschließen. Swhl bei der Cmmerzbank als auch bei einer reginalen Raiffeisenbank beinhalteten die vrgelegten Verträge aus den Jahren 2003 und 2004 eine gesnderte Widerrufsbelehrung. Vn der Übergangsregelung wurde hier kein Gebrauch gemacht. Diese wäre im Übrigen nach den ben vrgegebenen Kriterien auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Banken können die Musterwiderrufsbelehrung der Anlage 2 der BGB-InfV verwenden, die Verwendung der Muster ist aber fakultativ. Banken sind frei, eigene Frmulierungen zu wählen. Auch bei der wörtlichen Verwendung der staatlich vrgegebenen Muster, die bis ins Jahr 2010 auf einer Rechtsverrdnung beruhten, bestehen rechtliche (siehe dazu die Infbriefe Nr. 22/2010 bzw. Nr. 1/ 2011 swie zur Kritik Masuch NJW 2002, 2931 f.; bisher ffengelassen durch BGH 1.12.2010 Az. VIII ZR 82/10). Beispiel aus Gerichtsentscheidungen Bewertung Vrgefundene Frmulierung Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem Unschädlich, weil längere Frist nur psitiv für Verbraucher, siehe: BGH Urteil v. 10.03.2009, Az. XI ZR 33/08 Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem (Cmmerzbank) dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag der eine Abschrift der Vertragsurkunde der des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde. Fehlerhaft, siehe: BGH Urteil v. 10.03.2009, Az. XI ZR 33/08 / Frmulierung in Anlehnung an 355 Abs. 3 S. 2 BGB BGH: Damit fehlt der klarstellende Zusatz, dass der Verbraucher seine eigene Vertragserklärung in Händen halten muss. Der Verbraucher könnte irrig davn ausgehen, dass das blße In- Händen-Halten des (Blank-) Vertragsfrmulars schn den Fristbeginn bewirkt. mir ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und eine Vertragsurkunde, mein schriftlicher Vertragsantrag der eine Abschrift der Vertragsurkunde der meines Vertragsantrages zur Verfügung gestellt wurde. (Cmmerzbank) Fehlende Überschriften, nur schwer lesbares Muster Fehlerhaft, da Verstß gegen Deutlichkeitsgebt; keine Berufung auf Gesetzesfiktin des Musters möglich, wenn sprachlich davn abgewichen wird BGH 1.12.2010 Az. VIII ZR 82/10 Keine Trennung vn den AGBs des Darlehensvertrages (Kreissparkasse Böblingen) Beginnt frühestens Fehlerhaft, Verstß gegen Transparenzgebt, weil Verbraucher darüber im Unklaren gelassen wird, wann Vraus- /...4

- 4 - setzungen für den Fristablauf erfüllt sind. BGH 9.12.2009, Az. VIII ZR 219/08 swie BGH 1.12.2010 Az. VIII ZR 82/10 Die Cmmerzbank hat 2003 eigene Widerrufsbelehrungen verwendet, die die Verbraucher getrennt unterschreiben mussten. Das Muster wurde nur in Teilen verwendet, der wesentliche Teil bestand aus einer eigenen Frmulierung, die aus ben genannten Gründen fehlerhaft ist. Die gleiche Frmulierung wie die Cmmerzbank haben die Vlksbank Karlsruhe im Jahr 2006, die VR Bank Rhein-Msel im Jahr 2007 verwendet. Sie sind daher ebenfalls fehlerhaft ( der eine Abschrift ). Die Raiffeisenbank Friedelsheim hat 2003 den ersten Teil der Widerrufsbelehrung ergänzt und teilweise umfrmuliert. Der Text zu den Widerrufsflgen und den finanzierten Geschäften entspricht dem Wrtlaut des Musters in der BGB-InfV: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb vn zwei Wchen hne Angabe vn Gründen in Textfrm (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Sfern Sie nicht taggleich mit dem Vertragsabschluss über ihr Widerrufsrecht belehrt wrden sind, beträgt die Frist einen Mnat. Der Lauf der Frist beginnt mit Aushändigung der Ausfertigung der Vertragsurkunde und dieser Infrmatin über das Recht zum Widerruf an den Darlehensnehmer. