66 - Natur und Umwelt Borken,

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Transkript:

66 - Natur und Umwelt Borken, 24.08.2015 66 67 02 E r g e b n i s v e r m e r k Rahmenvereinbarung Förderung der Biodiversität in Agrarlandschaften 1. Sitzung des Runden Tisches am 20.08.2015 im Kreishaus Borken, Großer Sitzungssaal Beginn: 18:00 Uhr Teilnehmer: sh. beigefügte Anwesenheitsliste Herr Schulte begrüßt die Erschienenen. Er führt in die Thematik ein: Im Dezember 2014 hätten der Westfälische und der Rheinische Landwirtschaftsverband, die Landwirtschaftskammer NRW und das Umweltministerium (MKULNV NRW) eine Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in Agrarlandschaften getroffen. Ziel dieser Vereinbarung sei es, nach dem Kooperationsprinzip eine Verbesserung der lokalen Biodiversität zu erreichen. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sollen durch Runde Tische unter Leitung der Unteren Landschaftsbehörde erarbeitet werden. Zur heutigen ersten Sitzung dieses Gremiums seien die für den Arten- und Habitatschutz im Kreisgebiet relevanten Akteure eingeladen worden. Entsprechend der mit der Einladung versandten Tagesordnung werden die Anwesenden zunächst durch drei Vorträge informiert. Daran sollen sich eine Diskussion und die Planung des weiteren Vorgehens anschließen. Zunächst erläutert Herr Kranz von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Borken Hintergründe und Inhalte der geschlossenen Rahmenvereinbarung anhand einer Präsentation (sh. Anlage) Nach Ende seines Vortrages informiert Frau Kraus von der Bezirksregierung Münster (Höhere Landschaftsbehörde) mittels eines Folienvortrages (sh. Anlage) über die Biodiversität aus Sicht des Naturschutzes. Zuletzt legt Herr Schulze Beiering, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Borken, die Thematik aus Sicht der Landwirtschaft dar. Er begrüßt ausdrücklich die Einrichtung von Beispielbetrieben und Vorzeigeflächen. Dabei hebt er den kooperativen Ansatz der Maßnahmen hervor. Anschließend führen die Anwesenden eine rege Diskussion, bei der unter anderem bereits laufende sowie mögliche Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität vorgestellt werden. Übereinstimmend wird festgestellt, dass die in den Naturschutz-Förderprogrammen des Landes NRW bereitgestellten Prämiensätze nicht genügend Anreiz für die hiesige Landwirtschaft böten. Angesichts der hier vorherrschenden extrem hohen Jahrespachten für landwirtschaftliche Nutzflächen seien die Förderangebote finanziell nicht lukrativ genug. Auch seien die Förderrichtlinien sowie Merkblätter und Vordrucke oftmals so kompliziert, dass potentielle Teilnehmer aus der Landwirtschaft abgeschreckt werden könnten. Frau Kraus sagt zu, diese Aspekte dem Umweltministerium nochmals vorzutragen. Problematisch sei hierbei, dass die EUkofinanzierten Fördersätze nicht ohne weiteres vom Land regionalspezifisch angepasst werden können.

Von den Teilnehmern des Runden Tisches wird angeregt, die durch die Rahmenvereinbarung getroffenen Absichtserklärungen mit realistischen Zielen und Kennzahlen messbar zu machen und eine regelmäßige Evaluation der Maßnahmen durchzuführen. Weiter wird die naturschutzfachliche Bildung als wichtiger Baustein der Biodiversitätsstrategie hervorgehoben. Nach Ende der Diskussion erläutert Herr Schulte den geplanten weiteren Ablauf: Alle Informationen zur Thematik so auch der Ergebnisvermerk und die Präsentationen der Referenten seien in Kürze auf der Internet-Seite www.kreis-borken.de/biodiversitaet abrufbar. Er bittet die Teilnehmer des Runden Tisches, weiter führende Informationen und Beiträge per E-Mail an Herrn Kranz (s.kranz@kreis-borken.de) zu übermitteln, damit diese ebenfalls auf der genannten Internet-Seite eingestellt werden können. Bei der nächsten Sitzung des Runden Tisches am 03.12.2015, 18:00 Uhr, im Kreishaus Borken könne dann anhand der eingegangenen Beiträge das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Abschließend dankt Herr Schulte den Teilnehmern für ihre Mitarbeit. Er schließt die Sitzung um 20:05 Uhr. Im Auftrag gez. Peter Nattefort Anlage

