Vertragsbedingungen der rabbit mobile GmbH für die Nutzung von quicklead (Stand: 04.08.2014)

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Transkript:

Vertragsbedingungen der rabbit mobile GmbH für die Nutzung von quicklead (Stand: 04.08.2014) Präambel rabbit mobile ist Hersteller und Betreiber von quicklead, einem Service zur Erfassung, Auswertung und zum Export von Leads, also Kontakten mit Relevanz für das Geschäft des Kunden. Der Kunde möchte quicklead in der Variante nutzen, die er gegenüber einem Mitarbeiter der rabbit mobile GmbH oder im Internet-Bestellformular in seinem Account auf admin.quicklead.de bezeichnet hat. 1 Definitionen (1) Unter rabbit mobile ist die rabbit mobile GmbH, Kaiserstraße 65, 60329 Frankfurt zu verstehen. Mit Kunde wird die natürliche oder juristische Person verstanden, die schriftlich per E-Mail an einen Mitarbeiter der rabbit mobile GmbH, per Brief an o. g. Adresse oder per Fax an +49 69 8600428-09 oder auf dem Web-Formular unter admin.quicklead.de erklärt, dass sie quicklead nutzen möchte. (2) Mit Lead bzw. Leads werden die mit quicklead erfassten, verwalteten, exportierten oder in sonstiger Weise verarbeiteten oder genutzten Gesprächs- und Kontaktdaten bezeichnet. (3) App bezeichnet die quicklead-applikation für ein mobiles Endgerät zur Erfassung von Leads, z. B. die App für ios zur Verwendung auf einem ipad der Apple Inc., unabhängig von Versionsnummer oder Veröffentlichungsdatum. (4) Plattform bezeichnet den von rabbit mobile auf der Domain admin.quicklead.de betriebenen Internet-Service quicklead, mit dem der Kunde die mit App(s) erfassten Leads zusammen führen, verwalten, verarbeiten und exportieren kann. (5) quicklead bezeichnet die Gesamtheit der Services der App bzw. Apps und der Plattform. (6) Unter CRM-System wird ein beliebiges Drittsystem verstanden, in das der Kunde die mit quicklead erfassten Leads überführen möchte. (7) Mit Nutzer wird jede Person im Einflussbereich des Kunden verstanden, der von ihm über den Hauptvertrag zur Nutzung von quicklead, unabhängig von der Rolle oder den zur Verfügung gestellten Rechten, angemeldet wird. (8) Dieser Vertrag im Ganzen wird im Folgenden Hauptvertrag genannt. 2 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand des Hauptvertrages ist die Bereitstellung a) der App bzw. Apps und b) der Plattform inkl. ihrer Exportmöglichkeiten in ihrer jeweils aktuellen Version. (2) Gegenstand des Hauptvertrages ist weder a) die Anbindung der Plattform an ein CRM-System, sofern diese Anbindung nicht Gegenstand von 2 Abs. 1 ist, noch b) die Bereitstellung von Internet-Zugang zur Plattform noch Nutzungsvertrag quicklead (Stand: 04.08.2014) 1 von 6