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs Ergänzungen, die keinen eigenen Inhalt aufweisen und den Inhalt der Widerrufsbelehrung verdeutlichen, sind grundsätzlich zulässig (BGH Urteil v. 10.03.2009, Az. XI ZR 33/08; siehe auch BGH 11.11.2008, Az. XI ZR 269/06). Satz 2 der ben genannten Widerrufsbelehrung erscheint danach zulässig. Die Frmulierung ist zwar keine blße Ergänzung hne Inhalt, entspricht aber 355 Abs. 2 S. 3 BGB und sagt nichts über den Beginn der Frist aus, sndern nur über deren Länge im Fall einer nachgereichten Widerrufsbelehrung. Sie benachteiligt weder den Verbraucher nch erscheint die Frmulierung ein Verstß gegen das Deutlichkeitsgebt. Vielmehr wird damit dem Verbraucher die Vraussetzungen für den Fristbeginn eindeutig mitgeteilt. In der Widerrufsbelehrung fehlt das Wrt frühestens. In der ursprünglichen Fassung der Musterwiderrufsbelehrung war das Wrt nch erhalten, es fiel mit der Dritten Verrdnung zur Änderung der BGB-Infrmatinspflichten-Verrdnung, die am 1. April 2008 in Kraft trat, weg. Auch in dem aktuellen Muster für Darlehensverträge Anlage 6 zu Art. 247 6 Abs. 2 und 12 Abs. 1 EGBGB findet sich das Wrt frühestens nicht mehr. Grundsätzlich muss auf die zusätzlichen Vraussetzungen des Fristbeginns hingewiesen werden (BGH 1.12.2010 Az. VIII ZR 82/10). Wie ben gezeigt, führt eine unklare Angabe über die Vraussetzungen des Fristbeginns zur Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung. /...5

- 5 - Die Kreissparkasse Böblingen hatte Ende des Jahres 2010 eine der neuen Musterwiderrufsbelehrung innerhalb der vertraglichen Details aufgenmmen. Dabei wird der Wrtlaut der neuen Musterwiderrufsbelehrung für Verbraucherdarlehensverträge verwendet. Die Widerrufsbelehrung darf dabei in Frm und Schriftgröße vn dem Muster abweichen und auch in die Vertragsklauseln eingebaut werden: Art. 247 6 Abs. 2 EGBGB: Besteht ein Widerrufsrecht nach 495 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, müssen im Vertrag Angaben zur Frist und anderen Umständen für die Erklärung des Widerrufs swie ein Hinweis auf die Verpflichtung des Darlehensnehmers enthalten sein, ein bereits ausbezahltes Darlehen zurückzuzahlen und Zinsen zu vergüten. Der pr Tag zu zahlende Zinsbetrag ist anzugeben. Enthält der Verbraucherdarlehensvertrag eine Vertragsklausel in hervrgehbener und deutlich gestalteter Frm, die dem Muster in Anlage 6 entspricht, genügt diese den Anfrderungen der Sätze 1 und 2. Der Darlehensgeber darf unter Beachtung vn Satz 3 in Frmat und Schriftgröße vn dem Muster abweichen. Die Widerrufsbelehrung ist trtzdem aus mehrfachen Gründen zu beanstanden: Unter Nr. 14 Widerrufsinfrmatin auf S. 5 des Vertrages befand sich über insgesamt drei Seiten Länge die Widerrufsbelehrung. Insgesamt 10 leere Kästchen wurden dabei aufgeführt, die bei Bedarf abgehakt werden können. Der Gesamteindruck dieser Passage Nr. 14 ist, dass sie für den Verbraucher aufgrund der zahlreichen nicht ausgefüllten Kästchen keine Relevanz für den Vertrag hat. Denn auch schn auf den ersten Seiten des Darlehensvertrages sind die relevanten Passagen für den Vertrag angekreuzt, nicht angekreuzte Passagen bedeuten dagegen, dass diese Passage keine Anwendung auf den Vertrag findet. Durch die zahlreichen Kästchen mit Spiegelstrichen wird das Muster derart verfremdet, dass die Vrgabe einer klaren Gliederung und die Wirkung der Überschriften vllkmmen verlren geht. Fraglich ist, b daher eine derartige Widerrufsbelehrung überhaupt nch unter die legale Fiktin des Musters fällt, weil Art. 247 6 Abs. 2 S. 4 zwar Spielräume für Frmat und Schriftgröße lässt, nicht aber für