Freies Unternehmer Netzwerk Michendorf. Satzung

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Transkript:

Seite 1/8 Freies Unternehmer Netzwerk Michendorf Satzung (Version 029.120.2014) Präambel Das Freie Unternehmer Netzwerk Michendorf, im Folgenden als FUN Michendorf bezeichnet, ist ein nicht rechtsfähiger, nicht eingetragener Verein gem. 54 BGB, auf den die Vorschriften einer Gesellschaft gem. 705 ff. BGB Anwendung finden. Rechtsgeschäfte im Namen des Vereins sind ausgeschlossen. Soweit ein Mitglied für das FUN Michendorf ein Rechtsgeschäft abschließt, haftet der Handelnde gegenüber dem Vertragspartner allein und persönlich. Handeln mehrere Personen gemeinsam, haften diese gesamtschuldnerisch, uneingeschränkt und persönlich. In allen Fällen ist unerheblich, ob er/sie mit oder ohne Auftrag des FUN Michendorf gehandelt hat/haben. Das Ziel des FUN Michendorf ist es, den in der Region Michendorf arbeitenden und/oder ansässigen Unternehmern, Gewerbetreibenden, Freiberuflern, Handwerkern sowie Künstlern und Kulturschaffenden und Unternehmen eine starke Solidargemeinschaft und Interessenvertretung zu bieten. Es tritt dabei für die soziale Marktwirtschaft ein, fordert dafür unternehmerfreundliche Rahmenbedingungen, die die Entwicklung eines eigenständigen und leistungsstarken Mittelstandes fördern. Das FUN Michendorf nimmt darüber hinaus eine Vertretungs- und Mittlerfunktion aller regional ansässigen und/oder tätigen Unternehmer und Unternehmen zu den örtlichen und regionalen politischen Entscheidungsträgern und öffentlichen Institutionen wahr. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freies Unternehmernetzwerk Michendorf. (2) Der Verein mit Sitz in Michendorf hat seinen Gerichtsstand in Potsdam. (3) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Seite 2/8 2 Zweck und Aufgaben des FUN Michendorf (1) Der Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmern, Handwerkern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Der Verein ist politisch unabhängig und verfolgt keine parteipolitischen Ziele. Er ist selbstlos tätig und dient keinem Erwerbszweck. (3) Der Zweck des FUN Michendorf ist die Durchführung und nachhaltige Förderung von sozialen, ökologischen und kulturellen Maßnahmen in der Region Michendorf soweit diese mit den genannten Zielen des Vereins im Einklang stehen und geeignet sind, die Region zu stärken. (3) Der Zweck des FUN Michendorf ist die Förderung der Interessen seiner Mitglieder sowie die Durchführung und nachhaltige Förderung von wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen, kulturellen und touristischen Maßnahmen in der Region Michendorf soweit diese mit den genannten Zielen des Vereins im Einklang stehen und geeignet sind, die Region zu stärken. (4) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a. die Information seiner Mitglieder sowie aller in Michendorf tätigen bzw. ansässigen Unternehmer, Gewerbetreibenden, Freiberufler, Handwerker sowie Künstler und Kulturschaffende über alle betrieblich relevanten Gebiete w. z. B. Betriebsführung, Personal- und Gesundheitswesen, Umweltschutz und Kultur, b. die Einrichtung von speziellen Projektgruppen innerhalb des Vereins, c. durch die eigene Initiierung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen sowie d. die materielle, personelle und/oder fachliche Unterstützung von Projekten und Personen, die demselben Zweck dienen auch wenn sie nicht vom Verein selbst initiiert und/oder durchgeführt werden. a. die Einrichtung von speziellen Projektgruppen innerhalb des Vereins, b. durch die eigene Initiierung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen sowie c. die materielle, personelle und/oder fachliche Unterstützung von Projekten und Personen, die demselben Zweck dienen Zur Durchführung des Vereinszwecks und der initiierten Projekte arbeitet der Verein eng mit den zuständigen Behörden zusammen und vermittelt seinen Mitgliedern im Sinne einer aktiven Wirtschaftsförderung den Kontakt zu diesen. Durch das zwischen den Mitgliedern entstandene Vertrauen soll insbesondere Dritten die Möglichkeit geboten werden, schnell und unkompliziert einen erprobten und passenden Geschäftspartner zu finden. Der Verein bietet die Leistungen seiner Mitglieder überregional an. Eine Vergütung von Empfehlungen findet nicht statt. Der Verein arbeitet mit Einrichtungen und Institutionen ähnlicher Zwecksetzung zusammen, um den überregionalen Erfahrungsaustausch sowie die Nutzung von Synergien zu fördern.