Teilnehmerliste Runder Tisch "Biodiversität" am 20.08.2015 im Kreishaus Borken, Großer Sitzungssaal Name, Vorname Dr. Ikemeyer, Dietmar Freiherr von Oer, Clemens Lefert, Heinrich Rülfing, Heinrich Tünte, Henry Souilljee, Rudolf Moritz, Herbert Löchteken, Franz-Josef Hillenbrand, Martin Gülker, Edith Levering, Josef Terwort, Hans Janning, Paul Passlick, Ulrich Wilke, Reinhold Dahlhaus, Martin Tegeler, Marius Scheffner, Jörne Gausling, Herbert Tesing, Martin Wenning, Josef Lockner, Janina Grünewald-Tentrup, Christine Kemper, Bernd Dr. Epkenhans, Peter Rohde, Hans-Ludwig Schulze Beiering, Ludger Sümpelmann, Jörg Kraus, Britta Garvert, Magdalene Schulte, Roland Thume, Cordula Pelz, Stefan Kranz, Stefan Nattefort, Peter Organisation/ Behörde Biologische Station Zwillbrock e.v. Biotopfonds der Kreisjägerschaft Borken Kreisjägerschaft Borken Kreisjägerschaft Borken BUND Kreis Borken NABU Kreisverband Borken NABU Nordkreis Borken Heek Kreisimkerverein Borken Naturfördergesellschaft Kreis Borken Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken Förderverein Kulturlandschaft Vreden e.v. Förderverein Kulturlandschaft Vreden e.v. Stadt Ahaus Stadt Bocholt Stadt Bocholt Stadt Borken Stadt Gescher Stadt Gronau Gemeinde Heek Gemeinde Raesfeld Gemeinde Reken Stadt Rhede Stadt Vreden Stadt Vreden LWK NRW Kreisstelle Borken LWK NRW Kreisstelle Borken WLV Kreisverband Borken WLV Kreisverband Borken Bezirksregierung Münster, Höhere Landschaftsbehörde Ausschuss für Umwelt/ Kreistag Borken Kreis Borken, FB Natur und Umwelt Kreis Borken, FB Natur und Umwelt Kreis Borken, FB Natur und Umwelt Kreis Borken, FB Natur und Umwelt Kreis Borken, FB Natur und Umwelt

Rahmenvereinbarung Förderung der Biodiversität in Agrarlandschaften 1. Runder Tisch am 20.08.2015 im Kreishaus Borken Fachbereich 66 Natur und Umwelt Fachabteilung 66.3 Planung, Natur-, Arten- und Hochwasserschutz, Wasserbau

Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Erläuterung der Rahmenvereinbarung Stefan Kranz, Untere Landschaftsbehörde Kreis Borken 3. Biodiversität aus Sicht des Naturschutzes Britta Kraus, Höhere Landschaftsbehörde Bezirksregierung Münster 4. Biodiversität aus Sicht der Landwirtschaft Ludger Schulze Beiering, Landwirtschaftlicher Kreisverband Borken 5. Diskussion 6. Weiteres Vorgehen / Terminplanung

Förderung der Biodiversität in Agrarlandschaften Erläuterung der Rahmenvereinbarung vom 08.Dezember 2014

Hintergrund der Rahmenvereinbarung Das europäische Naturschutzrecht und seine Umsetzung im Bundesnaturschutzgesetz stellen hinsichtlich des Artenschutzes Anforderungen an die Landwirtschaft. Nach 44 Abs. 1 und 4 BNatSchG gelten für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie alle europäischen Vogelarten u. a. die Verbote: - Tiere zu töten oder zu verletzen, - sie während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören, - ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.

Hintergrund der Rahmenvereinbarung Von diesen Regelungen ist die Landwirtschaft grundsätzlich ausgenommen, wenn sie nach der guten fachlichen Praxis arbeitet. Sofern sich jedoch der Erhaltungszustand der lokalen Population auch unter Einhaltung der guten fachlichen Praxis verschlechtert, sind die artenschutzrechtlichen Regelungen anzuwenden. Dabei könnten u. U. auch ordnungsbehördliche Maßnahmen (z. B. verbindliche Bewirtschaftungsauflagen) möglich werden.

