Aktuelle Herausforderungen im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen



Ähnliche Dokumente
Aktuelle Situation der Heilwesenhaftpflichtversicherung in dem Segment Hebammen

Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:

Verbandsmakler des Deutschen Hebammenverbands e. V. SECURON Hebammen-Partner. Mehr als Hebammen vertrauen unserer Haftpflichtversicherung.

ERHEBEN NICHT ERGEBEN! Warum wir weder unseren Beruf noch die Mütter verkaufen.

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe

Eine genossenschaftliche Lösung für Hebammen und HgE

hier: 134a Absatz 5 SGB V

Stellungnahme des Netzwerks der Geburtshäuser/ Hebammengeleiteten Einrichtungen e.v.

zu Punkt der 924. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2014

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Ein-/Weiterführung eines Qualitätsmanagement-Systems gem. Anlage 1 (Qualitätsvereinbarung)

Tarifdelegiertentag. 6. Mai Prof. Dr. iur. Ueli Kieser

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

Versicherung als Berufsrisiko am Beispiel der Berufshaftpflicht für Hebammen

BETRIEBS- KRANKENKASSE

Rechtliche Dimension, Besoldung, Versicherung Carsten Peters Geschäftsführer der GEW-Regionalgeschäftsstelle Münsterland

ausgesprochen.ebensolehntesieeineverpflichtendeumlagefinanzierteversicherungslösunganalogdenprinzipienderunfallversicherungab,dasichdas

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Leitfaden Basistarif. Information für den Zahnarzt. Stand: Dezember 2008

DGIV-Seminar. Neue Möglichkeiten für innovative Versorgungsformen durch das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

V E R E I N B A R U N G

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

stationär Insgesamt Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

Vorwort. Sehr geehrte Damen und Herren,

M I T T E I L U N G. Die 87. Sitzung des Sozialausschusses findet am Mittwoch, dem 2. Februar 2011, Uhr, in Schwerin, Schloss, Plenarsaal statt.

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Sozialversicherung als Teil der Lösung oder Teil des Problems? von

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Richtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

Schärfen Sie Ihren Blick!

GKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene

Sie haben gut lachen,... Barmenia. Krankenversicherung

Herzlich willkommen!

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

ZAHLEN UND FAKTEN ZUFRIEDENE VERSICHERTE IN DER PKV HOLGER, FACHARZT ZUFRIEDENE VERSICHERTE IN DER GKV

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Pflege ein großes Thema...

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Andreas Hoffmann u. a. CDU.

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren

BOGDANOW & KOLLEGEN. Hamburg - München - Berlin - Heidelberg - Verl. Fragebogen Arzthaftung

Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.

BU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit.

Hörgeräteversorgung: Versorgungsanspruch und praxis in der GKV

Medikalisierung oder Kompression? Wie die demographische Entwicklung auf die Krankenversicherung wirkt?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Der Weg zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis

Ich will für meine Zähne eine V.I.P.-Behandlung. Die Zahn-Zusatzversicherung V.I.P. dental.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

zwischen und dem GKV-Spitzenverband*, Berlin

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

s- Sparkasse Die Ausbildung ist schon mal gesichert! Die Sparkassen-KinderleichtVorsorge. Sparkassen-Finanzgruppe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Datum Ausgabe 05/2009

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Schöne Zähne für jedes Einkommen...einfach intelligenter!

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Elternbroschüre. Kinderbetreuung. Für Kinder studierender Eltern und Kinder von Beschäftigten der Hochschule Magdeburg - Stendal Standort Magdeburg

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Niederlassung Coesfeld

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Gönnen Sie Ihrem Lächeln mehr als Standard

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom

Zukunft der Call-Center mitbestimmen

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab )

Ihre Stimme für 7 % für Kinder!

Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Endlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

1. Änderungsmitteilungen

Transkript:

Aktuelle Herausforderungen im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen Thomas Renner Bundesministerium für Gesundheit Referatsleiter: Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik Berlin, September 2015

Entwicklung der Haftpflichtprämien für Hebammen bei freiberuflicher Geburtshilfe 2 Quelle: DHV

Hauptursachen für die Prämienentwicklung Anstieg der Haftpflichtprämien Rechtssprechung cross-country analysis Medizinischer Fortschritt 3 dividend of methodological dividend of methodological finetuning finetuning state of Marktumfeld the art Versicherungswesen Gesetzgebung transfer of knowledge

Analysen der GDV zur Schadenteuerung im Heilwesen 4 Quelle: GDV

Gesetzliche Regelung vor 2013 Versorgungsstrukturgesetz Mit dem Versorgungstärkungsgesetz im Jahr 2012 wurde gesetzlich klargestellt, dass steigende Haftpflichtprämien bei den zwischen den Vertragspartnern zu vereinbarenden Vergütungen zu berücksichtigen sind. 5

