HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG

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Transkript:

HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Christine Gerber, Deutsches Jugendinstitut e.v., München Fachgruppe Nationales Zentrum Frühe Hilfen Berlin, 27.Januar 2017

Die Regelungen des 8a SGB VIII und 4KKG sind mehrheitlich identisch! 4 KKG (2) Kinderschutzauftrag nach 4KKG (1) Werden Ärzte und Ärztinnen, Hebammen, Entbindungspfleger Berufspsychologen und psychologinnen mit staatlich anerkannter, wissenschaftlicher Abschlussprüfung Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen und berater Beraterinnen und Berater in Einrichtungen der Suchthilfe Mitarbeitende der Schwangerschaftskonfliktberatung Staatl. anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen Lehrerinnen und Lehrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes/ eines Jugendlichen bekannt, sollen sie

Die Regelungen des 8a SGB VIII und 4KKG sind mehrheitlich identisch! 4 KKG (2) Kinderschutzauftrag nach 4KKG (1) Werden Ärzte und Ärztinnen, Hebammen, Entbindungspfleger Berufspsychologen und psychologinnen mit staatlich anerkannter, wissenschaftlicher Abschlussprüfung Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen und berater Beraterinnen und Berater in Einrichtungen der Suchthilfe Mitarbeitende der Schwangerschaftskonfliktberatung Staatl. anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen Lehrerinnen und Lehrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes/ eines Jugendlichen bekannt, sollen sie

(3) Begriffsklärung: Kindeswohlgefährdung Was ist eine Kindeswohlgefährdung? 1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls ) (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.

(3) Begriffsklärung: Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung ( 1666BGB): erhebliche Gefahr für das körperliche, geistige, seelische Wohl des Kindes in Verbindung mit mangelnder Fähigkeit (z.b. psychische Erkrankung) oder Bereitschaft der Eltern, die Gefahr abzuwenden Entwicklungsgefährdung ist nicht zwingend Kindeswohlgefährdung!

(3) Begriffsklärung: Kindeswohlgefährdung Eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH FamRZ 1956, 350 = NJW 1956, 1434) Prognose eines erheblichen (körperlich, seelischen oder geistigen) Schadens für das Kind!

(3) Begriffsklärung: Kindeswohlgefährdung Einschätzaufgaben nach 1666BGB: 1. Wodurch wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes konkret gefährdet? 2. Sind die Eltern Veränderungsbereit und v.a. fähig? (zu differenzieren von Kooperationsbereitschaft) 3. Welchen körperlichen oder geistigen Schaden erleidet das Kind, wenn sich an der aktuellen Situation nichts ändert (Lebensgefahr ist lediglich das Worst-Case-Szenario)?

(3) Begriffsklärung: Gewichtige Anhaltspunkte sind Beobachtungen, die den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung begründen! Beobachtungen am Kind: Erhebliche nicht mehr altersgemäße Entwicklungsverzögerungen Gehäufte oder schwerwiegende Verletzung(en), die im Widerspruch zu den Erklärungen der Eltern stehen Beobachtungen an den Eltern: Psychische Erkrankung, die die erzieherischen Fähigkeiten erheblich einschränkt Eigene Misshandlungs- und Vernachlässigungserfahrung in der Kindheit, die nicht bewältigt/bearbeitet wurden Beobachtungen an der Eltern-Kind-Interaktion: Kind reagiert auffällig verängstigt auf einen Elternteil Mutter wirkt teilnahmslos und nimmt zum Säugling kaum Kontakt auf

(3) Begriffsklärung: Gewichtige Anhaltspunkte sind Beobachtungen, die den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung begründen. Beobachtungen am sozialen Umfeld: Partnerschaftsgewalt Alleinerziehende sehr junge, sozial isolierte Mutter Meist häufen sich Beobachtungen: das Kind (3J.) wird von der Mutter und dem Lebensgefährten als sehr schwierig bis feindselig beschrieben & Mutter schildert Überforderung mit der Lebenssituation & ALG II Bezug & Lebensgefährte der KM hat Schwierigkeiten in der Impulskontrolle & Vorgeschichte von Partnerschaftsgewalt und Drogen & das Paar zeigt eher problemvermeidendes Bewältigungsverhalten lösen den Prozess der Verdachtsabklärung aus!