Hintergrund der Rahmenvereinbarung Um solche Maßnahmen zu vermeiden, wurde vom Umweltministerium NRW (MKUNLV) in Zusammenarbeit mit dem LANUV und der LWK NRW ein Leitfaden Artenschutz in der Landwirtschaft erarbeitet und durch Runderlass am 05.07.2013 eingeführt.

Hintergrund der Rahmenvereinbarung In dem Leitfaden werden beispielsweise die betroffenen Arten genannt, sinnvolle Bewirtschaftungsweisen oder Fördermöglichkeiten erläutert. Nach Einführung des Leitfadens wurde vom Westfälischen und dem Rheinischen Landwirtschaftsverband sowie der Landwirtschaftskammer NRW die Erarbeitung einer Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft angeregt.

Hintergrund der Rahmenvereinbarung Die Rahmenvereinbarung wurde am 08.12.2014 unterzeichnet. Nach der Unterzeichnung: Johannes Röring, Johannes Frizen, Johannes Remmel, Bernhard Conzen (Foto: Christiane Närmann- Bockholt)

Inhalt der Rahmenvereinbarung Die Rahmenvereinbarung soll einen kooperativen Weg zur Förderung der Biodiversität beschreiben. Sie gliedert sich in drei Themenschwerpunkte: 1. Kommunikationsmodell für die Akteure, 2. Konkrete Maßnahmen, 3. Akzeptanzfördernde Maßnahmen.

Inhalt der Rahmenvereinbarung 1. Es sollen Runde Tische mit allen für den Arten- und Habitatschutz relevanten Akteuren unter Leitung der ULB eingerichtet werden: - dabei sollen Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der lokalen Biodiversität erarbeitet werden, - Maßnahmenumsetzung erfolgt grundsätzlich freiwillig, - es soll eine höhere Akzeptanz, Verbesserung und Ausweitung der Agrarumweltprogramme sowie des Vertragsnaturschutzes erreicht werden.

Inhalt der Rahmenvereinbarung 2. Der landwirtschaftliche Berufsstand erklärt sich bereit, für die Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zu werben und diese zu unterstützen: - Lerchenfenster sollen integraler Bestandteil der Produktion werden, - Mahd von innen nach außen soll, wo produktionstechnisch möglich, Standartmethode werden,

Inhalt der Rahmenvereinbarung - naturschutzgerechte Pflege von, von Wegerainen (z. B. Mahd ab 15.06), - naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland in NSG und FFH-Gebieten (z. B. Verzicht auf Pflegeumbruch und Spritzmittel),

Inhalt der Rahmenvereinbarung - Schutz der Brutplätze durch z. B. Verzicht auf Bewirtschaftung oder Ernte von Teilflächen, aktiver Gelegeschutz oder Nisthilfen, - Blüh- oder Brachestreifen anlegen,

Inhalt der Rahmenvereinbarung - die Landwirtschaftskammer soll in jeder Großlandschaft in NRW mindestens 2 Leitbetriebe einrichten, die in besonderer Weise diese Rahmenvereinbarung umsetzen,

Inhalt der Rahmenvereinbarung - Informationsangebot der LWK im Internet soll ausgeweitet werden, - die LWK erweitert die Unterrichtsinhalte zum Themenkomplex Biodiversität und Artenschutz an den landwirtschaftlichen Fachschulen aus.