Koalitionsvertrag Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns wichtig. Wir werden daher die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen. 6

Interministerielle Arbeitsgruppe Versorgung mit Hebammenhilfe 7 Teilnehmer: Hebammenverbände (Deutscher Hebammenverband, Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, Hebammen für Deutschland, Deutscher Fachverband für Hausgeburtshilfe und das Netzwerk der Geburtshäuser, der GKV-Spitzenverband, der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, Bundesministerium für Gesundheit; themenbezogen weitere Teilnehmer: u.a. Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Themen: Haftpflichtversicherung, Sicherung der Versorgungsqualität in der Geburtshilfe, Vergütung, Datenbasis, Tätigkeitsspektrum von Hebammen im SGB V u.a. Themen 4 Sitzungen von Januar bis September 2013

Diskussion zu Haftpflichtversicherung im Rahmen der IMAG Diskutierte Ansätze: 1. Änderung der individuellen Prämienbelastung insbesondere Versicherung pro Geburt 2. Haftungsfreistellungsfonds und Haftpflichtfonds 3. Beschränkung der regressfähigen Kosten 8

Aktuelle gesetzliche Maßnahmen zur Begegnung des Haftpflichtprämienproblems Kurzfristiger Vergütungszuschlag Krankenkassen wurden für 2014 gesetzlich verpflichtet, für Geburtshilfeleistungen, bei denen typischerweise nur wenige Geburten betreut werden, über die bei Prämiensteigerungen übliche Anpassung hinaus Mittel bereit zu stellen. 9 Sicherstellungszuschlag Den Sicherstellungszuschlag sollen alle Hebammen erhalten, die Leistungen zur Geburtshilfe erbringen und die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllen, wenn sie aufgrund zu geringer Geburtenzahlen durch die Haftpflichtprämie wirtschaftlich überfordert sind.

Aktuelle Maßnahmen zur Begegnung des Haftpflichtprämienproblems Stabilisierung der Versicherungsprämien durch Regressbeschränkung Kranken- und Pflegeversicherung sollen im Haftungsfall für die Aufwendungen, die für ein geschädigtes Kind gemacht wurden, von den Hebammen bzw. ihrer Versicherung nur eingeschränkt Ersatz verlangen können. Maßnahmen zur Qualitätssicherung Abschluss von Qualitätsvereinbarungen zwischen Hebammen und GKV-Spitzenverband als Voraussetzung des Sicherstellungszuschlags Unterstützung der Entwicklung von höherwertigen medizinischen Leitlinien für die Geburtshilfe 10

Regressbegrenzung 11 Instrument grundsätzlich hochwirksam Aktuelle Analysen des GDV auf Basis von Großschäden der letzten 10 Jahre zeigen, dass Regresse im Bereich der GKV/SPV einen erheblichen Anteil am Gesamtschadenvolumen ausmachen (rund 40 Prozent). Ausschluss der groben Fahrlässigkeit Haftungsrechtlich geboten: Haftungsfreistellung bedeutet Abweichung vom Verursachungsprinzip, das einen Grundpfeiler des deutschen Haftungsrechts darstellt - die Erstreckung dieses Eingriffs auf grob schuldhaft verursachte Schäden wurde seitens BMJV strikt abgelehnt. Ordnungspolitisch geboten: Grob schuldhafte Geburtsfehler sind zukünftig durch weitere Verbesserungen des Qualitätsmanagements noch wirkungsvoller auszuschließen. Der Schutzgedanke gilt hier Mutter und Kind. Einschränkung der Gesamtwirkung hängt auch davon ab, ob objektives und subjektives Verschulden gleichzusetzen ist. (wurde ein Behandlungsfehler leichtfertig begangen?)

Fazit Die Herausforderungen im Bereich der Haftpflichtproblematik der freiberuflichen Hebammen sind nur gemeinsam zu meistern: Politik, Versicherungswirtschaft, Hebammen und Krankenversicherung sind hier gleichermaßen gefordert: Politik: Versicherbarkeit des Haftungsrisikos durch entsprechende Rahmenbedingungen; Versicherungswirtschaft: Angebot von Haftpflichtversicherungen im aktuellen Marktumfeld; Hebammen und Krankenversicherung: Zügige Einigung bei den offenen Punkten zur Verabschiedung der notwendigen Qualitätsvereinbarungen. 12

Ausblick Weitere Potenziale der Schadenprävention: 13 Entwicklung von evidenzbasierten Leitlinien zur natürlichen Geburt; Entwicklung von evidenzbasierten Leitlinien zum Kaiserschnitt; Ausbau des Qualitätsmanagements durch: Lernen aus best-practice Beispielen Lernen aus dokumentierten Fehlern (www.fälle-für-alle.org) Regelmäßige Schulungen mit Notfallsimulationen