Bearbeitungsentgelt-Klauseln in Darlehensverträgen - Möglichkeit von Bearbeitungsentgelten auch im Unternehmerinteresse-
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- Wilhelm Breiner
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1 Bearbeitungsentgelt-Klauseln in Darlehensverträgen - Möglichkeit von Bearbeitungsentgelten auch im Unternehmerinteresse- Dr. Stefan Brügmann L.L.M., MBA Chefsyndikus Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale [Frankfurt am Main, den 12. Oktober 2015]
2 Inhaltsverzeichnis 2 3 Einleitung 5 Verjährung 7-10 Details der BGH-Rechtsprechung Anwendungsbereich BGH Gaslieferungsvertrag- Rechtsprechung Entgelt Klausel als AGB
3 Einleitung 3 I. Neue BGH-Rechtsprechung zu Verbraucher-Darlehen 1. BGH (Urt. v XI ZR 405/12, ZIP 2014, 1266ff sowie Urt. v XI ZR 170/13, ZIP 2014, 1369ff): - Formularmäßige Bearbeitungsentgelte in Verbraucher-Darlehensverträgen sind gem. 307 Abs. 1 S.1, Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam. 2. BGH zur Verjährung (Urt. v XI ZR 348/13, NJW 2014, 3713ff sowie Urt. v XI ZR 17/14, BKR 2015, 26ff): - Bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung einer Darlehens-Bearbeitungsgebühr beginnt erst mit Schluss des Jahres 2011 zu verjähren.
4 Inhaltsverzeichnis 4 3 Einleitung 5 Verjährung 7-10 Details der BGH-Rechtsprechung Anwendungsbereich BGH Gaslieferungsvertrag- Rechtsprechung Entgelt Klausel als AGB
5 Verjährung 5 Begründung des BGH: Zumutbarkeit der Klageerhebung erst seit 2011 gegeben Praxisfolge: Rückforderung von Bearbeitungsentgelten, die seit dem vereinnahmt wurden.
6 Inhaltsverzeichnis 6 3 Einleitung 5 Verjährung 7-10 Details der BGH-Rechtsprechung Anwendungsbereich BGH Gaslieferungsvertrag- Rechtsprechung Entgelt Klausel als AGB
7 Details der BGH-Rechtsprechung 7 1. Entgelt-Vereinbarung ist allgemeine Geschäftsbedingung In beiden BGH-Sachverhalten unproblematisch: Online-Abschluss, Musterverwendung, kein Aushandeln der Entgelt-Klauseln 2. Unterscheidung Preishauptabrede / Preisnebenabrede 301 Abs. 3 S. 1 BGB beschränkt Inhaltskontrolle auf Bestimmungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Hierunter fallen nicht Preishauptabreden (Bestimmung über Preis der vertraglichen Hauptleistung), wohl aber Preisnebenabreden: Abreden, die sich zwar mittelbar auf den Preis auswirken, an deren Stelle aber bei Fehlen einer wirksamen vertraglichen Regelung dispositives Gesetzesrecht treten kann.
8 Details der BGH-Rechtsprechung 8 3. Bearbeitungsentgelt-Klausel ist kontrollfähige Preisnebenabrede Kontrollfreie Preishauptabrede ist beim Darlehensvertrag allein der Zins Das Bearbeitungsentgelt ist laufzeitunabhängig Preisnebenabreden sind nur wirksam, wenn sie Sonderleistungen der Bank vergüten
9 Details der BGH-Rechtsprechung 9 4. Keine Sonderleistung in diesem Sinne Nicht selbstständige Leistungen, sondern Tätigkeiten, die die Bank im eigenen Interesse erbringt. Folgende Tätigkeiten werden nur im eigenen Interesse erbracht: - Refinanzierung - Bonitätsprüfung - Sicherheitenprüfung und -bewertung - allgemeine Bearbeitung - Beratung zum Darlehen
10 Details der BGH-Rechtsprechung Bearbeitungsentgelt als unangemessene Benachteiligung 488 BGB ist Basisnorm des Darlehensrechts (BGH) mit Leitbild- Charakter. Entgelt-Klausel weicht von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab unangemessene Benachteiligung indiziert Rechtsfolge: Bereicherungsanspruch des Kunden, Verzinsung nach 818 Abs. 1 BGB B + 5
11 Inhaltsverzeichnis 11 3 Einleitung 5 Verjährung 7-10 Details der BGH-Rechtsprechung Anwendungsbereich BGH Gaslieferungsvertrag- Rechtsprechung Entgelt Klausel als AGB
12 Anwendungsbereich 12 II. Anwendungsbereich der neuen BGH-Rechtsprechung - Bearbeitungsentgelte - Verbraucher ( 13 BGB) - allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. Bearbeitungsentgelt - BGH versteht Bearbeitung weit - In der Praxis wird eine Vielzahl von Entgelt-Positionen vereinbart
13 Anwendungsbereich Darlehensvertrag Übertragbarkeit der neuen Rechtsprechung auf Unternehmer ( 14 BGB) ist höchst-richterlich bislang nicht geklärt. Bislang sind rund 40 uneinheitliche Entscheidungen Literatur: ebenfalls uneinheitlich; Tendenz Richtung Zulässigkeit der Entgelte
14 Anwendungsbereich 14 Argumentation PRO Übertragbarkeit: Abs. 1, 488 Abs. 1 BGB, keine verbraucherspezifischen Normen - Fehlen einer eigenständigen, gesondert vergütungsfähigen Vertragsleistung, die im Interesse des Kunden erbracht wird ist ebenfalls nicht ver-braucherspezifisch Argumentation CONTRA Übertragbarkeit: - Nach 310 BGB findet 307 BGB auf Verträge mit Unternehmern zwar Anwendung, aber: auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche ist angemessen Rücksicht zu nehmen.