c) zusätzliche Dienstleistungen wie Einrichtung, Schulung des Kunden oder seines Personals oder Programmierung von Schnittstellen. Solche Aufträge vereinbaren der Kunde und rabbit mobile separat; noch d) die Erreichung konkreter Ziele des Kunden, die mit der Nutzung von quicklead verfolgt werden. 3 Nutzungsrechte des Kunden (1) Der Kunde erklärt, dass er entweder eine mindestens 18 (achtzehn) Jahre alte natürlich Person oder eine juristische Person ist und mit der Nutzung von quicklead zu anderen als privaten Zwecken nutzen wird. (2) Der Kunde erhält, aufschiebend bedingt durch die Zahlung der jeweils nach diesem Vertrag anfallenden Gebühren, ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich unbegrenztes, zeitlich auf die Dauer des Hauptvertrages begrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht sowohl an der/den jeweils von ihm eingesetzten App(s) und an der Plattform inklusive aller ihrer Funktionalitäten, und zwar jeweils in dem Umfang, der zu dem von ihm gewählten Nutzerpaket passt. Zu keiner Zeit hat der Kunde Anspruch auf Zurverfügungstellung jedweden Quellcodes von quicklead oder von Maschinencode der Plattform. (3) Nutzung im Sinne des genannten Nutzungsrechtes bedeutet in Bezug auf Apps eine Möglichkeit zum Abruf der jeweiligen App über den App Store des jeweiligen Anbieters oder einer von rabbit mobile benannten Webseite zur Installation und zum Betrieb auf dem jeweiligen Endgerät und in Bezug auf die Plattform eine reine Nutzung aller Dienste über einen Browser bei funktionierender Internet-Verbindung, ohne dass es eines Downloads bzw. der Installation von Software bedürfte. (4) Der Kunde weiß und akzeptiert, dass rabbit mobile quicklead (also die App(s) und die Plattform) stetig weiter entwickelt und ihm die App(s) und die Plattform ausschließlich in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung bereit stellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Version der App(s) oder der Plattform und nicht auf die Zurverfügungstellung von Updates oder Ergänzungen von quicklead. (5) Die dem Kunden zur Nutzung von quicklead zur Verfügung gestellten Zugangsdaten muss er sicher aufbewahren und darf er niemandem weitergeben. rabbit mobile ermöglicht dem Kunden, für jeden Nutzer von quicklead einen personengebundenen Satz von Zugangsdaten zu generieren, die jeweils nicht auf eine andere Person übertragen werden oder von einer anderen Person genutzt werden dürfen. (6) rabbit mobile sichert die ordnungsgemäße Funktion der Plattform während durchschnittlich 98 % pro Kalendermonat zu. Wartungsarbeiten und sonstige geplante Ausfallzeiten werden mit angemessener Frist angekündigt und nach Möglichkeit während Zeiträumen mit erwartungsgemäß niedriger Nutzungsintensität durchgeführt. Geplante Ausfallzeiten gelten nicht als Zeiten der Nichtfunktion im Sinne dieses Satzes 1. 4 Datahosting-Leistungen (1) rabbit mobile überlässt dem Kunden Speicherplatz, der durch den Kunden eigenständig zur Speicherung der Daten genutzt wird ( Datahosting ). rabbit mobile wird für den Kunden ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiterin nach 11 BDSG tätig und wird dessen personenbezogene Daten abgesehen von entsprechender schriftlicher Weisung des Kunden nicht verändern, bearbeiten oder nutzen. (2) rabbit mobile erstellt täglich Sicherungskopien des im Rahmen des Datahostings genutzten Speicherplatzes und betreibt Sicherungsmaßnahmen nach aktuellem Stand der Technik. Verlangt der Kunde zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, muss er etwaige Zusatzkosten tragen. Diese Zusatzkosten weist rabbit mobile dem Kunden nach. Nutzungsvertrag quicklead (Stand: 04.08.2014) 2 von 6

(3) Während der gesamten Dauer der Nutzung hat der Kunde die Möglichkeit, alle von ihm in quicklead eingebrachten Lead- und Gesprächsdaten zu exportieren. Alle Daten des Kunden auf der Plattform werden bei Ende der Nutzung (Löschen des Accounts) von quicklead gelöscht. Bei dieser Löschung werden gegebenenfalls in Backups befindliche Daten dem regulären Turnus entsprechend gelöscht. 5 Zusatzleistungen: Support, Software-Erstellung (1) Soweit der Kunde rabbit mobile mit Zusatzleistungen wie zum Beispiel Beratung, Support oder Schulung seiner Nutzer beauftragt, wird die jeweils beauftragte Leistung vorbehaltlich anderer Regelung nach dem in 7 Abs. 2 genannten Turnus nach den jeweils aktuellen Stundensätzen nach angefangenen halben Stunden abgerechnet. Die Stundensätze betragen aktuell: Projektmanagement und Organisation: Kundenberatung: Grafik und Design: Programmierung: IT-Consulting, Konzeption: 95,- Euro 110,- Euro 110,- Euro 125,- Euro 140,- Euro (2) Gegebenenfalls gewünschte Erstellung von über quicklead hinaus gehender Software ist Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. 6 Vertragsdauer (1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen gelten wie folgt: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat ( Verlängerungszeit ). Er kann zum Ende der Mindestlaufzeit oder jeder Verlängerungszeit mit einer Frist von 1 (einer) Woche gekündigt werden. (2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei die im Hauptvertrag ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt, sowie dann, wenn die andere Vertragspartei insolvent wird, also Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits eingetreten ist. Ein wichtiger Grund liegt ferner dann vor, wenn der Kunde mit der Entrichtung von Entgelt im Verzug ist, das das durchschnittliche Entgelt für 2 (zwei) Leistungsmonate erreicht. (3) In der Nichtausübung eines Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grund seitens rabbit mobile ist keine Billigung des Verhaltens des Kunden zu sehen. rabbit mobile behält sich in diesem Fall ausdrücklich das Recht zur Kündigung für den Fall fortlaufenden oder wiederholten Verstoßes vor. 7 Vergütung (1) Der Kunde entrichtet an rabbit mobile für die Nutzung von quicklead die Vergütung, die sich gemäß seines Nutzungsumfangs (Anzahl Lizenzen) nach zum Zeitpunkt der Bestellung geltender Preisliste ergibt. Ihm wurde diese Summe in einer Bestellbestätigung per E-Mail mitgeteilt. (2) Für die Nutzung von quicklead entstehen Gebühren abhängig von der Zahl von Nutzern, die quicklead gleichzeitig nutzen dürfen, unabhängig von der Rolle des jeweiligen Nutzers ( Parallelnutzungslizenzen ). rabbit mobile rechnet jeweils zu Beginn eines jeden Abrechnungszeitraums (Monats- oder Jahrespaket) Zeitraum ab. Nutzungsvertrag quicklead (Stand: 04.08.2014) 3 von 6