Seite 3/8 (5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder der Organe und Gremien des Vereins sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. (7) Die den Vereinsmitgliedern im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Verein oder für Projekte des Vereins entstandenen Auslagen und Kosten werden jedoch auf Antrag erstattet. (8) Der Vorstand kann im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für Arbeitsleistungen der Mitglieder im Rahmen der Projekte des Vereins eine angemessene Vergütung und/oder eine angemessene Aufwandsentschädigung im Sinne des 3 Nr. 26 a EStG beschließen. (9) Zur Förderung der satzungsmäßigen Zwecke und zur Unterstützung der Projektgruppen kann der Vorstand Dritte gegen Zahlung eines angemessenen Honorars beauftragen. 3 Mitglieder (1) Das FUN Michendorf hat: a. Aktive Mitglieder b. Fördernde Mitglieder c. Ehrenmitglieder 4 Mitgliedschaft (1) Aktives Mitglied des Vereins kann jeder Gewerbetreibende oder Freiberufler und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts bzw. deren Vertreter werden, die in der Region Michendorf ansässig und/oder tätig sind. Die Aufnahme in den Verein setzt die Anerkennung der in der Satzung festgelegten Ziele voraus. (2) Förderndes Mitglied kann jede Person werden, die nicht dem unter Pkt. 1. genannten Personenkreis angehört. Auch hier setzt die Aufnahme die Anerkennung der in der Satzung festgelegten Ziele voraus. (3) Die Aufnahme von Interessenten erfolgt auf schriftlichen Aufnahmeantrag des Bewerbers durch Beschlussfassung des Vorstands mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Antrag sollte begründet sein und ein kurzes Profil des Bewerbers enthalten. (4) Ehrenmitglieder werden vom Vorstand schriftlich zur Vereinsmitgliedschaft eingeladen. Jedes Vereinsmitglied hat die Möglichkeit und das Recht, Personen vorzuschlagen, denen die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden soll. Sollte der Vorstand diesem Vorschlag nicht folgen, kann die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dennoch die Ehrenmitgliedschaft beschließen.