Inhalt der Rahmenvereinbarung 3. Weiterhin sind in der Rahmenvereinbarung die nachfolgenden akzeptanzfördernden Maßnahmen vereinbart worden: - im Zuge der Fortschreibung des Programms Ländlicher Raum ist auch eine Neuberechnung der Vertragsprämien zu prüfen, da eine angemessene Honorierung von zentraler Bedeutung für den Erfolg ist, - für die Ausweitung des FFH-Lebensraumtyps Artenreiche Flachlandmähwiesen wird vom Land im NRW-Programm Ländlicher Raum ein Vertragsangebot erarbeitet,

Inhalt der Rahmenvereinbarung - unter Beachtung der naturschutzfachlichen und rechtlichen Vorschriften kann der funktionsbezogene Ausgleich oder Ersatz auch über produktionsintegrierte Maßnahmen (PIK) erfolgen, - das Land NRW wird sich dafür einsetzen, Verbesserungen der Artenvielfalt, die durch freiwillige Maßnahmen erreicht wurden, durch vertragliche Maßnahmen dauerhaft zu sichern. Bestandsverbesserungen sollen kein Hemmnis für zukünftige Genehmigungen und Erweiterungen landwirtschaftlicher Betriebstätten sein,

Inhalt der Rahmenvereinbarung - die Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt soll weitgehend ohne Flächenerwerb erfolgen, - Life-Projekte, die oft mit großflächigem Grunderwerb verbunden sind, sollen im Vorfeld der Beantragung mit der Landwirtschaft besprochen werden und die naturschutzfachlichen Erfordernisse sowie die agrarstrukturellen Belange miteinander verbunden werden, - die Vertragspartner setzen sich für eine ausreichende Finanzierung der biodiversitätsfördernden Maßnahmen ein.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Kreis Borken Fachbereich 66 Natur und Umwelt Abteilung 66.3 Planung, Natur-, Arten- u. Hochwasserschutz, Wasserbau Stefan Kranz 02861 82 1406 s.kranz@kreis-borken.de

Biodiversität - aus Sicht des Naturschutzes Britta Kraus, Höhere Landschaftsbehörde, Bezirksregierung Münster Borken, 20.08.2015

Biodiversität - Definition Biodiversität = Biologische Vielfalt Biologische Vielfalt umfasst 3 Ebenen: 1. Vielfalt an Ökosystemen (Lebensräume, Lebensgemeinschaften und Landschaften) 2. Vielfalt an Arten 3. Genetische Vielfalt innerhalb der Arten (z.b. um Möglichkeit zu bewahren, sich auf ändernde Umweltbedingungen einzustellen) 2

Gefährdung der Biodiversität Weltweit massive Bedrohung der Biodiversität Dramatischer Artenrückgang seit Jahrzehnten (Verlustrate 100-1000 Mal höher als natürliche Ausstreberate) Starke Reduzierung der genetischen Vielfalt bei einigen Arten (z.b. Wisent) Massive Veränderung der Landschaften und Lebensräume durch das Einwirken des Menschen (in NRW z.b. Verlust der Rotbuchenwälder hier Verbreitungsschwerpunkt der Welt) 3

Bedeutung der Biodiversität Biologische Vielfalt = existenzielle Lebensgrundlage der Menschen Fruchtbare Böden, saubere Gewässer, frische Luft Bestäubung von Pflanzen Nahrungsmittelproduktion Herstellung von Arzneimitteln Wälder und Moore als Kohlenstoffspeicher Verhinderung von Bodenerosion durch Pflanzen Vorbeugung von Überflutungen durch naturnahe Fließgewässer und Auen ( ) 4

Hauptursachen des weltweiten Verlustes an Biodiversität Zerstörung und Zerschneidung natürlicher Lebensräume Intensivierung der Flächennutzung durch Land- und Forstwirtschaft, Siedlungserweiterungen, Ausbau von Verkehrswegen Schad- und Nährstoffeinträge Änderungen des Wasserhaushaltes Auswirkungen des Klimawandels Eindringen gebietsfremder (invasiver) Arten ( ) 5

Aktuelle Situation in NRW NRW = Land spannender Kontraste: pulsierende Städte vs. faszinierender Natur- und Kulturlandschaften Dichtest besiedelte Flächenland Deutschlands Gleichzeitig: Verantwortung für ein vielfältiges und einzigartiges Naturerbe: Mehr als 43.000 Pflanzen-, Pilz- und Tierarten leben hier Jedoch: Ca. 45% dieser Arten sind in ihren Beständen gefährdet oder bereits ausgestorben Nur ca. 40% der europarechtlich geschützten Arten (FFH- RL) befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand 6