(3) rabbit mobile behält sich vor, Preise und Tarifstruktur zu ändern. Sie informiert den Kunden über jede Veränderung von Preisen oder Tarifen, die ihn betreffen, per E-Mail. Bei jeder Preisoder Tarifanpassung, die seine Position verschlechtert also die ihn absolut mehr kostet oder seine Nutzungsmöglichkeiten bei gleichem Preis schmälert darf der Kunde mit Wirkung zum Ende der Gültigkeit der bisherigen Preise oder Tarifstruktur kündigen. (4) Wenn und solange der Kunde mit der Zahlung von mindestens 2 (zwei) Monatsvergütungen in Verzug ist, darf rabbit mobile sämtliche Leistungen an den Kunden verweigern, ohne dass hierdurch seine Leistungspflicht gehemmt würde. Das beinhaltet eine Sperre der Nutzung von quicklead, durch die die Verfügungsgewalt über personenbezogene Daten des Kundenkontos auf eine Person (den so genannten agent ) beschränkt wird. 8 Pflichten des Kunden (1) Der Kunde hat auf allen Computern, von denen aus auf die Plattform zugegriffen wird (inkl. aller Endgeräte, auf denen eine quicklead-app läuft) für Datensicherheitsmaßnahmen nach aktuellem Stand der Technik zu sorgen, z. B. Virenschutzprogramme in aktueller Version einzusetzen. (2) Der Kunde hat außerdem sicher zu stellen, dass Unbefugten der Zugriff auf quicklead verwehrt ist und bleibt, und sichert zu, dass er, soweit vorhanden, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer zur Einhaltung dieser vorgenannten Pflichten verpflichtet hat. Der Kunde muss die ihm von rabbit mobile übermittelten Zugangsdaten sorgfältig vor dem Zugriff Unbefugter aufbewahren und rabbit mobile bei Verlust oder Gefahr unbefugten Zugriffs unverzüglich schriftlich oder per Telefax über diesen Umstand informieren. (3) Der Kunde unterrichtet rabbit mobile unverzüglich schriftlich oder per Telefax, wenn für ihn der Verdacht besteht, dass eine Sicherheitsmaßnahme (z. B. Virenschutz oder Firewall) nicht einwandfrei funktioniert hat, es zu einem unbefugten Zugriff kam bzw. kommt oder eine sonstige Gefährdung aus seiner Sphäre für rabbit mobile oder ihre Systeme bestehen kann. 9 Gewährleistung (1) rabbit mobile gewährleistet, dass quicklead (also jede App und die Plattform) der sich aus der Produktbeschreibung ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann. Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus ist jegliche Zusicherung schriftlich von rabbit mobile zu erklären. (2) Mängel von quicklead werden von rabbit mobile innerhalb angemessener Zeit behoben, nachdem der Kunde rabbit mobile über den Mangel in Textform schriftlich, per Telefax oder per E-Mail so detailliert informiert wurde, dass rabbit mobile den Mangel lokalisieren und reproduzieren kann. Der Kunde muss rabbit mobile bei der Eingrenzung von Fehlern unterstützen. (3) Zum Zwecke der Mängelprüfung und -beseitigung gestattet der Kunde rabbit mobile den Zugriff auf seinen Daten in der Plattform und muss rabbit mobile, soweit erforderlich, die betroffenen Endgeräte, auf denen eine quicklead-app läuft, zur Verfügung stellen. (4) Die Gewährleistungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er ohne Zustimmung von rabbit mobile Änderungen an einer App vornimmt oder vornehmen lässt. Dies gilt nicht, sofern der Vertragspartner zu Änderungen, insbesondere nach 536 Abs. 2 BGB, berechtigt ist und sämtliche Änderungen fachgerecht ausgeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden. Nutzungsvertrag quicklead (Stand: 04.08.2014) 4 von 6