Seite 4/8 5 Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft erlischt: a. Mit schriftlicher, an den Vorstand gerichteter formloser Austrittserklärung ohne Kündigungsfrist. Der Austritt ist jederzeit möglich, wird vom Vorstand bestätigt und den Mitgliedern zur Kenntnis gegeben. b. Mit Ausschluss auf entsprechende Beschlussfassung des Vorstands, der mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen zustande kommt. Ausschlussgründe sind insbesondere in der Störung des Vereinsfriedens, groben Verstößen gegen die Interessen des Vereins, namentlich der Verstoß gegen die Satzung oder Beschlüsse des Vereins oder der Schädigung des Vereins in der Öffentlichkeit zu sehen. Der Beschluss des Vorstandes ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzusenden. Als Ausschlussgrund gilt auch ein Beitragsrückstand in Höhe von mehr als einem Jahresbeitrag, der trotz schriftlicher Mahnung durch den Vorstand und Aufforderung zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nicht ausgeglichen wird. c. Mit dem Ableben oder der Liquidation des Mitglieds d. Mit der Auflösung des Vereins. (2) Der Beschluss des Vorstands ist endgültig. Rechtsmittel sind nicht zugelassen. Gezahlte Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen werden bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht zurück erstattet. 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder (1) Die Mitglieder haben durch ihr Verhalten zum Wohle, zur Stärkung und zum Erfolg des Vereins nach besten Kräften beizutragen und den Vorstand zu unterstützen. Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Satzung des FUN Michendorf einzuhalten und diese nach seinen Möglichkeiten umzusetzen. (2) Die aktiven Mitglieder sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen, den monatlichen FUN-Treffen und allen weiteren Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, bei der Erarbeitung und Fassung von Beschlüssen mitzuwirken und ihr Stimmrecht auszuüben. (3) Fördernde und Ehrenmitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen, den FUN- Treffen und allen weiteren Veranstaltungen des Vereins beratend und unterstützend teilzunehmen. Sie verfügen ebenfalls über ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. 7 Finanzierung des Vereins (1) Zur Finanzierung des Vereinszwecks und zur kontinuierlichen Absicherung der geplanten Maßnahmen entrichtet jedes aktive und Fördermitglied einen monatlichen Mindestbeitrag von 20,00. Freiwillige Zusatzzahlungen die auch zweckgebunden erfolgen können sind jederzeit gewünscht und möglich.

Seite 5/8 (2) Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei. (3) Für Existenzgründer im ersten Jahr nach der Gründung wird der Beitrag um 50% reduziert. (4) Die Verwaltung der Gelder wird einem Kassenwart übertragen, der auch die laufende Buchhaltung übernimmt. Dieser ist dem Vorstand jederzeit auskunftsverpflichtet und hat gegenüber der Mitgliederversammlung jährlich einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. (5) Das FUN Michendorf unterhält bei einer ortsansässigen Bank ein laufendes Konto auf eigenen Namen, das ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird und so auszugestalten ist, dass nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam über das Guthaben verfügen können. Bei Online- Verfügungen durch den Kassenwart ist eine entsprechende Freigabe von ebenfalls zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich. (6) Bei Bedarf kann der Vorstand unter den gleichen Bedingungen weitere Konten einrichten, die zweckgebunden für die Abwicklung spezieller Projekte genutzt werden können. (7) Das FUN Michendorf besitzt mit Ausnahme des/der unter Pkt. 4. genannten Kontoguthaben/s sowie eines zweckgebundenen Kassenbestandes kein Gesellschaftsvermögen und kann ein solches auch nicht erwerben. (8) Jedes Jahr ist durch zwei Mitglieder des Vereins eine Kassenprüfung durchzuführen. 8 Die Organe des FUN Michendorf (1) Die Organe des Vereins sind: a. Die Mitgliederversammlung b. Der Vorstand c. Der Beirat d. Der Ehrenrat 9 Die Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des FUN Michendorf. (2) Ordentliche Mitgliederversammlungen werden mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einberufen. Die Einladung muss spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung allen unter 3 genannten Mitgliedern mit Angabe des Grundes bzw. einer Tagesordnung zugestellt werden, wobei elektronische Medien genutzt werden können. (3) In begründeten Fällen muss der Vorstand selbst oder auf Verlangen von mindestens 10 aktiven Mitgliedern eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Die Mitglieder sind wie zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung einzuladen. (4) Aufgaben der Mitgliederversammlung:

Seite 6/8 a. Beschlussfassung über die Satzung und Satzungsänderungen b. Wahl des Vorstands; eine Blockwahl ist zulässig c. Wahl des stellvertretenden Vorstands d. Wahl der Kassenprüfer e. Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder f. Beschlussfassung über die Vereinsauflösung (5) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins. Die Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen; die Auflösung des Vereins kann nur mit mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. (6) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches allen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen ist. (7) Die Mitgliederversammlungen sind wie auch alle sonstigen Veranstaltungen des Vereins für Gäste grundsätzlich offen. 10 Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, übernimmt der stellvertretende Vorstand den freiwerdenden Vorstandssitz. (2) Der Vorstand leitet die Tätigkeiten des FUN Michendorf im Innenverhältnis und fungiert als Ansprechpartner für Dritte aller das FUN Michendorf betreffenden Fragen. (3) Der Vorstand trifft seine Entscheidung mit einfacher Mehrheit. Alle Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt. (4) Der Vorstand hat das Recht bei seinen Entscheidungen die Mitglieder des Beirates hinzu zu ziehen, denen dann für die betreffende Entscheidung ein gleichberechtigtes Stimmrecht zusteht. Bei Entscheidungen, die den Verein über einen Betrag von 2.000,00 hinaus verpflichten, ist die Hinzuziehung der Beiratsmitglieder obligatorisch. (5) Der Vorstand bildet aus dem Kreis interessierter und fachkompetenter Vereinsmitglieder Projektgruppen, die spezielle Bereiche im Sinne des 2, Abs. 3 bearbeiten. Die Mitarbeit in den Projektgruppen ist freiwillig; alle Mitglieder sind jedoch aufgefordert, sich in den einzelnen Projektgruppen zu engagieren. (6) Jedes Vereinsmitglied hat jederzeit das Recht und die Möglichkeit, Vorschläge zur Bildung einer Projektgruppe zu unterbreiten. Über deren grundsätzliche Umsetzung entscheidet der Vorstand.

Seite 7/8 11 Projektgruppen und Beirat (1) Die Projektgruppen arbeiten unabhängig, sind aber gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung auskunfts- und rechenschaftspflichtig. (2) Die Projektgruppen können sich eigenständig jederzeit durch Hinzuziehung weiterer geeigneten Personen verstärken. (3) Die einzelnen Projektgruppen bestimmen jeweils einen Sprecher, die gemeinsam den Beirat des FUN Michendorf bilden. (4) Der Beirat des FUN Michendorf hat die Aufgabe, den Vorstand bei bestimmten Entscheidungen (s. 10, Abs. 4) zu unterstützen. 12 Ehrenmitglieder und Ehrenrat (1) Der Vorstand kann auf eigene Initiative oder auf Vorschlag der Mitgliederversammlung, verdiente Personen des öffentlichen Lebens einladen, Ehrenmitglied und damit gleichzeitig Mitglied des Ehrenrates zu werden. (2) Die Mitglieder des Ehrenrats sollen das FUN Michendorf in bestimmten Fragen beraten, die in dieser Satzung formulierten Ziele und Zwecke nach ihren Möglichkeiten unterstützen und insbesondere dabei mitwirken, die Idee des FUN Michendorf nach außen zu tragen und zu verbreiten. 13 Geschäftsstellen (1) Soweit es die Entwicklungen innerhalb und außerhalb des Vereins erfordern, kann der Vorstand weitere regionale Geschäftsstellen errichten. 14 Auflösung des Vereins (1) Die Auflösung des Vereins erfolgt mit 2/3-Stimmenmehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder auf der Mitgliederversammlung. Die Einladung zur Einberufung der Mitgliederversammlung bedarf der Bekanntgabe der Abstimmung über die Vereinsauflösung. (2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen (vgl. 7, Abs. 5.) zu gleichen Teilen an: a. Deutscher Orden/ Haus Sankt Norbert, Langerwischer Straße 27, 14552 Michendorf b. empowerment4all e.v., Diez, VR 20833 eingetragen in Montabaur (Rheinland-Pfalz) mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung von gemeinnützigen Zwecken verwendet werden darf.

Seite 8/8 (3) Der/die Liquidator/en werden durch den Vorstand eingesetzt. Michendorf, den 9.12.2014 Der Vorstand des Freien Unternehmernetzwerkes Michendorf