eine Struktur. Vn Ankreuzkästchen spricht das Muster aber nicht, vielmehr sehen die Fußnten vr, dass die zusätzlichen Texte dann einzufügen sind, wenn es sich um ein derartiges Geschäft handelt, im Umkehrschluss als wegzulassen sind, wenn die besndere Frm des Geschäfts nicht vrliegt. Die Widerrufsbelehrung ist auch nicht hervrgehben wrden. Vielmehr ist er einer der letzten Punkte innerhalb der AGB des Darlehensvertrages (6 Verfügung über den Auszahlungsanspruch,, 10 Offenlegungs- und Auskunftspflicht,, 12 Hinweis zur Abtretbarkeit, ) und hebt sich vn den vrherigen und nachflgenden AGBs in keiner Weise ab. Auf der Seite 7, auf der die Unterschrift erflgt, ist zwar nch das Ende der Widerrufsbelehrung sichtbar, der Sinn des Textes selbst aber nur durch die vrherigen Seiten verständlich. Auch mit der Unterschrift wird dem Verbraucher sein Widerrufsrecht nicht vr Augen geführt. Der Text enthält zudem teilweise verwirrende interne Anweisungen z.b. zu der Anschrift: Der Widerruf ist zu richten an: (Name/Firma und ladungsfähige Anschrift der Sparkasse. Zusätzlich können angegeben werden: Telefax-Nr., E-Mail-Adresse und/der, wenn der Darlehensnehmer eine Bestätigung seiner Widerrufsbelehrung an die Sparkasse erhält, auch eine Internet-Adresse.) /...6

- 6 - Die eigentliche Adresse erflgt erst auf der flgenden Seite. Auch dies kann als Verstß gegen das Deutlichkeitsgebt gewertet werden, weil es für den Verbraucher verwirrend ist. Auch gilt hier nicht die Fiktin des Musters, weil die Ergänzung vm Muster abweicht. Die wie die übrigen AGB gestalteten auf Seite 5 unten des Vertrages unter Nr. 14 beginnende Widerrufsbelehrung verwendet zwar wörtlich den Text des neu eingeführten Musters, aufgrund der fehlenden Hervrhebung und der sich über drei Seiten mit zahlreichen leeren Kästchen und verwirrenden internen Anweisungen gespickten Belehrung genügt diese aber nicht dem Gebt der deutlichen Hervrhebung gem. Art. 247 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB. Die Sparkasse Nürnberg hat dagegen nur die Passagen der Musterwiderrufsbelehrung verwendet, die bei dem Vertrag zu verwenden waren. Dadurch ist die Widerrufsbelehrung nur eine Seite lang. Interne Kmmentare sind bis auf einen nicht vrhanden. Die flgenden Abweichungen vm Muster erscheinen für den Verbraucher weder nachteilhaft nch verwirrend: - Übernahme einer internen Anweisung: (genauer Zinsbetrag in Eur pr Tag, Cent- Beträge sind als Dezimalstellen anzugeben) - Direkte Ansprache Sie statt der Darlehensnehmer : Wenn Sie nachweisen, dass - Verwendung anderer Beispiele: Muster: (z.b. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettdarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit), Sparkassen-Versin: (z.b. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrages, Angabe der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde) Die Sparkasse Nürnberg hat jedch auch die Widerrufsbelehrung als Vertragsklausel auf Seite 4 unten des Darlehensvertrages gestaltet. Sie wird hinter Kündigung/Sfrtige Fälligkeit (Nr. 9) und Gerichtsstand (Nr. 11) aufgeführt. Fraglich ist, b dies den gesetzlichen Vrgaben gem. Art. 247 6 Abs. 2 genügt. Zum einen ist eine Einbettung der Widerrufsbelehrung in den Vertrag als Vertragsklausel ausdrücklich gesetzlich zulässig. Zum anderen besteht die gesetzliche Pflicht zur Hervrhebung. Die Gesetzesbegründung geht auf die Art der Hervrhebung nicht näher ein, will jedch einen Gleichklang mit anderen Vrschriften erreichen: Die Vertragsklausel muss dabei in ihrer Frm hervrgehben und deutlich gestaltet sein. Dies beruht zum einen auf den