Aktuelle Situation in NRW Zustand von Natur und Landschaft in Tieflandregionen deutlich schlechter als in den Mittelgebirgen Trotz zahlreicher Anstrengungen des Naturschutzes findet eine anhaltende Reduzierung der biologischen Vielfalt statt Vor allem für Arten der Agrarlandschaft hat sich Situation massiv verschlechtert (z.b. Feldlerche, Kuckuck, Feldsperling sowie Arten der blühenden Feld- und Wegesränder) Aber auch nicht standortgerechte und intensive Bewirtschaftung der Wälder sowie der Fließgewässer führten und führen zu einer Beeinträchtigung der Artenvielfalt Nicht zuletzt der massive Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen 7

Biodiversitätsstrategie des Landes NRW Zentrales Ziel der Naturschutzpolitik in NRW: Rückgang der biologischen Vielfalt aufhalten und Biodiversität vermehren Beschluss der Landesregierung einer Biodiversitätsstrategie NRW mit konkreten Handlungs- und Zeitplänen sowie transparenten Indikatoren für eine erfolgreiche Umsetzung Biodiversitätsstrategie NRW = Standortbestimmung des nordrhein-westfälischen Naturschutzes sowie eine Ausrichtung für künftige Herausforderungen Es werden in ihr für die kommenden 10 15 Jahre konkrete Ziele formuliert und entsprechende Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt dargelegt. 8

Biodiversitätsstrategie des Landes NRW Insgesamt werden ca. 150 Maßnahmen beschrieben. Z.B. Novellierung des LG zu einem Landesnaturschutzgesetz Ökologische Entwicklung von Gewässern und Auen mit dem NRW-Programm Lebendige Gewässer Schutzprogramme für besonders gefährdete Arten (z.b. Äschen, Wiesenvögel, Wildkatze) Reduzierung des täglichen Flächenverbrauchs bis 2020 auf 5 ha Erhöhung des Biotopverbundes von 10 auf mind. 15% der Landesfläche Erhöhung des Anteils standorttypischer Buchenwälder von heute 16% auf mind. 29% 9

Biodiversitätsstrategie des Landes NRW Schutz des Grünlandes und die Wiederherstellung von naturnahen Strukturen in der Agrarlandschaft Ausweitung des Vertragsnaturschutzes und des ökologischen Landbaus Erlebbarmachen des wertvollen Naturerbes des Landes für seine Bürgerinnen und Bürger 10

Biodiversitätsstrategie des Landes NRW Umsetzung Mittels der bestehenden Instrumente, wie Landschaftsplanung / Schutzgebietsausweisung, VN/ Förderprogramme, Grunderwerb / Flächentausch, Eingriffsregelung, Regelungen des Biotop- und Artenschutzes, Artenschutzprogramme Erfolgt durch die zuständigen staatlichen Stellen (insbes. Landschaftsbehörden, Landesbetrieb Wald und Holz, Biologische Stationen, Stiftungen) und dem ehrenamtlichen Naturschutz in enger Abstimmung und Kooperation mit den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern 11

Biodiversität in NRW: Fazit Beschränkung der Aktivitäten und Maßnahmen auf die Schutzgebiete kann den landesweiten Biodiversitätsverlust nicht stoppen. Flächendeckende Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt einschl. ihrer regionaltypischen Besonderheiten sowie der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in ganz NRW ist erforderlich. Bewahrung der Biodiversität muss bei jeder Landnutzung berücksichtigt werden Öffentliche Hand als Flächeneigentümerin hat besondere Vorbildfunktion dies jedoch alleine nicht ausreichend Bürgerschaftliches Engagement und Eigeninitiativen zum Schutz von Natur und Landschaft von privaten Flächeneigentümern und nutzern ist unverzichtbar 12

Biodiversität in NRW: Fazit Das enge Miteinander von Mensch und Natur birgt große Herausforderungen, um die biologische Vielfalt in Nordrhein- Westfalen auch für kommenden Generationen zu bewahren Lassen Sie uns diese gemeinsam angehen 13

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 14

Biodiversität aus Sicht der Landwirtschaft Landwirtschaftlicher Kreisverband Borken Vorsitzender Ludger Schulze Beiering

Förderung der Biodiversität in Agrarlandschaften Diskussion

Internet Seite zur Biodiversität www.kreis-borken.de/biodiversitaet