(3) Begriffsklärung: Gewichtige Anhaltspunkte Gewichtige Anhaltspunkte sind ausreichend besorgniserregende Beobachtungen, die darauf hindeuten könnten, dass das Kind wenn sich an der bestehenden Situation nichts ändert einen erheblichen Schaden (nicht nur für Leib und Leben) erleiden könnte. Verdachtsabklärung heißt, die aus 1666BGB abgeleiteten Fragen differenziert beantworten: 1. Wodurch wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes konkret gefährdet? 2. Sind die Eltern bereit und in der Lage, die Gefahr in eigener Verantwortung von ihrem Kind abzuwenden? (Veränderungsfähigkeit ist zu differenzieren von Kooperationsbereitschaft) 3. Welchen körperlichen oder geistigen Schaden erleidet das Kind, wenn sich an der aktuellen Situation nichts ändert (Lebensgefahr ist lediglich das Worst-Case-Szenario)? Ist dieser erheblich?

(4) Kinderschutzauftrag nach 4KKG Auslöser für den Prozess der Gefährdungseinschätzung Hinzuziehung einer sog. insoweit erfahrenen Fachkraft : bei Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtend; bei Berufsgeheimnisträgern optional Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung

(4) Kinderschutzauftrag nach 4KKG 4 Abs. 2 KKG Die Personen nach Absatz 1 (Berufsgeheimnisträger) haben zur Einschätzung des Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Sie sind zu diesem Zweck befugt, dieser Person die dafür erforderlichen Daten zu übermitteln; vor einer Übermittlung der Daten sind diese zu pseudonymisieren.

(4) Kinderschutzauftrag nach 4KKG Als Teil der Risikoeinschätzung Als Teil der Beratung zur Abwendung der Gefahr Vertrauen aufbauen und zugleich misstrauisch bleiben Ausnahme: dadurch wird der Schutz des Kindes gefährdet (z.b. Verdacht sex. Gewalt) Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Erörterung der Situation mit den Eltern & Kindern

(4) Kinderschutzauftrag nach 4KKG Über welche eigenen Hilfemöglichkeiten, die Gefährdung abzuwenden, verfüge ich? Welche Hilfen gibt es? Wie sind die Zugänge? (Vernetzung!) Auf die Inanspruchnahme von Hilfe hinwirken Auf Hilfen hinwirken impliziert auch die Kontrolle, ob die Hilfe geeignet und ausreichend war: Gestaltung des Vermittlungsprozesses, Rückmeldung; Federführung Erörterung der Situation mit den Eltern & Kindern Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Herstellung von Verbindlichkeit persönliche Grenzen kennen und offen legen!

(4) Kinderschutzauftrag nach 4KKG Königsweg: Einwilligung Hinweis ggü. den Betroffenen, dass das Jugendamt hinzu -gezogen wird 4KKG: Befugnisnorm zur Weitergabe der Information Auf die Inanspruchnahme von Hilfe hinwirken Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Erörterung der Situation mit den Eltern & Kindern

(4) Kinderschutzauftrag nach 4KKG Hinzuziehung Information des des Jugendamtes Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Hinweis ggü. den Betroffenen, dass das Jugendamt hinzu -gezogen wird Auf die Inanspruchnahme von Hilfe hinwirken Erörterung der Situation mit den Eltern & Kindern Die Weitergabe einer Information schützt noch kein Kind! Grundlage für die Zusammenarbeit Eltern/Jugendamt schaffen (Kontakt herstellen) Gestaltung des Übergangs von zentraler Bedeutung! Qualifizierte Hinzuziehung!

(4) Kinderschutzauftrag nach 4KKG Erörterung mit den Eltern & Kindern Information des Jugendamtes Ein intelligentes Hinweis ggü. den Betroffenen, dass das Jugendamt und hinzu sehr -gezogen wird anspruchsvolles Verfahren Auf die mit Inanspruchnahme von Hilfe hinwirken diversen Herausforderungen für den konkreten Einzelfall! Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!