15 Anwendungsbereich 15 Inhaltskontrolle nach 307 BGB ist eine überindividuellgeneralisierende Betrachtung abzustellen Unangemessene Benachteiligung lässt Raum für Differenzierung Der geschäftserfahrene Unternehmer ist nicht im gleichen Maße schutzbedürftig Die Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten an Stelle von Zinsen kann auch im Unternehmensinteresse liegen, z.b. um Kosten in bestimmte Jahre zu steuern.
16 Inhaltsverzeichnis 16 3 Einleitung 5 Verjährung 7-10 Details der BGH-Rechtsprechung Anwendungsbereich BGH Gaslieferungsvertrag- Rechtsprechung Entgelt Klausel als AGB
17 BGH Gaslieferungsvertrag-Rechtsprechung 17 Die Feststellung, ob eine Klausel die Grenzen eines angemessenen Interessenaus-gleichs isd 307 Abs. 1 S. 1 BGB überschreitet, kann nicht ohne Berücksichtigung der Art des konkreten Vertrags, der typischen Interessen der Vertragschließenden werden Bei Unternehmern ist zudem auf Gewohnheiten und Gebräuche des Handelsverkehrs Rücksicht zu nehmen.
18 BGH Gaslieferungsvertrag-Rechtsprechung 18 Kaufmännische Geschäftsverkehr ist auf eine stärkere Elastizität der für ihn maßgeblichen vertragsrechtlichen Normen angewiesen Im Hinblick darauf, dass im Handelsverkehr Preisklauseln. weit verbreitet sind Preisanpassungsklauseln und die Kostenkalkulation allgemein gehören zum Kernbereich kaufmännischer Tätigkeit.
19 BGH Gaslieferungsvertrag-Rechtsprechung 19 - Gestaltungsmöglichkeiten: zwei Alternativ-Angeboten Erstentwurf der Dokumentation wird von Kundenseite vorgelegt Individuelles Aushandeln der Entgelt-Klausel nebst entsprechend detaillierter Dokumentation
20 BGH Gaslieferungsvertrag-Rechtsprechung 20 Die Entgelt-Klausel wird in einem separaten Fee letter geregelt, der zudem ausländischen Recht unterstellt wird. Anknüpfungspunkt zur ausländischen Rechtsordnung
21 Inhaltsverzeichnis 21 3 Einleitung 5 Verjährung 7-10 Details der BGH-Rechtsprechung Anwendungsbereich BGH Gaslieferungsvertrag- Rechtsprechung Entgelt Klausel als AGB
22 Entgelt Klausel als AGB Entgelt-Klausel muss allgemeine Geschäftsbedingung sein - Keine AGB, sondern Individualvereinbarung, inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen - das Ob der Vereinbarung einer solchen Klausel. - Das Aushandeln muss dokumentiert werden können
23 Bearbeitungs-Entgelte in Darlehensverträgen Entgelt Klausel als AGB 23 III. Sonderfall: Entgelte bei Förderdarlehen - typische Gestaltung z. B. bei KfW-Durchleitungsdarlehen: 4% Auszahlungsabschlag, gegliedert in 2% Risikoprämie und 2% Bearbeitungs-Entgelt - Förderdarlehen sind mit erhöhtem Prüf- und Bearbeitungsaufwand verbunden - Zudem: Hausbank hat keine Möglichkeit, auf Förderkonditionen Einfluss zu nehmen
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