10 Haftung (1) rabbit mobile haftet für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflicht gilt eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Hauptvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Wird eine solche wesentliche Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren, jedoch wertmäßig begrenzt auf 10.000,00 für Vermögensschäden und auf 50.000,00 für Personen- und Sachschäden pro Fall und auf 20.000,00 für Vermögensschäden und auf 100.000,00 für Personen- und Sachschäden für die gesamte Kundenbeziehung. (2) Die Haftung von rabbit mobile für zugesicherte Eigenschaften, arglistig verschwiegene Mängel oder Personenschäden (Leben, Körper und Gesundheit) sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. (3) Soweit die Haftung von rabbit mobile nach den vorstehenden Regelungen dieses 10 wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von rabbit mobile. 11 Datenschutz (1) rabbit mobile wird für den Kunden als Auftragsdatenverarbeiterin isv. 11 BDSG nach Maßgabe des Hauptvertrages und der Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung (Anlage 1) tätig. rabbit mobile weist den Kunden darauf hin, dass der als verantwortliche Stelle nach 3 Abs. 7 BDSG für die Einhaltung des Datenschutzrechts in Bezug auf alle seine personenbezogenen Daten verantwortlich ist. (2) rabbit mobile speichert folgende Daten des Kunden zu Verwaltungs- und Datensicherheitszwecken: E-Mail-Adresse, Anrede, Vor- und Nachname, Firmenname, Postanschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Nutzungshistorie inklusive Login- und Logout-Historie, genutzte IP-Adressen, Gerätetyp und Gerätekennung des/der genutzten mobilen Endgeräte, Browsertyp und version, außerdem (bei Kunden mit zahlungspflichtigen Konten) die Tarifhistorie und Zahlungshistorie. (3) Der Kunde muss bei der Nutzung von quicklead geltendes Recht, insbesondere Datenschutzund Wettbewerbsrecht einhalten. (4) Zu Kundensupport- und Qualitätssicherungszwecken darf rabbit mobile Einsicht in sämtliche Daten der Nutzerkonten des Kunden nehmen. 12 Freistellung (1) Der Kunde sichert ausdrücklich zu, alle rechtlichen Vorschriften einzuhalten, die ihn bei dem Einsatz von quicklead treffen, insbesondere solche, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln. (2) Sollte rabbit mobile von einem Dritten auf Grund einer Rechtsverletzung des Kunden, gleich welcher Art, in Anspruch genommen werden (z. B. wegen unzumutbarer Belästigung nach 7 UWG), stellt der Kunde rabbit mobile auf erste Aufforderung von allen Kosten frei bzw. erstattet alle Kosten (insbesondere Rechtsanwalts-, Gerichts-, Behörden- und Gutachterkosten), die im Rahmen der Abwehr bzw. dem Umgang mit den erhobenen Ansprüchen entstehen. rabbit mobile wird in einem solchen Fall das Vorgehen mit dem Kunden abstimmen, behält sich jedoch die Entscheidungsfreiheit vor. Nutzungsvertrag quicklead (Stand: 04.08.2014) 5 von 6

13 Sonstiges (1) Jede Willenserklärung, die diesen Vertrag oder eine Anlage oder Erweiterung ändert, insbesondere Mahnungen, Mängelrügen und Kündigungen, erfordern Schriftform. (2) rabbit mobile darf die vorliegenden Geschäftsbedingungen ändern, wenn sie den Kunden mindestens 4 (vier) Wochen vor Wirksamwerden der neuen Geschäftsbedingungen auf die Änderung hinweist und ihm die neuen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellt. (3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle in Verbindung mit der Geschäftsbeziehung der Parteien stehenden Ansprüche ist Frankfurt am Main (Deutschland). (4) Es bestehen keine Nebenabreden, und zur Vereinbarung von Nebenabreden ist Schriftform erforderlich; Letzteres gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses. (5) Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt das den Rest des Vertrages nicht, und an Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine solche, die bei objektiver Betrachtung bei Vertragsschluss von beiden Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit gewollt gewesen wäre. Vor Beauftragung hat der Kunde eine Kopie dieses Nutzungsvertrages erhalten. Mit der Nutzung von quicklead erklärt der Kunde, dass er diese Nutzungsbedingungen akzeptiert. Frankfurt, den [Ort], den [Name] rabbit mobile GmbH [Name] [Firma] Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung (ADV) nach 11 BDSG Technische und organisatorische Maßnahmen der ADV Nutzungsvertrag quicklead (Stand: 04.08.2014) 6 von 6