Vrgaben des Artikels 247 6 Absatz 2 EGBGB neu, der klar und verständlich zu erteilende Angaben vraussetzt. Zum anderen erscheint die Gesetzlichkeitsfiktin des Musters nur dann gerechtfertigt, wenn dessen Frmulierungen hervrgehben und deutlich gestaltet in den Vertrag einbezgen werden. Damit wird auch ein Gleichklang mit 355 Absatz 2 Satz 1 und 360 Absatz 1 Satz 1 BGB neu erreicht, wnach eine Widerrufsbelehrung dem Gebt deutlicher Gestaltung genügen muss. (Ausführungen im Gesetzentwurf BT-Ds. 17/1394 S. 21) Eine Widerrufsbelehrung muss sich gem. 360 BGB in nicht zu übersehender Weise aus dem übrigen Text herausheben (Palandt 70. Aufl., 360 Rz. 3 m.w.n.; BGH NJW 1996, 1964) Mittel dazu sind z.b. Farbe, Schrifttyp und Fettdruck. Bei der Einbettung in die AGB - die regelmäßig nicht vn Verbrauchern im Detail gelesen werden - hat sich daher eine Widerrufsbelehrung, die eine ganz andere Funktin als eine Allgemeine Geschäftsbedingung hat, abzuheben. Die Hervrhebung hat sich knsequenterweise auf den übrigen Text, hier die AGB, zu beziehen. Das ist bei der Sparkasse Nürnberg nicht erflgt. Auch die Widerrufsbelehrung der Sparkasse /...7

- 7 - Nürnberg kann daher als fehlerhaft bezeichnet werden. Zudem kann aufgrund der Zusätze in der Widerrufsbelehrung auch die Gesetzlichkeitsfiktin an sich infrage gestellt werden. Die Gesetzlichkeitsfiktin tritt nur ein, wenn der Darlehensgeber das Muster richtig ausfüllt und wie für den betreffenden Vertrag vrgegeben verwendet. Durch die Gestaltungshinweise nicht gefrderte Weglassungen der Ergänzungen führen zum Verlust der Gesetzlichkeitsfiktin. (Ausführungen im Gesetzentwurf BT-Ds. 17/1394 S. 22) Inwieweit die Gerichte dem flgen werden, ist derzeit nch nicht absehbar. 3 Fazit - Viele Widerrufsbelehrungen vn Immbiliardarlehen erscheinen - auch nach Einführung eines speziellen Musters für Verbraucherdarlehensverträge im Jahr 2010 - fehlerhaft. - Es besteht ein ewiges Widerrufsrecht ( 495 Abs. 1 S. 2 BGB). Erflgte keine wirksame Widerrufsbelehrung, kann der Darlehensvertrag auch heute nch widerrufen werden. - Der Widerruf führt zu einem Rückabwicklungsverhältnis. Der Verbraucher schuldet die Rückzahlung des erhaltenen Darlehens und gem. 346 Abs. 2 S. 2 BGB marktübliche Zinsen. Maßstab sind die Zinssätze der Bundesbank für vergleichbare Darlehen. Eine Vrfälligkeitsentschädigung wäre im Fall der Rückabwicklung nicht zulässig, da die vertragliche Bindung bei Widerruf gerade nicht besteht und das Rückabwicklungsverhältnis den Verbraucher vielmehr dazu verpflichtet, das erhaltene Kapital swie gezgene Nutzungen sfrt zurückzuerstatten. - Vr einem Widerruf sllte geprüft werden, b sich der Verbraucher finanziell besser stellt und sweit ntwendig, eine Anschlussfinanzierung gesichert ist. - Widerrufsbelehrungen müssen vn Fall zu Fall auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Flgendes Schema bietet sich aufgrund der Rechtsprechung an: Wurde die Widerrufsbelehrung deutlich hervrgehben? Wurde das jeweilig gültige Muster verwendet? Sind Ergänzungen/Streichungen/Ersatzfrmulierungen vrgenmmen wrden? Sind diese nachteilhaft bzw. missverständlich für den Verbraucher? Wurden snstige Kriterien wie Hervrhebung der Belehrung beachtet? - Zu bedenken ist, dass Widerrufsbelehrungen nicht vm Verbraucher separat unterschrieben werden müssen und vm Muster abweichen können. Sie müssen aber deutlich vm übrigen Text hervrgehben werden. - Werden Frmulierungen dagegen lediglich vereinfacht, damit Verbraucher sie besser verstehen können, liegt damit nch keine unzulässige Abweichung vn der Musterwiderrufsbelehrung vr.